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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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ungleiche Achsbelastung, schlechtere Ausnutzbarkeit u. s. w.) und machte insbesondere geltend, daß für G. eine gemeinsame Form wünschenswert sei, daß sonach zweiachsige Wagen zu empfehlen seien, da der große Radstand der dreiachsigen Wagen diese von der Verwendung auf manchen Gebirgsbahnen ausschließe. Eine 1865 in Dresden abgehaltene Technikerversammlung der deutschen Eisenbahnverwaltungen (s. Organ I. Suppl., S. 207) spricht sich sowohl gegen die Verwendung dreiachsiger als auch vierachsiger Wagen aus. Es wurde empfohlen, zur Verminderung des vielen Verschiebens und zur Vermeidung der dabei vorkommenden Unfälle, Drehscheiben einzuführen und, um die Möglichkeit ihrer Durchführung anzubahnen, drei- und vierachsige G. nicht mehr zu beschaffen, die vorhandenen nach und nach zu beseitigen und für den Radstand der zweiachsigen G. ein Höchstmaß einzuführen. Wiewohl eine solche ablehnende Haltung insbesondere hinsichtlich der Verwendung vierachsiger G. gegenwärtig nicht mehr besteht, so bilden doch die zweiachsigen G. nach wie vor die weitaus überwiegende Zahl der auf dem europäischen Festlande vorhandenen G. Das allerwärts vorhandene Bestreben, das tote Gewicht zu vermindern, hat dazu geführt, die Erhöhung der Tragfähigkeit der zweiachsigen G. durch eine entsprechende Verstärkung der tragenden Teile (Federn, Achsen u. s. w.) zu erreichen.

II. Einteilung und Hauptverhältnisse der Güterwagen.

Die Einteilung der G. kann nach verschiedenen Gesichtspunkten vorgenommen werden.

Man unterscheidet nach der Zahl der Tragachsen und Räder zwei-, drei-, vier- und mehrachsige Wagen, nach der Anordnung des Laufwerks G. mit festen Achsen, mit Lenkachsen und mit Drehgestellen, nach dem Vorhandensein oder Fehlen von Bremsen Bremswagen und G. ohne Bremse, nach der Eigentümerin bahneigene Wagen, die Eigentum der Bahnen sind, Partei- (Privat-) Wagen, die von Parteien in den Fahrpark einer Bahn eingestellt werden, und Leih- (Miet-) Wagen, die von Wagenleihgesellschaften an die Bahnen vermietet werden.

Die wichtigsten Unterscheidungsgründe bilden die Bestimmung der G. und die Art der Abgrenzung des Laderaums. In ersterer Beziehung unterscheidet man gewöhnliche G., die ohne besondere Einrichtungen zur Beförderung verschiedenartiger Güter beliebig verwendet werden können, und Spezialwagen, die sich vermöge ihrer Bauart und festen inneren Einrichtung nur für die Beförderung ganz bestimmter Güter eignen (Bierwagen, Bockwagen, Borstenviehwagen, Buttertransportwagen, Erztransportwagen, Fischwagen, Fleischwagen, Gastransportwagen, Geschützwagen, Holzkohlenwagen, Kalkwagen, Kesselwagen, Kühlwagen, Milchwagen, Selbstentlader, Topfwagen u. s. w.).

Als Viehwagen werden meist gewöhnliche gedeckte G. mit entsprechenden Luftöffnungen (Luftklappen, Fensterläden u. s. w.) verwendet, doch kommen auch Spezialwagen für Viehbeförderung vor, so z. B. die doppel- und mehrbödigen Wagen für Borstenvieh- und Geflügelbeförderung (Etagewagen), gepolsterte Pferdewagen (Luxuspferdewagen) u. s. w.

Bezüglich der die Art des G. bezeichnenden Anschriften s. d. (Bd. I, S. 188).

Auf die Spezialwagen soll hier nicht näher eingegangen werden; hierüber vgl. die besonderen Artikel.

Nach der Art der Abgrenzung des Laderaums unterscheidet man gedeckte und offene G.

Gedeckte G. (bedeckte G., Kastenwagen) sind Wagen, deren Laderaum aus einem durch die Seitenwände und das Dach abgeschlossenen Kasten gebildet wird.

Die gedeckten G. dienen vorzugsweise zum Versand von Gütern, die gegen Witterungseinflüsse, gegen Funkenflug, gegen Verlust oder Entwendung geschützt werden sollen; dann für Zollgüter unter Raumverschluß, sowie für Massenbeförderung von Militärmannschaft und -pferden.

Offene G., seitlich geschlossene Wagen ohne Dach, oder Wagen ohne Seitenwände und ohne Dach dienen zur Beförderung von Gütern, die minder empfindlich für Witterungseinflüsse sind, und von Gegenständen, die vermöge ihrer Größe oder sonstigen Beschaffenheit in gedeckten G. nicht oder schwierig zu verladen sind.

Bei Verwendung von wasserdichten Decken können indes offene G. zur Verladung solcher Güter vorteilhaft verwendet werden, die sonst durch Witterungseinflüsse leiden würden; selbst für Zollgüter unter Raumverschluß können offene G. auf diese Weise nutzbar gemacht werden.

Die offenen G. sind zu unterscheiden in solche mit mehr oder weniger hohen Stirn- und Seitenwänden (Bordwände): Niederbordwagen, Hochbordwagen, Bordwandwagen (Lowries), und in solche ohne Bordwände: Plattform- (Plateau-) Wagen.

Erstere Gattung dient insbesondere für Kohlen-, Holz-, Erz-, Ziegeltransporte u. s. w., letztere zur Beförderung von Schienen, Brettern, Fahrzeugen u. s. w., überhaupt von Gegenständen, deren sichere Verladung keine Wände, sondern allenfalls nur Rungen erfordert.

ungleiche Achsbelastung, schlechtere Ausnutzbarkeit u. s. w.) und machte insbesondere geltend, daß für G. eine gemeinsame Form wünschenswert sei, daß sonach zweiachsige Wagen zu empfehlen seien, da der große Radstand der dreiachsigen Wagen diese von der Verwendung auf manchen Gebirgsbahnen ausschließe. Eine 1865 in Dresden abgehaltene Technikerversammlung der deutschen Eisenbahnverwaltungen (s. Organ I. Suppl., S. 207) spricht sich sowohl gegen die Verwendung dreiachsiger als auch vierachsiger Wagen aus. Es wurde empfohlen, zur Verminderung des vielen Verschiebens und zur Vermeidung der dabei vorkommenden Unfälle, Drehscheiben einzuführen und, um die Möglichkeit ihrer Durchführung anzubahnen, drei- und vierachsige G. nicht mehr zu beschaffen, die vorhandenen nach und nach zu beseitigen und für den Radstand der zweiachsigen G. ein Höchstmaß einzuführen. Wiewohl eine solche ablehnende Haltung insbesondere hinsichtlich der Verwendung vierachsiger G. gegenwärtig nicht mehr besteht, so bilden doch die zweiachsigen G. nach wie vor die weitaus überwiegende Zahl der auf dem europäischen Festlande vorhandenen G. Das allerwärts vorhandene Bestreben, das tote Gewicht zu vermindern, hat dazu geführt, die Erhöhung der Tragfähigkeit der zweiachsigen G. durch eine entsprechende Verstärkung der tragenden Teile (Federn, Achsen u. s. w.) zu erreichen.

II. Einteilung und Hauptverhältnisse der Güterwagen.

Die Einteilung der G. kann nach verschiedenen Gesichtspunkten vorgenommen werden.

Man unterscheidet nach der Zahl der Tragachsen und Räder zwei-, drei-, vier- und mehrachsige Wagen, nach der Anordnung des Laufwerks G. mit festen Achsen, mit Lenkachsen und mit Drehgestellen, nach dem Vorhandensein oder Fehlen von Bremsen Bremswagen und G. ohne Bremse, nach der Eigentümerin bahneigene Wagen, die Eigentum der Bahnen sind, Partei- (Privat-) Wagen, die von Parteien in den Fahrpark einer Bahn eingestellt werden, und Leih- (Miet-) Wagen, die von Wagenleihgesellschaften an die Bahnen vermietet werden.

Die wichtigsten Unterscheidungsgründe bilden die Bestimmung der G. und die Art der Abgrenzung des Laderaums. In ersterer Beziehung unterscheidet man gewöhnliche G., die ohne besondere Einrichtungen zur Beförderung verschiedenartiger Güter beliebig verwendet werden können, und Spezialwagen, die sich vermöge ihrer Bauart und festen inneren Einrichtung nur für die Beförderung ganz bestimmter Güter eignen (Bierwagen, Bockwagen, Borstenviehwagen, Buttertransportwagen, Erztransportwagen, Fischwagen, Fleischwagen, Gastransportwagen, Geschützwagen, Holzkohlenwagen, Kalkwagen, Kesselwagen, Kühlwagen, Milchwagen, Selbstentlader, Topfwagen u. s. w.).

Als Viehwagen werden meist gewöhnliche gedeckte G. mit entsprechenden Luftöffnungen (Luftklappen, Fensterläden u. s. w.) verwendet, doch kommen auch Spezialwagen für Viehbeförderung vor, so z. B. die doppel- und mehrbödigen Wagen für Borstenvieh- und Geflügelbeförderung (Etagewagen), gepolsterte Pferdewagen (Luxuspferdewagen) u. s. w.

Bezüglich der die Art des G. bezeichnenden Anschriften s. d. (Bd. I, S. 188).

Auf die Spezialwagen soll hier nicht näher eingegangen werden; hierüber vgl. die besonderen Artikel.

Nach der Art der Abgrenzung des Laderaums unterscheidet man gedeckte und offene G.

Gedeckte G. (bedeckte G., Kastenwagen) sind Wagen, deren Laderaum aus einem durch die Seitenwände und das Dach abgeschlossenen Kasten gebildet wird.

Die gedeckten G. dienen vorzugsweise zum Versand von Gütern, die gegen Witterungseinflüsse, gegen Funkenflug, gegen Verlust oder Entwendung geschützt werden sollen; dann für Zollgüter unter Raumverschluß, sowie für Massenbeförderung von Militärmannschaft und -pferden.

Offene G., seitlich geschlossene Wagen ohne Dach, oder Wagen ohne Seitenwände und ohne Dach dienen zur Beförderung von Gütern, die minder empfindlich für Witterungseinflüsse sind, und von Gegenständen, die vermöge ihrer Größe oder sonstigen Beschaffenheit in gedeckten G. nicht oder schwierig zu verladen sind.

Bei Verwendung von wasserdichten Decken können indes offene G. zur Verladung solcher Güter vorteilhaft verwendet werden, die sonst durch Witterungseinflüsse leiden würden; selbst für Zollgüter unter Raumverschluß können offene G. auf diese Weise nutzbar gemacht werden.

Die offenen G. sind zu unterscheiden in solche mit mehr oder weniger hohen Stirn- und Seitenwänden (Bordwände): Niederbordwagen, Hochbordwagen, Bordwandwagen (Lowries), und in solche ohne Bordwände: Plattform- (Plateau-) Wagen.

Erstere Gattung dient insbesondere für Kohlen-, Holz-, Erz-, Ziegeltransporte u. s. w., letztere zur Beförderung von Schienen, Brettern, Fahrzeugen u. s. w., überhaupt von Gegenständen, deren sichere Verladung keine Wände, sondern allenfalls nur Rungen erfordert.

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[19/0027] ungleiche Achsbelastung, schlechtere Ausnutzbarkeit u. s. w.) und machte insbesondere geltend, daß für G. eine gemeinsame Form wünschenswert sei, daß sonach zweiachsige Wagen zu empfehlen seien, da der große Radstand der dreiachsigen Wagen diese von der Verwendung auf manchen Gebirgsbahnen ausschließe. Eine 1865 in Dresden abgehaltene Technikerversammlung der deutschen Eisenbahnverwaltungen (s. Organ I. Suppl., S. 207) spricht sich sowohl gegen die Verwendung dreiachsiger als auch vierachsiger Wagen aus. Es wurde empfohlen, zur Verminderung des vielen Verschiebens und zur Vermeidung der dabei vorkommenden Unfälle, Drehscheiben einzuführen und, um die Möglichkeit ihrer Durchführung anzubahnen, drei- und vierachsige G. nicht mehr zu beschaffen, die vorhandenen nach und nach zu beseitigen und für den Radstand der zweiachsigen G. ein Höchstmaß einzuführen. Wiewohl eine solche ablehnende Haltung insbesondere hinsichtlich der Verwendung vierachsiger G. gegenwärtig nicht mehr besteht, so bilden doch die zweiachsigen G. nach wie vor die weitaus überwiegende Zahl der auf dem europäischen Festlande vorhandenen G. Das allerwärts vorhandene Bestreben, das tote Gewicht zu vermindern, hat dazu geführt, die Erhöhung der Tragfähigkeit der zweiachsigen G. durch eine entsprechende Verstärkung der tragenden Teile (Federn, Achsen u. s. w.) zu erreichen. II. Einteilung und Hauptverhältnisse der Güterwagen. Die Einteilung der G. kann nach verschiedenen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Man unterscheidet nach der Zahl der Tragachsen und Räder zwei-, drei-, vier- und mehrachsige Wagen, nach der Anordnung des Laufwerks G. mit festen Achsen, mit Lenkachsen und mit Drehgestellen, nach dem Vorhandensein oder Fehlen von Bremsen Bremswagen und G. ohne Bremse, nach der Eigentümerin bahneigene Wagen, die Eigentum der Bahnen sind, Partei- (Privat-) Wagen, die von Parteien in den Fahrpark einer Bahn eingestellt werden, und Leih- (Miet-) Wagen, die von Wagenleihgesellschaften an die Bahnen vermietet werden. Die wichtigsten Unterscheidungsgründe bilden die Bestimmung der G. und die Art der Abgrenzung des Laderaums. In ersterer Beziehung unterscheidet man gewöhnliche G., die ohne besondere Einrichtungen zur Beförderung verschiedenartiger Güter beliebig verwendet werden können, und Spezialwagen, die sich vermöge ihrer Bauart und festen inneren Einrichtung nur für die Beförderung ganz bestimmter Güter eignen (Bierwagen, Bockwagen, Borstenviehwagen, Buttertransportwagen, Erztransportwagen, Fischwagen, Fleischwagen, Gastransportwagen, Geschützwagen, Holzkohlenwagen, Kalkwagen, Kesselwagen, Kühlwagen, Milchwagen, Selbstentlader, Topfwagen u. s. w.). Als Viehwagen werden meist gewöhnliche gedeckte G. mit entsprechenden Luftöffnungen (Luftklappen, Fensterläden u. s. w.) verwendet, doch kommen auch Spezialwagen für Viehbeförderung vor, so z. B. die doppel- und mehrbödigen Wagen für Borstenvieh- und Geflügelbeförderung (Etagewagen), gepolsterte Pferdewagen (Luxuspferdewagen) u. s. w. Bezüglich der die Art des G. bezeichnenden Anschriften s. d. (Bd. I, S. 188). Auf die Spezialwagen soll hier nicht näher eingegangen werden; hierüber vgl. die besonderen Artikel. Nach der Art der Abgrenzung des Laderaums unterscheidet man gedeckte und offene G. Gedeckte G. (bedeckte G., Kastenwagen) sind Wagen, deren Laderaum aus einem durch die Seitenwände und das Dach abgeschlossenen Kasten gebildet wird. Die gedeckten G. dienen vorzugsweise zum Versand von Gütern, die gegen Witterungseinflüsse, gegen Funkenflug, gegen Verlust oder Entwendung geschützt werden sollen; dann für Zollgüter unter Raumverschluß, sowie für Massenbeförderung von Militärmannschaft und -pferden. Offene G., seitlich geschlossene Wagen ohne Dach, oder Wagen ohne Seitenwände und ohne Dach dienen zur Beförderung von Gütern, die minder empfindlich für Witterungseinflüsse sind, und von Gegenständen, die vermöge ihrer Größe oder sonstigen Beschaffenheit in gedeckten G. nicht oder schwierig zu verladen sind. Bei Verwendung von wasserdichten Decken können indes offene G. zur Verladung solcher Güter vorteilhaft verwendet werden, die sonst durch Witterungseinflüsse leiden würden; selbst für Zollgüter unter Raumverschluß können offene G. auf diese Weise nutzbar gemacht werden. Die offenen G. sind zu unterscheiden in solche mit mehr oder weniger hohen Stirn- und Seitenwänden (Bordwände): Niederbordwagen, Hochbordwagen, Bordwandwagen (Lowries), und in solche ohne Bordwände: Plattform- (Plateau-) Wagen. Erstere Gattung dient insbesondere für Kohlen-, Holz-, Erz-, Ziegeltransporte u. s. w., letztere zur Beförderung von Schienen, Brettern, Fahrzeugen u. s. w., überhaupt von Gegenständen, deren sichere Verladung keine Wände, sondern allenfalls nur Rungen erfordert.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/27>, abgerufen am 03.12.2024.