Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

Bild:
<< vorherige Seite

Linie zu. Vom Kriegsministerium werden die Eisenbahnanschlußstationen bestimmt, von denen angefangen die Eisenbahnen ausschließlich zur Verfügung des im Kriegszustande befindlichen Heeres stehen. Der Raum zwischen den Eisenbahnanschlußstationen und dem Heere im Felde bildet den Etappenbereich. Hinter der Anschlußstation werden für die Korps und Divisionen Sammelstationen bestimmt; hier werden die Transporte so zusammengestellt, daß nur geschlossene Züge abzufertigen sind; diese werden von hier aus nach den Etappenanfangsstationen geleitet, die meist mit den Anschlußstationen zusammenfallen, um von dort bei der Weiterbeförderung nach vorwärts wieder der Stellung der Truppen entsprechend verteilt zu werden. Für die Regelung des Dienstes auf den Bahnen des Etappenbereiches sind dem Chef des Feldeisenbahnwesens untergeordnet: die Feldeisenbahntransportleitungen mit den Eisenbahnlinien- und den Bahnhofskommanden für Regelung der Militärtransporte, die bestehenden Zivileisenbahnverwaltungen für den Betrieb der Strecken; die Militäreisenbahndirektionen mit den Militärbetriebsinspektionen und den Militärbetriebsabteilungen sind zur Führung des Betriebs auf den Bahnen bestimmt, von denen im Feldzuge Besitz ergriffen worden ist. Weiter sind die Eisenbahnkompagnien und Eisenbahnarbeiterabteilungen für den Bau, die Zerstörung und Wiederherstellung von Bahnen und ähnliche Arbeiten verfügbar. Die Eisenbahnen außerhalb des Etappenbereiches unterstehen der Zentraleisenbahntransportleitung, einer besonderen Abteilung des Kriegsministeriums, die ebenfalls Eisenbahnlinien- und Bahnhofskommanden unter sich hat. - Vorstand der Feldeisenbahntransportleitung ist ein Stabsoffizier des Generalstabes, ferner gehören ihr drei bis vier Generalstabsoffiziere und Vertreter der Eisenbahnverwaltungen an. Die Eisenbahnlinienkommanden sind Hilfsorgane der Zentralleitung und der Transportleitungen. Eisenbahnlinienkommandant ist ein Stabsoffizier, außerdem gehören zum Kommando ein höherer Eisenbahnbeamter für jede Bahnverwaltung und ein Adjutant. Das Kommando überwacht die Durchführung der Anordnungen der vorgesetzten Behörden. Den Anforderungen und Anweisungen, die die Militärverwaltung im Kriege an die Eisenbahnen ergehen läßt, haben die Verwaltungen der letzteren "unbedingt nachzukommen". Wird der K. von den Militärbehörden selbst in die Hand genommen, so spricht man in Österreich-Ungarn von "militärischem Betrieb". - Beim Kriegsfahrplan verkehren auch in Österreich-Ungarn alle Züge gleich schnell (20-30 km in der Stunde). Der Kriegsfahrplan enthält die größtmögliche Zahl von Zügen, die die Strecke aufnehmen kann; einige Züge sind als Bedarfszüge zu bezeichnen. Nicht voll für militärische Zwecke ausgenutzte Züge können für den öffentlichen Verkehr benutzt werden. Die Eisenbahnverwaltungen haben alle Vorkehrungen im Frieden zu treffen, insbesondere Personal, Lokomotiven und Wagen, Speisewasser, Brennstoffe u. s. w. bereit zu halten, um sofort vom Friedensfahrplan auf den Kriegsfahrplan übergehen zu können.

In Belgien werden im Mobilmachungsfalle durch einen Unterausschuß der Commission civile et militaire des transports die Militärfahrpläne, die im Frieden vorbereitet sind, gedruckt und veröffentlicht. (Königliche Verordnung vom 13. April 1887.) Militärzüge haben den Vorrang vor allen anderen Zügen. Als Feldeisenbahndirektor wird dem Großen Hauptquartier der Feldarmee ein höherer Eisenbahnbeamter zugeteilt, dem die Durchführung aller Transporte von Truppen und Heeresbedürfnissen obliegt. Den Betrieb der Privatbahnen kann, wenn nötig, die Militärverwaltung übernehmen.

Nach dem französischen Gesetz vom 28. Dezember 1888 untersteht in Kriegszeiten der gesamte Dienst der Eisenbahnen der militärischen Obrigkeit. Das Eisenbahnnetz des Landes wird durch die "Ligne de demarcation", die der Kriegsminister festsetzt, in das "Reseau de l'interieur" und das "Reseau des armees" geteilt. Im ersteren untersteht die Leitung des Betriebs dem Minister, in letzterem dagegen dem Oberbefehlshaber des Gesamtheeres. Ihm stehen der Generaldirektor der Eisenbahnen und Etappen und der Direktor des Eisenbahnwesens auf dem Kriegsschauplatz zur Seite. Bis zu den im Reseau des armees liegenden "Stations de transition" wird der Betrieb von den Eisenbahngesellschaften gehandhabt, von dort nach vorwärts ist Militärbetrieb, der durch die Eisenbahntruppen durchgeführt wird. Rückwärts der Stations de transition liegen die "Gares regulatrices", auf denen der regelmäßige Zugverkehr aufhört. Von hier nach vorwärts werden nach Bedarf und Möglichkeit Züge abgefertigt (Geschwindigkeit 25-30 km in der Stunde); die zurückkehrenden Züge werden hier angehalten und in den Fahrplan der Strecken nach rückwärts eingeschoben. Im Reseau de l'interieur befinden sich die "Gares de rassemblement" und "Stationsmagazins", in denen die für das Heer bestimmten

Linie zu. Vom Kriegsministerium werden die Eisenbahnanschlußstationen bestimmt, von denen angefangen die Eisenbahnen ausschließlich zur Verfügung des im Kriegszustande befindlichen Heeres stehen. Der Raum zwischen den Eisenbahnanschlußstationen und dem Heere im Felde bildet den Etappenbereich. Hinter der Anschlußstation werden für die Korps und Divisionen Sammelstationen bestimmt; hier werden die Transporte so zusammengestellt, daß nur geschlossene Züge abzufertigen sind; diese werden von hier aus nach den Etappenanfangsstationen geleitet, die meist mit den Anschlußstationen zusammenfallen, um von dort bei der Weiterbeförderung nach vorwärts wieder der Stellung der Truppen entsprechend verteilt zu werden. Für die Regelung des Dienstes auf den Bahnen des Etappenbereiches sind dem Chef des Feldeisenbahnwesens untergeordnet: die Feldeisenbahntransportleitungen mit den Eisenbahnlinien- und den Bahnhofskommanden für Regelung der Militärtransporte, die bestehenden Zivileisenbahnverwaltungen für den Betrieb der Strecken; die Militäreisenbahndirektionen mit den Militärbetriebsinspektionen und den Militärbetriebsabteilungen sind zur Führung des Betriebs auf den Bahnen bestimmt, von denen im Feldzuge Besitz ergriffen worden ist. Weiter sind die Eisenbahnkompagnien und Eisenbahnarbeiterabteilungen für den Bau, die Zerstörung und Wiederherstellung von Bahnen und ähnliche Arbeiten verfügbar. Die Eisenbahnen außerhalb des Etappenbereiches unterstehen der Zentraleisenbahntransportleitung, einer besonderen Abteilung des Kriegsministeriums, die ebenfalls Eisenbahnlinien- und Bahnhofskommanden unter sich hat. – Vorstand der Feldeisenbahntransportleitung ist ein Stabsoffizier des Generalstabes, ferner gehören ihr drei bis vier Generalstabsoffiziere und Vertreter der Eisenbahnverwaltungen an. Die Eisenbahnlinienkommanden sind Hilfsorgane der Zentralleitung und der Transportleitungen. Eisenbahnlinienkommandant ist ein Stabsoffizier, außerdem gehören zum Kommando ein höherer Eisenbahnbeamter für jede Bahnverwaltung und ein Adjutant. Das Kommando überwacht die Durchführung der Anordnungen der vorgesetzten Behörden. Den Anforderungen und Anweisungen, die die Militärverwaltung im Kriege an die Eisenbahnen ergehen läßt, haben die Verwaltungen der letzteren „unbedingt nachzukommen“. Wird der K. von den Militärbehörden selbst in die Hand genommen, so spricht man in Österreich-Ungarn von „militärischem Betrieb“. – Beim Kriegsfahrplan verkehren auch in Österreich-Ungarn alle Züge gleich schnell (20–30 km in der Stunde). Der Kriegsfahrplan enthält die größtmögliche Zahl von Zügen, die die Strecke aufnehmen kann; einige Züge sind als Bedarfszüge zu bezeichnen. Nicht voll für militärische Zwecke ausgenutzte Züge können für den öffentlichen Verkehr benutzt werden. Die Eisenbahnverwaltungen haben alle Vorkehrungen im Frieden zu treffen, insbesondere Personal, Lokomotiven und Wagen, Speisewasser, Brennstoffe u. s. w. bereit zu halten, um sofort vom Friedensfahrplan auf den Kriegsfahrplan übergehen zu können.

In Belgien werden im Mobilmachungsfalle durch einen Unterausschuß der Commission civile et militaire des transports die Militärfahrpläne, die im Frieden vorbereitet sind, gedruckt und veröffentlicht. (Königliche Verordnung vom 13. April 1887.) Militärzüge haben den Vorrang vor allen anderen Zügen. Als Feldeisenbahndirektor wird dem Großen Hauptquartier der Feldarmee ein höherer Eisenbahnbeamter zugeteilt, dem die Durchführung aller Transporte von Truppen und Heeresbedürfnissen obliegt. Den Betrieb der Privatbahnen kann, wenn nötig, die Militärverwaltung übernehmen.

Nach dem französischen Gesetz vom 28. Dezember 1888 untersteht in Kriegszeiten der gesamte Dienst der Eisenbahnen der militärischen Obrigkeit. Das Eisenbahnnetz des Landes wird durch die „Ligne de démarcation“, die der Kriegsminister festsetzt, in das „Réseau de l'intérieur“ und das „Réseau des armées“ geteilt. Im ersteren untersteht die Leitung des Betriebs dem Minister, in letzterem dagegen dem Oberbefehlshaber des Gesamtheeres. Ihm stehen der Generaldirektor der Eisenbahnen und Etappen und der Direktor des Eisenbahnwesens auf dem Kriegsschauplatz zur Seite. Bis zu den im Réseau des armées liegenden „Stations de transition“ wird der Betrieb von den Eisenbahngesellschaften gehandhabt, von dort nach vorwärts ist Militärbetrieb, der durch die Eisenbahntruppen durchgeführt wird. Rückwärts der Stations de transition liegen die „Gares régulatrices“, auf denen der regelmäßige Zugverkehr aufhört. Von hier nach vorwärts werden nach Bedarf und Möglichkeit Züge abgefertigt (Geschwindigkeit 25–30 km in der Stunde); die zurückkehrenden Züge werden hier angehalten und in den Fahrplan der Strecken nach rückwärts eingeschoben. Im Réseau de l'intérieur befinden sich die „Gares de rassemblement“ und „Stationsmagazins“, in denen die für das Heer bestimmten

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0492" n="475"/>
Linie zu. Vom Kriegsministerium werden die Eisenbahnanschlußstationen bestimmt, von denen angefangen die Eisenbahnen ausschließlich zur Verfügung des im Kriegszustande befindlichen Heeres stehen. Der Raum zwischen den Eisenbahnanschlußstationen und dem Heere im Felde bildet den Etappenbereich. Hinter der Anschlußstation werden für die Korps und Divisionen Sammelstationen bestimmt; hier werden die Transporte so zusammengestellt, daß nur geschlossene Züge abzufertigen sind; diese werden von hier aus nach den Etappenanfangsstationen geleitet, die meist mit den Anschlußstationen zusammenfallen, um von dort bei der Weiterbeförderung nach vorwärts wieder der Stellung der Truppen entsprechend verteilt zu werden. Für die Regelung des Dienstes auf den Bahnen des Etappenbereiches sind dem Chef des Feldeisenbahnwesens untergeordnet: die Feldeisenbahntransportleitungen mit den Eisenbahnlinien- und den Bahnhofskommanden für Regelung der Militärtransporte, die bestehenden Zivileisenbahnverwaltungen für den Betrieb der Strecken; die Militäreisenbahndirektionen mit den Militärbetriebsinspektionen und den Militärbetriebsabteilungen sind zur Führung des Betriebs auf den Bahnen bestimmt, von denen im Feldzuge Besitz ergriffen worden ist. Weiter sind die Eisenbahnkompagnien und Eisenbahnarbeiterabteilungen für den Bau, die Zerstörung und Wiederherstellung von Bahnen und ähnliche Arbeiten verfügbar. Die Eisenbahnen außerhalb des Etappenbereiches unterstehen der Zentraleisenbahntransportleitung, einer besonderen Abteilung des Kriegsministeriums, die ebenfalls Eisenbahnlinien- und Bahnhofskommanden unter sich hat. &#x2013; Vorstand der Feldeisenbahntransportleitung ist ein Stabsoffizier des Generalstabes, ferner gehören ihr drei bis vier Generalstabsoffiziere und Vertreter der Eisenbahnverwaltungen an. Die Eisenbahnlinienkommanden sind Hilfsorgane der Zentralleitung und der Transportleitungen. Eisenbahnlinienkommandant ist ein Stabsoffizier, außerdem gehören zum Kommando ein höherer Eisenbahnbeamter für jede Bahnverwaltung und ein Adjutant. Das Kommando überwacht die Durchführung der Anordnungen der vorgesetzten Behörden. Den Anforderungen und Anweisungen, die die Militärverwaltung im Kriege an die Eisenbahnen ergehen läßt, haben die Verwaltungen der letzteren &#x201E;unbedingt nachzukommen&#x201C;. Wird der K. von den Militärbehörden selbst in die Hand genommen, so spricht man in Österreich-Ungarn von &#x201E;militärischem Betrieb&#x201C;. &#x2013; Beim Kriegsfahrplan verkehren auch in Österreich-Ungarn alle Züge gleich schnell (20&#x2013;30 <hi rendition="#i">km</hi> in der Stunde). Der Kriegsfahrplan enthält die größtmögliche Zahl von Zügen, die die Strecke aufnehmen kann; einige Züge sind als Bedarfszüge zu bezeichnen. Nicht voll für militärische Zwecke ausgenutzte Züge können für den öffentlichen Verkehr benutzt werden. Die Eisenbahnverwaltungen haben alle Vorkehrungen im Frieden zu treffen, insbesondere Personal, Lokomotiven und Wagen, Speisewasser, Brennstoffe u. s. w. bereit zu halten, um sofort vom Friedensfahrplan auf den Kriegsfahrplan übergehen zu können.</p><lb/>
          <p>In <hi rendition="#g">Belgien</hi> werden im Mobilmachungsfalle durch einen Unterausschuß der Commission civile et militaire des transports die Militärfahrpläne, die im Frieden vorbereitet sind, gedruckt und veröffentlicht. (Königliche Verordnung vom 13. April 1887.) Militärzüge haben den Vorrang vor allen anderen Zügen. Als Feldeisenbahndirektor wird dem Großen Hauptquartier der Feldarmee ein höherer Eisenbahnbeamter zugeteilt, dem die Durchführung aller Transporte von Truppen und Heeresbedürfnissen obliegt. Den Betrieb der Privatbahnen kann, wenn nötig, die Militärverwaltung übernehmen.</p><lb/>
          <p>Nach dem <hi rendition="#g">französischen</hi> Gesetz vom 28. Dezember 1888 untersteht in Kriegszeiten der gesamte Dienst der Eisenbahnen der militärischen Obrigkeit. Das Eisenbahnnetz des Landes wird durch die &#x201E;Ligne de démarcation&#x201C;, die der Kriegsminister festsetzt, in das &#x201E;Réseau de l'intérieur&#x201C; und das &#x201E;Réseau des armées&#x201C; geteilt. Im ersteren untersteht die Leitung des Betriebs dem Minister, in letzterem dagegen dem Oberbefehlshaber des Gesamtheeres. Ihm stehen der Generaldirektor der Eisenbahnen und Etappen und der Direktor des Eisenbahnwesens auf dem Kriegsschauplatz zur Seite. Bis zu den im Réseau des armées liegenden &#x201E;Stations de transition&#x201C; wird der Betrieb von den Eisenbahngesellschaften gehandhabt, von dort nach vorwärts ist Militärbetrieb, der durch die Eisenbahntruppen durchgeführt wird. Rückwärts der Stations de transition liegen die &#x201E;Gares régulatrices&#x201C;, auf denen der regelmäßige Zugverkehr aufhört. Von hier nach vorwärts werden nach Bedarf und Möglichkeit Züge abgefertigt (Geschwindigkeit 25&#x2013;30 <hi rendition="#i">km</hi> in der Stunde); die zurückkehrenden Züge werden hier angehalten und in den Fahrplan der Strecken nach rückwärts eingeschoben. Im Réseau de l'intérieur befinden sich die &#x201E;Gares de rassemblement&#x201C; und &#x201E;Stationsmagazins&#x201C;, in denen die für das Heer bestimmten
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[475/0492] Linie zu. Vom Kriegsministerium werden die Eisenbahnanschlußstationen bestimmt, von denen angefangen die Eisenbahnen ausschließlich zur Verfügung des im Kriegszustande befindlichen Heeres stehen. Der Raum zwischen den Eisenbahnanschlußstationen und dem Heere im Felde bildet den Etappenbereich. Hinter der Anschlußstation werden für die Korps und Divisionen Sammelstationen bestimmt; hier werden die Transporte so zusammengestellt, daß nur geschlossene Züge abzufertigen sind; diese werden von hier aus nach den Etappenanfangsstationen geleitet, die meist mit den Anschlußstationen zusammenfallen, um von dort bei der Weiterbeförderung nach vorwärts wieder der Stellung der Truppen entsprechend verteilt zu werden. Für die Regelung des Dienstes auf den Bahnen des Etappenbereiches sind dem Chef des Feldeisenbahnwesens untergeordnet: die Feldeisenbahntransportleitungen mit den Eisenbahnlinien- und den Bahnhofskommanden für Regelung der Militärtransporte, die bestehenden Zivileisenbahnverwaltungen für den Betrieb der Strecken; die Militäreisenbahndirektionen mit den Militärbetriebsinspektionen und den Militärbetriebsabteilungen sind zur Führung des Betriebs auf den Bahnen bestimmt, von denen im Feldzuge Besitz ergriffen worden ist. Weiter sind die Eisenbahnkompagnien und Eisenbahnarbeiterabteilungen für den Bau, die Zerstörung und Wiederherstellung von Bahnen und ähnliche Arbeiten verfügbar. Die Eisenbahnen außerhalb des Etappenbereiches unterstehen der Zentraleisenbahntransportleitung, einer besonderen Abteilung des Kriegsministeriums, die ebenfalls Eisenbahnlinien- und Bahnhofskommanden unter sich hat. – Vorstand der Feldeisenbahntransportleitung ist ein Stabsoffizier des Generalstabes, ferner gehören ihr drei bis vier Generalstabsoffiziere und Vertreter der Eisenbahnverwaltungen an. Die Eisenbahnlinienkommanden sind Hilfsorgane der Zentralleitung und der Transportleitungen. Eisenbahnlinienkommandant ist ein Stabsoffizier, außerdem gehören zum Kommando ein höherer Eisenbahnbeamter für jede Bahnverwaltung und ein Adjutant. Das Kommando überwacht die Durchführung der Anordnungen der vorgesetzten Behörden. Den Anforderungen und Anweisungen, die die Militärverwaltung im Kriege an die Eisenbahnen ergehen läßt, haben die Verwaltungen der letzteren „unbedingt nachzukommen“. Wird der K. von den Militärbehörden selbst in die Hand genommen, so spricht man in Österreich-Ungarn von „militärischem Betrieb“. – Beim Kriegsfahrplan verkehren auch in Österreich-Ungarn alle Züge gleich schnell (20–30 km in der Stunde). Der Kriegsfahrplan enthält die größtmögliche Zahl von Zügen, die die Strecke aufnehmen kann; einige Züge sind als Bedarfszüge zu bezeichnen. Nicht voll für militärische Zwecke ausgenutzte Züge können für den öffentlichen Verkehr benutzt werden. Die Eisenbahnverwaltungen haben alle Vorkehrungen im Frieden zu treffen, insbesondere Personal, Lokomotiven und Wagen, Speisewasser, Brennstoffe u. s. w. bereit zu halten, um sofort vom Friedensfahrplan auf den Kriegsfahrplan übergehen zu können. In Belgien werden im Mobilmachungsfalle durch einen Unterausschuß der Commission civile et militaire des transports die Militärfahrpläne, die im Frieden vorbereitet sind, gedruckt und veröffentlicht. (Königliche Verordnung vom 13. April 1887.) Militärzüge haben den Vorrang vor allen anderen Zügen. Als Feldeisenbahndirektor wird dem Großen Hauptquartier der Feldarmee ein höherer Eisenbahnbeamter zugeteilt, dem die Durchführung aller Transporte von Truppen und Heeresbedürfnissen obliegt. Den Betrieb der Privatbahnen kann, wenn nötig, die Militärverwaltung übernehmen. Nach dem französischen Gesetz vom 28. Dezember 1888 untersteht in Kriegszeiten der gesamte Dienst der Eisenbahnen der militärischen Obrigkeit. Das Eisenbahnnetz des Landes wird durch die „Ligne de démarcation“, die der Kriegsminister festsetzt, in das „Réseau de l'intérieur“ und das „Réseau des armées“ geteilt. Im ersteren untersteht die Leitung des Betriebs dem Minister, in letzterem dagegen dem Oberbefehlshaber des Gesamtheeres. Ihm stehen der Generaldirektor der Eisenbahnen und Etappen und der Direktor des Eisenbahnwesens auf dem Kriegsschauplatz zur Seite. Bis zu den im Réseau des armées liegenden „Stations de transition“ wird der Betrieb von den Eisenbahngesellschaften gehandhabt, von dort nach vorwärts ist Militärbetrieb, der durch die Eisenbahntruppen durchgeführt wird. Rückwärts der Stations de transition liegen die „Gares régulatrices“, auf denen der regelmäßige Zugverkehr aufhört. Von hier nach vorwärts werden nach Bedarf und Möglichkeit Züge abgefertigt (Geschwindigkeit 25–30 km in der Stunde); die zurückkehrenden Züge werden hier angehalten und in den Fahrplan der Strecken nach rückwärts eingeschoben. Im Réseau de l'intérieur befinden sich die „Gares de rassemblement“ und „Stationsmagazins“, in denen die für das Heer bestimmten

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:44Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:44Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/492
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 475. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/492>, abgerufen am 22.11.2024.