Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.Endpunkt wird bei Mbalmajo am rechten Ufer des Njong, bei 283 km Gesamtlänge erreicht. Die Ausführung der Bahn ist der deutschen Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft übertragen. Die Baufortschritte waren bisher recht beschränkt; am 11. April 1912 konnte der vorläufige Betrieb für den öffentlichen Verkehr bis Edea, am 1. Dezember 1913 bis Bidjoka, km 150, aufgenommen werden. Zur Beschleunigung der Arbeiten sind 30 km 60 cm-spuriges Feldbahngleis mit den zugehörigen Fahrzeugen und eine Anzahl mechanisch zu betreibender Trockenbagger - Dampfschaufeln - von je 1 m3 Inhalt hinausgesandt worden. Die Reststrecke soll bis zum 24. Juli 1916 vollendet sein. 4. Weitere Bahnentwürfe. Zur Erschließung des Südostens wird vom Njong (Mbalmajo) eine Bahn über Sangmelima, Akoafim und Molundu in der Richtung auf Wesso zu bauen sein; die vom Njong in östlicher Richtung auf Bertua zu führende Stammbahn wird sich etwa hier gabeln und mit einem südöstlichen Zweig Nola erreichen müssen, um später eine Fortsetzung bis Singa (Botanga) am Ubangi zu finden. Der nordöstliche Zweig der Stammbahn wird von Bertua über Betare nach Kunde, Meiganga, Reibuba, Bibene, Marua gehen und sich nördlich von da gabeln müssen nach den Richtungen Kusseri und Dikoa. Von dieser Stammbahn werden Zweigbahnen einerseits in westlicher Richtung zu bauen sein über Dendeng auf Tibati und auf Ngaundere, anderseits in östlicher Richtung auf Gore mit dem Plane der künftigen Weiterführung in Richtung auf Fort Archambault am Scharifluß nach Französisch-Äquatorialafrika; endlich im Norden, in westlicher Richtung von Bibene nach Garua. Abweichungen im einzelnen von diesem Programm werden nicht ausbleiben; auch steht noch nicht fest, in welcher Reihenfolge die einzelnen Strecken zur Ausführung kommen sollen. Baltzer. Kantinen sind von den Eisenbahnverwaltungen selbst oder unter ihrer Mitwirkung auf größeren Stationen und in Werkstätten errichtete Wirtschaften zum Zweck der besseren Versorgung des Personals während des Dienstes mit guten und billigen Speisen und (besonders warmen) Getränken. Auch die Bewahrung des Personals vor unmäßigem Genuß und die Rücksicht auf dessen ständige Dienstbereitschaft sind ein Bewegungsgrund zu ihrer Errichtung. Die K. werden auf Rechnung entweder der Eisenbahnkasse oder des Personals geführt oder an Dritte gegen einen mäßigen Pacht vergeben; mitunter sind sie von privaten oder öffentlichen Wohlfahrtsvereinen geleitet. Der Gewinn wird in der Regel zur Verbesserung der Einrichtung und zu Unterstützungszwecken verwendet. Auch wenn das Personal der Träger des Unternehmens ist, stellt die Eisenbahnverwaltung gewöhnlich die Räume kostenfrei zur Verfügung, behält sich aber die Aufsicht und einen weitgehenden Einfluß auf die Wirtschaftsführung vor. Neuerdings werden die alkoholfreien K. bevorzugt oder allein zugelassen. Besondere Verbreitung und beste Pflege weisen die K. der badischen Staatseisenbahnen (1912: 27) auf. Beyerle. Kanzlei, die Stelle, der der eigentliche Schreibdienst (Herstellung von Reinschriften, Vervielfältigung von Schriftstücken) und in der Regel auch der Absendedienst (Kuvertieren, Adressieren u. s. w. der Schriftstücke) obliegt. Zur Vereinfachung des Schreibdienstes werden auch in den K. der Eisenbahnverwaltungen in weitem Umfange Schreibmaschinen und andere Vervielfältigungseinrichtungen verwendet; ebenso ist der Absendedienst durch Benutzung von Briefumschlägen mit vorgedruckter Adresse, von Sammelmappen u. dgl. möglichst wirtschaftlich gestaltet. Die deutschen Staatsbahnverwaltungen besitzen besondere K. nur bei der Zentralverwaltung und den höheren Verwaltungsstellen (Ministerium, Generaldirektion, Eisenbahndirektion); bei den äußeren Verwaltungs- und Dienststellen (Eisenbahnämter, Inspektionen, Bahnhöfe u. s. w.) wickelt sich der Schriftverkehr möglicht im urschriftlichen Verfahren ab. Bei jeder Eisenbahndirektion u. s. w. besteht nur eine K., die den gesamten Kanzleidienst für ihre Behörde zu erledigen hat. Dagegen besitzt bei den österreichischen Staatsbahnen jede Staatsbahndirektion zunächst eine allen Ressortabteilungen gemeinsame Hauptkanzlei, deren Aufgabe es ist, die einlangende Post zu übernehmen, zu öffnen und nach Ressortabteilungen zu sichten, Reinschriften anzufertigen, soweit sie nicht in den Ressortabteilungen angefertigt werden, und die abgehenden Schriftstücke zu versenden. Außerdem ist jeder Ressortabteilung eine Abteilungskanzlei angegliedert, der außer der Anfertigung von Reinschriften und Vervielfältigung von Schriftstücken die registratur- mäßige Behandlung der bei der Abteilung ein- und ausgehenden Geschäftsstücke und der erledigten Akten obliegt. Ähnlich wie bei den deutschen Staatsbahnen ist der Kanzleidienst auch bei den schweizerischen Bundesbahnen, den schwedischen und niederländischen Bahnen geregelt, während z. B. die englischen und italienischen Bahnen besondere K. nicht Endpunkt wird bei Mbalmajo am rechten Ufer des Njong, bei 283 km Gesamtlänge erreicht. Die Ausführung der Bahn ist der deutschen Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft übertragen. Die Baufortschritte waren bisher recht beschränkt; am 11. April 1912 konnte der vorläufige Betrieb für den öffentlichen Verkehr bis Edea, am 1. Dezember 1913 bis Bidjoka, km 150, aufgenommen werden. Zur Beschleunigung der Arbeiten sind 30 km 60 cm-spuriges Feldbahngleis mit den zugehörigen Fahrzeugen und eine Anzahl mechanisch zu betreibender Trockenbagger – Dampfschaufeln – von je 1 m3 Inhalt hinausgesandt worden. Die Reststrecke soll bis zum 24. Juli 1916 vollendet sein. 4. Weitere Bahnentwürfe. Zur Erschließung des Südostens wird vom Njong (Mbalmajo) eine Bahn über Sangmelima, Akoafim und Molundu in der Richtung auf Wesso zu bauen sein; die vom Njong in östlicher Richtung auf Bertua zu führende Stammbahn wird sich etwa hier gabeln und mit einem südöstlichen Zweig Nola erreichen müssen, um später eine Fortsetzung bis Singa (Botanga) am Ubangi zu finden. Der nordöstliche Zweig der Stammbahn wird von Bertua über Betare nach Kunde, Meiganga, Reibuba, Bibene, Marua gehen und sich nördlich von da gabeln müssen nach den Richtungen Kusseri und Dikoa. Von dieser Stammbahn werden Zweigbahnen einerseits in westlicher Richtung zu bauen sein über Dendeng auf Tibati und auf Ngaundere, anderseits in östlicher Richtung auf Gore mit dem Plane der künftigen Weiterführung in Richtung auf Fort Archambault am Scharifluß nach Französisch-Äquatorialafrika; endlich im Norden, in westlicher Richtung von Bibene nach Garua. Abweichungen im einzelnen von diesem Programm werden nicht ausbleiben; auch steht noch nicht fest, in welcher Reihenfolge die einzelnen Strecken zur Ausführung kommen sollen. Baltzer. Kantinen sind von den Eisenbahnverwaltungen selbst oder unter ihrer Mitwirkung auf größeren Stationen und in Werkstätten errichtete Wirtschaften zum Zweck der besseren Versorgung des Personals während des Dienstes mit guten und billigen Speisen und (besonders warmen) Getränken. Auch die Bewahrung des Personals vor unmäßigem Genuß und die Rücksicht auf dessen ständige Dienstbereitschaft sind ein Bewegungsgrund zu ihrer Errichtung. Die K. werden auf Rechnung entweder der Eisenbahnkasse oder des Personals geführt oder an Dritte gegen einen mäßigen Pacht vergeben; mitunter sind sie von privaten oder öffentlichen Wohlfahrtsvereinen geleitet. Der Gewinn wird in der Regel zur Verbesserung der Einrichtung und zu Unterstützungszwecken verwendet. Auch wenn das Personal der Träger des Unternehmens ist, stellt die Eisenbahnverwaltung gewöhnlich die Räume kostenfrei zur Verfügung, behält sich aber die Aufsicht und einen weitgehenden Einfluß auf die Wirtschaftsführung vor. Neuerdings werden die alkoholfreien K. bevorzugt oder allein zugelassen. Besondere Verbreitung und beste Pflege weisen die K. der badischen Staatseisenbahnen (1912: 27) auf. Beyerle. Kanzlei, die Stelle, der der eigentliche Schreibdienst (Herstellung von Reinschriften, Vervielfältigung von Schriftstücken) und in der Regel auch der Absendedienst (Kuvertieren, Adressieren u. s. w. der Schriftstücke) obliegt. Zur Vereinfachung des Schreibdienstes werden auch in den K. der Eisenbahnverwaltungen in weitem Umfange Schreibmaschinen und andere Vervielfältigungseinrichtungen verwendet; ebenso ist der Absendedienst durch Benutzung von Briefumschlägen mit vorgedruckter Adresse, von Sammelmappen u. dgl. möglichst wirtschaftlich gestaltet. Die deutschen Staatsbahnverwaltungen besitzen besondere K. nur bei der Zentralverwaltung und den höheren Verwaltungsstellen (Ministerium, Generaldirektion, Eisenbahndirektion); bei den äußeren Verwaltungs- und Dienststellen (Eisenbahnämter, Inspektionen, Bahnhöfe u. s. w.) wickelt sich der Schriftverkehr möglicht im urschriftlichen Verfahren ab. Bei jeder Eisenbahndirektion u. s. w. besteht nur eine K., die den gesamten Kanzleidienst für ihre Behörde zu erledigen hat. Dagegen besitzt bei den österreichischen Staatsbahnen jede Staatsbahndirektion zunächst eine allen Ressortabteilungen gemeinsame Hauptkanzlei, deren Aufgabe es ist, die einlangende Post zu übernehmen, zu öffnen und nach Ressortabteilungen zu sichten, Reinschriften anzufertigen, soweit sie nicht in den Ressortabteilungen angefertigt werden, und die abgehenden Schriftstücke zu versenden. Außerdem ist jeder Ressortabteilung eine Abteilungskanzlei angegliedert, der außer der Anfertigung von Reinschriften und Vervielfältigung von Schriftstücken die registratur- mäßige Behandlung der bei der Abteilung ein- und ausgehenden Geschäftsstücke und der erledigten Akten obliegt. Ähnlich wie bei den deutschen Staatsbahnen ist der Kanzleidienst auch bei den schweizerischen Bundesbahnen, den schwedischen und niederländischen Bahnen geregelt, während z. 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Der Gewinn wird in der Regel zur Verbesserung der Einrichtung und zu Unterstützungszwecken verwendet. Auch wenn das Personal der Träger des Unternehmens ist, stellt die Eisenbahnverwaltung gewöhnlich die Räume kostenfrei zur Verfügung, behält sich aber die Aufsicht und einen weitgehenden Einfluß auf die Wirtschaftsführung vor. Neuerdings werden die alkoholfreien K. bevorzugt oder allein zugelassen. Besondere Verbreitung und beste Pflege weisen die K. der badischen Staatseisenbahnen (1912: 27) auf.</p><lb/> <p rendition="#right">Beyerle.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Kanzlei,</hi> die Stelle, der der eigentliche Schreibdienst (Herstellung von Reinschriften, Vervielfältigung von Schriftstücken) und in der Regel auch der Absendedienst (Kuvertieren, Adressieren u. s. w. der Schriftstücke) obliegt. 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Endpunkt wird bei Mbalmajo am rechten Ufer des Njong, bei 283 km Gesamtlänge erreicht.
Die Ausführung der Bahn ist der deutschen Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft übertragen. Die Baufortschritte waren bisher recht beschränkt; am 11. April 1912 konnte der vorläufige Betrieb für den öffentlichen Verkehr bis Edea, am 1. Dezember 1913 bis Bidjoka, km 150, aufgenommen werden. Zur Beschleunigung der Arbeiten sind 30 km 60 cm-spuriges Feldbahngleis mit den zugehörigen Fahrzeugen und eine Anzahl mechanisch zu betreibender Trockenbagger – Dampfschaufeln – von je 1 m3 Inhalt hinausgesandt worden. Die Reststrecke soll bis zum 24. Juli 1916 vollendet sein.
4. Weitere Bahnentwürfe.
Zur Erschließung des Südostens wird vom Njong (Mbalmajo) eine Bahn über Sangmelima, Akoafim und Molundu in der Richtung auf Wesso zu bauen sein; die vom Njong in östlicher Richtung auf Bertua zu führende Stammbahn wird sich etwa hier gabeln und mit einem südöstlichen Zweig Nola erreichen müssen, um später eine Fortsetzung bis Singa (Botanga) am Ubangi zu finden. Der nordöstliche Zweig der Stammbahn wird von Bertua über Betare nach Kunde, Meiganga, Reibuba, Bibene, Marua gehen und sich nördlich von da gabeln müssen nach den Richtungen Kusseri und Dikoa. Von dieser Stammbahn werden Zweigbahnen einerseits in westlicher Richtung zu bauen sein über Dendeng auf Tibati und auf Ngaundere, anderseits in östlicher Richtung auf Gore mit dem Plane der künftigen Weiterführung in Richtung auf Fort Archambault am Scharifluß nach Französisch-Äquatorialafrika; endlich im Norden, in westlicher Richtung von Bibene nach Garua. Abweichungen im einzelnen von diesem Programm werden nicht ausbleiben; auch steht noch nicht fest, in welcher Reihenfolge die einzelnen Strecken zur Ausführung kommen sollen.
Baltzer.
Kantinen sind von den Eisenbahnverwaltungen selbst oder unter ihrer Mitwirkung auf größeren Stationen und in Werkstätten errichtete Wirtschaften zum Zweck der besseren Versorgung des Personals während des Dienstes mit guten und billigen Speisen und (besonders warmen) Getränken. Auch die Bewahrung des Personals vor unmäßigem Genuß und die Rücksicht auf dessen ständige Dienstbereitschaft sind ein Bewegungsgrund zu ihrer Errichtung. Die K. werden auf Rechnung entweder der Eisenbahnkasse oder des Personals geführt oder an Dritte gegen einen mäßigen Pacht vergeben; mitunter sind sie von privaten oder öffentlichen Wohlfahrtsvereinen geleitet. Der Gewinn wird in der Regel zur Verbesserung der Einrichtung und zu Unterstützungszwecken verwendet. Auch wenn das Personal der Träger des Unternehmens ist, stellt die Eisenbahnverwaltung gewöhnlich die Räume kostenfrei zur Verfügung, behält sich aber die Aufsicht und einen weitgehenden Einfluß auf die Wirtschaftsführung vor. Neuerdings werden die alkoholfreien K. bevorzugt oder allein zugelassen. Besondere Verbreitung und beste Pflege weisen die K. der badischen Staatseisenbahnen (1912: 27) auf.
Beyerle.
Kanzlei, die Stelle, der der eigentliche Schreibdienst (Herstellung von Reinschriften, Vervielfältigung von Schriftstücken) und in der Regel auch der Absendedienst (Kuvertieren, Adressieren u. s. w. der Schriftstücke) obliegt. Zur Vereinfachung des Schreibdienstes werden auch in den K. der Eisenbahnverwaltungen in weitem Umfange Schreibmaschinen und andere Vervielfältigungseinrichtungen verwendet; ebenso ist der Absendedienst durch Benutzung von Briefumschlägen mit vorgedruckter Adresse, von Sammelmappen u. dgl. möglichst wirtschaftlich gestaltet.
Die deutschen Staatsbahnverwaltungen besitzen besondere K. nur bei der Zentralverwaltung und den höheren Verwaltungsstellen (Ministerium, Generaldirektion, Eisenbahndirektion); bei den äußeren Verwaltungs- und Dienststellen (Eisenbahnämter, Inspektionen, Bahnhöfe u. s. w.) wickelt sich der Schriftverkehr möglicht im urschriftlichen Verfahren ab. Bei jeder Eisenbahndirektion u. s. w. besteht nur eine K., die den gesamten Kanzleidienst für ihre Behörde zu erledigen hat. Dagegen besitzt bei den österreichischen Staatsbahnen jede Staatsbahndirektion zunächst eine allen Ressortabteilungen gemeinsame Hauptkanzlei, deren Aufgabe es ist, die einlangende Post zu übernehmen, zu öffnen und nach Ressortabteilungen zu sichten, Reinschriften anzufertigen, soweit sie nicht in den Ressortabteilungen angefertigt werden, und die abgehenden Schriftstücke zu versenden. Außerdem ist jeder Ressortabteilung eine Abteilungskanzlei angegliedert, der außer der Anfertigung von Reinschriften und Vervielfältigung von Schriftstücken die registratur- mäßige Behandlung der bei der Abteilung ein- und ausgehenden Geschäftsstücke und der erledigten Akten obliegt. Ähnlich wie bei den deutschen Staatsbahnen ist der Kanzleidienst auch bei den schweizerischen Bundesbahnen, den schwedischen und niederländischen Bahnen geregelt, während z. B. die englischen und italienischen Bahnen besondere K. nicht
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