Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.Der Vorteil liegt in der Einfachheit der Bedienung und der Unabhängigkeit der Fahrbetriebsmittel voneinander. Zu 6. Warmwasserheizung. Als Warmwasserheizung für Eisenbahnwagen werden gewöhnlich Niederdruckheizungen verwendet, bei denen ein Abschluß des Heizwassers von der Außenluft nicht stattfindet und demnach das Wasser in den Leitungen nicht über die Siedetemperatur erhitzt werden kann. Eine derartige Heizanlage ist der Hauptsache nach in der folgenden, in Abb. 85 dargestellten Weise eingerichtet: Ein Stehkessel A (oder Wasserrohrkessel mit Heizschlange) mit zylindrischer Feuerbüchse B, Planrost und Achsenkasten D ist entweder unmittelbar über dem Wagenfußboden oder Abb. 85. Von der Decke des Stehkessels führt ein Rohr nach aufwärts zu dem Expansionsgefäß F, einer oben offenen Wanne, die aber so geformt ist, daß das Wasser durch die Bewegungen des Wagens nicht hinausgeschleudert werden kann. Oberhalb des Bodens des Expansionsgefäßes zweigt die eigentliche Heizleitung H ab; das Heizrohr führt nach abwärts bis fast zu dem Fußboden des Wagens, sodann mit geringem Gefälle, an der Seitenwand des Wagens befestigt, bis zur gegenüberliegenden Wagenstirnwand, wird noch vor dieser in die umgekehrte Richtung geleitet und gelangt nun bis zum Stehkessel, in den es an einer möglichst tiefen Stelle des Wasserraums mündet. Gewöhnlich sind in einem Wagen zwei derartige Zirkulationsleitungen (je eine Schlangenleitung an jeder Seitenwand) angebracht. Die Erwärmung des Wassers wird im Kessel mittels Kohle, Koks oder Dampf (durch Vermittlung eines Injektors I) bewirkt; bei Erwärmung mittels Dampf wird dieser der durch den Zug führenden Hauptleitung T entnommen; um nur trockenen Dampf zu verwenden, ist in die Zuleitung zum Injektor ein Kondenstopf U eingeschaltet. Das Wasser wird durch den Dampfstrahl vom Kessel angesaugt und dem Expansionsgefäß zugeführt. Die ganze Zirkulationsleitung muß soweit mit Wasser gefüllt sein, daß der Wasserspiegel im Expansionsgefäß etwa bis zur halben Höhe desselben reicht, damit das Leitungssystem stets unter Wasser steht. Anderseits darf das Expansionsgefäß nicht ganz mit Wasser gefüllt sein, damit bei der Erwärmung des Wassers der nötige Raum für dessen Ausdehnung vorhanden ist; zu diesem Zweck wird ein Überlaufrohr entsprechend angeordnet. Die Zirkulation erfolgt teils durch die Ausdehnung des erhitzten Wassers, teils durch das größere spezifische Gewicht des kälteren Wassers in der Rücklaufrohrleitung. Es empfiehlt sich, den Hin- und Rücklauf der Wärmrohre übereinander anzuordnen, damit in jedem Rohrpaarelement in Summe gleiche Wärmeabgabe stattfindet. Zum Nachfüllen des Wassers ist der Vorratsbehälter M und eine Pumpe O angeordnet. Die Heizfläche wird im Mittel mit 0·09 m2 f. d. m3 Wagenraum bemessen; zur Erzielung der nötigen Heizfläche werden die Heizrohre zwischen 29 bis 65 mm Durchmesser angenommen und in den einzelnen Abteilen vielfach Rippenheizkörper, Abb. 86, (Internationale Schlafwagengesellschaft) oder Zweigleitungen im Fußboden (Paris-Orleansbahn) angeordnet. Die Regelung dieser Art von H. ist meistens nur für den ganzen Wagen durch geringere oder größere Erhitzung des Wassers oder durch Unterbrechen der Wasserzirkulation mittels des Absperrhahnes möglich. Bei jenen Heizeinrichtungen, bei denen an die durchgehende Leitung noch Heizkörper (die vorgenannten Rippenheizkörper oder Schlangenrohre im Fußboden) angeschlossen werden, sind diese oft für sich durch Hähne ausschaltbar; die Wirkung des Ausschaltens wird jedoch erst 3-4 Stunden später fühlbar. Bei dem in Amerika vielfach in Anwendung stehenden Bakerschen Heizsystem (Abb. 87) ist im Stehkessel eine Heizschlange angeordnet. Die Erwärmung des Abb. 86. Die Mehrzahl der amerikanischen Schlafwagen ist mit diesem Heizsystem ausgerüstet. Der Vorteil liegt in der Einfachheit der Bedienung und der Unabhängigkeit der Fahrbetriebsmittel voneinander. Zu 6. Warmwasserheizung. Als Warmwasserheizung für Eisenbahnwagen werden gewöhnlich Niederdruckheizungen verwendet, bei denen ein Abschluß des Heizwassers von der Außenluft nicht stattfindet und demnach das Wasser in den Leitungen nicht über die Siedetemperatur erhitzt werden kann. Eine derartige Heizanlage ist der Hauptsache nach in der folgenden, in Abb. 85 dargestellten Weise eingerichtet: Ein Stehkessel A (oder Wasserrohrkessel mit Heizschlange) mit zylindrischer Feuerbüchse B, Planrost und Achsenkasten D ist entweder unmittelbar über dem Wagenfußboden oder Abb. 85. Von der Decke des Stehkessels führt ein Rohr nach aufwärts zu dem Expansionsgefäß F, einer oben offenen Wanne, die aber so geformt ist, daß das Wasser durch die Bewegungen des Wagens nicht hinausgeschleudert werden kann. Oberhalb des Bodens des Expansionsgefäßes zweigt die eigentliche Heizleitung H ab; das Heizrohr führt nach abwärts bis fast zu dem Fußboden des Wagens, sodann mit geringem Gefälle, an der Seitenwand des Wagens befestigt, bis zur gegenüberliegenden Wagenstirnwand, wird noch vor dieser in die umgekehrte Richtung geleitet und gelangt nun bis zum Stehkessel, in den es an einer möglichst tiefen Stelle des Wasserraums mündet. Gewöhnlich sind in einem Wagen zwei derartige Zirkulationsleitungen (je eine Schlangenleitung an jeder Seitenwand) angebracht. Die Erwärmung des Wassers wird im Kessel mittels Kohle, Koks oder Dampf (durch Vermittlung eines Injektors I) bewirkt; bei Erwärmung mittels Dampf wird dieser der durch den Zug führenden Hauptleitung T entnommen; um nur trockenen Dampf zu verwenden, ist in die Zuleitung zum Injektor ein Kondenstopf U eingeschaltet. Das Wasser wird durch den Dampfstrahl vom Kessel angesaugt und dem Expansionsgefäß zugeführt. Die ganze Zirkulationsleitung muß soweit mit Wasser gefüllt sein, daß der Wasserspiegel im Expansionsgefäß etwa bis zur halben Höhe desselben reicht, damit das Leitungssystem stets unter Wasser steht. Anderseits darf das Expansionsgefäß nicht ganz mit Wasser gefüllt sein, damit bei der Erwärmung des Wassers der nötige Raum für dessen Ausdehnung vorhanden ist; zu diesem Zweck wird ein Überlaufrohr entsprechend angeordnet. Die Zirkulation erfolgt teils durch die Ausdehnung des erhitzten Wassers, teils durch das größere spezifische Gewicht des kälteren Wassers in der Rücklaufrohrleitung. Es empfiehlt sich, den Hin- und Rücklauf der Wärmrohre übereinander anzuordnen, damit in jedem Rohrpaarelement in Summe gleiche Wärmeabgabe stattfindet. Zum Nachfüllen des Wassers ist der Vorratsbehälter M und eine Pumpe O angeordnet. Die Heizfläche wird im Mittel mit 0·09 m2 f. d. m3 Wagenraum bemessen; zur Erzielung der nötigen Heizfläche werden die Heizrohre zwischen 29 bis 65 mm Durchmesser angenommen und in den einzelnen Abteilen vielfach Rippenheizkörper, Abb. 86, (Internationale Schlafwagengesellschaft) oder Zweigleitungen im Fußboden (Paris-Orléansbahn) angeordnet. Die Regelung dieser Art von H. ist meistens nur für den ganzen Wagen durch geringere oder größere Erhitzung des Wassers oder durch Unterbrechen der Wasserzirkulation mittels des Absperrhahnes möglich. Bei jenen Heizeinrichtungen, bei denen an die durchgehende Leitung noch Heizkörper (die vorgenannten Rippenheizkörper oder Schlangenrohre im Fußboden) angeschlossen werden, sind diese oft für sich durch Hähne ausschaltbar; die Wirkung des Ausschaltens wird jedoch erst 3–4 Stunden später fühlbar. Bei dem in Amerika vielfach in Anwendung stehenden Bakerschen Heizsystem (Abb. 87) ist im Stehkessel eine Heizschlange angeordnet. Die Erwärmung des Abb. 86. 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Der Vorteil liegt in der Einfachheit der Bedienung und der Unabhängigkeit der Fahrbetriebsmittel voneinander.
Zu 6. Warmwasserheizung.
Als Warmwasserheizung für Eisenbahnwagen werden gewöhnlich Niederdruckheizungen verwendet, bei denen ein Abschluß des Heizwassers von der Außenluft nicht stattfindet und demnach das Wasser in den Leitungen nicht über die Siedetemperatur erhitzt werden kann.
Eine derartige Heizanlage ist der Hauptsache nach in der folgenden, in Abb. 85 dargestellten Weise eingerichtet:
Ein Stehkessel A (oder Wasserrohrkessel mit Heizschlange) mit zylindrischer Feuerbüchse B, Planrost und Achsenkasten D ist entweder unmittelbar über dem Wagenfußboden oder
[Abbildung Abb. 85.
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in diesem etwas versenkt angeordnet.
Von der Decke des Stehkessels führt ein Rohr nach aufwärts zu dem Expansionsgefäß F, einer oben offenen Wanne, die aber so geformt ist, daß das Wasser durch die Bewegungen des Wagens nicht hinausgeschleudert werden kann. Oberhalb des Bodens des Expansionsgefäßes zweigt die eigentliche Heizleitung H ab; das Heizrohr führt nach abwärts bis fast zu dem Fußboden des Wagens, sodann mit geringem Gefälle, an der Seitenwand des Wagens befestigt, bis zur gegenüberliegenden Wagenstirnwand, wird noch vor dieser in die umgekehrte Richtung geleitet und gelangt nun bis zum Stehkessel, in den es an einer möglichst tiefen Stelle des Wasserraums mündet. Gewöhnlich sind in einem Wagen zwei derartige Zirkulationsleitungen (je eine Schlangenleitung an jeder Seitenwand) angebracht.
Die Erwärmung des Wassers wird im Kessel mittels Kohle, Koks oder Dampf (durch Vermittlung eines Injektors I) bewirkt; bei Erwärmung mittels Dampf wird dieser der durch den Zug führenden Hauptleitung T entnommen; um nur trockenen Dampf zu verwenden, ist in die Zuleitung zum Injektor ein Kondenstopf U eingeschaltet. Das Wasser wird durch den Dampfstrahl vom Kessel angesaugt und dem Expansionsgefäß zugeführt.
Die ganze Zirkulationsleitung muß soweit mit Wasser gefüllt sein, daß der Wasserspiegel im Expansionsgefäß etwa bis zur halben Höhe desselben reicht, damit das Leitungssystem stets unter Wasser steht. Anderseits darf das Expansionsgefäß nicht ganz mit Wasser gefüllt sein, damit bei der Erwärmung des Wassers der nötige Raum für dessen Ausdehnung vorhanden ist; zu diesem Zweck wird ein Überlaufrohr entsprechend angeordnet. Die Zirkulation erfolgt teils durch die Ausdehnung des erhitzten Wassers, teils durch das größere spezifische Gewicht des kälteren Wassers in der Rücklaufrohrleitung. Es empfiehlt sich, den Hin- und Rücklauf der Wärmrohre übereinander anzuordnen, damit in jedem Rohrpaarelement in Summe gleiche Wärmeabgabe stattfindet.
Zum Nachfüllen des Wassers ist der Vorratsbehälter M und eine Pumpe O angeordnet.
Die Heizfläche wird im Mittel mit 0·09 m2 f. d. m3 Wagenraum bemessen; zur Erzielung der nötigen Heizfläche werden die Heizrohre zwischen 29 bis 65 mm Durchmesser angenommen und in den einzelnen Abteilen vielfach Rippenheizkörper, Abb. 86, (Internationale Schlafwagengesellschaft) oder Zweigleitungen im Fußboden (Paris-Orléansbahn) angeordnet.
Die Regelung dieser Art von H. ist meistens nur für den ganzen Wagen durch geringere oder größere Erhitzung des Wassers oder durch Unterbrechen der Wasserzirkulation mittels des Absperrhahnes möglich. Bei jenen Heizeinrichtungen, bei denen an die durchgehende Leitung noch Heizkörper (die vorgenannten Rippenheizkörper oder Schlangenrohre im Fußboden) angeschlossen werden, sind diese oft für sich durch Hähne ausschaltbar; die Wirkung des Ausschaltens wird jedoch erst 3–4 Stunden später fühlbar.
Bei dem in Amerika vielfach in Anwendung stehenden Bakerschen Heizsystem (Abb. 87) ist im Stehkessel eine Heizschlange angeordnet. Die Erwärmung des
[Abbildung Abb. 86.
]
Heizwassers wird hierbei ebenfalls entweder mittels Brennmaterials oder durch den der Zugshauptleitung entnommenen Dampf besorgt; der Dampf wird jedoch hier nicht mit dem Wasser unmittelbar in Berührung gebracht, sondern umspült nur das die Verbindung zwischen Kessel und Expansionsgefäß herstellende Rohrbündel.
Die Mehrzahl der amerikanischen Schlafwagen ist mit diesem Heizsystem ausgerüstet.
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