Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.offenen niederbordigen Güterwagen erfolgt. Solche Käfige werden mit übereinander befindlichen Abteilungen, gitterartigen Seitenwänden und vollverschalten Decken und in jeder Abteilung an allen vier Seiten mit Türen ausgeführt, die durch Einfallhaken zollsicher verschließbar sind. Die Laufrollen werden nach der Verladung am Wagen unterkeilt und die Holzkeile am Fußboden mit Nägeln befestigt. Schützenhofer jun. Fehlkartierung (spedizione fallata) ist die irrige Kartierung eines Guts infolge fehlerhafter Übertragung des Inhalts des Frachtbriefs in die Frachtkarte. Im engeren Sinne wird darunter die Übertragung eines mit den vereinbarten Leitungsvorschriften nicht übereinstimmenden Leitungsweges verstanden, so daß hierdurch eine Fehlleitung oder Verschleppung des Gutes eintritt (s. Fehlleitung). Grunow. Fehlleitung (fausse direction de marchandises; disguido) ist die den Bestimmungen widersprechende Angabe des Leitungsweges im Frachtbrief oder in der Frachtkarte. Die F. kann vom Versender veranlaßt sein, der eine unzulässige Wegevorschrift in den Frachtbrief einträgt, oder von der Eisenbahn, indem sie solche Frachtbriefe nicht zurückweist oder selber einen nicht beförderungsberechtigten Weg vorschreibt oder den Leitungsweg vom Frachtbrief in die Frachtkarte unrichtig überträgt, oder das Gut falsch verladet. Im weiteren Sinne wird auch F. gleichbedeutend mit Verschleppung gebraucht, d. h. ein Gut gilt als fehlgeleitet oder verschleppt, wenn es vor seiner Auslieferung an den Empfangsberechtigten ganz oder teilweise einen andern als den beförderungsberechtigten Weg durchlaufen hat (s. Verschleppung). Grunow. Feldbahnen (portable railways; voies portatifs; ferrovie portatile o da campagna), transportable Bahnen, fliegende Bahnen, nur vorübergehenden Zwecken dienende, schmalspurige Gleise, die meist ohne ausgebildeten Unterbau auf die Bodenoberfläche verlegt und mit leichteren Fahrzeugen befahren werden. Die F. waren zuerst nur für die Feldwirtschaft gedacht, fanden aber bald auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens Anwendung, so daß man alle Bahnen dieser Art als F. bezeichnet, ob sie der Landwirtschaft, Industrie, Bau- oder sonstigen Zwecken dienen (über F. für militärische Zwecke s. d.). Man unterscheidet zwischen festliegenden Wirtschaftsbahnen und den eigentlichen F. mit halb- oder leichtbeweglichen Gleisen. Die festliegenden Wirtschaftsbahnen bezwecken ständige Verbindung wirtschaftlicher oder gewerblicher Anlagen unter sich oder mit benachbarten öffentlichen Verkehrsstraßen und erhalten eine unveränderliche Lage, die einen Unterbau aus Betriebsrücksichten erforderlich macht. Sie unterscheiden sich von Kleinbahnen nur dadurch, daß sie nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. Halbbewegliche F. bleiben für eine gewisse Zeit unverändert liegen (z. B. Dauer größerer Erdförderungen, Waldabholzung u. dgl.), werden dann aber abgebrochen und anderweitig verwendet. Die Herstellung eines regelrechten Unterbaues hängt von der Dauer der Benutzung der F. und von der Menge der zu fördernden Güter ab. Leicht bewegliche F. werden nur für kurze Zeit, oft nur für wenige Stunden ohne jeden Unterbau, manchmal ohne Einebnung des Bodens verlegt und dienen zur Sammlung verstreut liegender Güter in einem Lagerraum oder zur Verladung auf anderen Bahnen oder Straßen. F. eignen sich für zeitweilige Förderarbeiten, wie z. B. in der Feld- Torf- und Forstwirtschaft; im Bauwesen, insbesondere für große Erdarbeiten, für Berg- und Hüttenwerke, Steinbrüche, Ziegeleien u. s. w. und sind in diesen Fällen unentbehrlich geworden. Ein großer Industriezweig beschäftigt sich nur mit der Herstellung von Feldbahnmaterialien und Geräten und sendet seine Erzeugnisse bis in die fernsten Teile der Erde. In den Kolonien ist die F. zu einer Kulturträgerin ersten Ranges geworden. I. Unterbau. Die Herstellung eines regelrechten Unterbaues erfordern die halbbeweglichen F., wenn sie länger liegen bleiben und größere Gütermengen über sie befördert werden sollen. Bei leichtbeweglichen F. genügt eine Einebnung des Bodens. Die Sorgfältigkeit des Gleisunterbaues beeinflußt die Betriebssicherheit sowie die Betriebskosten erheblich. Namentlich ist der Ausgleich größerer Steigungen sowie ein ausreichender Weg neben dem Gleis bei Verwendung von Zugtieren erforderlich. II. Oberbau. Ein zu leichter Oberbau ist ebenso wie das Fehlen des Unterbaues meist unvorteilhaft. Die Beweglichkeit der F. muß im richtigen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen. Früher waren die verschiedenartigsten Spurweiten von 400-700 mm in Gebrauch, neuerdings haben sich für leichtbewegliche F. offenen niederbordigen Güterwagen erfolgt. Solche Käfige werden mit übereinander befindlichen Abteilungen, gitterartigen Seitenwänden und vollverschalten Decken und in jeder Abteilung an allen vier Seiten mit Türen ausgeführt, die durch Einfallhaken zollsicher verschließbar sind. Die Laufrollen werden nach der Verladung am Wagen unterkeilt und die Holzkeile am Fußboden mit Nägeln befestigt. Schützenhofer jun. Fehlkartierung (spedizione fallata) ist die irrige Kartierung eines Guts infolge fehlerhafter Übertragung des Inhalts des Frachtbriefs in die Frachtkarte. Im engeren Sinne wird darunter die Übertragung eines mit den vereinbarten Leitungsvorschriften nicht übereinstimmenden Leitungsweges verstanden, so daß hierdurch eine Fehlleitung oder Verschleppung des Gutes eintritt (s. Fehlleitung). Grunow. Fehlleitung (fausse direction de marchandises; disguido) ist die den Bestimmungen widersprechende Angabe des Leitungsweges im Frachtbrief oder in der Frachtkarte. Die F. kann vom Versender veranlaßt sein, der eine unzulässige Wegevorschrift in den Frachtbrief einträgt, oder von der Eisenbahn, indem sie solche Frachtbriefe nicht zurückweist oder selber einen nicht beförderungsberechtigten Weg vorschreibt oder den Leitungsweg vom Frachtbrief in die Frachtkarte unrichtig überträgt, oder das Gut falsch verladet. Im weiteren Sinne wird auch F. gleichbedeutend mit Verschleppung gebraucht, d. h. ein Gut gilt als fehlgeleitet oder verschleppt, wenn es vor seiner Auslieferung an den Empfangsberechtigten ganz oder teilweise einen andern als den beförderungsberechtigten Weg durchlaufen hat (s. Verschleppung). Grunow. Feldbahnen (portable railways; voies portatifs; ferrovie portatile o da campagna), transportable Bahnen, fliegende Bahnen, nur vorübergehenden Zwecken dienende, schmalspurige Gleise, die meist ohne ausgebildeten Unterbau auf die Bodenoberfläche verlegt und mit leichteren Fahrzeugen befahren werden. Die F. waren zuerst nur für die Feldwirtschaft gedacht, fanden aber bald auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens Anwendung, so daß man alle Bahnen dieser Art als F. bezeichnet, ob sie der Landwirtschaft, Industrie, Bau- oder sonstigen Zwecken dienen (über F. für militärische Zwecke s. d.). Man unterscheidet zwischen festliegenden Wirtschaftsbahnen und den eigentlichen F. mit halb- oder leichtbeweglichen Gleisen. Die festliegenden Wirtschaftsbahnen bezwecken ständige Verbindung wirtschaftlicher oder gewerblicher Anlagen unter sich oder mit benachbarten öffentlichen Verkehrsstraßen und erhalten eine unveränderliche Lage, die einen Unterbau aus Betriebsrücksichten erforderlich macht. Sie unterscheiden sich von Kleinbahnen nur dadurch, daß sie nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. Halbbewegliche F. bleiben für eine gewisse Zeit unverändert liegen (z. B. Dauer größerer Erdförderungen, Waldabholzung u. dgl.), werden dann aber abgebrochen und anderweitig verwendet. Die Herstellung eines regelrechten Unterbaues hängt von der Dauer der Benutzung der F. und von der Menge der zu fördernden Güter ab. Leicht bewegliche F. werden nur für kurze Zeit, oft nur für wenige Stunden ohne jeden Unterbau, manchmal ohne Einebnung des Bodens verlegt und dienen zur Sammlung verstreut liegender Güter in einem Lagerraum oder zur Verladung auf anderen Bahnen oder Straßen. F. eignen sich für zeitweilige Förderarbeiten, wie z. B. in der Feld- Torf- und Forstwirtschaft; im Bauwesen, insbesondere für große Erdarbeiten, für Berg- und Hüttenwerke, Steinbrüche, Ziegeleien u. s. w. und sind in diesen Fällen unentbehrlich geworden. Ein großer Industriezweig beschäftigt sich nur mit der Herstellung von Feldbahnmaterialien und Geräten und sendet seine Erzeugnisse bis in die fernsten Teile der Erde. In den Kolonien ist die F. zu einer Kulturträgerin ersten Ranges geworden. I. Unterbau. Die Herstellung eines regelrechten Unterbaues erfordern die halbbeweglichen F., wenn sie länger liegen bleiben und größere Gütermengen über sie befördert werden sollen. Bei leichtbeweglichen F. genügt eine Einebnung des Bodens. Die Sorgfältigkeit des Gleisunterbaues beeinflußt die Betriebssicherheit sowie die Betriebskosten erheblich. Namentlich ist der Ausgleich größerer Steigungen sowie ein ausreichender Weg neben dem Gleis bei Verwendung von Zugtieren erforderlich. II. Oberbau. Ein zu leichter Oberbau ist ebenso wie das Fehlen des Unterbaues meist unvorteilhaft. Die Beweglichkeit der F. muß im richtigen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen. Früher waren die verschiedenartigsten Spurweiten von 400–700 mm in Gebrauch, neuerdings haben sich für leichtbewegliche F. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0050" n="42"/> offenen niederbordigen Güterwagen erfolgt. Solche Käfige werden mit übereinander befindlichen Abteilungen, gitterartigen Seitenwänden und vollverschalten Decken und in jeder Abteilung an allen vier Seiten mit Türen ausgeführt, die durch Einfallhaken zollsicher verschließbar sind.</p><lb/> <p>Die Laufrollen werden nach der Verladung am Wagen unterkeilt und die Holzkeile am Fußboden mit Nägeln befestigt.</p><lb/> <p rendition="#right">Schützenhofer jun.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Fehlkartierung</hi><hi rendition="#i">(spedizione fallata)</hi> ist die irrige Kartierung eines Guts infolge fehlerhafter Übertragung des Inhalts des Frachtbriefs in die Frachtkarte. Im engeren Sinne wird darunter die Übertragung eines mit den vereinbarten Leitungsvorschriften nicht übereinstimmenden Leitungsweges verstanden, so daß hierdurch eine Fehlleitung oder Verschleppung des Gutes eintritt (s. Fehlleitung).</p><lb/> <p rendition="#right">Grunow.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Fehlleitung</hi><hi rendition="#i">(fausse direction de marchandises; disguido)</hi> ist die den Bestimmungen widersprechende Angabe des Leitungsweges im Frachtbrief oder in der Frachtkarte. Die F. kann vom Versender veranlaßt sein, der eine unzulässige Wegevorschrift in den Frachtbrief einträgt, oder von der Eisenbahn, indem sie solche Frachtbriefe nicht zurückweist oder selber einen nicht beförderungsberechtigten Weg vorschreibt oder den Leitungsweg vom Frachtbrief in die Frachtkarte unrichtig überträgt, oder das Gut falsch verladet.</p><lb/> <p>Im weiteren Sinne wird auch F. gleichbedeutend mit Verschleppung gebraucht, d. h. ein Gut gilt als fehlgeleitet oder verschleppt, wenn es vor seiner Auslieferung an den Empfangsberechtigten ganz oder teilweise einen andern als den beförderungsberechtigten Weg durchlaufen hat (s. Verschleppung).</p><lb/> <p rendition="#right">Grunow.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Feldbahnen</hi><hi rendition="#i">(portable railways; voies portatifs; ferrovie portatile o da campagna),</hi> transportable Bahnen, fliegende Bahnen, nur vorübergehenden Zwecken dienende, schmalspurige Gleise, die meist ohne ausgebildeten Unterbau auf die Bodenoberfläche verlegt und mit leichteren Fahrzeugen befahren werden.</p><lb/> <p>Die F. waren zuerst nur für die Feldwirtschaft gedacht, fanden aber bald auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens Anwendung, so daß man alle Bahnen dieser Art als F. bezeichnet, ob sie der Landwirtschaft, Industrie, Bau- oder sonstigen Zwecken dienen (über F. für militärische Zwecke s. d.).</p><lb/> <p>Man unterscheidet zwischen <hi rendition="#g">festliegenden</hi> Wirtschaftsbahnen und den <hi rendition="#g">eigentlichen</hi> F. mit <hi rendition="#g">halb-</hi> oder <hi rendition="#g">leichtbeweglichen</hi> Gleisen.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">festliegenden</hi> Wirtschaftsbahnen bezwecken ständige Verbindung wirtschaftlicher oder gewerblicher Anlagen unter sich oder mit benachbarten öffentlichen Verkehrsstraßen und erhalten eine <hi rendition="#g">unveränderliche</hi> Lage, die einen Unterbau aus Betriebsrücksichten erforderlich macht. Sie unterscheiden sich von <hi rendition="#g">Kleinbahnen</hi> nur dadurch, daß sie nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. <hi rendition="#g">Halbbewegliche</hi> F. bleiben für <hi rendition="#g">eine gewisse Zeit</hi> unverändert liegen (z. B. Dauer größerer Erdförderungen, Waldabholzung u. dgl.), werden dann aber abgebrochen und anderweitig verwendet. Die Herstellung eines regelrechten Unterbaues hängt von der Dauer der Benutzung der F. und von der Menge der zu fördernden Güter ab.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Leicht bewegliche</hi> F. werden nur für kurze Zeit, oft nur für wenige Stunden ohne jeden Unterbau, manchmal ohne Einebnung des Bodens verlegt und dienen zur Sammlung verstreut liegender Güter in einem Lagerraum oder zur Verladung auf anderen Bahnen oder Straßen.</p><lb/> <p>F. eignen sich für zeitweilige Förderarbeiten, wie z. B. in der Feld- Torf- und Forstwirtschaft; im Bauwesen, insbesondere für große Erdarbeiten, für Berg- und Hüttenwerke, Steinbrüche, Ziegeleien u. s. w. und sind in diesen Fällen unentbehrlich geworden.</p><lb/> <p>Ein großer Industriezweig beschäftigt sich nur mit der Herstellung von Feldbahnmaterialien und Geräten und sendet seine Erzeugnisse bis in die fernsten Teile der Erde. In den Kolonien ist die F. zu einer Kulturträgerin ersten Ranges geworden.</p><lb/> <p rendition="#c">I. <hi rendition="#g">Unterbau</hi>.</p><lb/> <p>Die Herstellung eines regelrechten Unterbaues erfordern die halbbeweglichen F., wenn sie länger liegen bleiben und größere Gütermengen über sie befördert werden sollen. Bei leichtbeweglichen F. genügt eine Einebnung des Bodens. Die Sorgfältigkeit des Gleisunterbaues beeinflußt die Betriebssicherheit sowie die Betriebskosten erheblich. Namentlich ist der Ausgleich größerer Steigungen sowie ein ausreichender Weg neben dem Gleis bei Verwendung von Zugtieren erforderlich.</p><lb/> <p rendition="#c">II. <hi rendition="#g">Oberbau.</hi></p><lb/> <p>Ein zu leichter Oberbau ist ebenso wie das Fehlen des Unterbaues meist unvorteilhaft. Die Beweglichkeit der F. muß im richtigen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen.</p><lb/> <p>Früher waren die verschiedenartigsten Spurweiten von 400–700 <hi rendition="#i">mm</hi> in Gebrauch, neuerdings haben sich für leichtbewegliche F. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [42/0050]
offenen niederbordigen Güterwagen erfolgt. Solche Käfige werden mit übereinander befindlichen Abteilungen, gitterartigen Seitenwänden und vollverschalten Decken und in jeder Abteilung an allen vier Seiten mit Türen ausgeführt, die durch Einfallhaken zollsicher verschließbar sind.
Die Laufrollen werden nach der Verladung am Wagen unterkeilt und die Holzkeile am Fußboden mit Nägeln befestigt.
Schützenhofer jun.
Fehlkartierung (spedizione fallata) ist die irrige Kartierung eines Guts infolge fehlerhafter Übertragung des Inhalts des Frachtbriefs in die Frachtkarte. Im engeren Sinne wird darunter die Übertragung eines mit den vereinbarten Leitungsvorschriften nicht übereinstimmenden Leitungsweges verstanden, so daß hierdurch eine Fehlleitung oder Verschleppung des Gutes eintritt (s. Fehlleitung).
Grunow.
Fehlleitung (fausse direction de marchandises; disguido) ist die den Bestimmungen widersprechende Angabe des Leitungsweges im Frachtbrief oder in der Frachtkarte. Die F. kann vom Versender veranlaßt sein, der eine unzulässige Wegevorschrift in den Frachtbrief einträgt, oder von der Eisenbahn, indem sie solche Frachtbriefe nicht zurückweist oder selber einen nicht beförderungsberechtigten Weg vorschreibt oder den Leitungsweg vom Frachtbrief in die Frachtkarte unrichtig überträgt, oder das Gut falsch verladet.
Im weiteren Sinne wird auch F. gleichbedeutend mit Verschleppung gebraucht, d. h. ein Gut gilt als fehlgeleitet oder verschleppt, wenn es vor seiner Auslieferung an den Empfangsberechtigten ganz oder teilweise einen andern als den beförderungsberechtigten Weg durchlaufen hat (s. Verschleppung).
Grunow.
Feldbahnen (portable railways; voies portatifs; ferrovie portatile o da campagna), transportable Bahnen, fliegende Bahnen, nur vorübergehenden Zwecken dienende, schmalspurige Gleise, die meist ohne ausgebildeten Unterbau auf die Bodenoberfläche verlegt und mit leichteren Fahrzeugen befahren werden.
Die F. waren zuerst nur für die Feldwirtschaft gedacht, fanden aber bald auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens Anwendung, so daß man alle Bahnen dieser Art als F. bezeichnet, ob sie der Landwirtschaft, Industrie, Bau- oder sonstigen Zwecken dienen (über F. für militärische Zwecke s. d.).
Man unterscheidet zwischen festliegenden Wirtschaftsbahnen und den eigentlichen F. mit halb- oder leichtbeweglichen Gleisen.
Die festliegenden Wirtschaftsbahnen bezwecken ständige Verbindung wirtschaftlicher oder gewerblicher Anlagen unter sich oder mit benachbarten öffentlichen Verkehrsstraßen und erhalten eine unveränderliche Lage, die einen Unterbau aus Betriebsrücksichten erforderlich macht. Sie unterscheiden sich von Kleinbahnen nur dadurch, daß sie nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. Halbbewegliche F. bleiben für eine gewisse Zeit unverändert liegen (z. B. Dauer größerer Erdförderungen, Waldabholzung u. dgl.), werden dann aber abgebrochen und anderweitig verwendet. Die Herstellung eines regelrechten Unterbaues hängt von der Dauer der Benutzung der F. und von der Menge der zu fördernden Güter ab.
Leicht bewegliche F. werden nur für kurze Zeit, oft nur für wenige Stunden ohne jeden Unterbau, manchmal ohne Einebnung des Bodens verlegt und dienen zur Sammlung verstreut liegender Güter in einem Lagerraum oder zur Verladung auf anderen Bahnen oder Straßen.
F. eignen sich für zeitweilige Förderarbeiten, wie z. B. in der Feld- Torf- und Forstwirtschaft; im Bauwesen, insbesondere für große Erdarbeiten, für Berg- und Hüttenwerke, Steinbrüche, Ziegeleien u. s. w. und sind in diesen Fällen unentbehrlich geworden.
Ein großer Industriezweig beschäftigt sich nur mit der Herstellung von Feldbahnmaterialien und Geräten und sendet seine Erzeugnisse bis in die fernsten Teile der Erde. In den Kolonien ist die F. zu einer Kulturträgerin ersten Ranges geworden.
I. Unterbau.
Die Herstellung eines regelrechten Unterbaues erfordern die halbbeweglichen F., wenn sie länger liegen bleiben und größere Gütermengen über sie befördert werden sollen. Bei leichtbeweglichen F. genügt eine Einebnung des Bodens. Die Sorgfältigkeit des Gleisunterbaues beeinflußt die Betriebssicherheit sowie die Betriebskosten erheblich. Namentlich ist der Ausgleich größerer Steigungen sowie ein ausreichender Weg neben dem Gleis bei Verwendung von Zugtieren erforderlich.
II. Oberbau.
Ein zu leichter Oberbau ist ebenso wie das Fehlen des Unterbaues meist unvorteilhaft. Die Beweglichkeit der F. muß im richtigen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen.
Früher waren die verschiedenartigsten Spurweiten von 400–700 mm in Gebrauch, neuerdings haben sich für leichtbewegliche F.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:45Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:45Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |