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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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eigentlichen Baues, aus Anlaß desselben notwendig wird, z. B. die Kosten der geistigen Vorarbeiten, die Geldbeschaffungskosten, die Kosten für die Beschaffung des Betriebsfonds, die Verzinsung des Baukapitals während der Bauzeit u. s. w. (s. Anlagekosten).


General Time Convention s. American Railway Association (Bd. I, S. 144) und Eisenbahnzeit (Bd. IV, S. 150).


Generosobahn. Diese nach dem System Abt erbaute, auf den Monte Generoso (Schweiz) führende, 9 km lange Zahnradbahn von 80 cm Spurweite wurde im Juni 1890 eröffnet und steht während 7-8 Monaten des Jahres im Betriebe. 1909 übernahm das Gesamtunternehmen, zu dem die Hotels auf Kulm und Bellavista gehören, um 1,400.000 Fr. eine A.-G. mit Sitz und Direktion in Capolago. Das Anlagekapital der Bahn beträgt:


a) An festen Einrichtungen155.233·71 Fr.
b) An Rollmaterial (6
Lokomotiven für Dampfbetrieb,
7 Personen und 3 Güterwagen)197.500· - Fr.
c) An Gerätschaften u. s. w.17.666·88 Fr.
Zus.370.400·59 Fr.

Dem steht eine entsprechende Obligationenschuld gegenüber.

Der Ausgangspunkt der Bahn ist Capolago-Lago. Unmittelbar hinter der Station Capolago-Monte Generoso zieht sich die Linie, die Bundesbahnen überbrückend, in zunehmender Steigung bis zu 22% dem steilen Bergrücken entlang. Bei km 2·7 durchbricht sie ihn in einem 165 m langen Bogentunnel von 80 m Halbmesser. Hinter dem Tunnelausgang liegt die Wasser- und Kreuzungsstation St. Nikolao. Mit km 6·25 ist die Station Bellavista (1223 m) (Sommerkurort) erreicht. Der Südseite der Bergeslehne folgend führt die Bahn auf wechselnden Steigungen in 20 Minuten zur Endstation Generoso Kulm (1604 m).

Gegenfälle haben nur die Sackgleise der Bergstationen. Die Ausrundungen der Gefällwechsel sind mit 500 bis 1000 m Halbmesser durchgeführt.

Die Planumsbreite beträgt 4·20 m. Das 40-45 cm starke und durch Steinbankette geschützte Schotterbett hat eine Kronenbreite von 3·30 m. In den Tunnels beträgt die größte Breite 3·6 m und die größte Höhe 4·8 m.

Für den Oberbau wurden Schwellen aus Flußeisen und Schienen aus Stahl, mit 20 kg/m verwendet. Die Schienenbefestigung besteht aus starken Winkellaschen, die auf Querschwellen durch Schienenplättchen und Hakenschrauben befestigt sind. Das Gleisewandern konnte durch entsprechende Anordnungen behoben werden. Auf Gefällen von 6% und weniger wird die einfache, im übrigen durchgehend die doppelte Zahnstange verwendet.

Die Lokomotiven besitzen 2 Zahntriebräder und eine Laufachse, wodurch eine sichere und ruhige Fahrt erzielt wird. Die Zahnräder (4 Stück) sind unmittelbar auf die Achsen der vorderen Laufräder montiert, aber lose angeordnet. Jeder Wagen kann unabhängig von der Lokomotive zum Stillstand gebracht werden.

Als Bremsmittel dienen: 1. die Bremse zur Regelung der Talfahrt; 2. zwei voneinander unabhängige Handbremsen, die mit Hebelübertragung und Bremsband auf die beiden Zahnradachsen wirken; 3. die selbsttätige Dampfzahnradbremse.

Das Verhältnis der Betriebseinnahmen zu den Ausgaben, hat sich in den letzten 3 Jahren stetig gebessert. Die Verkehrszunahme ist auf geeignete Herabsetzung einzelner Fahrtaxen, sowie auf verbesserte Anschlüsse von Süd und Nord zurückzuführen.

Dietler.


Gepäck, Reisegepäck (luggage, in Amerika baggage; bagage; bagaglio).

Inhalt: I. Handgepäck. II. Reisegepäck in engerem Sinne; a) Begriff b) Vertragsabschluß c) Pflichten des Aufgebers d) Haftpflicht für Verlust, Minderung oder Beschädigung des Gepäcks und für Versäumung der Lieferfrist.

Reisegepäck in weiterem Sinne sind alle Gegenstände, die ein Reisender für sich oder seine Begleiter mit sich führt. G. in diesem Sinne ist also sowohl das Handgepäck, das der Reisende im Personenwagen unter seiner eigenen Obhut unterbringt, als auch das G., das er der Eisenbahn zur Beförderung im Packwagen anvertraut.

I. Handgepäck (small luggage; colis a la main; bagaglio a mano).

Die Mitnahme von Handgepäck ist bei allen Bahnen nur in beschränktem Maße zulässig. Für den Umfang dieser Beschränkungen ist der zur Lagerung von G. in den Personenwagen vorhandene Platz sowie die Rücksichtnahme maßgebend, die jeder Reisende von seinen Mitreisenden zu fordern berechtigt ist Auch kann die Mitnahme bestimmter Gegenstände als Handgepäck durch Steuer-, Zoll- oder Polizeivorschriften untersagt oder beschränkt sein.

Das Handgepäck bleibt im Gewahrsam des Reisenden; er trägt daher auch die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung. Die Eisenbahn haftet ihm nur, wenn sie nachgewiesenermaßen ein Verschulden trifft (in der Schweiz auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung durch ein Ereignis verursacht ist, das gleichzeitig einen Haftpflichtanspruch begründet; Art. 8 des Eisenbahnhaftpflichtgesetzes vom 1. Juli 1875). Auf den deutschen Bahnen ist angeordnet, daß die Schaffner der D-Züge von Zeit

eigentlichen Baues, aus Anlaß desselben notwendig wird, z. B. die Kosten der geistigen Vorarbeiten, die Geldbeschaffungskosten, die Kosten für die Beschaffung des Betriebsfonds, die Verzinsung des Baukapitals während der Bauzeit u. s. w. (s. Anlagekosten).


General Time Convention s. American Railway Association (Bd. I, S. 144) und Eisenbahnzeit (Bd. IV, S. 150).


Generosobahn. Diese nach dem System Abt erbaute, auf den Monte Generoso (Schweiz) führende, 9 km lange Zahnradbahn von 80 cm Spurweite wurde im Juni 1890 eröffnet und steht während 7–8 Monaten des Jahres im Betriebe. 1909 übernahm das Gesamtunternehmen, zu dem die Hotels auf Kulm und Bellavista gehören, um 1,400.000 Fr. eine A.-G. mit Sitz und Direktion in Capolago. Das Anlagekapital der Bahn beträgt:


a) An festen Einrichtungen155.233·71 Fr.
b) An Rollmaterial (6
Lokomotiven für Dampfbetrieb,
7 Personen und 3 Güterwagen)197.500· – Fr.
c) An Gerätschaften u. s. w.17.666·88 Fr.
Zus.370.400·59 Fr.

Dem steht eine entsprechende Obligationenschuld gegenüber.

Der Ausgangspunkt der Bahn ist Capolago-Lago. Unmittelbar hinter der Station Capolago-Monte Generoso zieht sich die Linie, die Bundesbahnen überbrückend, in zunehmender Steigung bis zu 22% dem steilen Bergrücken entlang. Bei km 2·7 durchbricht sie ihn in einem 165 m langen Bogentunnel von 80 m Halbmesser. Hinter dem Tunnelausgang liegt die Wasser- und Kreuzungsstation St. Nikolao. Mit km 6·25 ist die Station Bellavista (1223 m) (Sommerkurort) erreicht. Der Südseite der Bergeslehne folgend führt die Bahn auf wechselnden Steigungen in 20 Minuten zur Endstation Generoso Kulm (1604 m).

Gegenfälle haben nur die Sackgleise der Bergstationen. Die Ausrundungen der Gefällwechsel sind mit 500 bis 1000 m Halbmesser durchgeführt.

Die Planumsbreite beträgt 4·20 m. Das 40–45 cm starke und durch Steinbankette geschützte Schotterbett hat eine Kronenbreite von 3·30 m. In den Tunnels beträgt die größte Breite 3·6 m und die größte Höhe 4·8 m.

Für den Oberbau wurden Schwellen aus Flußeisen und Schienen aus Stahl, mit 20 kg/m verwendet. Die Schienenbefestigung besteht aus starken Winkellaschen, die auf Querschwellen durch Schienenplättchen und Hakenschrauben befestigt sind. Das Gleisewandern konnte durch entsprechende Anordnungen behoben werden. Auf Gefällen von 6% und weniger wird die einfache, im übrigen durchgehend die doppelte Zahnstange verwendet.

Die Lokomotiven besitzen 2 Zahntriebräder und eine Laufachse, wodurch eine sichere und ruhige Fahrt erzielt wird. Die Zahnräder (4 Stück) sind unmittelbar auf die Achsen der vorderen Laufräder montiert, aber lose angeordnet. Jeder Wagen kann unabhängig von der Lokomotive zum Stillstand gebracht werden.

Als Bremsmittel dienen: 1. die Bremse zur Regelung der Talfahrt; 2. zwei voneinander unabhängige Handbremsen, die mit Hebelübertragung und Bremsband auf die beiden Zahnradachsen wirken; 3. die selbsttätige Dampfzahnradbremse.

Das Verhältnis der Betriebseinnahmen zu den Ausgaben, hat sich in den letzten 3 Jahren stetig gebessert. Die Verkehrszunahme ist auf geeignete Herabsetzung einzelner Fahrtaxen, sowie auf verbesserte Anschlüsse von Süd und Nord zurückzuführen.

Dietler.


Gepäck, Reisegepäck (luggage, in Amerika baggage; bagage; bagaglio).

Inhalt: I. Handgepäck. II. Reisegepäck in engerem Sinne; a) Begriff b) Vertragsabschluß c) Pflichten des Aufgebers d) Haftpflicht für Verlust, Minderung oder Beschädigung des Gepäcks und für Versäumung der Lieferfrist.

Reisegepäck in weiterem Sinne sind alle Gegenstände, die ein Reisender für sich oder seine Begleiter mit sich führt. G. in diesem Sinne ist also sowohl das Handgepäck, das der Reisende im Personenwagen unter seiner eigenen Obhut unterbringt, als auch das G., das er der Eisenbahn zur Beförderung im Packwagen anvertraut.

I. Handgepäck (small luggage; colis à la main; bagaglio a mano).

Die Mitnahme von Handgepäck ist bei allen Bahnen nur in beschränktem Maße zulässig. Für den Umfang dieser Beschränkungen ist der zur Lagerung von G. in den Personenwagen vorhandene Platz sowie die Rücksichtnahme maßgebend, die jeder Reisende von seinen Mitreisenden zu fordern berechtigt ist Auch kann die Mitnahme bestimmter Gegenstände als Handgepäck durch Steuer-, Zoll- oder Polizeivorschriften untersagt oder beschränkt sein.

Das Handgepäck bleibt im Gewahrsam des Reisenden; er trägt daher auch die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung. Die Eisenbahn haftet ihm nur, wenn sie nachgewiesenermaßen ein Verschulden trifft (in der Schweiz auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung durch ein Ereignis verursacht ist, das gleichzeitig einen Haftpflichtanspruch begründet; Art. 8 des Eisenbahnhaftpflichtgesetzes vom 1. Juli 1875). Auf den deutschen Bahnen ist angeordnet, daß die Schaffner der D-Züge von Zeit

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[276/0285] eigentlichen Baues, aus Anlaß desselben notwendig wird, z. B. die Kosten der geistigen Vorarbeiten, die Geldbeschaffungskosten, die Kosten für die Beschaffung des Betriebsfonds, die Verzinsung des Baukapitals während der Bauzeit u. s. w. (s. Anlagekosten). General Time Convention s. American Railway Association (Bd. I, S. 144) und Eisenbahnzeit (Bd. IV, S. 150). Generosobahn. Diese nach dem System Abt erbaute, auf den Monte Generoso (Schweiz) führende, 9 km lange Zahnradbahn von 80 cm Spurweite wurde im Juni 1890 eröffnet und steht während 7–8 Monaten des Jahres im Betriebe. 1909 übernahm das Gesamtunternehmen, zu dem die Hotels auf Kulm und Bellavista gehören, um 1,400.000 Fr. eine A.-G. mit Sitz und Direktion in Capolago. Das Anlagekapital der Bahn beträgt: a) An festen Einrichtungen 155.233·71 Fr. b) An Rollmaterial (6 Lokomotiven für Dampfbetrieb, 7 Personen und 3 Güterwagen) 197.500· – Fr. c) An Gerätschaften u. s. w. 17.666·88 Fr. Zus. 370.400·59 Fr. Dem steht eine entsprechende Obligationenschuld gegenüber. Der Ausgangspunkt der Bahn ist Capolago-Lago. Unmittelbar hinter der Station Capolago-Monte Generoso zieht sich die Linie, die Bundesbahnen überbrückend, in zunehmender Steigung bis zu 22% dem steilen Bergrücken entlang. Bei km 2·7 durchbricht sie ihn in einem 165 m langen Bogentunnel von 80 m Halbmesser. Hinter dem Tunnelausgang liegt die Wasser- und Kreuzungsstation St. Nikolao. Mit km 6·25 ist die Station Bellavista (1223 m) (Sommerkurort) erreicht. Der Südseite der Bergeslehne folgend führt die Bahn auf wechselnden Steigungen in 20 Minuten zur Endstation Generoso Kulm (1604 m). Gegenfälle haben nur die Sackgleise der Bergstationen. Die Ausrundungen der Gefällwechsel sind mit 500 bis 1000 m Halbmesser durchgeführt. Die Planumsbreite beträgt 4·20 m. Das 40–45 cm starke und durch Steinbankette geschützte Schotterbett hat eine Kronenbreite von 3·30 m. In den Tunnels beträgt die größte Breite 3·6 m und die größte Höhe 4·8 m. Für den Oberbau wurden Schwellen aus Flußeisen und Schienen aus Stahl, mit 20 kg/m verwendet. Die Schienenbefestigung besteht aus starken Winkellaschen, die auf Querschwellen durch Schienenplättchen und Hakenschrauben befestigt sind. Das Gleisewandern konnte durch entsprechende Anordnungen behoben werden. Auf Gefällen von 6% und weniger wird die einfache, im übrigen durchgehend die doppelte Zahnstange verwendet. Die Lokomotiven besitzen 2 Zahntriebräder und eine Laufachse, wodurch eine sichere und ruhige Fahrt erzielt wird. Die Zahnräder (4 Stück) sind unmittelbar auf die Achsen der vorderen Laufräder montiert, aber lose angeordnet. Jeder Wagen kann unabhängig von der Lokomotive zum Stillstand gebracht werden. Als Bremsmittel dienen: 1. die Bremse zur Regelung der Talfahrt; 2. zwei voneinander unabhängige Handbremsen, die mit Hebelübertragung und Bremsband auf die beiden Zahnradachsen wirken; 3. die selbsttätige Dampfzahnradbremse. Das Verhältnis der Betriebseinnahmen zu den Ausgaben, hat sich in den letzten 3 Jahren stetig gebessert. Die Verkehrszunahme ist auf geeignete Herabsetzung einzelner Fahrtaxen, sowie auf verbesserte Anschlüsse von Süd und Nord zurückzuführen. Dietler. Gepäck, Reisegepäck (luggage, in Amerika baggage; bagage; bagaglio). Inhalt: I. Handgepäck. II. Reisegepäck in engerem Sinne; a) Begriff b) Vertragsabschluß c) Pflichten des Aufgebers d) Haftpflicht für Verlust, Minderung oder Beschädigung des Gepäcks und für Versäumung der Lieferfrist. Reisegepäck in weiterem Sinne sind alle Gegenstände, die ein Reisender für sich oder seine Begleiter mit sich führt. G. in diesem Sinne ist also sowohl das Handgepäck, das der Reisende im Personenwagen unter seiner eigenen Obhut unterbringt, als auch das G., das er der Eisenbahn zur Beförderung im Packwagen anvertraut. I. Handgepäck (small luggage; colis à la main; bagaglio a mano). Die Mitnahme von Handgepäck ist bei allen Bahnen nur in beschränktem Maße zulässig. Für den Umfang dieser Beschränkungen ist der zur Lagerung von G. in den Personenwagen vorhandene Platz sowie die Rücksichtnahme maßgebend, die jeder Reisende von seinen Mitreisenden zu fordern berechtigt ist Auch kann die Mitnahme bestimmter Gegenstände als Handgepäck durch Steuer-, Zoll- oder Polizeivorschriften untersagt oder beschränkt sein. Das Handgepäck bleibt im Gewahrsam des Reisenden; er trägt daher auch die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung. Die Eisenbahn haftet ihm nur, wenn sie nachgewiesenermaßen ein Verschulden trifft (in der Schweiz auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung durch ein Ereignis verursacht ist, das gleichzeitig einen Haftpflichtanspruch begründet; Art. 8 des Eisenbahnhaftpflichtgesetzes vom 1. Juli 1875). Auf den deutschen Bahnen ist angeordnet, daß die Schaffner der D-Züge von Zeit

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 276. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/285>, abgerufen am 24.11.2024.