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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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enthaltenen Lokomotivstände. Um für einen zu erbauenden L. die erforderliche Ständezahl zu bestimmen und für einen vorhandenen L. die Ausnutzung zu ermitteln, bedient man sich zweckmäßig des zeichnerischen Verfahrens.

In Abb. 223 ist hierfür ein Beispiel gegeben. Es sind durch wagrechte Linien die Stände und durch die Verdickungen dieser Linien ihre Besetzung dargestellt, durch die Abstände der senkrechten Linien die Zeiten von Mitternacht bis Mitternacht. Jeder bei einer Stundenlinie senkrecht geführte Schnitt gibt durch die Anzahl der getroffenen Linienverdickungen an, wie viele Lokomotiven zu der betreffenden Stunde sich gleichzeitig im Schuppen aufhalten. In dem Beispiel (Abb. 223) ist diese Zahl am größten zwischen 2 und 3 Uhr nachts, u. zw. 22. Man kommt also mit einem Schuppen von 22 Ständen aus, indem man dieselben Stände, soweit dies nach der zeichnerischen Übersicht sich als möglich erweist, nacheinander für mehrere Lokomotiven benutzt, während Lokomotiven mit langem Aufenthalt in der Regel, und Lokomotiven, die kalt oder warm in Bereitschaft gehalten werden, stets einen Stand für sich allein in Anspruch nehmen. Bei den L., bei denen ein Teil der Stände keinen unmittelbaren Zugang hat (s. w. u.), ist bei der Standverteilung darauf zu achten, daß keine Lokomotive später ankommen und früher abfahren muß, als die Lokomotive, die ihren Zugang versperrt.

A. Allgemeine Anordnung der L.

1. Grundrißformen. Diejenigen Lokomotivschuppenformen, deren Anwendung unter europäischen Verhältnissen hauptsächlich in Frage kommt, unterscheidet man nach Goering zweckmäßig in I. Rechteckform mit Weichen- oder Drehscheibenzufahrt, II. Rechteckform mit Zufahrt durch Schiebebühnen, III. Geschlossene Rundform mit bedeckter Drehscheibe (Vieleckform, Kreisform, Rotunde), und IV. Ringform mit unbedeckter Drehscheibe. Abarten und Verbindungen dieser Formen sollen unter V. erwähnt werden.

I. Rechteckform mit parallelen Standgleisen und Zufahrt von den Stirnseiten her mittels Weichen oder (seltener) Drehscheiben. Die Zufahrt erfolgt, wie in Abb. 224 dargestellt, entweder nur von einem Ende her oder von beiden Enden. Im ersteren Fall stellt man zweckmäßig nicht mehr als 2 Lokomotiven, im zweiten nicht mehr als 4 Lokomotiven hintereinander auf, damit die Zufahrt zu jedem Stand äußerstenfalls durch nur eine davorstehende Lokomotive behindert ist. Die Zahl der nebeneinander anzuordnenden Standgleise ist, insbesondere bei Weichenzugang, durch den Umstand beschränkt, daß die Weichenentwicklung bei größerer Gleiszahl sehr lang ausfällt, und beträgt in der Regel nicht mehr als 3-4.

II. Rechteckform mit parallelen Standgleisen und Zufahrt mittels Schiebebühnen. Die Schiebebühnen (s. d.) werden in Deutschland regelmäßig in den Bau des Schuppens einbezogen, also mit überdacht, in anderen Ländern, so in der Schweiz, auch außerhalb vor den Schuppen oder zwischen 2 Schuppen


Abb. 224.
gelegt, so daß dann, wie bei den Schuppen der Form I, für jedes Standgleis in der der Schiebebühne zugekehrten Stirnwand ein Einfahrttor vorzusehen ist. Außer den Schiebebühnen werden vielfach, sei es zur regelmäßigen Benutzung oder nur für Notfälle, Zufahrten von den Stirnwänden her mittels Weichen oder Drehscheiben angeordnet. Abb. 225.

Die einfachste Anordnung II a zeigt Abb. 225 (nach Organ 1907, S. 198).

Die Schiebebühne und ihre Überdachung ist nach der einen Langseite des Schuppens vorgezogen, damit für die Zufahrt kein Stand verloren geht. Die Gesamtzahl der Stände ist, sofern nicht außerdem Stirnzufahrten vorhanden sind, durch die Leistungsfähigkeit der einen Schiebebühne begrenzt. Man hat daher in jedem Standgleis jederseits der Schiebebühne in der Regel nicht mehr als einen Stand angeordnet. Abb. 226 zeigt die entsprechende Form mit unbedeckter, zwischen 2 Schuppen angeordneter Schiebebühne unter gleichzeitiger Anordnung von Stirnzufahrten mittels Weichen oder Drehscheiben.


Abb. 226.
Hier pflegt man in jedem der Teilschuppen hintereinander 2-3 Stände anzuordnen, ist aber bei Weichenzugang, wie bei Form I, in der Breite durch die Rücksicht auf die Entwicklungslänge beschränkt.

Eine erheblich größere Zahl von Lokomotivständen kann man unterbringen, wenn man

enthaltenen Lokomotivstände. Um für einen zu erbauenden L. die erforderliche Ständezahl zu bestimmen und für einen vorhandenen L. die Ausnutzung zu ermitteln, bedient man sich zweckmäßig des zeichnerischen Verfahrens.

In Abb. 223 ist hierfür ein Beispiel gegeben. Es sind durch wagrechte Linien die Stände und durch die Verdickungen dieser Linien ihre Besetzung dargestellt, durch die Abstände der senkrechten Linien die Zeiten von Mitternacht bis Mitternacht. Jeder bei einer Stundenlinie senkrecht geführte Schnitt gibt durch die Anzahl der getroffenen Linienverdickungen an, wie viele Lokomotiven zu der betreffenden Stunde sich gleichzeitig im Schuppen aufhalten. In dem Beispiel (Abb. 223) ist diese Zahl am größten zwischen 2 und 3 Uhr nachts, u. zw. 22. Man kommt also mit einem Schuppen von 22 Ständen aus, indem man dieselben Stände, soweit dies nach der zeichnerischen Übersicht sich als möglich erweist, nacheinander für mehrere Lokomotiven benutzt, während Lokomotiven mit langem Aufenthalt in der Regel, und Lokomotiven, die kalt oder warm in Bereitschaft gehalten werden, stets einen Stand für sich allein in Anspruch nehmen. Bei den L., bei denen ein Teil der Stände keinen unmittelbaren Zugang hat (s. w. u.), ist bei der Standverteilung darauf zu achten, daß keine Lokomotive später ankommen und früher abfahren muß, als die Lokomotive, die ihren Zugang versperrt.

A. Allgemeine Anordnung der L.

1. Grundrißformen. Diejenigen Lokomotivschuppenformen, deren Anwendung unter europäischen Verhältnissen hauptsächlich in Frage kommt, unterscheidet man nach Goering zweckmäßig in I. Rechteckform mit Weichen- oder Drehscheibenzufahrt, II. Rechteckform mit Zufahrt durch Schiebebühnen, III. Geschlossene Rundform mit bedeckter Drehscheibe (Vieleckform, Kreisform, Rotunde), und IV. Ringform mit unbedeckter Drehscheibe. Abarten und Verbindungen dieser Formen sollen unter V. erwähnt werden.

I. Rechteckform mit parallelen Standgleisen und Zufahrt von den Stirnseiten her mittels Weichen oder (seltener) Drehscheiben. Die Zufahrt erfolgt, wie in Abb. 224 dargestellt, entweder nur von einem Ende her oder von beiden Enden. Im ersteren Fall stellt man zweckmäßig nicht mehr als 2 Lokomotiven, im zweiten nicht mehr als 4 Lokomotiven hintereinander auf, damit die Zufahrt zu jedem Stand äußerstenfalls durch nur eine davorstehende Lokomotive behindert ist. Die Zahl der nebeneinander anzuordnenden Standgleise ist, insbesondere bei Weichenzugang, durch den Umstand beschränkt, daß die Weichenentwicklung bei größerer Gleiszahl sehr lang ausfällt, und beträgt in der Regel nicht mehr als 3–4.

II. Rechteckform mit parallelen Standgleisen und Zufahrt mittels Schiebebühnen. Die Schiebebühnen (s. d.) werden in Deutschland regelmäßig in den Bau des Schuppens einbezogen, also mit überdacht, in anderen Ländern, so in der Schweiz, auch außerhalb vor den Schuppen oder zwischen 2 Schuppen


Abb. 224.
gelegt, so daß dann, wie bei den Schuppen der Form I, für jedes Standgleis in der der Schiebebühne zugekehrten Stirnwand ein Einfahrttor vorzusehen ist. Außer den Schiebebühnen werden vielfach, sei es zur regelmäßigen Benutzung oder nur für Notfälle, Zufahrten von den Stirnwänden her mittels Weichen oder Drehscheiben angeordnet. Abb. 225.

Die einfachste Anordnung II a zeigt Abb. 225 (nach Organ 1907, S. 198).

Die Schiebebühne und ihre Überdachung ist nach der einen Langseite des Schuppens vorgezogen, damit für die Zufahrt kein Stand verloren geht. Die Gesamtzahl der Stände ist, sofern nicht außerdem Stirnzufahrten vorhanden sind, durch die Leistungsfähigkeit der einen Schiebebühne begrenzt. Man hat daher in jedem Standgleis jederseits der Schiebebühne in der Regel nicht mehr als einen Stand angeordnet. Abb. 226 zeigt die entsprechende Form mit unbedeckter, zwischen 2 Schuppen angeordneter Schiebebühne unter gleichzeitiger Anordnung von Stirnzufahrten mittels Weichen oder Drehscheiben.


Abb. 226.
Hier pflegt man in jedem der Teilschuppen hintereinander 2–3 Stände anzuordnen, ist aber bei Weichenzugang, wie bei Form I, in der Breite durch die Rücksicht auf die Entwicklungslänge beschränkt.

Eine erheblich größere Zahl von Lokomotivständen kann man unterbringen, wenn man

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[201/0215] enthaltenen Lokomotivstände. Um für einen zu erbauenden L. die erforderliche Ständezahl zu bestimmen und für einen vorhandenen L. die Ausnutzung zu ermitteln, bedient man sich zweckmäßig des zeichnerischen Verfahrens. In Abb. 223 ist hierfür ein Beispiel gegeben. Es sind durch wagrechte Linien die Stände und durch die Verdickungen dieser Linien ihre Besetzung dargestellt, durch die Abstände der senkrechten Linien die Zeiten von Mitternacht bis Mitternacht. Jeder bei einer Stundenlinie senkrecht geführte Schnitt gibt durch die Anzahl der getroffenen Linienverdickungen an, wie viele Lokomotiven zu der betreffenden Stunde sich gleichzeitig im Schuppen aufhalten. In dem Beispiel (Abb. 223) ist diese Zahl am größten zwischen 2 und 3 Uhr nachts, u. zw. 22. Man kommt also mit einem Schuppen von 22 Ständen aus, indem man dieselben Stände, soweit dies nach der zeichnerischen Übersicht sich als möglich erweist, nacheinander für mehrere Lokomotiven benutzt, während Lokomotiven mit langem Aufenthalt in der Regel, und Lokomotiven, die kalt oder warm in Bereitschaft gehalten werden, stets einen Stand für sich allein in Anspruch nehmen. Bei den L., bei denen ein Teil der Stände keinen unmittelbaren Zugang hat (s. w. u.), ist bei der Standverteilung darauf zu achten, daß keine Lokomotive später ankommen und früher abfahren muß, als die Lokomotive, die ihren Zugang versperrt. A. Allgemeine Anordnung der L. 1. Grundrißformen. Diejenigen Lokomotivschuppenformen, deren Anwendung unter europäischen Verhältnissen hauptsächlich in Frage kommt, unterscheidet man nach Goering zweckmäßig in I. Rechteckform mit Weichen- oder Drehscheibenzufahrt, II. Rechteckform mit Zufahrt durch Schiebebühnen, III. Geschlossene Rundform mit bedeckter Drehscheibe (Vieleckform, Kreisform, Rotunde), und IV. Ringform mit unbedeckter Drehscheibe. Abarten und Verbindungen dieser Formen sollen unter V. erwähnt werden. I. Rechteckform mit parallelen Standgleisen und Zufahrt von den Stirnseiten her mittels Weichen oder (seltener) Drehscheiben. Die Zufahrt erfolgt, wie in Abb. 224 dargestellt, entweder nur von einem Ende her oder von beiden Enden. Im ersteren Fall stellt man zweckmäßig nicht mehr als 2 Lokomotiven, im zweiten nicht mehr als 4 Lokomotiven hintereinander auf, damit die Zufahrt zu jedem Stand äußerstenfalls durch nur eine davorstehende Lokomotive behindert ist. Die Zahl der nebeneinander anzuordnenden Standgleise ist, insbesondere bei Weichenzugang, durch den Umstand beschränkt, daß die Weichenentwicklung bei größerer Gleiszahl sehr lang ausfällt, und beträgt in der Regel nicht mehr als 3–4. II. Rechteckform mit parallelen Standgleisen und Zufahrt mittels Schiebebühnen. Die Schiebebühnen (s. d.) werden in Deutschland regelmäßig in den Bau des Schuppens einbezogen, also mit überdacht, in anderen Ländern, so in der Schweiz, auch außerhalb vor den Schuppen oder zwischen 2 Schuppen [Abbildung Abb. 224. ] gelegt, so daß dann, wie bei den Schuppen der Form I, für jedes Standgleis in der der Schiebebühne zugekehrten Stirnwand ein Einfahrttor vorzusehen ist. Außer den Schiebebühnen werden vielfach, sei es zur regelmäßigen Benutzung oder nur für Notfälle, Zufahrten von den Stirnwänden her mittels Weichen oder Drehscheiben angeordnet. [Abbildung Abb. 225. ] Die einfachste Anordnung II a zeigt Abb. 225 (nach Organ 1907, S. 198). Die Schiebebühne und ihre Überdachung ist nach der einen Langseite des Schuppens vorgezogen, damit für die Zufahrt kein Stand verloren geht. Die Gesamtzahl der Stände ist, sofern nicht außerdem Stirnzufahrten vorhanden sind, durch die Leistungsfähigkeit der einen Schiebebühne begrenzt. Man hat daher in jedem Standgleis jederseits der Schiebebühne in der Regel nicht mehr als einen Stand angeordnet. Abb. 226 zeigt die entsprechende Form mit unbedeckter, zwischen 2 Schuppen angeordneter Schiebebühne unter gleichzeitiger Anordnung von Stirnzufahrten mittels Weichen oder Drehscheiben. [Abbildung Abb. 226. ] Hier pflegt man in jedem der Teilschuppen hintereinander 2–3 Stände anzuordnen, ist aber bei Weichenzugang, wie bei Form I, in der Breite durch die Rücksicht auf die Entwicklungslänge beschränkt. Eine erheblich größere Zahl von Lokomotivständen kann man unterbringen, wenn man

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/215>, abgerufen am 18.10.2024.