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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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ein oder mehrere Abonnements löst, eine Ermäßigung.

Auch die anderen französischen Hauptbahnen geben F. aus, für die ähnliche Bestimmungen gelten.

Grünthal.


Fanggleis, auch Ablenkungs- oder Rettungsgleis (catch siding; voie de saurete; binario di sicurezza) nennt man ein stumpf endigendes Gleis am Fuße einer Steilrampe zum Aufhalten entlaufener Wagen. Das F. ist durch eine Weiche mit dem Hauptgleis verbunden, die in ihrer Grundstellung in das F. weist und erst kurz vor der Durchfahrt eines Zuges umgelegt wird. F. sind früher häufig in England, vereinzelt auch anderwärts angewandt worden. Sie haben gegenüber den Sandgleisen (s. d.) den Nachteil, daß sie vollständige Abzweigungsweichen erfordern, die leicht zu Entgleisungen führen und auch viel Raum beanspruchen; sie dürften daher besser durch Sandgleise zu ersetzen sein.

Oder.


Farbenblindheit, Achromatopsie (colourblindness; cecite des couleurs; dyschromatopsia), das völlige oder teilweise Fehlen des normalen Farbenunterscheidungsvermögens bei erhaltenem Lichtsinn.

Die F. kann sowohl angeboren, als auch durch Krankheit entstanden sein, doch kommt der angeborenen F. bei weitem größere praktische Bedeutung zu; sie ist es, die man im allgemeinen als F. schlechtweg zu bezeichnen pflegt.

Bei der angeborenen F. fehlt die Farbenempfindung selten völlig (totale F.). In diesem Falle wird die ganze Außenwelt vom Farbenblinden nur in Abstufungen von Grau gesehen, etwa wie dem Normalen ein Stahlstich erscheint. Derartige Individuen sind leicht herauszufinden, sie haben übrigens auch stets eine herabgesetzte Sehschärfe und leiden zudem an Lichtscheu und Augenzittern. Schon aus diesem Grunde sind sie für den Eisenbahndienst von vornherein unbrauchbar.

Bei weitem häufiger ist die F. nur partiell, d. h. der Farbenblinde besitzt zwar eine Farbenempfindung und bis zu einem gewissen Grade auch eine Unterscheidungsfähigkeit für Farben, aber diese ist gegenüber der hochentwickelten des Normalen nur sehr rudimentär, denn die Außenwelt wird fast nur in zwei bunten Farben gesehen. Die verschiedenen Helligkeitsabstufungen und die verschiedenen Sättigungsnuancen (Mischung mit Weiß bzw. Grau) dieser beiden Farben sind die einzigen Differenzierungen, die den partiell Farbenblinden möglich sind. Denkt man sich die normale Empfindung zusammengesetzt aus den vier Grund- oder Urfarben: Rot, Grün, Gelb, Blau, so betreffen die beiden vom Farbenblinden gesehenen Farben immer ein Paar dieser vier. Sehr selten wird nur Rot und Grün gesehen, d. h. es fehlt die Empfindung für Blau und Gelb: Blaugelbblindheit (Akyanoxanthopsie, Erythrochloropie, Blau- oder Violettblindheit).

Fast immer wird umgekehrt nur Gelb und Blau gesehen, d. h. es fehlt die Empfindung für Rot und Grün: Rotgrünblindheit (Daltonismus, Kyanoxanthopie, Anerythrochloropie). Bei der Häufigkeit dieser Anomalie denkt man bei "F." immer zunächst an "Rotgrünblindheit".

Da der Rotgrünblinde die Außenwelt nur in den Abstufungen von Blau und Gelb sieht, kann er eine ganze Anzahl für jeden Normalen sehr augenfälliger Farben nicht unterscheiden, er verwechselt demnach bestimmte Farben miteinander. So wird alles, was der Normale als Rot, Orange, Gelb und Gelbgrün sieht, vom Rotgrünblinden nur in Helligkeitsabstufungen von Gelb gesehen. Bestimmte rote Lichter sehen für ihn mit bestimmten gelben oder gelbgrünen völlig gleichfarbig aus. Eine bestimmte Nuance von Blaugrün und Rosa sieht der Rotgrünblinde völlig farblos, d. h. grau. Blau und Violett werden beide blau gesehen und nicht voneinander unterschieden.

Die im Signaldienst der deutschen Eisenbahnen verwendeten Laternenfarben Rot, Rötlichgelb, Grün und Blau, zu denen noch die indifferenten "weißen" (in Wirklichkeit gelblichen) Lichter hinzukommen, sieht der Rotgrünblinde, mit der Farbenempfindung des Normalen gemessen, ungefähr folgendermaßen: Die roten, rotgelben und "weißen" (gelblichen) Lichter erscheinen ihm nur verschieden dunkel- und hellgelb, die bläulichgrünen Laternen sehen im Gegensatz zu ihnen nahezu rein weiß (mehr bläulichweiß) aus, sie können daher leicht für ein "weißes" Licht gehalten werden, wenn sie dunkel brennen oder das Wetter unsichtig ist. Blaue Lichter werden genau so sicher erkannt, wie vom Normalen. Es ist demnach unrichtig, wenn man meint, die Rotgrünblinden könnten die roten und grünen Signallaternen nicht unterscheiden, der Unterschied ist auch für den Farbenblinden unter günstigen Beobachtungsbedingungen, deutlich genug, nur daß sie sie eben nicht rot und grün, sondern gelb und weiß sehen. Schwerer ist es, beide Signalfarben von "weißen" Lichtern zu unterscheiden, zumal, wenn die Laternen verschieden hell brennen. Die Hauptgefahr, die die F. für den Dienst bildet, beginnt bei schlechter Fernsicht, bei großen

ein oder mehrere Abonnements löst, eine Ermäßigung.

Auch die anderen französischen Hauptbahnen geben F. aus, für die ähnliche Bestimmungen gelten.

Grünthal.


Fanggleis, auch Ablenkungs- oder Rettungsgleis (catch siding; voie de sûreté; binario di sicurezza) nennt man ein stumpf endigendes Gleis am Fuße einer Steilrampe zum Aufhalten entlaufener Wagen. Das F. ist durch eine Weiche mit dem Hauptgleis verbunden, die in ihrer Grundstellung in das F. weist und erst kurz vor der Durchfahrt eines Zuges umgelegt wird. F. sind früher häufig in England, vereinzelt auch anderwärts angewandt worden. Sie haben gegenüber den Sandgleisen (s. d.) den Nachteil, daß sie vollständige Abzweigungsweichen erfordern, die leicht zu Entgleisungen führen und auch viel Raum beanspruchen; sie dürften daher besser durch Sandgleise zu ersetzen sein.

Oder.


Farbenblindheit, Achromatopsie (colourblindness; cécité des couleurs; dyschromatopsia), das völlige oder teilweise Fehlen des normalen Farbenunterscheidungsvermögens bei erhaltenem Lichtsinn.

Die F. kann sowohl angeboren, als auch durch Krankheit entstanden sein, doch kommt der angeborenen F. bei weitem größere praktische Bedeutung zu; sie ist es, die man im allgemeinen als F. schlechtweg zu bezeichnen pflegt.

Bei der angeborenen F. fehlt die Farbenempfindung selten völlig (totale F.). In diesem Falle wird die ganze Außenwelt vom Farbenblinden nur in Abstufungen von Grau gesehen, etwa wie dem Normalen ein Stahlstich erscheint. Derartige Individuen sind leicht herauszufinden, sie haben übrigens auch stets eine herabgesetzte Sehschärfe und leiden zudem an Lichtscheu und Augenzittern. Schon aus diesem Grunde sind sie für den Eisenbahndienst von vornherein unbrauchbar.

Bei weitem häufiger ist die F. nur partiell, d. h. der Farbenblinde besitzt zwar eine Farbenempfindung und bis zu einem gewissen Grade auch eine Unterscheidungsfähigkeit für Farben, aber diese ist gegenüber der hochentwickelten des Normalen nur sehr rudimentär, denn die Außenwelt wird fast nur in zwei bunten Farben gesehen. Die verschiedenen Helligkeitsabstufungen und die verschiedenen Sättigungsnuancen (Mischung mit Weiß bzw. Grau) dieser beiden Farben sind die einzigen Differenzierungen, die den partiell Farbenblinden möglich sind. Denkt man sich die normale Empfindung zusammengesetzt aus den vier Grund- oder Urfarben: Rot, Grün, Gelb, Blau, so betreffen die beiden vom Farbenblinden gesehenen Farben immer ein Paar dieser vier. Sehr selten wird nur Rot und Grün gesehen, d. h. es fehlt die Empfindung für Blau und Gelb: Blaugelbblindheit (Akyanoxanthopsie, Erythrochloropie, Blau- oder Violettblindheit).

Fast immer wird umgekehrt nur Gelb und Blau gesehen, d. h. es fehlt die Empfindung für Rot und Grün: Rotgrünblindheit (Daltonismus, Kyanoxanthopie, Anerythrochloropie). Bei der Häufigkeit dieser Anomalie denkt man bei „F.“ immer zunächst an „Rotgrünblindheit“.

Da der Rotgrünblinde die Außenwelt nur in den Abstufungen von Blau und Gelb sieht, kann er eine ganze Anzahl für jeden Normalen sehr augenfälliger Farben nicht unterscheiden, er verwechselt demnach bestimmte Farben miteinander. So wird alles, was der Normale als Rot, Orange, Gelb und Gelbgrün sieht, vom Rotgrünblinden nur in Helligkeitsabstufungen von Gelb gesehen. Bestimmte rote Lichter sehen für ihn mit bestimmten gelben oder gelbgrünen völlig gleichfarbig aus. Eine bestimmte Nuance von Blaugrün und Rosa sieht der Rotgrünblinde völlig farblos, d. h. grau. Blau und Violett werden beide blau gesehen und nicht voneinander unterschieden.

Die im Signaldienst der deutschen Eisenbahnen verwendeten Laternenfarben Rot, Rötlichgelb, Grün und Blau, zu denen noch die indifferenten „weißen“ (in Wirklichkeit gelblichen) Lichter hinzukommen, sieht der Rotgrünblinde, mit der Farbenempfindung des Normalen gemessen, ungefähr folgendermaßen: Die roten, rotgelben und „weißen“ (gelblichen) Lichter erscheinen ihm nur verschieden dunkel- und hellgelb, die bläulichgrünen Laternen sehen im Gegensatz zu ihnen nahezu rein weiß (mehr bläulichweiß) aus, sie können daher leicht für ein „weißes“ Licht gehalten werden, wenn sie dunkel brennen oder das Wetter unsichtig ist. Blaue Lichter werden genau so sicher erkannt, wie vom Normalen. Es ist demnach unrichtig, wenn man meint, die Rotgrünblinden könnten die roten und grünen Signallaternen nicht unterscheiden, der Unterschied ist auch für den Farbenblinden unter günstigen Beobachtungsbedingungen, deutlich genug, nur daß sie sie eben nicht rot und grün, sondern gelb und weiß sehen. Schwerer ist es, beide Signalfarben von „weißen“ Lichtern zu unterscheiden, zumal, wenn die Laternen verschieden hell brennen. Die Hauptgefahr, die die F. für den Dienst bildet, beginnt bei schlechter Fernsicht, bei großen

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[33/0041] ein oder mehrere Abonnements löst, eine Ermäßigung. Auch die anderen französischen Hauptbahnen geben F. aus, für die ähnliche Bestimmungen gelten. Grünthal. Fanggleis, auch Ablenkungs- oder Rettungsgleis (catch siding; voie de sûreté; binario di sicurezza) nennt man ein stumpf endigendes Gleis am Fuße einer Steilrampe zum Aufhalten entlaufener Wagen. Das F. ist durch eine Weiche mit dem Hauptgleis verbunden, die in ihrer Grundstellung in das F. weist und erst kurz vor der Durchfahrt eines Zuges umgelegt wird. F. sind früher häufig in England, vereinzelt auch anderwärts angewandt worden. Sie haben gegenüber den Sandgleisen (s. d.) den Nachteil, daß sie vollständige Abzweigungsweichen erfordern, die leicht zu Entgleisungen führen und auch viel Raum beanspruchen; sie dürften daher besser durch Sandgleise zu ersetzen sein. Oder. Farbenblindheit, Achromatopsie (colourblindness; cécité des couleurs; dyschromatopsia), das völlige oder teilweise Fehlen des normalen Farbenunterscheidungsvermögens bei erhaltenem Lichtsinn. Die F. kann sowohl angeboren, als auch durch Krankheit entstanden sein, doch kommt der angeborenen F. bei weitem größere praktische Bedeutung zu; sie ist es, die man im allgemeinen als F. schlechtweg zu bezeichnen pflegt. Bei der angeborenen F. fehlt die Farbenempfindung selten völlig (totale F.). In diesem Falle wird die ganze Außenwelt vom Farbenblinden nur in Abstufungen von Grau gesehen, etwa wie dem Normalen ein Stahlstich erscheint. Derartige Individuen sind leicht herauszufinden, sie haben übrigens auch stets eine herabgesetzte Sehschärfe und leiden zudem an Lichtscheu und Augenzittern. Schon aus diesem Grunde sind sie für den Eisenbahndienst von vornherein unbrauchbar. Bei weitem häufiger ist die F. nur partiell, d. h. der Farbenblinde besitzt zwar eine Farbenempfindung und bis zu einem gewissen Grade auch eine Unterscheidungsfähigkeit für Farben, aber diese ist gegenüber der hochentwickelten des Normalen nur sehr rudimentär, denn die Außenwelt wird fast nur in zwei bunten Farben gesehen. Die verschiedenen Helligkeitsabstufungen und die verschiedenen Sättigungsnuancen (Mischung mit Weiß bzw. Grau) dieser beiden Farben sind die einzigen Differenzierungen, die den partiell Farbenblinden möglich sind. Denkt man sich die normale Empfindung zusammengesetzt aus den vier Grund- oder Urfarben: Rot, Grün, Gelb, Blau, so betreffen die beiden vom Farbenblinden gesehenen Farben immer ein Paar dieser vier. Sehr selten wird nur Rot und Grün gesehen, d. h. es fehlt die Empfindung für Blau und Gelb: Blaugelbblindheit (Akyanoxanthopsie, Erythrochloropie, Blau- oder Violettblindheit). Fast immer wird umgekehrt nur Gelb und Blau gesehen, d. h. es fehlt die Empfindung für Rot und Grün: Rotgrünblindheit (Daltonismus, Kyanoxanthopie, Anerythrochloropie). Bei der Häufigkeit dieser Anomalie denkt man bei „F.“ immer zunächst an „Rotgrünblindheit“. Da der Rotgrünblinde die Außenwelt nur in den Abstufungen von Blau und Gelb sieht, kann er eine ganze Anzahl für jeden Normalen sehr augenfälliger Farben nicht unterscheiden, er verwechselt demnach bestimmte Farben miteinander. So wird alles, was der Normale als Rot, Orange, Gelb und Gelbgrün sieht, vom Rotgrünblinden nur in Helligkeitsabstufungen von Gelb gesehen. Bestimmte rote Lichter sehen für ihn mit bestimmten gelben oder gelbgrünen völlig gleichfarbig aus. Eine bestimmte Nuance von Blaugrün und Rosa sieht der Rotgrünblinde völlig farblos, d. h. grau. Blau und Violett werden beide blau gesehen und nicht voneinander unterschieden. Die im Signaldienst der deutschen Eisenbahnen verwendeten Laternenfarben Rot, Rötlichgelb, Grün und Blau, zu denen noch die indifferenten „weißen“ (in Wirklichkeit gelblichen) Lichter hinzukommen, sieht der Rotgrünblinde, mit der Farbenempfindung des Normalen gemessen, ungefähr folgendermaßen: Die roten, rotgelben und „weißen“ (gelblichen) Lichter erscheinen ihm nur verschieden dunkel- und hellgelb, die bläulichgrünen Laternen sehen im Gegensatz zu ihnen nahezu rein weiß (mehr bläulichweiß) aus, sie können daher leicht für ein „weißes“ Licht gehalten werden, wenn sie dunkel brennen oder das Wetter unsichtig ist. Blaue Lichter werden genau so sicher erkannt, wie vom Normalen. Es ist demnach unrichtig, wenn man meint, die Rotgrünblinden könnten die roten und grünen Signallaternen nicht unterscheiden, der Unterschied ist auch für den Farbenblinden unter günstigen Beobachtungsbedingungen, deutlich genug, nur daß sie sie eben nicht rot und grün, sondern gelb und weiß sehen. Schwerer ist es, beide Signalfarben von „weißen“ Lichtern zu unterscheiden, zumal, wenn die Laternen verschieden hell brennen. Die Hauptgefahr, die die F. für den Dienst bildet, beginnt bei schlechter Fernsicht, bei großen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/41>, abgerufen am 21.11.2024.