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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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2. Den Obergüterverwalter, dem bei dieser Teilung der Güterdienst auf den Stationen, die Wagenverteilung, der Verschiebedienst und die Güterfahrpläne zufallen.

Die staatliche Aufsicht über das Eisenbahnwesen obliegt dem Board of Trade. Näheres hierüber s. in den Artikeln Aufsichtsrecht und Board of Trade.

Die Lage des Personals, dessen Zahl sich auf mehr als 600.000 beläuft, ist keine sonderlich günstige (vgl. hierüber die Artikel Bedienstete und Dienst- und Ruhezeit). Erst in den letzten Jahren fanden erheblichere Erhöhungen der Bezüge statt.

Zur Besserung der wirtschaftlichen Lage griffen die Arbeiter wiederholt zum Mittel der Ausstände. Insbesondere hat im Jahre 1911 die Ausstandsbewegung unter den Eisenbahnbediensteten die Öffentlichkeit lebhaft erregt. Am 17. August beschlossen die Eisenbahner den Generalstreik, der bald erschreckende Formen annahm, indem Gewaltakte aller Art von den ausständigen Bediensteten verübt wurden. Infolge der energischen Maßnahmen der Regierung wurde der Ausstand auf Grund eines Abkommens zwischen den Eisenbahnern und den Gesellschaften, das unter Vermittlung der Regierung zu stände gekommen war, bereits nach wenigen Tagen beigelegt. Die Gesellschaften nahmen die ausständigen Bediensteten wieder auf und verzichteten auf ihre Bestrafung. Zur Beratung der strittigen Fragen sollten die Einigungsämter (vgl. Dienst- und Ruhezeit) einberufen werden. Die Regierung sicherte den Eisenbahngesellschaften zu, daß sie dem Parlament in der nächsten Tagung zur Ermöglichung von Aufbesserungen der Bezüge des Personals ein Gesetz vorlegen werde, durch das im Zusammenhange damit eine angemessene allgemeine Erhöhung der Tarife als gerechtfertigt erklärt werden soll (durch Gesetz vom Jahre 1913 wurde diese Zusicherung verwirklicht, vgl. S. 380).

Die Wohlfahrtspflege der englischen Bahnverwaltungen für ihre Bediensteten setzte gegenüber jener der Bahnverwaltungen des Kontinents erst verhältnismäßig spät ein und beruht auch bei den einzelnen Gesellschaften auf verschiedenen Grundlagen.

Zunächst hatten die Bediensteten selbst Pensions- und andere Vereine ins Leben gerufen, um sich und ihre Angehörigen bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Not zu schützen.

Die Fürsorge der Verwaltungen wird gegenwärtig in ausgedehntem Maße gepflegt, wie sich aus den in den Geschäftsberichten ausgewiesenen bedeutenden Zuwendungen für Ruhegenüsse, Alterszulagen, Unterstützungen ergibt.

Die Altersfürsorgekasse (Superannuation fund) wurde von den Bahngesellschaften auf Grund einer Parlamentsakteins Leben gerufen; der Beitritt ist zwingend und die Einzahlungen betragen etwa 3% des Verdienstes, wobei die Bahn den gleichen Betrag leistet.

Außer den Pensions- und Waisenkassen bestehen Krankenkassen, Sterbekassen, Unterstützungsvereine, Waisenhäuser, Sparbanken u. s. w.

V. Statistik.

Die statistischen Veröffentlichungen der einzelnen Bahnen sind in einzelnen Belangen weniger eingehend wie die der festländischen Bahnen. Im Jahre 1909 hat sich eine vom Handelsamte eingesetzte Kommission mit der Frage der Reform der Statistik befaßt und mehrfache Verbesserungen vorgeschlagen. Besonders lebhaft wurde die Frage der Einführung einer Statistik der gefahrenen Personen- und Tonnenmeilen erörtert, gegenüber der sich jedoch die Vertreter der Bahnen ablehnend verhielten.

Die Betriebslänge der Eisenbahnen der vereinigten Königreiche betrug:


im Jahre 1830152 km
im Jahre 18402.308 km
im Jahre 185010.653 km
im Jahre 186016.786 km
im Jahre 187024.999 km
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im Jahre 190937.457 km
im Jahre 191037.630 km
im Jahre 191137.678 km
im Jahre 191237.740 km

Es beträgt die Zunahme:


1830-18402156 km
1840-18508344 km
1850-18606133 km
1860-18708212 km
1870-18803855 km
1880-18903443 km
1890-19002868 km
1900-19102465 km

Die stärkste Längenzunahme ist im Jahre 1863 mit 1240 km und 1862 mit 1103 km die geringste 1911 mit 48 km zu verzeichnen.

Von der Gesamtlänge von 37.740 km i. J. 1912 kommen auf


England und Wales26.119 km
Schottland6.142 km
Irland5.479 km

Im vereinigten Königreich kamen Ende 1912 auf 10.000 Einwohner 8·3 km, auf 100 km2 12 km Eisenbahnen.

2. Den Obergüterverwalter, dem bei dieser Teilung der Güterdienst auf den Stationen, die Wagenverteilung, der Verschiebedienst und die Güterfahrpläne zufallen.

Die staatliche Aufsicht über das Eisenbahnwesen obliegt dem Board of Trade. Näheres hierüber s. in den Artikeln Aufsichtsrecht und Board of Trade.

Die Lage des Personals, dessen Zahl sich auf mehr als 600.000 beläuft, ist keine sonderlich günstige (vgl. hierüber die Artikel Bedienstete und Dienst- und Ruhezeit). Erst in den letzten Jahren fanden erheblichere Erhöhungen der Bezüge statt.

Zur Besserung der wirtschaftlichen Lage griffen die Arbeiter wiederholt zum Mittel der Ausstände. Insbesondere hat im Jahre 1911 die Ausstandsbewegung unter den Eisenbahnbediensteten die Öffentlichkeit lebhaft erregt. Am 17. August beschlossen die Eisenbahner den Generalstreik, der bald erschreckende Formen annahm, indem Gewaltakte aller Art von den ausständigen Bediensteten verübt wurden. Infolge der energischen Maßnahmen der Regierung wurde der Ausstand auf Grund eines Abkommens zwischen den Eisenbahnern und den Gesellschaften, das unter Vermittlung der Regierung zu stände gekommen war, bereits nach wenigen Tagen beigelegt. Die Gesellschaften nahmen die ausständigen Bediensteten wieder auf und verzichteten auf ihre Bestrafung. Zur Beratung der strittigen Fragen sollten die Einigungsämter (vgl. Dienst- und Ruhezeit) einberufen werden. Die Regierung sicherte den Eisenbahngesellschaften zu, daß sie dem Parlament in der nächsten Tagung zur Ermöglichung von Aufbesserungen der Bezüge des Personals ein Gesetz vorlegen werde, durch das im Zusammenhange damit eine angemessene allgemeine Erhöhung der Tarife als gerechtfertigt erklärt werden soll (durch Gesetz vom Jahre 1913 wurde diese Zusicherung verwirklicht, vgl. S. 380).

Die Wohlfahrtspflege der englischen Bahnverwaltungen für ihre Bediensteten setzte gegenüber jener der Bahnverwaltungen des Kontinents erst verhältnismäßig spät ein und beruht auch bei den einzelnen Gesellschaften auf verschiedenen Grundlagen.

Zunächst hatten die Bediensteten selbst Pensions- und andere Vereine ins Leben gerufen, um sich und ihre Angehörigen bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Not zu schützen.

Die Fürsorge der Verwaltungen wird gegenwärtig in ausgedehntem Maße gepflegt, wie sich aus den in den Geschäftsberichten ausgewiesenen bedeutenden Zuwendungen für Ruhegenüsse, Alterszulagen, Unterstützungen ergibt.

Die Altersfürsorgekasse (Superannuation fund) wurde von den Bahngesellschaften auf Grund einer Parlamentsakteins Leben gerufen; der Beitritt ist zwingend und die Einzahlungen betragen etwa 3% des Verdienstes, wobei die Bahn den gleichen Betrag leistet.

Außer den Pensions- und Waisenkassen bestehen Krankenkassen, Sterbekassen, Unterstützungsvereine, Waisenhäuser, Sparbanken u. s. w.

V. Statistik.

Die statistischen Veröffentlichungen der einzelnen Bahnen sind in einzelnen Belangen weniger eingehend wie die der festländischen Bahnen. Im Jahre 1909 hat sich eine vom Handelsamte eingesetzte Kommission mit der Frage der Reform der Statistik befaßt und mehrfache Verbesserungen vorgeschlagen. Besonders lebhaft wurde die Frage der Einführung einer Statistik der gefahrenen Personen- und Tonnenmeilen erörtert, gegenüber der sich jedoch die Vertreter der Bahnen ablehnend verhielten.

Die Betriebslänge der Eisenbahnen der vereinigten Königreiche betrug:


im Jahre 1830152 km
im Jahre 18402.308 km
im Jahre 185010.653 km
im Jahre 186016.786 km
im Jahre 187024.999 km
im Jahre 188028.854 km
im Jahre 189032.297 km
im Jahre 190035.165 km
im Jahre 190937.457 km
im Jahre 191037.630 km
im Jahre 191137.678 km
im Jahre 191237.740 km

Es beträgt die Zunahme:


1830–18402156 km
1840–18508344 km
1850–18606133 km
1860–18708212 km
1870–18803855 km
1880–18903443 km
1890–19002868 km
1900–19102465 km

Die stärkste Längenzunahme ist im Jahre 1863 mit 1240 km und 1862 mit 1103 km die geringste 1911 mit 48 km zu verzeichnen.

Von der Gesamtlänge von 37.740 km i. J. 1912 kommen auf


England und Wales26.119 km
Schottland6.142 km
Irland5.479 km

Im vereinigten Königreich kamen Ende 1912 auf 10.000 Einwohner 8·3 km, auf 100 km2 12 km Eisenbahnen.

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[387/0398] 2. Den Obergüterverwalter, dem bei dieser Teilung der Güterdienst auf den Stationen, die Wagenverteilung, der Verschiebedienst und die Güterfahrpläne zufallen. Die staatliche Aufsicht über das Eisenbahnwesen obliegt dem Board of Trade. Näheres hierüber s. in den Artikeln Aufsichtsrecht und Board of Trade. Die Lage des Personals, dessen Zahl sich auf mehr als 600.000 beläuft, ist keine sonderlich günstige (vgl. hierüber die Artikel Bedienstete und Dienst- und Ruhezeit). Erst in den letzten Jahren fanden erheblichere Erhöhungen der Bezüge statt. Zur Besserung der wirtschaftlichen Lage griffen die Arbeiter wiederholt zum Mittel der Ausstände. Insbesondere hat im Jahre 1911 die Ausstandsbewegung unter den Eisenbahnbediensteten die Öffentlichkeit lebhaft erregt. Am 17. August beschlossen die Eisenbahner den Generalstreik, der bald erschreckende Formen annahm, indem Gewaltakte aller Art von den ausständigen Bediensteten verübt wurden. Infolge der energischen Maßnahmen der Regierung wurde der Ausstand auf Grund eines Abkommens zwischen den Eisenbahnern und den Gesellschaften, das unter Vermittlung der Regierung zu stände gekommen war, bereits nach wenigen Tagen beigelegt. Die Gesellschaften nahmen die ausständigen Bediensteten wieder auf und verzichteten auf ihre Bestrafung. Zur Beratung der strittigen Fragen sollten die Einigungsämter (vgl. Dienst- und Ruhezeit) einberufen werden. Die Regierung sicherte den Eisenbahngesellschaften zu, daß sie dem Parlament in der nächsten Tagung zur Ermöglichung von Aufbesserungen der Bezüge des Personals ein Gesetz vorlegen werde, durch das im Zusammenhange damit eine angemessene allgemeine Erhöhung der Tarife als gerechtfertigt erklärt werden soll (durch Gesetz vom Jahre 1913 wurde diese Zusicherung verwirklicht, vgl. S. 380). Die Wohlfahrtspflege der englischen Bahnverwaltungen für ihre Bediensteten setzte gegenüber jener der Bahnverwaltungen des Kontinents erst verhältnismäßig spät ein und beruht auch bei den einzelnen Gesellschaften auf verschiedenen Grundlagen. Zunächst hatten die Bediensteten selbst Pensions- und andere Vereine ins Leben gerufen, um sich und ihre Angehörigen bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Not zu schützen. Die Fürsorge der Verwaltungen wird gegenwärtig in ausgedehntem Maße gepflegt, wie sich aus den in den Geschäftsberichten ausgewiesenen bedeutenden Zuwendungen für Ruhegenüsse, Alterszulagen, Unterstützungen ergibt. Die Altersfürsorgekasse (Superannuation fund) wurde von den Bahngesellschaften auf Grund einer Parlamentsakteins Leben gerufen; der Beitritt ist zwingend und die Einzahlungen betragen etwa 3% des Verdienstes, wobei die Bahn den gleichen Betrag leistet. Außer den Pensions- und Waisenkassen bestehen Krankenkassen, Sterbekassen, Unterstützungsvereine, Waisenhäuser, Sparbanken u. s. w. V. Statistik. Die statistischen Veröffentlichungen der einzelnen Bahnen sind in einzelnen Belangen weniger eingehend wie die der festländischen Bahnen. Im Jahre 1909 hat sich eine vom Handelsamte eingesetzte Kommission mit der Frage der Reform der Statistik befaßt und mehrfache Verbesserungen vorgeschlagen. Besonders lebhaft wurde die Frage der Einführung einer Statistik der gefahrenen Personen- und Tonnenmeilen erörtert, gegenüber der sich jedoch die Vertreter der Bahnen ablehnend verhielten. Die Betriebslänge der Eisenbahnen der vereinigten Königreiche betrug: im Jahre 1830 152 km im Jahre 1840 2.308 km im Jahre 1850 10.653 km im Jahre 1860 16.786 km im Jahre 1870 24.999 km im Jahre 1880 28.854 km im Jahre 1890 32.297 km im Jahre 1900 35.165 km im Jahre 1909 37.457 km im Jahre 1910 37.630 km im Jahre 1911 37.678 km im Jahre 1912 37.740 km Es beträgt die Zunahme: 1830–1840 2156 km 1840–1850 8344 km 1850–1860 6133 km 1860–1870 8212 km 1870–1880 3855 km 1880–1890 3443 km 1890–1900 2868 km 1900–1910 2465 km Die stärkste Längenzunahme ist im Jahre 1863 mit 1240 km und 1862 mit 1103 km die geringste 1911 mit 48 km zu verzeichnen. Von der Gesamtlänge von 37.740 km i. J. 1912 kommen auf England und Wales 26.119 km Schottland 6.142 km Irland 5.479 km Im vereinigten Königreich kamen Ende 1912 auf 10.000 Einwohner 8·3 km, auf 100 km2 12 km Eisenbahnen.

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Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:45Z)

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 387. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/398>, abgerufen am 22.11.2024.