Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.und Signalschalter werden neuerdings auch zu einem gemeinsamen Fahrstraßensignalschalter vereinigt. Die erste Hälfte der Hebelbewegung (um 45°) dient dann als Fahrstraßenschalter, die zweite (45-90°) als Signalschalter. An jedem Schalter befinden sich Fensterchen, hinter denen Farbscheiben sichtbar sind, die durch ihre Farbe anzeigen, ob die Stellung der Weiche und des Signals mit der des Hebels übereinstimmt oder nicht, und ob der Hebel umgelegt werden kann oder nicht. Wird der Stellhebel eines Weichenschalters umgelegt oder zurückgelegt, so wird die Weiche in die andere Endlage umgestellt. Während des Umlaufs des Weichenantriebs erscheint hinter dem oben besprochenen Fensterchen ein Störungsfarbzeichen und ertönt eine Klingel. Dasselbe geschieht, wenn die Überwachungseinrichtung versagt. Hat die Weiche die andere Endlage erreicht, so zeigt die Farbscheibe dies an und die Klingel verstummt. Diese Störungszeichen erscheinen auch, sobald die Weiche durch fremde Einwirkung (z. B. durch Auffahren vermittels eines Fahrzeuges) verstellt wird. Am Fahrstraßenhebel zeigen die Farbscheiben an, ob er freigegeben oder ob er (nach dem Umlegen wieder) festgelegt ist. Ist er freigegeben, so ertönt auch ein Klingelzeichen, um den Wärter zum Einstellen der Fahrstraße und zum Stellen des zugehörigen Signals aufzufordern. Am Signalhebel zeigen die Signalscheiben an, ob er umlegbar ist und ob die Signalbilder der Hebelstellung entsprechen. Ist ein Wechselstromblockwerk mit dem Kraftstellwerk verbunden, so wird jenes in der Regel auf dieses aufgesetzt. Das Blockwerk kann jedoch auch an anderer Stelle aufgestellt werden. Die erforderlichen Abhängigkeiten werden dann nur elektrisch hergestellt. Die für die Betriebsicherheit erforderliche Abhängigkeit zwischen den Weichen- u. s. w. Hebeln und den Signalhebeln wird bei K. ebenso wie bei mechanischen Stellwerken durch die Verschlußvorrichtung (das Verschlußregister), d. h. durch von den Fahrstraßenhebeln angetriebene Schubstangen und an diesen befindliche Verschlußstücke (Verschlußelemente) erreicht. Diese Verschlußstücke sind derart an den Fahrstraßenschubstangen angebracht, daß sie das Umlegen eines Fahrstraßenhebels (und damit des Signalhebels) nur gestatten, wenn die für diese Fahrstraße in Betracht kommenden Weichen- (Gleissperren-, Haltscheiben- u. dgl.) Hebel richtig stehen. Wird der Fahrstraßenhebel nun umgelegt, so sperrt er sich selbst gegen Zurücklegen und verschließt die zu seiner Fahrstraße gehörigen Weichen- u. dgl. Hebel und hebt eine Sperrung des Signalhebels auf, der jedoch erst umlegbar wird, wenn sämtliche abhängige Weichen u. s. w. die richtige Lage angenommen und deren Überwachungsvorrichtungen richtig gewirkt haben und damit die elektrische Sperrung des Signalhebels beseitigt ist. Wird der Signalhebel umgelegt, so kommt das Signal auf Fahrt. Dann können die Fahrstraßen-, Weichen- u. dgl. Hebel nicht bewegt werden und für die durch das Signal gestattete Fahrt liegen die Weichen fest. Sie bleiben auch nach Zurücklegen oder Aufhaltfallen des Signals noch fest. Die Fahrstraße wird entweder durch den Zug durch Befahren eines Schienenstromschließers oder vermittels einer Auflösetaste oder im Falle des Versagens der ersteren Einrichtung mittels einer Hilfsauslösetaste durch einen Beamten aufgelöst, der beurteilen kann, wann die Auflösung statthaft ist. Löst der Zug die Fahrstraße auf, so bewirkt er gleichzeitig auch, daß das Signal auf Halt fällt. Außer durch die genannte mechanische Verschlußvorrichtung zwischen den Hebeln des Schalterwerks besteht aber bei K. noch eine weitere elektrische Abhängigkeit zwischen den spitzbefahrenen Weichen und den Signalen derart, daß a) ein Signalflügel nur dann in die Fahrlage kommen kann, wenn die beiden Weichenzungen richtig stehen und b) daß der Signalflügel auf Halt fällt, sobald eine der genannten Weichenzungen (oder eine andere in Betracht kommende Weiche u. dgl.) ihre richtige Lage verläßt oder eine der Überwachungseinrichtungen versagt. Durch diese Einrichtung sind die K. den mechanischen Stellwerken überlegen. Zu 2. Die Weichenantriebe sind bei elektrischen Stellwerken Triebmaschinen mit einem kleinen, schnell umlaufenden Motor von etwa 1/2 PS., der auf ein Zahnrad oder Schneckengetriebe einwirkt, das meist mittels einer Zahnstange die Weiche umstellt. Der Stellstrom von rund 140 Volt Spannung, der beim Beginn der Weichenumstellung vom Stellwerk aus durch die Hebelumlegung nach dem Weichenantrieb geschickt wird, schaltet sich nach Vollendung der Weichenbewegung im Weichenantrieb selbsttätig ab. Dafür schaltet sich der Überwachungsstrom (der die Vollendung der Weichenbewegung durch Betätigen des Überwachungsmagneten im Stellwerk und Erscheinen der betreffenden Farbscheiben meldet) an, der den Batteriewechsler im Schalterwerk betätigt und den hochgespannten und Signalschalter werden neuerdings auch zu einem gemeinsamen Fahrstraßensignalschalter vereinigt. Die erste Hälfte der Hebelbewegung (um 45°) dient dann als Fahrstraßenschalter, die zweite (45–90°) als Signalschalter. An jedem Schalter befinden sich Fensterchen, hinter denen Farbscheiben sichtbar sind, die durch ihre Farbe anzeigen, ob die Stellung der Weiche und des Signals mit der des Hebels übereinstimmt oder nicht, und ob der Hebel umgelegt werden kann oder nicht. Wird der Stellhebel eines Weichenschalters umgelegt oder zurückgelegt, so wird die Weiche in die andere Endlage umgestellt. Während des Umlaufs des Weichenantriebs erscheint hinter dem oben besprochenen Fensterchen ein Störungsfarbzeichen und ertönt eine Klingel. Dasselbe geschieht, wenn die Überwachungseinrichtung versagt. Hat die Weiche die andere Endlage erreicht, so zeigt die Farbscheibe dies an und die Klingel verstummt. Diese Störungszeichen erscheinen auch, sobald die Weiche durch fremde Einwirkung (z. B. durch Auffahren vermittels eines Fahrzeuges) verstellt wird. Am Fahrstraßenhebel zeigen die Farbscheiben an, ob er freigegeben oder ob er (nach dem Umlegen wieder) festgelegt ist. Ist er freigegeben, so ertönt auch ein Klingelzeichen, um den Wärter zum Einstellen der Fahrstraße und zum Stellen des zugehörigen Signals aufzufordern. Am Signalhebel zeigen die Signalscheiben an, ob er umlegbar ist und ob die Signalbilder der Hebelstellung entsprechen. Ist ein Wechselstromblockwerk mit dem Kraftstellwerk verbunden, so wird jenes in der Regel auf dieses aufgesetzt. Das Blockwerk kann jedoch auch an anderer Stelle aufgestellt werden. Die erforderlichen Abhängigkeiten werden dann nur elektrisch hergestellt. Die für die Betriebsicherheit erforderliche Abhängigkeit zwischen den Weichen- u. s. w. Hebeln und den Signalhebeln wird bei K. ebenso wie bei mechanischen Stellwerken durch die Verschlußvorrichtung (das Verschlußregister), d. h. durch von den Fahrstraßenhebeln angetriebene Schubstangen und an diesen befindliche Verschlußstücke (Verschlußelemente) erreicht. Diese Verschlußstücke sind derart an den Fahrstraßenschubstangen angebracht, daß sie das Umlegen eines Fahrstraßenhebels (und damit des Signalhebels) nur gestatten, wenn die für diese Fahrstraße in Betracht kommenden Weichen- (Gleissperren-, Haltscheiben- u. dgl.) Hebel richtig stehen. Wird der Fahrstraßenhebel nun umgelegt, so sperrt er sich selbst gegen Zurücklegen und verschließt die zu seiner Fahrstraße gehörigen Weichen- u. dgl. Hebel und hebt eine Sperrung des Signalhebels auf, der jedoch erst umlegbar wird, wenn sämtliche abhängige Weichen u. s. w. die richtige Lage angenommen und deren Überwachungsvorrichtungen richtig gewirkt haben und damit die elektrische Sperrung des Signalhebels beseitigt ist. Wird der Signalhebel umgelegt, so kommt das Signal auf Fahrt. Dann können die Fahrstraßen-, Weichen- u. dgl. Hebel nicht bewegt werden und für die durch das Signal gestattete Fahrt liegen die Weichen fest. Sie bleiben auch nach Zurücklegen oder Aufhaltfallen des Signals noch fest. Die Fahrstraße wird entweder durch den Zug durch Befahren eines Schienenstromschließers oder vermittels einer Auflösetaste oder im Falle des Versagens der ersteren Einrichtung mittels einer Hilfsauslösetaste durch einen Beamten aufgelöst, der beurteilen kann, wann die Auflösung statthaft ist. Löst der Zug die Fahrstraße auf, so bewirkt er gleichzeitig auch, daß das Signal auf Halt fällt. Außer durch die genannte mechanische Verschlußvorrichtung zwischen den Hebeln des Schalterwerks besteht aber bei K. noch eine weitere elektrische Abhängigkeit zwischen den spitzbefahrenen Weichen und den Signalen derart, daß a) ein Signalflügel nur dann in die Fahrlage kommen kann, wenn die beiden Weichenzungen richtig stehen und b) daß der Signalflügel auf Halt fällt, sobald eine der genannten Weichenzungen (oder eine andere in Betracht kommende Weiche u. dgl.) ihre richtige Lage verläßt oder eine der Überwachungseinrichtungen versagt. Durch diese Einrichtung sind die K. den mechanischen Stellwerken überlegen. Zu 2. Die Weichenantriebe sind bei elektrischen Stellwerken Triebmaschinen mit einem kleinen, schnell umlaufenden Motor von etwa 1/2 PS., der auf ein Zahnrad oder Schneckengetriebe einwirkt, das meist mittels einer Zahnstange die Weiche umstellt. Der Stellstrom von rund 140 Volt Spannung, der beim Beginn der Weichenumstellung vom Stellwerk aus durch die Hebelumlegung nach dem Weichenantrieb geschickt wird, schaltet sich nach Vollendung der Weichenbewegung im Weichenantrieb selbsttätig ab. Dafür schaltet sich der Überwachungsstrom (der die Vollendung der Weichenbewegung durch Betätigen des Überwachungsmagneten im Stellwerk und Erscheinen der betreffenden Farbscheiben meldet) an, der den Batteriewechsler im Schalterwerk betätigt und den hochgespannten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0434" n="417"/> und Signalschalter werden neuerdings auch zu einem gemeinsamen <hi rendition="#g">Fahrstraßensignalschalter</hi> vereinigt. Die erste Hälfte der Hebelbewegung (um 45°) dient dann als Fahrstraßenschalter, die zweite (45–90°) als Signalschalter. An jedem Schalter befinden sich Fensterchen, hinter denen Farbscheiben sichtbar sind, die durch ihre Farbe anzeigen, ob die Stellung der Weiche und des Signals mit der des Hebels übereinstimmt oder nicht, und ob der Hebel umgelegt werden kann oder nicht.</p><lb/> <p>Wird der Stellhebel eines Weichenschalters umgelegt oder zurückgelegt, so wird die Weiche in die andere Endlage umgestellt. 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Hebel und hebt eine Sperrung des Signalhebels auf, der jedoch erst umlegbar wird, wenn sämtliche abhängige Weichen u. s. w. die richtige Lage angenommen und deren Überwachungsvorrichtungen richtig gewirkt haben und damit die elektrische Sperrung des Signalhebels beseitigt ist.</p><lb/> <p>Wird der Signalhebel umgelegt, so kommt das Signal auf Fahrt. Dann können die Fahrstraßen-, Weichen- u. dgl. Hebel nicht bewegt werden und für die durch das Signal gestattete Fahrt liegen die Weichen fest. Sie bleiben auch nach Zurücklegen oder Aufhaltfallen des Signals noch fest. Die Fahrstraße wird entweder durch den Zug durch Befahren eines Schienenstromschließers oder vermittels einer Auflösetaste oder im Falle des Versagens der ersteren Einrichtung mittels einer Hilfsauslösetaste durch einen Beamten aufgelöst, der beurteilen kann, wann die Auflösung statthaft ist. 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und Signalschalter werden neuerdings auch zu einem gemeinsamen Fahrstraßensignalschalter vereinigt. Die erste Hälfte der Hebelbewegung (um 45°) dient dann als Fahrstraßenschalter, die zweite (45–90°) als Signalschalter. An jedem Schalter befinden sich Fensterchen, hinter denen Farbscheiben sichtbar sind, die durch ihre Farbe anzeigen, ob die Stellung der Weiche und des Signals mit der des Hebels übereinstimmt oder nicht, und ob der Hebel umgelegt werden kann oder nicht.
Wird der Stellhebel eines Weichenschalters umgelegt oder zurückgelegt, so wird die Weiche in die andere Endlage umgestellt. Während des Umlaufs des Weichenantriebs erscheint hinter dem oben besprochenen Fensterchen ein Störungsfarbzeichen und ertönt eine Klingel. Dasselbe geschieht, wenn die Überwachungseinrichtung versagt. Hat die Weiche die andere Endlage erreicht, so zeigt die Farbscheibe dies an und die Klingel verstummt. Diese Störungszeichen erscheinen auch, sobald die Weiche durch fremde Einwirkung (z. B. durch Auffahren vermittels eines Fahrzeuges) verstellt wird.
Am Fahrstraßenhebel zeigen die Farbscheiben an, ob er freigegeben oder ob er (nach dem Umlegen wieder) festgelegt ist. Ist er freigegeben, so ertönt auch ein Klingelzeichen, um den Wärter zum Einstellen der Fahrstraße und zum Stellen des zugehörigen Signals aufzufordern.
Am Signalhebel zeigen die Signalscheiben an, ob er umlegbar ist und ob die Signalbilder der Hebelstellung entsprechen.
Ist ein Wechselstromblockwerk mit dem Kraftstellwerk verbunden, so wird jenes in der Regel auf dieses aufgesetzt. Das Blockwerk kann jedoch auch an anderer Stelle aufgestellt werden. Die erforderlichen Abhängigkeiten werden dann nur elektrisch hergestellt. Die für die Betriebsicherheit erforderliche Abhängigkeit zwischen den Weichen- u. s. w. Hebeln und den Signalhebeln wird bei K. ebenso wie bei mechanischen Stellwerken durch die Verschlußvorrichtung (das Verschlußregister), d. h. durch von den Fahrstraßenhebeln angetriebene Schubstangen und an diesen befindliche Verschlußstücke (Verschlußelemente) erreicht. Diese Verschlußstücke sind derart an den Fahrstraßenschubstangen angebracht, daß sie das Umlegen eines Fahrstraßenhebels (und damit des Signalhebels) nur gestatten, wenn die für diese Fahrstraße in Betracht kommenden Weichen- (Gleissperren-, Haltscheiben- u. dgl.) Hebel richtig stehen. Wird der Fahrstraßenhebel nun umgelegt, so sperrt er sich selbst gegen Zurücklegen und verschließt die zu seiner Fahrstraße gehörigen Weichen- u. dgl. Hebel und hebt eine Sperrung des Signalhebels auf, der jedoch erst umlegbar wird, wenn sämtliche abhängige Weichen u. s. w. die richtige Lage angenommen und deren Überwachungsvorrichtungen richtig gewirkt haben und damit die elektrische Sperrung des Signalhebels beseitigt ist.
Wird der Signalhebel umgelegt, so kommt das Signal auf Fahrt. Dann können die Fahrstraßen-, Weichen- u. dgl. Hebel nicht bewegt werden und für die durch das Signal gestattete Fahrt liegen die Weichen fest. Sie bleiben auch nach Zurücklegen oder Aufhaltfallen des Signals noch fest. Die Fahrstraße wird entweder durch den Zug durch Befahren eines Schienenstromschließers oder vermittels einer Auflösetaste oder im Falle des Versagens der ersteren Einrichtung mittels einer Hilfsauslösetaste durch einen Beamten aufgelöst, der beurteilen kann, wann die Auflösung statthaft ist. Löst der Zug die Fahrstraße auf, so bewirkt er gleichzeitig auch, daß das Signal auf Halt fällt.
Außer durch die genannte mechanische Verschlußvorrichtung zwischen den Hebeln des Schalterwerks besteht aber bei K. noch eine weitere elektrische Abhängigkeit zwischen den spitzbefahrenen Weichen und den Signalen derart, daß
a) ein Signalflügel nur dann in die Fahrlage kommen kann, wenn die beiden Weichenzungen richtig stehen und
b) daß der Signalflügel auf Halt fällt, sobald eine der genannten Weichenzungen (oder eine andere in Betracht kommende Weiche u. dgl.) ihre richtige Lage verläßt oder eine der Überwachungseinrichtungen versagt. Durch diese Einrichtung sind die K. den mechanischen Stellwerken überlegen.
Zu 2. Die Weichenantriebe sind bei elektrischen Stellwerken Triebmaschinen mit einem kleinen, schnell umlaufenden Motor von etwa 1/2 PS., der auf ein Zahnrad oder Schneckengetriebe einwirkt, das meist mittels einer Zahnstange die Weiche umstellt.
Der Stellstrom von rund 140 Volt Spannung, der beim Beginn der Weichenumstellung vom Stellwerk aus durch die Hebelumlegung nach dem Weichenantrieb geschickt wird, schaltet sich nach Vollendung der Weichenbewegung im Weichenantrieb selbsttätig ab. Dafür schaltet sich der Überwachungsstrom (der die Vollendung der Weichenbewegung durch Betätigen des Überwachungsmagneten im Stellwerk und Erscheinen der betreffenden Farbscheiben meldet) an, der den Batteriewechsler im Schalterwerk betätigt und den hochgespannten
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