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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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an Orten, zur Errichtung von Krankenhäusern, zur Einrichtung und zum Betriebe von Kleinkinderschulen, Kindergärten, Waldschulen und ähnlichen Anstalten, auch wenn diese Einrichtungen ihren Bediensteten oder deren Kindern nur teilweise zugute kommen. Außerdem hat die genannte Verwaltung an 6 Orten mit größeren Eisenbahnerkolonien eigene Kleinkinderschulen geschaffen, die sie ebenso wie einen von ihr eingerichteten Kindergarten auf eigene Kosten betreibt.

In besonders ausgedehntem Maße erfolgt die K. bei den österreichischen Eisenbahnen, vor allem bei den Staatsbahnen. Die Kinder der Bediensteten erhalten u. a. aus Mitteln der Krankenkasse unentgeltliche ärztliche Behandlung und Heilmittel, außerdem wird die K. durch die Verwaltung selbst sowie durch eine Anzahl von Spenden und Vereinen nach verschiedenster Richtung betätigt. Es sei u. a. hingewiesen auf Eisenbahnschulen, Kinderasyle, Ferienkolonien, auf Entsendung von Kindern in Kurorte, Ermöglichung des Studiums der Söhne an Mittelschulen durch Unterrichtsbeiträge, auf Heiratsausstattungen für Töchter und deren bessere Ausbildung durch Unterbringung in Lehr- und Erziehungsanstalten, auf Weihnachtsbescherungen, Zuwendung von Unterstützungen u. s. w.

Die Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen unterhält eigene Schulen für die Kinder ihrer Bediensteten, u. zw. zurzeit 5 deutsche Primarschulen und eine Sekundärschule.

Ähnlich fördert auch die Verwaltung der italienischen Staatsbahnen in abgelegenen Orten die Errichtung von Volksschulen durch Geldbeiträge oder Hergabe der erforderlichen Räume und unterstützt Einrichtungen zum Zwecke der Vereinigung und Beaufsichtigung der Kinder ihrer Angestellten, wie Kindergärten u. dgl.

In weitem Umfange pflegen die Eisenbahnverwaltungen den Kindern ihrer Beamten freie Fahrt zum Besuche von Schulen aller Art oder besonderer Unterrichtsstunden (Musik stunden, Nähunterricht) sowie zur Erlernung eines Handwerks zu gewähren, wenn am Wohnorte des Beamten für diese Ausbildung keine Gelegenheit ist.

Matibel.


Kippstockwagen, s. Drehschemelwagen.


Kippwagen, s. Erdarbeiten, Feldbahnen.


Kirchenbesuch. Der ununterbrochene und vielfach gerade an Sonn- und Feiertagen noch gesteigerte Betrieb der Eisenbahnen bedingt eine besondere Regelung des Dienstes der Eisenbahnangestellten, damit auch sie am Gottesdienst teilnehmen können. In den die zulässige dienstliche Inanspruchnahme des Eisenbahnbetriebspersonals regelnden Vorschriften (s. Dienst- und Ruhezeit) ist daher auch meistens festgelegt, wie oft in bestimmten Zeiträumen jedem Bediensteten durch Gewährung eines Ruhetages oder Dienstbefreiung Gelegenheit zur Teilnahme am Gottesdienst gegeben werden muß. Außerdem bewilligen die Bahnverwaltungen, besonders in Ländern mit Bevölkerung verschiedener Konfessionen, wie z. B. in Deutschland und Österreich, ihren Bediensteten und deren Familienangehörigen in der Regel freie Eisenbahnfahrt zum Kirchenbesuch nach dem nächstgelegenen oder am zweckmäßigsten zu erreichenden Kirchorte, falls sich am Wohnorte keine Kirche ihres Bekenntnisses befindet.

Matibel.


Kirchenwagen, Sonderwagen mit Einrichtungen für die Abhaltung von Gottesdiensten. In den Vereinigten Staaten haben die verschiedenen Konfessionen und Sekten (insbesondere die Baptisten) begonnen, fahrbare K. zu bauen, um auch den Bewohnern der zahlreichen, an der Bahn gelegenen Orte, die einer Kirche entbehren, eine würdige Stätte der Andacht zu bieten.

Die K. gleichen in ihrem Äußeren den gewöhnlichen Eisenbahnwagen, während sie im Innern eine vollständige Kirchen- oder Kapelleneinrichtung bergen. Eines dieser Fahrzeuge, das eine dem heil. Andreas geweihte katholische Kapelle darstellt, bietet Raum für 100 Andächtige. Die Länge des Schiffes von der Eingangstür bis zum Altar beträgt, wie dem "Technical World Magazine" zu entnehmen ist, 45 Fuß; den übrigen Teil des Wagens in einer Länge von 20 Fuß nehmen Wohnräume, Küche, Speisezimmer und Schlafraum ein. Die Sitzbänke sind zu beiden Seiten eines Mittelganges angeordnet. Neben dem Altar befindet sich eine kleine Sakristei; auch eine Orgel ist vorhanden. Der Wagen hat 15.000 Dollar gekostet. Auf den Eisenbahnen der Vereinigten Staaten verkehrt zurzeit etwa ein Dutzend solcher K., die auf allen Linien unentgeltlich befördert werden. Auf einsamen Stationen werden die K. auf ein Nebengleis geschoben und verbleiben dort bis zu sechs Wochen. Während dieser Zeit halten die Wanderprediger täglich Gottesdienste und Bibelstunden ab. Gelegentlich überwachen sie dabei auch den Bau neuer Gotteshäuser, zu deren Errichtung sie durch ihre Predigten die Anregung gegeben haben. Zu den Förderern der Eisenbahnkirchen gehörte John D. Rockefeller, dem die erste dieser Kirchen ihr Entstehen verdankt, und der auch den Bau weiterer K. mit namhaften Beiträgen unterstützt.

an Orten, zur Errichtung von Krankenhäusern, zur Einrichtung und zum Betriebe von Kleinkinderschulen, Kindergärten, Waldschulen und ähnlichen Anstalten, auch wenn diese Einrichtungen ihren Bediensteten oder deren Kindern nur teilweise zugute kommen. Außerdem hat die genannte Verwaltung an 6 Orten mit größeren Eisenbahnerkolonien eigene Kleinkinderschulen geschaffen, die sie ebenso wie einen von ihr eingerichteten Kindergarten auf eigene Kosten betreibt.

In besonders ausgedehntem Maße erfolgt die K. bei den österreichischen Eisenbahnen, vor allem bei den Staatsbahnen. Die Kinder der Bediensteten erhalten u. a. aus Mitteln der Krankenkasse unentgeltliche ärztliche Behandlung und Heilmittel, außerdem wird die K. durch die Verwaltung selbst sowie durch eine Anzahl von Spenden und Vereinen nach verschiedenster Richtung betätigt. Es sei u. a. hingewiesen auf Eisenbahnschulen, Kinderasyle, Ferienkolonien, auf Entsendung von Kindern in Kurorte, Ermöglichung des Studiums der Söhne an Mittelschulen durch Unterrichtsbeiträge, auf Heiratsausstattungen für Töchter und deren bessere Ausbildung durch Unterbringung in Lehr- und Erziehungsanstalten, auf Weihnachtsbescherungen, Zuwendung von Unterstützungen u. s. w.

Die Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen unterhält eigene Schulen für die Kinder ihrer Bediensteten, u. zw. zurzeit 5 deutsche Primarschulen und eine Sekundärschule.

Ähnlich fördert auch die Verwaltung der italienischen Staatsbahnen in abgelegenen Orten die Errichtung von Volksschulen durch Geldbeiträge oder Hergabe der erforderlichen Räume und unterstützt Einrichtungen zum Zwecke der Vereinigung und Beaufsichtigung der Kinder ihrer Angestellten, wie Kindergärten u. dgl.

In weitem Umfange pflegen die Eisenbahnverwaltungen den Kindern ihrer Beamten freie Fahrt zum Besuche von Schulen aller Art oder besonderer Unterrichtsstunden (Musik stunden, Nähunterricht) sowie zur Erlernung eines Handwerks zu gewähren, wenn am Wohnorte des Beamten für diese Ausbildung keine Gelegenheit ist.

Matibel.


Kippstockwagen, s. Drehschemelwagen.


Kippwagen, s. Erdarbeiten, Feldbahnen.


Kirchenbesuch. Der ununterbrochene und vielfach gerade an Sonn- und Feiertagen noch gesteigerte Betrieb der Eisenbahnen bedingt eine besondere Regelung des Dienstes der Eisenbahnangestellten, damit auch sie am Gottesdienst teilnehmen können. In den die zulässige dienstliche Inanspruchnahme des Eisenbahnbetriebspersonals regelnden Vorschriften (s. Dienst- und Ruhezeit) ist daher auch meistens festgelegt, wie oft in bestimmten Zeiträumen jedem Bediensteten durch Gewährung eines Ruhetages oder Dienstbefreiung Gelegenheit zur Teilnahme am Gottesdienst gegeben werden muß. Außerdem bewilligen die Bahnverwaltungen, besonders in Ländern mit Bevölkerung verschiedener Konfessionen, wie z. B. in Deutschland und Österreich, ihren Bediensteten und deren Familienangehörigen in der Regel freie Eisenbahnfahrt zum Kirchenbesuch nach dem nächstgelegenen oder am zweckmäßigsten zu erreichenden Kirchorte, falls sich am Wohnorte keine Kirche ihres Bekenntnisses befindet.

Matibel.


Kirchenwagen, Sonderwagen mit Einrichtungen für die Abhaltung von Gottesdiensten. In den Vereinigten Staaten haben die verschiedenen Konfessionen und Sekten (insbesondere die Baptisten) begonnen, fahrbare K. zu bauen, um auch den Bewohnern der zahlreichen, an der Bahn gelegenen Orte, die einer Kirche entbehren, eine würdige Stätte der Andacht zu bieten.

Die K. gleichen in ihrem Äußeren den gewöhnlichen Eisenbahnwagen, während sie im Innern eine vollständige Kirchen- oder Kapelleneinrichtung bergen. Eines dieser Fahrzeuge, das eine dem heil. Andreas geweihte katholische Kapelle darstellt, bietet Raum für 100 Andächtige. Die Länge des Schiffes von der Eingangstür bis zum Altar beträgt, wie dem „Technical World Magazine“ zu entnehmen ist, 45 Fuß; den übrigen Teil des Wagens in einer Länge von 20 Fuß nehmen Wohnräume, Küche, Speisezimmer und Schlafraum ein. Die Sitzbänke sind zu beiden Seiten eines Mittelganges angeordnet. Neben dem Altar befindet sich eine kleine Sakristei; auch eine Orgel ist vorhanden. Der Wagen hat 15.000 Dollar gekostet. Auf den Eisenbahnen der Vereinigten Staaten verkehrt zurzeit etwa ein Dutzend solcher K., die auf allen Linien unentgeltlich befördert werden. Auf einsamen Stationen werden die K. auf ein Nebengleis geschoben und verbleiben dort bis zu sechs Wochen. Während dieser Zeit halten die Wanderprediger täglich Gottesdienste und Bibelstunden ab. Gelegentlich überwachen sie dabei auch den Bau neuer Gotteshäuser, zu deren Errichtung sie durch ihre Predigten die Anregung gegeben haben. Zu den Förderern der Eisenbahnkirchen gehörte John D. Rockefeller, dem die erste dieser Kirchen ihr Entstehen verdankt, und der auch den Bau weiterer K. mit namhaften Beiträgen unterstützt.

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[357/0374] an Orten, zur Errichtung von Krankenhäusern, zur Einrichtung und zum Betriebe von Kleinkinderschulen, Kindergärten, Waldschulen und ähnlichen Anstalten, auch wenn diese Einrichtungen ihren Bediensteten oder deren Kindern nur teilweise zugute kommen. Außerdem hat die genannte Verwaltung an 6 Orten mit größeren Eisenbahnerkolonien eigene Kleinkinderschulen geschaffen, die sie ebenso wie einen von ihr eingerichteten Kindergarten auf eigene Kosten betreibt. In besonders ausgedehntem Maße erfolgt die K. bei den österreichischen Eisenbahnen, vor allem bei den Staatsbahnen. Die Kinder der Bediensteten erhalten u. a. aus Mitteln der Krankenkasse unentgeltliche ärztliche Behandlung und Heilmittel, außerdem wird die K. durch die Verwaltung selbst sowie durch eine Anzahl von Spenden und Vereinen nach verschiedenster Richtung betätigt. Es sei u. a. hingewiesen auf Eisenbahnschulen, Kinderasyle, Ferienkolonien, auf Entsendung von Kindern in Kurorte, Ermöglichung des Studiums der Söhne an Mittelschulen durch Unterrichtsbeiträge, auf Heiratsausstattungen für Töchter und deren bessere Ausbildung durch Unterbringung in Lehr- und Erziehungsanstalten, auf Weihnachtsbescherungen, Zuwendung von Unterstützungen u. s. w. Die Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen unterhält eigene Schulen für die Kinder ihrer Bediensteten, u. zw. zurzeit 5 deutsche Primarschulen und eine Sekundärschule. Ähnlich fördert auch die Verwaltung der italienischen Staatsbahnen in abgelegenen Orten die Errichtung von Volksschulen durch Geldbeiträge oder Hergabe der erforderlichen Räume und unterstützt Einrichtungen zum Zwecke der Vereinigung und Beaufsichtigung der Kinder ihrer Angestellten, wie Kindergärten u. dgl. In weitem Umfange pflegen die Eisenbahnverwaltungen den Kindern ihrer Beamten freie Fahrt zum Besuche von Schulen aller Art oder besonderer Unterrichtsstunden (Musik stunden, Nähunterricht) sowie zur Erlernung eines Handwerks zu gewähren, wenn am Wohnorte des Beamten für diese Ausbildung keine Gelegenheit ist. Matibel. Kippstockwagen, s. Drehschemelwagen. Kippwagen, s. Erdarbeiten, Feldbahnen. Kirchenbesuch. Der ununterbrochene und vielfach gerade an Sonn- und Feiertagen noch gesteigerte Betrieb der Eisenbahnen bedingt eine besondere Regelung des Dienstes der Eisenbahnangestellten, damit auch sie am Gottesdienst teilnehmen können. In den die zulässige dienstliche Inanspruchnahme des Eisenbahnbetriebspersonals regelnden Vorschriften (s. Dienst- und Ruhezeit) ist daher auch meistens festgelegt, wie oft in bestimmten Zeiträumen jedem Bediensteten durch Gewährung eines Ruhetages oder Dienstbefreiung Gelegenheit zur Teilnahme am Gottesdienst gegeben werden muß. Außerdem bewilligen die Bahnverwaltungen, besonders in Ländern mit Bevölkerung verschiedener Konfessionen, wie z. B. in Deutschland und Österreich, ihren Bediensteten und deren Familienangehörigen in der Regel freie Eisenbahnfahrt zum Kirchenbesuch nach dem nächstgelegenen oder am zweckmäßigsten zu erreichenden Kirchorte, falls sich am Wohnorte keine Kirche ihres Bekenntnisses befindet. Matibel. Kirchenwagen, Sonderwagen mit Einrichtungen für die Abhaltung von Gottesdiensten. In den Vereinigten Staaten haben die verschiedenen Konfessionen und Sekten (insbesondere die Baptisten) begonnen, fahrbare K. zu bauen, um auch den Bewohnern der zahlreichen, an der Bahn gelegenen Orte, die einer Kirche entbehren, eine würdige Stätte der Andacht zu bieten. Die K. gleichen in ihrem Äußeren den gewöhnlichen Eisenbahnwagen, während sie im Innern eine vollständige Kirchen- oder Kapelleneinrichtung bergen. Eines dieser Fahrzeuge, das eine dem heil. Andreas geweihte katholische Kapelle darstellt, bietet Raum für 100 Andächtige. Die Länge des Schiffes von der Eingangstür bis zum Altar beträgt, wie dem „Technical World Magazine“ zu entnehmen ist, 45 Fuß; den übrigen Teil des Wagens in einer Länge von 20 Fuß nehmen Wohnräume, Küche, Speisezimmer und Schlafraum ein. Die Sitzbänke sind zu beiden Seiten eines Mittelganges angeordnet. Neben dem Altar befindet sich eine kleine Sakristei; auch eine Orgel ist vorhanden. Der Wagen hat 15.000 Dollar gekostet. Auf den Eisenbahnen der Vereinigten Staaten verkehrt zurzeit etwa ein Dutzend solcher K., die auf allen Linien unentgeltlich befördert werden. Auf einsamen Stationen werden die K. auf ein Nebengleis geschoben und verbleiben dort bis zu sechs Wochen. Während dieser Zeit halten die Wanderprediger täglich Gottesdienste und Bibelstunden ab. Gelegentlich überwachen sie dabei auch den Bau neuer Gotteshäuser, zu deren Errichtung sie durch ihre Predigten die Anregung gegeben haben. Zu den Förderern der Eisenbahnkirchen gehörte John D. Rockefeller, dem die erste dieser Kirchen ihr Entstehen verdankt, und der auch den Bau weiterer K. mit namhaften Beiträgen unterstützt.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/374>, abgerufen am 22.11.2024.