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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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fließt), von wo Ableitungsrohre zum Entwässerungskanal oder in die Arbeitsgruben führen.

4. Rauchabführung, Lüftung, Heizung. Der von den Lokomotiven namentlich beim Anheizen sich entwickelnde Rauch wird in der Regel durch Rauchfänge abgeführt, die über jedem Stand an der Stelle aufgehängt sind, wo der Lokomotivschornstein seinen Platz findet. Über mehrständigen Standgleisen sowie bei nach Stellung oder Art der Lokomotiven wechselnder Benutzung der Standgleise sind


Abb. 270 a u. b.
mehrere Rauchfänge aufzuhängen. Diese hat man im allgemeinen einzeln die Dachfläche durchdringen lassen, mindestens etwa 1·0 bis 1·5 m, besser höher, über das Dach geführt und oben mit Hauben oder Windsaugern versehen. Da die früher als besonders widerstandsfähig gegen die Rauchgase vielfach verwendeten glasierten Tonrohre sehr zerbrechlich sind, verwendet man als Material in der Regel Gußeisen, das weniger als Schweiß- und namentlich Flußeisen von den Rauchgasen angegriffen wird, bisweilen auch Asbest. Da die Lokomotivschornsteine verschieden hoch sind, so läßt sich bei starrer Ausbildung des Rauchauffangtrichters ein Vorbeiqualmen, zumal für niedrige Lokomotivschornsteine, nicht vermeiden. Von Ausführungen mit beweglichen Auffangtrichtern hat sich die in Abb. 270 a und b (nach Eis. T. d. G., II, 3, 1. Aufl., S. 649, Abb. 724) dargestellte besonders gut bewährt. Der aus einer Röhre von 50 cm Durchmesser mittels abgestumpfter Pyramide nach unten sich erweiternde Rauchfang endet in einen nach unten offenen rechteckigen Kasten, der tiefer als die Oberkante der niedrigsten Schornsteine herabreicht und dessen in der Fahrtrichtung der Lokomotive befindliche Wände aus je 2 kettenartig aneinandergehängten pendelnden Blechen gebildet sind. Da dieser kastenförmige Auffangtrichter in der Gleisrichtung 1·5 m mißt, wird die Wirkung weder durch verschiedene Bauart der Lokomotive noch durch ihre ungenaue Stellung auf dem Standgleis beeinträchtigt. Zu beachten ist das Erfordernis der feuersicheren Durchführung des Rauchfanges durch die hölzerne Dachschalung sowie die Windsaugevorrichtung.

Erheblich vollkommener als die Einzelabführung des Rauches von jedem Lokomotivschornstein ist die gemeinsame Abführung, die nach dem Vorgange der sächsischen Staatsbahnen in steigendem Maße auch von anderen Bahnverwaltungen angewendet ist und jetzt für große L. als Regel zu betrachten ist. Die Rauchfänge werden nicht einzeln über Dach geführt, sondern münden in einen oder mehrere annähernd wagrecht, aber tunlich mit etwas Steigung geführte Kanäle, die in einen hohen gemauerten Schornstein einlaufen. Die Saugwirkung des Schornsteins wurde bei früheren Ausführungen dadurch beeinträchtigt, daß in die Rauchfänge um den darunterstehenden Lokomotivschornstein herum und erst recht über den unbesetzten Ständen kalte Beiluft eindringen konnte. Dies wird durch die in Abb. 271 a und b (nach Stockert, II, S. 170, Abb. 39, 40) dargestellte, jetzt bei gemeinsamer Rauchabführung regelmäßig verwendete Vorrichtung von O. Fabel in München vermieden. Bei dieser umfassen 2 in der Gleisrichtung aufklappbare halbzylindrische Flügel den darüberstehenden Lokomotivschornstein ziemlich dicht. Eine oberhalb befindliche Drosselklappe gestattet es, unbenutzte Rauchfänge gegen Eindringen kalter Luft abzuschließen. Von der ursprünglich angewendeten zwangsweisen Verbindung zwischen der Flügel- und Drosselklappenbewegung sieht man besser ab, um den Zug nach Bedarf regeln zu können. Ein Nachteil der Fabelschen Rauchfänge ist, daß die Stellung des Lokomotivschornsteins von der des Rauchfanges höchstens um etwa 20 cm abweichen darf.

fließt), von wo Ableitungsrohre zum Entwässerungskanal oder in die Arbeitsgruben führen.

4. Rauchabführung, Lüftung, Heizung. Der von den Lokomotiven namentlich beim Anheizen sich entwickelnde Rauch wird in der Regel durch Rauchfänge abgeführt, die über jedem Stand an der Stelle aufgehängt sind, wo der Lokomotivschornstein seinen Platz findet. Über mehrständigen Standgleisen sowie bei nach Stellung oder Art der Lokomotiven wechselnder Benutzung der Standgleise sind


Abb. 270 a u. b.
mehrere Rauchfänge aufzuhängen. Diese hat man im allgemeinen einzeln die Dachfläche durchdringen lassen, mindestens etwa 1·0 bis 1·5 m, besser höher, über das Dach geführt und oben mit Hauben oder Windsaugern versehen. Da die früher als besonders widerstandsfähig gegen die Rauchgase vielfach verwendeten glasierten Tonrohre sehr zerbrechlich sind, verwendet man als Material in der Regel Gußeisen, das weniger als Schweiß- und namentlich Flußeisen von den Rauchgasen angegriffen wird, bisweilen auch Asbest. Da die Lokomotivschornsteine verschieden hoch sind, so läßt sich bei starrer Ausbildung des Rauchauffangtrichters ein Vorbeiqualmen, zumal für niedrige Lokomotivschornsteine, nicht vermeiden. Von Ausführungen mit beweglichen Auffangtrichtern hat sich die in Abb. 270 a und b (nach Eis. T. d. G., II, 3, 1. Aufl., S. 649, Abb. 724) dargestellte besonders gut bewährt. Der aus einer Röhre von 50 cm Durchmesser mittels abgestumpfter Pyramide nach unten sich erweiternde Rauchfang endet in einen nach unten offenen rechteckigen Kasten, der tiefer als die Oberkante der niedrigsten Schornsteine herabreicht und dessen in der Fahrtrichtung der Lokomotive befindliche Wände aus je 2 kettenartig aneinandergehängten pendelnden Blechen gebildet sind. Da dieser kastenförmige Auffangtrichter in der Gleisrichtung 1·5 m mißt, wird die Wirkung weder durch verschiedene Bauart der Lokomotive noch durch ihre ungenaue Stellung auf dem Standgleis beeinträchtigt. Zu beachten ist das Erfordernis der feuersicheren Durchführung des Rauchfanges durch die hölzerne Dachschalung sowie die Windsaugevorrichtung.

Erheblich vollkommener als die Einzelabführung des Rauches von jedem Lokomotivschornstein ist die gemeinsame Abführung, die nach dem Vorgange der sächsischen Staatsbahnen in steigendem Maße auch von anderen Bahnverwaltungen angewendet ist und jetzt für große L. als Regel zu betrachten ist. Die Rauchfänge werden nicht einzeln über Dach geführt, sondern münden in einen oder mehrere annähernd wagrecht, aber tunlich mit etwas Steigung geführte Kanäle, die in einen hohen gemauerten Schornstein einlaufen. Die Saugwirkung des Schornsteins wurde bei früheren Ausführungen dadurch beeinträchtigt, daß in die Rauchfänge um den darunterstehenden Lokomotivschornstein herum und erst recht über den unbesetzten Ständen kalte Beiluft eindringen konnte. Dies wird durch die in Abb. 271 a und b (nach Stockert, II, S. 170, Abb. 39, 40) dargestellte, jetzt bei gemeinsamer Rauchabführung regelmäßig verwendete Vorrichtung von O. Fabel in München vermieden. Bei dieser umfassen 2 in der Gleisrichtung aufklappbare halbzylindrische Flügel den darüberstehenden Lokomotivschornstein ziemlich dicht. Eine oberhalb befindliche Drosselklappe gestattet es, unbenutzte Rauchfänge gegen Eindringen kalter Luft abzuschließen. Von der ursprünglich angewendeten zwangsweisen Verbindung zwischen der Flügel- und Drosselklappenbewegung sieht man besser ab, um den Zug nach Bedarf regeln zu können. Ein Nachteil der Fabelschen Rauchfänge ist, daß die Stellung des Lokomotivschornsteins von der des Rauchfanges höchstens um etwa 20 cm abweichen darf.

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[217/0231] fließt), von wo Ableitungsrohre zum Entwässerungskanal oder in die Arbeitsgruben führen. 4. Rauchabführung, Lüftung, Heizung. Der von den Lokomotiven namentlich beim Anheizen sich entwickelnde Rauch wird in der Regel durch Rauchfänge abgeführt, die über jedem Stand an der Stelle aufgehängt sind, wo der Lokomotivschornstein seinen Platz findet. Über mehrständigen Standgleisen sowie bei nach Stellung oder Art der Lokomotiven wechselnder Benutzung der Standgleise sind [Abbildung Abb. 270 a u. b. ] mehrere Rauchfänge aufzuhängen. Diese hat man im allgemeinen einzeln die Dachfläche durchdringen lassen, mindestens etwa 1·0 bis 1·5 m, besser höher, über das Dach geführt und oben mit Hauben oder Windsaugern versehen. Da die früher als besonders widerstandsfähig gegen die Rauchgase vielfach verwendeten glasierten Tonrohre sehr zerbrechlich sind, verwendet man als Material in der Regel Gußeisen, das weniger als Schweiß- und namentlich Flußeisen von den Rauchgasen angegriffen wird, bisweilen auch Asbest. Da die Lokomotivschornsteine verschieden hoch sind, so läßt sich bei starrer Ausbildung des Rauchauffangtrichters ein Vorbeiqualmen, zumal für niedrige Lokomotivschornsteine, nicht vermeiden. Von Ausführungen mit beweglichen Auffangtrichtern hat sich die in Abb. 270 a und b (nach Eis. T. d. G., II, 3, 1. Aufl., S. 649, Abb. 724) dargestellte besonders gut bewährt. Der aus einer Röhre von 50 cm Durchmesser mittels abgestumpfter Pyramide nach unten sich erweiternde Rauchfang endet in einen nach unten offenen rechteckigen Kasten, der tiefer als die Oberkante der niedrigsten Schornsteine herabreicht und dessen in der Fahrtrichtung der Lokomotive befindliche Wände aus je 2 kettenartig aneinandergehängten pendelnden Blechen gebildet sind. Da dieser kastenförmige Auffangtrichter in der Gleisrichtung 1·5 m mißt, wird die Wirkung weder durch verschiedene Bauart der Lokomotive noch durch ihre ungenaue Stellung auf dem Standgleis beeinträchtigt. Zu beachten ist das Erfordernis der feuersicheren Durchführung des Rauchfanges durch die hölzerne Dachschalung sowie die Windsaugevorrichtung. Erheblich vollkommener als die Einzelabführung des Rauches von jedem Lokomotivschornstein ist die gemeinsame Abführung, die nach dem Vorgange der sächsischen Staatsbahnen in steigendem Maße auch von anderen Bahnverwaltungen angewendet ist und jetzt für große L. als Regel zu betrachten ist. Die Rauchfänge werden nicht einzeln über Dach geführt, sondern münden in einen oder mehrere annähernd wagrecht, aber tunlich mit etwas Steigung geführte Kanäle, die in einen hohen gemauerten Schornstein einlaufen. Die Saugwirkung des Schornsteins wurde bei früheren Ausführungen dadurch beeinträchtigt, daß in die Rauchfänge um den darunterstehenden Lokomotivschornstein herum und erst recht über den unbesetzten Ständen kalte Beiluft eindringen konnte. Dies wird durch die in Abb. 271 a und b (nach Stockert, II, S. 170, Abb. 39, 40) dargestellte, jetzt bei gemeinsamer Rauchabführung regelmäßig verwendete Vorrichtung von O. Fabel in München vermieden. Bei dieser umfassen 2 in der Gleisrichtung aufklappbare halbzylindrische Flügel den darüberstehenden Lokomotivschornstein ziemlich dicht. Eine oberhalb befindliche Drosselklappe gestattet es, unbenutzte Rauchfänge gegen Eindringen kalter Luft abzuschließen. Von der ursprünglich angewendeten zwangsweisen Verbindung zwischen der Flügel- und Drosselklappenbewegung sieht man besser ab, um den Zug nach Bedarf regeln zu können. Ein Nachteil der Fabelschen Rauchfänge ist, daß die Stellung des Lokomotivschornsteins von der des Rauchfanges höchstens um etwa 20 cm abweichen darf.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/231>, abgerufen am 23.11.2024.