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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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In Italien bestehen rund 60 Eisenbahnkonsumvereine mit genossenschaftlicher Organisation, die besonders den Zweck haben, die häusliche Sparsamkeit ihrer Genossen zu fördern und ihnen zu niedrigen Preisen Nahrungsmittel, Heizmaterial, Bekleidungsgegenstände, Sachen für den Hausgebrauch, Arzneimittel und andere Gegenstände zu liefern. Die Verwaltung der italienischen Staatsbahnen hat keinen direkten Einfluß auf den Betrieb dieser K.; sie fördert sie jedoch durch Gewährung von 50% Frachtermäßigung für den Warentransport der K., durch Überlassung von Räumen für Betriebs- und Lagerzwecke der K., durch Förderung der Kreditgewährung an die K., sowie durch Beurlaubung von Bahnangestellten für 2 Tage in jedem Monat zwecks Erledigung von Geschäften für die K.

Bei den niederländischen Bahnen besteht u. a. ein vom Wohlfahrtsverein der Beamten der holländischen Eisenbahnen im Jahre 1904 errichteter K., der unter anderem ein großes Lager von Kolonialwaren in Amsterdam unterhält.

Die schweizerischen Bundesbahnen haben bisher weder L. errichtet noch die Gründung von K. unterstützt. Doch haben sie mit Rücksicht auf die eigenartigen Verhältnisse der ehemaligen Gotthardbahn das seinerzeit für die Bediensteten dieser Bahn in Bellinzona, dem Sitz der Hauptwerkstätte der Gotthardbahn, errichtete L. bei der Verstaatlichung der Bahn mit übernommen. Dieses L. arbeitet mit einem unverzinslichen Vorschuß aus der Gesellschaftskasse im Betrage von 25.000 Fr. Die Bahnverwaltung stellt die nötigen Räumlichkeiten für die Lagerung der Vorräte und die Verwaltung zur Verfügung, bezahlt den Verwalter und seine Gehilfen und übernimmt die Frachten für alle Sendungen des L. bis zur Station des Wohnsitzes des Bestellers. Die Bestellungen auswärtiger Teilnehmer werden von den Dienstvorständen für das ihnen unterstellte Personal entgegengenommen; die Versendung geschieht frei an die in den Bestellungen bezeichneten Dienstvorstände, bei denen die Lebensmittel von den Bestellern abzuholen sind; die Aushändigung darf jedoch erst erfolgen, nachdem sich der Dienstvorstand vergewissert hat, daß das Guthaben des Bestellers bei der Verwaltung die Höhe der Kosten erreicht oder, wenn der Preis sofort bar gezahlt wird. Die von den Bediensteten der Werkstätte Bellinzona bestellten Lebensmittel sind von den Bestellern an bestimmten Tagen im L. abzuholen. Jeder Lebensmittelsendung wird die Rechnung beigegeben, für deren Begleichung durch Abzug bei der nächsten Gehalts- oder Lohnzahlung an den Besteller die Dienstvorstände zu sorgen haben.

Auch in England bestehen seit langer Zeit genossenschaftlich organisierte K., bald für alle Bediensteten einer Eisenbahngesellschaft, bald nur für einzelne Klassen bestimmt und meist örtlich be grenzt. Die Eisenbahnverwaltungen sind in keiner Weise daran beteiligt; vielmehr sind es freie Vereinigungen der Eisenbahnbediensteten, ähnlich wie die oben behandelten deutschen K. Sie erheben von ihren Mitgliedern gewöhnlich Geschäftseinlagen und geben die Waren entweder zum Einkaufspreis ab oder setzen zwar, höhere Verkaufspreise fest, verteilen dann aber den erzielten Jahresgewinn unter ihre Mitglieder. Einige K., z. B. von Bediensteten der Midland Railway, sind besonders zum gemeinsamen Bezüge von Kohlen begründet.

Matibel.


Kontinuierliche Träger, s. Durchgehende Träger.


Kontrabogen, s. Gegenkrümmungen.


Kontrolle, die Überwachung des Eisenbahnwesens im allgemeinen oder besonderer Verwaltungsvorgänge, Geschäftszweige, Kassen, Dienststellen u. s. w. Wegen der Kontrolle des Eisenbahnwesens im allgemeinen s. Aufsichtsrecht, Eisenbahnbehörden, Eisenbahnkommissariate. Wegen der Kontrolltätigkeit innerhalb der ausführenden Verwaltungsstellen s. Betriebskontrolle.


Kontrolleure, bei einer Anzahl von Eisenbahnverwaltungen gebräuchliche Amtsbezeichnung für mittlere Aufsichtsbeamte, denen die örtliche Revision von Dienststellen obliegt. So gibt es Betriebs-, Verkehrs-, Kassen-, Oberbau-, maschinentechnische, Stellwerks-, Materialien-, Schuppenkontrolleure; s. Beamte.


Kontrollfahrten, s. Bahnaufsicht.


Kontrollriegel, Riegel (s. d.), die vor Einstellung des Fahrsignals die richtige Lage der beiden Weichenzungen überprüfen.


Kontrollsignale (Nachahmungssignale), Signalzeichen, die ein an einer Stelle erscheinendes Signalzeichen an einer anderen Stelle wiederholen, um Bediensteten, die das Signal selbst nicht beobachten können, über seinen Zustand zu unterrichten.

Solche Signale kommen vor, um das Brennen von Signallichtern oder die Stellung der Signalflügel zu überwachen, ferner um dem Stationsbeamten (Fahrdienstleiter) Kenntnis zu geben, ob der von ihm erteilte Auftrag zum Stellen eines Signals ausgeführt worden ist. Auch die Blockfelder werden mit Nachahmern verbunden, die den Zustand der im Endstellwerk befindlichen Streckenblockfelder in der Befehlstelle der Station anzeigen. Noch weiter geht man vielfach bei der selbsttätigen Streckenblockung, wobei man an der Signalbedienungsstelle nicht nur die Stellung der Signale durch kleine farbige Lichter ersichtlich macht, sondern durch abwechselnde Beleuchtung und Verdunklung eines auf einer Tafel erscheinenden Lichtbandes auch Auskunft darüber gibt, ob eine Block strecke von einem Fahrzeug besetzt ist oder nicht.

Hoogen.


Kontrolluhren, s. Uhren.


Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn (concession; concession; concessione), die von der Staatsgewalt ausgehende Verleihung des Rechts zur Unternehmung einer Eisenbahn.

Inhalt: I. Rechtlicher Charakter der K. II. Vorarbeiten. III. Konzessionsverfahren, Verleihung der K. IV. Rechte und Pflichten aus der K. V. Konzessionsdauer. VI. Erlöschen der K. VII. Literatur.

I. Rechtlicher Charakter der K.

Die hervorragende Bedeutung der Eisenbahnen für Staat und Gesellschaft, sowie der

In Italien bestehen rund 60 Eisenbahnkonsumvereine mit genossenschaftlicher Organisation, die besonders den Zweck haben, die häusliche Sparsamkeit ihrer Genossen zu fördern und ihnen zu niedrigen Preisen Nahrungsmittel, Heizmaterial, Bekleidungsgegenstände, Sachen für den Hausgebrauch, Arzneimittel und andere Gegenstände zu liefern. Die Verwaltung der italienischen Staatsbahnen hat keinen direkten Einfluß auf den Betrieb dieser K.; sie fördert sie jedoch durch Gewährung von 50% Frachtermäßigung für den Warentransport der K., durch Überlassung von Räumen für Betriebs- und Lagerzwecke der K., durch Förderung der Kreditgewährung an die K., sowie durch Beurlaubung von Bahnangestellten für 2 Tage in jedem Monat zwecks Erledigung von Geschäften für die K.

Bei den niederländischen Bahnen besteht u. a. ein vom Wohlfahrtsverein der Beamten der holländischen Eisenbahnen im Jahre 1904 errichteter K., der unter anderem ein großes Lager von Kolonialwaren in Amsterdam unterhält.

Die schweizerischen Bundesbahnen haben bisher weder L. errichtet noch die Gründung von K. unterstützt. Doch haben sie mit Rücksicht auf die eigenartigen Verhältnisse der ehemaligen Gotthardbahn das seinerzeit für die Bediensteten dieser Bahn in Bellinzona, dem Sitz der Hauptwerkstätte der Gotthardbahn, errichtete L. bei der Verstaatlichung der Bahn mit übernommen. Dieses L. arbeitet mit einem unverzinslichen Vorschuß aus der Gesellschaftskasse im Betrage von 25.000 Fr. Die Bahnverwaltung stellt die nötigen Räumlichkeiten für die Lagerung der Vorräte und die Verwaltung zur Verfügung, bezahlt den Verwalter und seine Gehilfen und übernimmt die Frachten für alle Sendungen des L. bis zur Station des Wohnsitzes des Bestellers. Die Bestellungen auswärtiger Teilnehmer werden von den Dienstvorständen für das ihnen unterstellte Personal entgegengenommen; die Versendung geschieht frei an die in den Bestellungen bezeichneten Dienstvorstände, bei denen die Lebensmittel von den Bestellern abzuholen sind; die Aushändigung darf jedoch erst erfolgen, nachdem sich der Dienstvorstand vergewissert hat, daß das Guthaben des Bestellers bei der Verwaltung die Höhe der Kosten erreicht oder, wenn der Preis sofort bar gezahlt wird. Die von den Bediensteten der Werkstätte Bellinzona bestellten Lebensmittel sind von den Bestellern an bestimmten Tagen im L. abzuholen. Jeder Lebensmittelsendung wird die Rechnung beigegeben, für deren Begleichung durch Abzug bei der nächsten Gehalts- oder Lohnzahlung an den Besteller die Dienstvorstände zu sorgen haben.

Auch in England bestehen seit langer Zeit genossenschaftlich organisierte K., bald für alle Bediensteten einer Eisenbahngesellschaft, bald nur für einzelne Klassen bestimmt und meist örtlich be grenzt. Die Eisenbahnverwaltungen sind in keiner Weise daran beteiligt; vielmehr sind es freie Vereinigungen der Eisenbahnbediensteten, ähnlich wie die oben behandelten deutschen K. Sie erheben von ihren Mitgliedern gewöhnlich Geschäftseinlagen und geben die Waren entweder zum Einkaufspreis ab oder setzen zwar, höhere Verkaufspreise fest, verteilen dann aber den erzielten Jahresgewinn unter ihre Mitglieder. Einige K., z. B. von Bediensteten der Midland Railway, sind besonders zum gemeinsamen Bezüge von Kohlen begründet.

Matibel.


Kontinuierliche Träger, s. Durchgehende Träger.


Kontrabogen, s. Gegenkrümmungen.


Kontrolle, die Überwachung des Eisenbahnwesens im allgemeinen oder besonderer Verwaltungsvorgänge, Geschäftszweige, Kassen, Dienststellen u. s. w. Wegen der Kontrolle des Eisenbahnwesens im allgemeinen s. Aufsichtsrecht, Eisenbahnbehörden, Eisenbahnkommissariate. Wegen der Kontrolltätigkeit innerhalb der ausführenden Verwaltungsstellen s. Betriebskontrolle.


Kontrolleure, bei einer Anzahl von Eisenbahnverwaltungen gebräuchliche Amtsbezeichnung für mittlere Aufsichtsbeamte, denen die örtliche Revision von Dienststellen obliegt. So gibt es Betriebs-, Verkehrs-, Kassen-, Oberbau-, maschinentechnische, Stellwerks-, Materialien-, Schuppenkontrolleure; s. Beamte.


Kontrollfahrten, s. Bahnaufsicht.


Kontrollriegel, Riegel (s. d.), die vor Einstellung des Fahrsignals die richtige Lage der beiden Weichenzungen überprüfen.


Kontrollsignale (Nachahmungssignale), Signalzeichen, die ein an einer Stelle erscheinendes Signalzeichen an einer anderen Stelle wiederholen, um Bediensteten, die das Signal selbst nicht beobachten können, über seinen Zustand zu unterrichten.

Solche Signale kommen vor, um das Brennen von Signallichtern oder die Stellung der Signalflügel zu überwachen, ferner um dem Stationsbeamten (Fahrdienstleiter) Kenntnis zu geben, ob der von ihm erteilte Auftrag zum Stellen eines Signals ausgeführt worden ist. Auch die Blockfelder werden mit Nachahmern verbunden, die den Zustand der im Endstellwerk befindlichen Streckenblockfelder in der Befehlstelle der Station anzeigen. Noch weiter geht man vielfach bei der selbsttätigen Streckenblockung, wobei man an der Signalbedienungsstelle nicht nur die Stellung der Signale durch kleine farbige Lichter ersichtlich macht, sondern durch abwechselnde Beleuchtung und Verdunklung eines auf einer Tafel erscheinenden Lichtbandes auch Auskunft darüber gibt, ob eine Block strecke von einem Fahrzeug besetzt ist oder nicht.

Hoogen.


Kontrolluhren, s. Uhren.


Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn (concession; concession; concessione), die von der Staatsgewalt ausgehende Verleihung des Rechts zur Unternehmung einer Eisenbahn.

Inhalt: I. Rechtlicher Charakter der K. II. Vorarbeiten. III. Konzessionsverfahren, Verleihung der K. IV. Rechte und Pflichten aus der K. V. Konzessionsdauer. VI. Erlöschen der K. VII. Literatur.

I. Rechtlicher Charakter der K.

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[396/0413] In Italien bestehen rund 60 Eisenbahnkonsumvereine mit genossenschaftlicher Organisation, die besonders den Zweck haben, die häusliche Sparsamkeit ihrer Genossen zu fördern und ihnen zu niedrigen Preisen Nahrungsmittel, Heizmaterial, Bekleidungsgegenstände, Sachen für den Hausgebrauch, Arzneimittel und andere Gegenstände zu liefern. Die Verwaltung der italienischen Staatsbahnen hat keinen direkten Einfluß auf den Betrieb dieser K.; sie fördert sie jedoch durch Gewährung von 50% Frachtermäßigung für den Warentransport der K., durch Überlassung von Räumen für Betriebs- und Lagerzwecke der K., durch Förderung der Kreditgewährung an die K., sowie durch Beurlaubung von Bahnangestellten für 2 Tage in jedem Monat zwecks Erledigung von Geschäften für die K. Bei den niederländischen Bahnen besteht u. a. ein vom Wohlfahrtsverein der Beamten der holländischen Eisenbahnen im Jahre 1904 errichteter K., der unter anderem ein großes Lager von Kolonialwaren in Amsterdam unterhält. Die schweizerischen Bundesbahnen haben bisher weder L. errichtet noch die Gründung von K. unterstützt. Doch haben sie mit Rücksicht auf die eigenartigen Verhältnisse der ehemaligen Gotthardbahn das seinerzeit für die Bediensteten dieser Bahn in Bellinzona, dem Sitz der Hauptwerkstätte der Gotthardbahn, errichtete L. bei der Verstaatlichung der Bahn mit übernommen. Dieses L. arbeitet mit einem unverzinslichen Vorschuß aus der Gesellschaftskasse im Betrage von 25.000 Fr. Die Bahnverwaltung stellt die nötigen Räumlichkeiten für die Lagerung der Vorräte und die Verwaltung zur Verfügung, bezahlt den Verwalter und seine Gehilfen und übernimmt die Frachten für alle Sendungen des L. bis zur Station des Wohnsitzes des Bestellers. Die Bestellungen auswärtiger Teilnehmer werden von den Dienstvorständen für das ihnen unterstellte Personal entgegengenommen; die Versendung geschieht frei an die in den Bestellungen bezeichneten Dienstvorstände, bei denen die Lebensmittel von den Bestellern abzuholen sind; die Aushändigung darf jedoch erst erfolgen, nachdem sich der Dienstvorstand vergewissert hat, daß das Guthaben des Bestellers bei der Verwaltung die Höhe der Kosten erreicht oder, wenn der Preis sofort bar gezahlt wird. Die von den Bediensteten der Werkstätte Bellinzona bestellten Lebensmittel sind von den Bestellern an bestimmten Tagen im L. abzuholen. Jeder Lebensmittelsendung wird die Rechnung beigegeben, für deren Begleichung durch Abzug bei der nächsten Gehalts- oder Lohnzahlung an den Besteller die Dienstvorstände zu sorgen haben. Auch in England bestehen seit langer Zeit genossenschaftlich organisierte K., bald für alle Bediensteten einer Eisenbahngesellschaft, bald nur für einzelne Klassen bestimmt und meist örtlich be grenzt. Die Eisenbahnverwaltungen sind in keiner Weise daran beteiligt; vielmehr sind es freie Vereinigungen der Eisenbahnbediensteten, ähnlich wie die oben behandelten deutschen K. Sie erheben von ihren Mitgliedern gewöhnlich Geschäftseinlagen und geben die Waren entweder zum Einkaufspreis ab oder setzen zwar, höhere Verkaufspreise fest, verteilen dann aber den erzielten Jahresgewinn unter ihre Mitglieder. Einige K., z. B. von Bediensteten der Midland Railway, sind besonders zum gemeinsamen Bezüge von Kohlen begründet. Matibel. Kontinuierliche Träger, s. Durchgehende Träger. Kontrabogen, s. Gegenkrümmungen. Kontrolle, die Überwachung des Eisenbahnwesens im allgemeinen oder besonderer Verwaltungsvorgänge, Geschäftszweige, Kassen, Dienststellen u. s. w. Wegen der Kontrolle des Eisenbahnwesens im allgemeinen s. Aufsichtsrecht, Eisenbahnbehörden, Eisenbahnkommissariate. Wegen der Kontrolltätigkeit innerhalb der ausführenden Verwaltungsstellen s. Betriebskontrolle. Kontrolleure, bei einer Anzahl von Eisenbahnverwaltungen gebräuchliche Amtsbezeichnung für mittlere Aufsichtsbeamte, denen die örtliche Revision von Dienststellen obliegt. So gibt es Betriebs-, Verkehrs-, Kassen-, Oberbau-, maschinentechnische, Stellwerks-, Materialien-, Schuppenkontrolleure; s. Beamte. Kontrollfahrten, s. Bahnaufsicht. Kontrollriegel, Riegel (s. d.), die vor Einstellung des Fahrsignals die richtige Lage der beiden Weichenzungen überprüfen. Kontrollsignale (Nachahmungssignale), Signalzeichen, die ein an einer Stelle erscheinendes Signalzeichen an einer anderen Stelle wiederholen, um Bediensteten, die das Signal selbst nicht beobachten können, über seinen Zustand zu unterrichten. Solche Signale kommen vor, um das Brennen von Signallichtern oder die Stellung der Signalflügel zu überwachen, ferner um dem Stationsbeamten (Fahrdienstleiter) Kenntnis zu geben, ob der von ihm erteilte Auftrag zum Stellen eines Signals ausgeführt worden ist. Auch die Blockfelder werden mit Nachahmern verbunden, die den Zustand der im Endstellwerk befindlichen Streckenblockfelder in der Befehlstelle der Station anzeigen. Noch weiter geht man vielfach bei der selbsttätigen Streckenblockung, wobei man an der Signalbedienungsstelle nicht nur die Stellung der Signale durch kleine farbige Lichter ersichtlich macht, sondern durch abwechselnde Beleuchtung und Verdunklung eines auf einer Tafel erscheinenden Lichtbandes auch Auskunft darüber gibt, ob eine Block strecke von einem Fahrzeug besetzt ist oder nicht. Hoogen. Kontrolluhren, s. Uhren. Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn (concession; concession; concessione), die von der Staatsgewalt ausgehende Verleihung des Rechts zur Unternehmung einer Eisenbahn. Inhalt: I. Rechtlicher Charakter der K. II. Vorarbeiten. III. Konzessionsverfahren, Verleihung der K. IV. Rechte und Pflichten aus der K. V. Konzessionsdauer. VI. Erlöschen der K. VII. Literatur. I. Rechtlicher Charakter der K. Die hervorragende Bedeutung der Eisenbahnen für Staat und Gesellschaft, sowie der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 396. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/413>, abgerufen am 22.11.2024.