Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

Bild:
<< vorherige Seite

Alle bewehrten Kabel erhalten über der Bewehrung noch zum Schutz der letzteren gegen Rost eine zwischen zwei Asphaltschichten gebettete Jutebespinnung.

Behufs Verlegung der Kabel in die Erde wird ein Graben von 0·60-1·00 m Tiefe ausgehoben; namentlich für Guttaperchakabel ist die größere Tiefe erforderlich, damit die Guttapercha nicht durch die sommerliche Erwärmung der Erdoberfläche weich wird. Bei Kreuzungen von Bahngleisen ist der Graben rechtwinklig unter den Gleisen durchzuführen. An Winkelpunkten ist der Graben so abzurunden, daß scharfe Biegungen der Kabel vermieden werden. Kreuzt der zu verlegende Kabelstrang andere Kabel oder Gas- oder Wasserleitungen, so ist das neue Kabel, wenn irgend möglich, tiefer als diese zu verlegen, damit es Instandsetzungsarbeiten an jenen Anlagen nicht behindert und dabei nicht selbst beschädigt wird. Die Grabensohle ist so herzustellen, daß die Kabel überall fest aufliegen. Bei steinigem Boden ist zu diesem Zweck zunächst eine Schicht steinfreien Bodens aufzulegen.

Die Kabel werden von den Werken auf Haspeln - hölzernen Trommeln - in Baulängen von 500-1000 m geliefert. Zum Auslegen des Kabels wird der Haspel am besten auf einem geeigneten niedrigen Wagen langsam den Graben entlang gefahren, wobei das Kabel abgewickelt und sofort in den Graben hinabgelassen wird. Wenn aber der Kabelgraben von Gas- und Wasserröhren u. dgl. durchzogen wird, muß das Kabel von dem am Ende der Baustrecke stehenden Haspel abgewickelt und in dem Graben fortgetragen werden. Durch eine ausreichende Anzahl längs des Grabens zu verteilender Arbeiter muß das Fortgleiten des Kabels geregelt werden. Das im Graben verlegte Kabel wird zunächst mit einer etwa handhohen Schicht Sand oder Erde und hierauf zum Schutz gegen Beschädigungen bei Erdarbeiten mit einer Lage Ziegelsteinen, die der Breite nach flach nebeneinander zu legen sind, oder mit Halbmuffen aus Ton oder Zement bedeckt. Auf Bahnhöfen an solchen Stellen, wo die Kabel durch das von den Lokomotiven ablaufende heiße Wasser erreicht werden können oder dort, wo der Boden von Säuren oder von Abwässern von Fabriken oder Gasanstalten durchtränkt ist, müssen zum Schutz abgedichtete Muffenrohre über die Kabel geschoben werden. Ausnahmsweise in geringer Tiefe liegende Kabel müssen gegen Beschädigungen in gleicher Weise oder durch Abdeckungen aus verzinktem Eisenblech geschützt werden. Unter Gleisen, Bahnsteigen oder Flächen mit fester Decke empfiehlt es sich, für die Kabel Einziehrohre oder Kanäle herzustellen. Die Telegraphen- und Fernsprechkabel müssen tunlichst entfernt von Starkstromkabeln, wenn möglich auf der andern Seite der Straße oder der Bahn verlegt werden.

Nach der Kabelverlegung ist der Graben sofort zuzuschütten und der Boden lagenweise festzustampfen.

Die Lage der Kabel ist nach der Zuschüttung des Grabens durch geeignete Merkzeichen, die aber den Verkehr nicht hindern dürfen, zu kennzeichnen.

Zum Verlegen von Fernsprechkabeln verwendet man in neuerer Zeit vielfach auch rechteckige Zementformstücke mit parallelen Löchern von etwa 10 cm lichter Weite, die mit Hilfe von Aussparungen und eisernen Paßstiften durch Zementmörtel zu einer fortlaufenden Röhrenleitung unter Umständen in mehreren Schichten über- und nebeneinander verbunden werden. Der Zement muß sorgfältig gewählt werden, damit er das Blei nicht angreift. Das Einziehen der Kabel in diese Röhren oder Kanäle geschieht mit Hilfe von Zugseilen durch Winden. Zu diesem Zwecke bringt man je nach der Art des Kabelweges in Entfernungen von 100-200 m und mehr sog. Kabelbrunnen oder Einsteigeschächte an.

Soweit es nicht möglich ist, die Kabel in der erforderlichen Länge in einem Stück herzustellen - bei den Eisenbahn-Kabelleitungen dürfte dies in den weitaus meisten Fällen möglich sein - müssen die einzelnen Baulängen bei der Verlegung untereinander verbunden werden.

Zur Verbindung bewehrter Kabel dienen gußeiserne Muffen. Unbewehrte Kabel werden mit Bleimuffen verbunden. Bei Papier- und Faserstoffkabeln werden die Leitungsenden durch übergeschobene Kupferhülsen verbunden, die mit den Drahtenden wellenförmig zusammengepreßt werden.

Nach Fertigstellung der Verbindungen einer Stelle wird durch Messung der gute Zustand des Kabels festgestellt und dann die Verbindungsstelle so lange mit etwa 150° C heißer Imprägniermasse abgebrüht, bis letztere nicht mehr schäumt, also die Feuchtigkeit ausgetrieben ist. Dann wird die Verbindungsstelle noch mit imprägniertem Nesselband umwickelt und hierauf mit der schützenden Muffe umschlossen.

Die gußeiserne Muffe, wie sie von der Siemens & Halske-Aktiengesellschaft verwendet wird, ist in Abb. 144 a und b dargestellt.

Sie besteht aus einer obern und einer untern Hälfte. Letztere ist am Rande mit einer Nute versehen, in die zur Abdichtung ein Strang zusammengedrehter geteerter Jute eingelegt wird. Nachdem beide Muffenhälften fest miteinander verschraubt sind, wird zur dauernden Fernhaltung von Feuchtigkeit der ganze

Alle bewehrten Kabel erhalten über der Bewehrung noch zum Schutz der letzteren gegen Rost eine zwischen zwei Asphaltschichten gebettete Jutebespinnung.

Behufs Verlegung der Kabel in die Erde wird ein Graben von 0·60–1·00 m Tiefe ausgehoben; namentlich für Guttaperchakabel ist die größere Tiefe erforderlich, damit die Guttapercha nicht durch die sommerliche Erwärmung der Erdoberfläche weich wird. Bei Kreuzungen von Bahngleisen ist der Graben rechtwinklig unter den Gleisen durchzuführen. An Winkelpunkten ist der Graben so abzurunden, daß scharfe Biegungen der Kabel vermieden werden. Kreuzt der zu verlegende Kabelstrang andere Kabel oder Gas- oder Wasserleitungen, so ist das neue Kabel, wenn irgend möglich, tiefer als diese zu verlegen, damit es Instandsetzungsarbeiten an jenen Anlagen nicht behindert und dabei nicht selbst beschädigt wird. Die Grabensohle ist so herzustellen, daß die Kabel überall fest aufliegen. Bei steinigem Boden ist zu diesem Zweck zunächst eine Schicht steinfreien Bodens aufzulegen.

Die Kabel werden von den Werken auf Haspeln – hölzernen Trommeln – in Baulängen von 500–1000 m geliefert. Zum Auslegen des Kabels wird der Haspel am besten auf einem geeigneten niedrigen Wagen langsam den Graben entlang gefahren, wobei das Kabel abgewickelt und sofort in den Graben hinabgelassen wird. Wenn aber der Kabelgraben von Gas- und Wasserröhren u. dgl. durchzogen wird, muß das Kabel von dem am Ende der Baustrecke stehenden Haspel abgewickelt und in dem Graben fortgetragen werden. Durch eine ausreichende Anzahl längs des Grabens zu verteilender Arbeiter muß das Fortgleiten des Kabels geregelt werden. Das im Graben verlegte Kabel wird zunächst mit einer etwa handhohen Schicht Sand oder Erde und hierauf zum Schutz gegen Beschädigungen bei Erdarbeiten mit einer Lage Ziegelsteinen, die der Breite nach flach nebeneinander zu legen sind, oder mit Halbmuffen aus Ton oder Zement bedeckt. Auf Bahnhöfen an solchen Stellen, wo die Kabel durch das von den Lokomotiven ablaufende heiße Wasser erreicht werden können oder dort, wo der Boden von Säuren oder von Abwässern von Fabriken oder Gasanstalten durchtränkt ist, müssen zum Schutz abgedichtete Muffenrohre über die Kabel geschoben werden. Ausnahmsweise in geringer Tiefe liegende Kabel müssen gegen Beschädigungen in gleicher Weise oder durch Abdeckungen aus verzinktem Eisenblech geschützt werden. Unter Gleisen, Bahnsteigen oder Flächen mit fester Decke empfiehlt es sich, für die Kabel Einziehrohre oder Kanäle herzustellen. Die Telegraphen- und Fernsprechkabel müssen tunlichst entfernt von Starkstromkabeln, wenn möglich auf der andern Seite der Straße oder der Bahn verlegt werden.

Nach der Kabelverlegung ist der Graben sofort zuzuschütten und der Boden lagenweise festzustampfen.

Die Lage der Kabel ist nach der Zuschüttung des Grabens durch geeignete Merkzeichen, die aber den Verkehr nicht hindern dürfen, zu kennzeichnen.

Zum Verlegen von Fernsprechkabeln verwendet man in neuerer Zeit vielfach auch rechteckige Zementformstücke mit parallelen Löchern von etwa 10 cm lichter Weite, die mit Hilfe von Aussparungen und eisernen Paßstiften durch Zementmörtel zu einer fortlaufenden Röhrenleitung unter Umständen in mehreren Schichten über- und nebeneinander verbunden werden. Der Zement muß sorgfältig gewählt werden, damit er das Blei nicht angreift. Das Einziehen der Kabel in diese Röhren oder Kanäle geschieht mit Hilfe von Zugseilen durch Winden. Zu diesem Zwecke bringt man je nach der Art des Kabelweges in Entfernungen von 100–200 m und mehr sog. Kabelbrunnen oder Einsteigeschächte an.

Soweit es nicht möglich ist, die Kabel in der erforderlichen Länge in einem Stück herzustellen – bei den Eisenbahn-Kabelleitungen dürfte dies in den weitaus meisten Fällen möglich sein – müssen die einzelnen Baulängen bei der Verlegung untereinander verbunden werden.

Zur Verbindung bewehrter Kabel dienen gußeiserne Muffen. Unbewehrte Kabel werden mit Bleimuffen verbunden. Bei Papier- und Faserstoffkabeln werden die Leitungsenden durch übergeschobene Kupferhülsen verbunden, die mit den Drahtenden wellenförmig zusammengepreßt werden.

Nach Fertigstellung der Verbindungen einer Stelle wird durch Messung der gute Zustand des Kabels festgestellt und dann die Verbindungsstelle so lange mit etwa 150° C heißer Imprägniermasse abgebrüht, bis letztere nicht mehr schäumt, also die Feuchtigkeit ausgetrieben ist. Dann wird die Verbindungsstelle noch mit imprägniertem Nesselband umwickelt und hierauf mit der schützenden Muffe umschlossen.

Die gußeiserne Muffe, wie sie von der Siemens & Halske-Aktiengesellschaft verwendet wird, ist in Abb. 144 a und b dargestellt.

Sie besteht aus einer obern und einer untern Hälfte. Letztere ist am Rande mit einer Nute versehen, in die zur Abdichtung ein Strang zusammengedrehter geteerter Jute eingelegt wird. Nachdem beide Muffenhälften fest miteinander verschraubt sind, wird zur dauernden Fernhaltung von Feuchtigkeit der ganze

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p>
            <pb facs="#f0100" n="92"/>
          </p><lb/>
          <p>Alle bewehrten Kabel erhalten über der Bewehrung noch zum Schutz der letzteren gegen Rost eine zwischen zwei Asphaltschichten gebettete Jutebespinnung.</p><lb/>
          <p>Behufs Verlegung der Kabel in die Erde wird ein Graben von 0·60&#x2013;1·00 <hi rendition="#i">m</hi> Tiefe ausgehoben; namentlich für Guttaperchakabel ist die größere Tiefe erforderlich, damit die Guttapercha nicht durch die sommerliche Erwärmung der Erdoberfläche weich wird. Bei Kreuzungen von Bahngleisen ist der Graben rechtwinklig unter den Gleisen durchzuführen. An Winkelpunkten ist der Graben so abzurunden, daß scharfe Biegungen der Kabel vermieden werden. Kreuzt der zu verlegende Kabelstrang andere Kabel oder Gas- oder Wasserleitungen, so ist das neue Kabel, wenn irgend möglich, tiefer als diese zu verlegen, damit es Instandsetzungsarbeiten an jenen Anlagen nicht behindert und dabei nicht selbst beschädigt wird. Die Grabensohle ist so herzustellen, daß die Kabel überall fest aufliegen. Bei steinigem Boden ist zu diesem Zweck zunächst eine Schicht steinfreien Bodens aufzulegen.</p><lb/>
          <p>Die Kabel werden von den Werken auf Haspeln &#x2013; hölzernen Trommeln &#x2013; in Baulängen von 500&#x2013;1000 <hi rendition="#i">m</hi> geliefert. Zum Auslegen des Kabels wird der Haspel am besten auf einem geeigneten niedrigen Wagen langsam den Graben entlang gefahren, wobei das Kabel abgewickelt und sofort in den Graben hinabgelassen wird. Wenn aber der Kabelgraben von Gas- und Wasserröhren u. dgl. durchzogen wird, muß das Kabel von dem am Ende der Baustrecke stehenden Haspel abgewickelt und in dem Graben fortgetragen werden. Durch eine ausreichende Anzahl längs des Grabens zu verteilender Arbeiter muß das Fortgleiten des Kabels geregelt werden. Das im Graben verlegte Kabel wird zunächst mit einer etwa handhohen Schicht Sand oder Erde und hierauf zum Schutz gegen Beschädigungen bei Erdarbeiten mit einer Lage Ziegelsteinen, die der Breite nach flach nebeneinander zu legen sind, oder mit Halbmuffen aus Ton oder Zement bedeckt. Auf Bahnhöfen an solchen Stellen, wo die Kabel durch das von den Lokomotiven ablaufende heiße Wasser erreicht werden können oder dort, wo der Boden von Säuren oder von Abwässern von Fabriken oder Gasanstalten durchtränkt ist, müssen zum Schutz abgedichtete Muffenrohre über die Kabel geschoben werden. Ausnahmsweise in geringer Tiefe liegende Kabel müssen gegen Beschädigungen in gleicher Weise oder durch Abdeckungen aus verzinktem Eisenblech geschützt werden. Unter Gleisen, Bahnsteigen oder Flächen mit fester Decke empfiehlt es sich, für die Kabel Einziehrohre oder Kanäle herzustellen. Die Telegraphen- und Fernsprechkabel müssen tunlichst entfernt von Starkstromkabeln, wenn möglich auf der andern Seite der Straße oder der Bahn verlegt werden.</p><lb/>
          <p>Nach der Kabelverlegung ist der Graben sofort zuzuschütten und der Boden lagenweise festzustampfen.</p><lb/>
          <p>Die Lage der Kabel ist nach der Zuschüttung des Grabens durch geeignete Merkzeichen, die aber den Verkehr nicht hindern dürfen, zu kennzeichnen.</p><lb/>
          <p>Zum Verlegen von Fernsprechkabeln verwendet man in neuerer Zeit vielfach auch rechteckige Zementformstücke mit parallelen Löchern von etwa 10 <hi rendition="#i">cm</hi> lichter Weite, die mit Hilfe von Aussparungen und eisernen Paßstiften durch Zementmörtel zu einer fortlaufenden Röhrenleitung unter Umständen in mehreren Schichten über- und nebeneinander verbunden werden. Der Zement muß sorgfältig gewählt werden, damit er das Blei nicht angreift. Das Einziehen der Kabel in diese Röhren oder Kanäle geschieht mit Hilfe von Zugseilen durch Winden. Zu diesem Zwecke bringt man je nach der Art des Kabelweges in Entfernungen von 100&#x2013;200 <hi rendition="#i">m</hi> und mehr sog. Kabelbrunnen oder Einsteigeschächte an.</p><lb/>
          <p>Soweit es nicht möglich ist, die Kabel in der erforderlichen Länge in einem Stück herzustellen &#x2013; bei den Eisenbahn-Kabelleitungen dürfte dies in den weitaus meisten Fällen möglich sein &#x2013; müssen die einzelnen Baulängen bei der Verlegung untereinander verbunden werden.</p><lb/>
          <p>Zur Verbindung bewehrter Kabel dienen gußeiserne Muffen. Unbewehrte Kabel werden mit Bleimuffen verbunden. Bei Papier- und Faserstoffkabeln werden die Leitungsenden durch übergeschobene Kupferhülsen verbunden, die mit den Drahtenden wellenförmig zusammengepreßt werden.</p><lb/>
          <p>Nach Fertigstellung der Verbindungen einer Stelle wird durch Messung der gute Zustand des Kabels festgestellt und dann die Verbindungsstelle so lange mit etwa 150° C heißer Imprägniermasse abgebrüht, bis letztere nicht mehr schäumt, also die Feuchtigkeit ausgetrieben ist. Dann wird die Verbindungsstelle noch mit imprägniertem Nesselband umwickelt und hierauf mit der schützenden Muffe umschlossen.</p><lb/>
          <p>Die <hi rendition="#g">gußeiserne Muffe</hi>, wie sie von der Siemens &amp; Halske-Aktiengesellschaft verwendet wird, ist in Abb. 144 a und b dargestellt.</p><lb/>
          <p>Sie besteht aus einer obern und einer untern Hälfte. Letztere ist am Rande mit einer Nute versehen, in die zur Abdichtung ein Strang zusammengedrehter geteerter Jute eingelegt wird. Nachdem beide Muffenhälften fest miteinander verschraubt sind, wird zur dauernden Fernhaltung von Feuchtigkeit der ganze
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[92/0100] Alle bewehrten Kabel erhalten über der Bewehrung noch zum Schutz der letzteren gegen Rost eine zwischen zwei Asphaltschichten gebettete Jutebespinnung. Behufs Verlegung der Kabel in die Erde wird ein Graben von 0·60–1·00 m Tiefe ausgehoben; namentlich für Guttaperchakabel ist die größere Tiefe erforderlich, damit die Guttapercha nicht durch die sommerliche Erwärmung der Erdoberfläche weich wird. Bei Kreuzungen von Bahngleisen ist der Graben rechtwinklig unter den Gleisen durchzuführen. An Winkelpunkten ist der Graben so abzurunden, daß scharfe Biegungen der Kabel vermieden werden. Kreuzt der zu verlegende Kabelstrang andere Kabel oder Gas- oder Wasserleitungen, so ist das neue Kabel, wenn irgend möglich, tiefer als diese zu verlegen, damit es Instandsetzungsarbeiten an jenen Anlagen nicht behindert und dabei nicht selbst beschädigt wird. Die Grabensohle ist so herzustellen, daß die Kabel überall fest aufliegen. Bei steinigem Boden ist zu diesem Zweck zunächst eine Schicht steinfreien Bodens aufzulegen. Die Kabel werden von den Werken auf Haspeln – hölzernen Trommeln – in Baulängen von 500–1000 m geliefert. Zum Auslegen des Kabels wird der Haspel am besten auf einem geeigneten niedrigen Wagen langsam den Graben entlang gefahren, wobei das Kabel abgewickelt und sofort in den Graben hinabgelassen wird. Wenn aber der Kabelgraben von Gas- und Wasserröhren u. dgl. durchzogen wird, muß das Kabel von dem am Ende der Baustrecke stehenden Haspel abgewickelt und in dem Graben fortgetragen werden. Durch eine ausreichende Anzahl längs des Grabens zu verteilender Arbeiter muß das Fortgleiten des Kabels geregelt werden. Das im Graben verlegte Kabel wird zunächst mit einer etwa handhohen Schicht Sand oder Erde und hierauf zum Schutz gegen Beschädigungen bei Erdarbeiten mit einer Lage Ziegelsteinen, die der Breite nach flach nebeneinander zu legen sind, oder mit Halbmuffen aus Ton oder Zement bedeckt. Auf Bahnhöfen an solchen Stellen, wo die Kabel durch das von den Lokomotiven ablaufende heiße Wasser erreicht werden können oder dort, wo der Boden von Säuren oder von Abwässern von Fabriken oder Gasanstalten durchtränkt ist, müssen zum Schutz abgedichtete Muffenrohre über die Kabel geschoben werden. Ausnahmsweise in geringer Tiefe liegende Kabel müssen gegen Beschädigungen in gleicher Weise oder durch Abdeckungen aus verzinktem Eisenblech geschützt werden. Unter Gleisen, Bahnsteigen oder Flächen mit fester Decke empfiehlt es sich, für die Kabel Einziehrohre oder Kanäle herzustellen. Die Telegraphen- und Fernsprechkabel müssen tunlichst entfernt von Starkstromkabeln, wenn möglich auf der andern Seite der Straße oder der Bahn verlegt werden. Nach der Kabelverlegung ist der Graben sofort zuzuschütten und der Boden lagenweise festzustampfen. Die Lage der Kabel ist nach der Zuschüttung des Grabens durch geeignete Merkzeichen, die aber den Verkehr nicht hindern dürfen, zu kennzeichnen. Zum Verlegen von Fernsprechkabeln verwendet man in neuerer Zeit vielfach auch rechteckige Zementformstücke mit parallelen Löchern von etwa 10 cm lichter Weite, die mit Hilfe von Aussparungen und eisernen Paßstiften durch Zementmörtel zu einer fortlaufenden Röhrenleitung unter Umständen in mehreren Schichten über- und nebeneinander verbunden werden. Der Zement muß sorgfältig gewählt werden, damit er das Blei nicht angreift. Das Einziehen der Kabel in diese Röhren oder Kanäle geschieht mit Hilfe von Zugseilen durch Winden. Zu diesem Zwecke bringt man je nach der Art des Kabelweges in Entfernungen von 100–200 m und mehr sog. Kabelbrunnen oder Einsteigeschächte an. Soweit es nicht möglich ist, die Kabel in der erforderlichen Länge in einem Stück herzustellen – bei den Eisenbahn-Kabelleitungen dürfte dies in den weitaus meisten Fällen möglich sein – müssen die einzelnen Baulängen bei der Verlegung untereinander verbunden werden. Zur Verbindung bewehrter Kabel dienen gußeiserne Muffen. Unbewehrte Kabel werden mit Bleimuffen verbunden. Bei Papier- und Faserstoffkabeln werden die Leitungsenden durch übergeschobene Kupferhülsen verbunden, die mit den Drahtenden wellenförmig zusammengepreßt werden. Nach Fertigstellung der Verbindungen einer Stelle wird durch Messung der gute Zustand des Kabels festgestellt und dann die Verbindungsstelle so lange mit etwa 150° C heißer Imprägniermasse abgebrüht, bis letztere nicht mehr schäumt, also die Feuchtigkeit ausgetrieben ist. Dann wird die Verbindungsstelle noch mit imprägniertem Nesselband umwickelt und hierauf mit der schützenden Muffe umschlossen. Die gußeiserne Muffe, wie sie von der Siemens & Halske-Aktiengesellschaft verwendet wird, ist in Abb. 144 a und b dargestellt. Sie besteht aus einer obern und einer untern Hälfte. Letztere ist am Rande mit einer Nute versehen, in die zur Abdichtung ein Strang zusammengedrehter geteerter Jute eingelegt wird. Nachdem beide Muffenhälften fest miteinander verschraubt sind, wird zur dauernden Fernhaltung von Feuchtigkeit der ganze

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:42Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:42Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/100
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/100>, abgerufen am 04.12.2024.