Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.IV. Betriebsmittel. An Betriebsmitteln besaßen die Bahnen Ende 1910 500 Lokomotiven, 1114 Personenwagen mit 2716 Achsen und 14.149 Güterwagen mit 28.687 Achsen. Die Anzahl der Personenwagenplätze betrug 37759, die Ladungsfähigkeit der Güter wagen 148.733 t. In den Jahren 1906-1910 haben die Lokomotiven durchschnittlich 90 Lokomotivkilometer für den Tag (24 Stunden) und eine Lokomotive geleistet. Die entsprechende Leistung der Personenwagen war 166 und der Güterwagen 31 Wagenkilometer für den Tag (24 Stunden) und einen Wagen. V. Verkehr. Im Jahre 1910 wurden 14,462.769 Personen befördert. Hiervon entfallen auf die 1. Klasse 47.380, auf die 2. Klasse 1,277.198, auf die 3. Klasse 12,981.827; außerdem wurden 156.364 Personen zu ermäßigten Sätzen befördert. Da die Einwohneranzahl in Finnland Ende 1910 3,120.264 betrug, entspricht die oben genannte Anzahl Reisender 4·6 Reisen für den Einwohner. Insgesamt wurden 554,928.000 Personenkilometer zurückgelegt. Die Einnahmen aus dem Personenverkehr betrugen im Jahre 1910 19,100.652 Fr. An Gütern wurden 1910 3,839.700 t befördert (3,809.500 t Frachtgut und 30.200 t Eilgut), die Güter legten 462,000.000 tkm zurück. Die Einnahmen aus dem Güterverkehr betrugen 24,084.000 Fr. Von dem Gesamtgewicht der von den Staatsbahnstationen abgesandten Güter waren 84·9% Wagenladungen und 15·1% Stückgut. Der bedeutendste Transportartikel ist Holz, dessen Gewicht 47·7% von dem Gesamtgewicht der beförderten Güter betrug. VI. Betriebsergebnisse. Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Hauptbetriebsergebnisse der Finnländischen Staatsbahnen in den Jahren 1910 und 1911.
VII. Tarifwesen. Die gegenwärtig gültigen Tarife wurden am 1. Mai 1897 eingeführt. Die Personenfahrpreise werden folgenderweise berechnet: Der Grundpreis beträgt für 1 km 3·6, 5·4 und 9 Penni (= Centimes) in der 3., 2. und 1. Wagenklasse., Für Entfernungen über 50-800 km wird eine mit der Entfernung steigende Ermäßigung in der Weise gewährt, daß das Rabattprozent 1/20 (5%) der Kilometerzahl ausmacht. Für den Teil der Entfernung, der 800 km übersteigt, beträgt der Preis 0·5, 0·75 und 1·25 Penni für 1 km in der 3., 2. und 1. Klasse. Auf Abonnementbillets (20 Reisen), Zeitkarten (Gültigkeit 1-12 Monate), Arbeiterkarten und Fahrkarten im Vorortsverkehr werden Ermäßigungen gewährt. Die Ermäßigung für Rückfahrkarten wurde im Jahre 1907 aufgehoben. Gepäck wird bis 25 kg frei befördert. Für jeden Gepäckschein wird eine Ausfertigungsgebühr von 25 Penni erhoben. Der Gütertarif umfaßt 6 Klassen. Für Frachtgüter (mit Ausnahme von Brennholz) wird die Fracht für 100 kg und 1 km wie folgt berechnet: 1. Klasse 2 Penni, 2. Klasse 1·5 Penni, 3. Klasse 1 Penni, 4. Klasse 0·85 Penni, 5. und 6. Klasse 0·63 Penni. In den Klassen 1-4 wird bei Sendungen von 2000-6000 kg eine Frachtermäßigung von 10% und bei Sendungen von wenigstens 6000 kg eine Ermäßigung von 25% gewährt. Die zu den Klassen 5 und 6 gehörenden Güter müssen in Sendungen von wenigstens 6000 kg befördert werden, sonst kommt die 4. Klasse zur Anwendung. Für größere Entfernungen (über 400 km) werden Ermäßigungen bis zu 70% berechnet. Für Eilgüter wird mit einigen Ausnahmen die Fracht der 1. Klasse mit 50% Zuschlag berechnet. Für Durchfuhr- und Ausfuhrgüter sowie für Beförderung von Brennholz, Milch, Butter, lebenden Tieren, Fahrzeugen, Paketen u. s. w. bestehen besondere Tarife. VIII. Organisation und Personal. Die finnländischen Staatsbahnen werden von einer dem Ökonomiedepartement des kais. Senats IV. Betriebsmittel. An Betriebsmitteln besaßen die Bahnen Ende 1910 500 Lokomotiven, 1114 Personenwagen mit 2716 Achsen und 14.149 Güterwagen mit 28.687 Achsen. Die Anzahl der Personenwagenplätze betrug 37759, die Ladungsfähigkeit der Güter wagen 148.733 t. In den Jahren 1906–1910 haben die Lokomotiven durchschnittlich 90 Lokomotivkilometer für den Tag (24 Stunden) und eine Lokomotive geleistet. Die entsprechende Leistung der Personenwagen war 166 und der Güterwagen 31 Wagenkilometer für den Tag (24 Stunden) und einen Wagen. V. Verkehr. Im Jahre 1910 wurden 14,462.769 Personen befördert. Hiervon entfallen auf die 1. Klasse 47.380, auf die 2. Klasse 1,277.198, auf die 3. Klasse 12,981.827; außerdem wurden 156.364 Personen zu ermäßigten Sätzen befördert. Da die Einwohneranzahl in Finnland Ende 1910 3,120.264 betrug, entspricht die oben genannte Anzahl Reisender 4·6 Reisen für den Einwohner. Insgesamt wurden 554,928.000 Personenkilometer zurückgelegt. Die Einnahmen aus dem Personenverkehr betrugen im Jahre 1910 19,100.652 Fr. An Gütern wurden 1910 3,839.700 t befördert (3,809.500 t Frachtgut und 30.200 t Eilgut), die Güter legten 462,000.000 tkm zurück. Die Einnahmen aus dem Güterverkehr betrugen 24,084.000 Fr. Von dem Gesamtgewicht der von den Staatsbahnstationen abgesandten Güter waren 84·9% Wagenladungen und 15·1% Stückgut. Der bedeutendste Transportartikel ist Holz, dessen Gewicht 47·7% von dem Gesamtgewicht der beförderten Güter betrug. VI. Betriebsergebnisse. Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Hauptbetriebsergebnisse der Finnländischen Staatsbahnen in den Jahren 1910 und 1911.
VII. Tarifwesen. Die gegenwärtig gültigen Tarife wurden am 1. Mai 1897 eingeführt. Die Personenfahrpreise werden folgenderweise berechnet: Der Grundpreis beträgt für 1 km 3·6, 5·4 und 9 Penni (= Centimes) in der 3., 2. und 1. Wagenklasse., Für Entfernungen über 50–800 km wird eine mit der Entfernung steigende Ermäßigung in der Weise gewährt, daß das Rabattprozent 1/20 (5%) der Kilometerzahl ausmacht. Für den Teil der Entfernung, der 800 km übersteigt, beträgt der Preis 0·5, 0·75 und 1·25 Penni für 1 km in der 3., 2. und 1. Klasse. Auf Abonnementbillets (20 Reisen), Zeitkarten (Gültigkeit 1–12 Monate), Arbeiterkarten und Fahrkarten im Vorortsverkehr werden Ermäßigungen gewährt. Die Ermäßigung für Rückfahrkarten wurde im Jahre 1907 aufgehoben. Gepäck wird bis 25 kg frei befördert. Für jeden Gepäckschein wird eine Ausfertigungsgebühr von 25 Penni erhoben. Der Gütertarif umfaßt 6 Klassen. Für Frachtgüter (mit Ausnahme von Brennholz) wird die Fracht für 100 kg und 1 km wie folgt berechnet: 1. Klasse 2 Penni, 2. Klasse 1·5 Penni, 3. Klasse 1 Penni, 4. Klasse 0·85 Penni, 5. und 6. Klasse 0·63 Penni. In den Klassen 1–4 wird bei Sendungen von 2000–6000 kg eine Frachtermäßigung von 10% und bei Sendungen von wenigstens 6000 kg eine Ermäßigung von 25% gewährt. Die zu den Klassen 5 und 6 gehörenden Güter müssen in Sendungen von wenigstens 6000 kg befördert werden, sonst kommt die 4. Klasse zur Anwendung. Für größere Entfernungen (über 400 km) werden Ermäßigungen bis zu 70% berechnet. Für Eilgüter wird mit einigen Ausnahmen die Fracht der 1. Klasse mit 50% Zuschlag berechnet. Für Durchfuhr- und Ausfuhrgüter sowie für Beförderung von Brennholz, Milch, Butter, lebenden Tieren, Fahrzeugen, Paketen u. s. w. bestehen besondere Tarife. VIII. Organisation und Personal. Die finnländischen Staatsbahnen werden von einer dem Ökonomiedepartement des kais. 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IV. Betriebsmittel. An Betriebsmitteln besaßen die Bahnen Ende 1910 500 Lokomotiven, 1114 Personenwagen mit 2716 Achsen und 14.149 Güterwagen mit 28.687 Achsen. Die Anzahl der Personenwagenplätze betrug 37759, die Ladungsfähigkeit der Güter wagen 148.733 t.
In den Jahren 1906–1910 haben die Lokomotiven durchschnittlich 90 Lokomotivkilometer für den Tag (24 Stunden) und eine Lokomotive geleistet.
Die entsprechende Leistung der Personenwagen war 166 und der Güterwagen 31 Wagenkilometer für den Tag (24 Stunden) und einen Wagen.
V. Verkehr. Im Jahre 1910 wurden 14,462.769 Personen befördert. Hiervon entfallen auf die 1. Klasse 47.380, auf die 2. Klasse 1,277.198, auf die 3. Klasse 12,981.827; außerdem wurden 156.364 Personen zu ermäßigten Sätzen befördert.
Da die Einwohneranzahl in Finnland Ende 1910 3,120.264 betrug, entspricht die oben genannte Anzahl Reisender 4·6 Reisen für den Einwohner.
Insgesamt wurden 554,928.000 Personenkilometer zurückgelegt. Die Einnahmen aus dem Personenverkehr betrugen im Jahre 1910 19,100.652 Fr.
An Gütern wurden 1910 3,839.700 t befördert (3,809.500 t Frachtgut und 30.200 t Eilgut), die Güter legten 462,000.000 tkm zurück.
Die Einnahmen aus dem Güterverkehr betrugen 24,084.000 Fr.
Von dem Gesamtgewicht der von den Staatsbahnstationen abgesandten Güter waren 84·9% Wagenladungen und 15·1% Stückgut.
Der bedeutendste Transportartikel ist Holz, dessen Gewicht 47·7% von dem Gesamtgewicht der beförderten Güter betrug.
VI. Betriebsergebnisse. Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Hauptbetriebsergebnisse der Finnländischen Staatsbahnen in den Jahren 1910 und 1911.
1910 1911
Mittlere Betriebslänge km 3.284 3.372
Auf 1 km kommen:
an Anlagekapital Fr. 120.000 120.700
an Zugkilometer Anz. 4.067 4.098
an Personenkilometer Anz. 168.979 176.124
an Gütertonnenkilometer
(Eil- und Frachtgut) tkm 140.684 165.458
an Einnahmen Fr. 13.478 14.846
u. zw.:
a) im Personenverkehr Fr. 5.933 6.184
b) im Güterverkehr Fr. 7.321 8.348
Ausgaben Fr. 11.113 10.902
Überschuß Fr. 2.365 3.944
Betriebskoeffizient % 82·5 73·4
Durchschnittsertrag:
für 1 Personenkilometer Cts. 3·4 3·4
für 1 Gütertonnenkilom. Cts. 5·3 5·1
Durchschnittliche Fahrt:
einer Person km 38·37 39·13
einer Gütertonne km 119·37 128·79
Durchschnittliche Ausnutzung:
der Personenwagenplätze % 25·18 26·06
der Tragfähigkeit
der Güterwagen % 28·19 –
VII. Tarifwesen. Die gegenwärtig gültigen Tarife wurden am 1. Mai 1897 eingeführt.
Die Personenfahrpreise werden folgenderweise berechnet:
Der Grundpreis beträgt für 1 km 3·6, 5·4 und 9 Penni (= Centimes) in der 3., 2. und 1. Wagenklasse., Für Entfernungen über 50–800 km wird eine mit der Entfernung steigende Ermäßigung in der Weise gewährt, daß das Rabattprozent 1/20 (5%) der Kilometerzahl ausmacht. Für den Teil der Entfernung, der 800 km übersteigt, beträgt der Preis 0·5, 0·75 und 1·25 Penni für 1 km in der 3., 2. und 1. Klasse. Auf Abonnementbillets (20 Reisen), Zeitkarten (Gültigkeit 1–12 Monate), Arbeiterkarten und Fahrkarten im Vorortsverkehr werden Ermäßigungen gewährt. Die Ermäßigung für Rückfahrkarten wurde im Jahre 1907 aufgehoben. Gepäck wird bis 25 kg frei befördert. Für jeden Gepäckschein wird eine Ausfertigungsgebühr von 25 Penni erhoben.
Der Gütertarif umfaßt 6 Klassen. Für Frachtgüter (mit Ausnahme von Brennholz) wird die Fracht für 100 kg und 1 km wie folgt berechnet: 1. Klasse 2 Penni, 2. Klasse 1·5 Penni, 3. Klasse 1 Penni, 4. Klasse 0·85 Penni, 5. und 6. Klasse 0·63 Penni.
In den Klassen 1–4 wird bei Sendungen von 2000–6000 kg eine Frachtermäßigung von 10% und bei Sendungen von wenigstens 6000 kg eine Ermäßigung von 25% gewährt. Die zu den Klassen 5 und 6 gehörenden Güter müssen in Sendungen von wenigstens 6000 kg befördert werden, sonst kommt die 4. Klasse zur Anwendung.
Für größere Entfernungen (über 400 km) werden Ermäßigungen bis zu 70% berechnet.
Für Eilgüter wird mit einigen Ausnahmen die Fracht der 1. Klasse mit 50% Zuschlag berechnet.
Für Durchfuhr- und Ausfuhrgüter sowie für Beförderung von Brennholz, Milch, Butter, lebenden Tieren, Fahrzeugen, Paketen u. s. w. bestehen besondere Tarife.
VIII. Organisation und Personal. Die finnländischen Staatsbahnen werden von einer dem Ökonomiedepartement des kais. Senats
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