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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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hat der Lieferant für jede auf Grund eines Bestellscheines abgelieferte Menge Rechnung zu tragen.

Die Schlußzahlung erfolgt alsbald nach vollendeter Prüfung und Feststellung der vom Unternehmer einzureichenden Rechnung.

Vor Empfangnahme des von der Verwaltung als Restguthaben zur Auszahlung angebotenen Betrags muß der Unternehmer alle weiteren Ansprüche, die er etwa noch zu haben glaubt, bestimmt bezeichnen und sich schriftlich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später ausgeschlossen ist.

Die Sicherstellung der Vertragserfüllung erfolgt in der Regel durch Pfand.

Bei den österreichischen Staatsbahnen hat jeder Lieferant bei Einreichung seines Offerts 5% des Wertes der angebotenen Materialien als Vadium zu erlegen.

Ohne Zustimmung der Verwaltung darf der Lieferer seine vertragsmäßigen Verpflichtungen nicht auf andere übertragen. Auch hat die Verwaltung die Wahl, ob sie das Vertragsverhältnis mit seinen Erben fortsetzen oder es als aufgelöst betrachten will.

Für die aus dem Vertrag entspringenden Streitigkeiten ist vielfach ein Schiedsgericht festgesetzt (s. Eisenbahnschiedsgericht).

III. Dienst der Materialmagazine. Bei größeren Bahnverwaltungen werden für Betriebs-, dann für Werkstatt- und Baumaterialien, ebenso für Kleider, Drucksachen und Schreibmaterialien besondere Materialmagazine errichtet. Brennstoffe werden gewöhnlich von den Lokomotivschuppen (Heizhäusern) verwaltet und von diesen an die übrigen Dienstzweige abgegeben. Ebenso kommt es vor, daß gewisse Materialien nur bei einzelnen Einlieferungsstellen (Hauptmagazinen) in Vorrat gehalten werden.

Den Materialmagazinen stehen die Materialverwalter vor. Diesen sind die nötigen Materialverwaltungsgehilfen, Magazinsaufseher, Magazinsarbeiter u. s. w. beigegeben.

Bei den österreichischen Staatsbahnen stehen den Materialmagazinen die Magazinsvorstände vor; diesen sind zugeteilt die Materialbeamten, Magazinsmeister, Magazinsaufseher und Magazinsdiener etc.

Die Anforderung der zum Verbrauch vorrätig gehaltenen Stoffe und Gegenstände geschieht seitens der täglichen Verbraucher sowie der Lokomotiv- und Zugbediensteten durch Eintrag in ein Dienstbuch. Angeforderte Gegenstände, die nicht täglich verbraucht werden oder die nicht persönlich beim Magazin angefordert werden, werden in der Regel monatlich angesprochen.

Bei den österreichischen Staatsbahnen erfolgt die Abfassung der Materialien für den täglichen Bedarf in den Materialmagazinen und Heizhäusern mittels Abfaßzettel.

Der Verbrauch bei den Bahnerhaltungssektionen wird durch Aufschreibungen der Bahnrichter und Vorarbeiter festgehalten.

Am Monatsschluß wird der Gesamtverbrauch durch Ausgabsverzeichnisse und Sendscheine (Materialverrechnungsbücher) nach den einzelnen Leistungen in Ausgabe gestellt.

Die Abgabe von Materialien seitens der Materialmagazine an andere Vorratsstellen oder an die Verbrauchsstellen erfolgt auf Grund der von den Verbrauchstellen (Nebenmagazine) aufgestellten, von der vorgesetzten Stelle (Materialienbureau) überprüften Anforderungen.

Die Verabfolgung von Materialien erfolgt gegen schriftliche Anforderung unter Angabe des Verwendungszweckes; hierzu können sowohl einzeln auszustellende Verlangzettel (Abfaßscheine) wie fortlaufend geführte Materialienempfangsbücher Anwendung finden.

IV. Verrechnung der Materialien. Die Materialmagazine führen genaue Vormerkung über die ein- und ausgehenden Materialien in Form von Eingangs- und Ausgangsbüchern, Empfangs- und Ausgabsjournalen u. dgl., u. zw. über den Ausgang meist getrennt nach den verschiedenen Dienstzweigen oder Verbrauchsstellen, für die die Abgabe erfolgt (Werkstätten, Stationen, Bahnmeister, Postverwaltung, fremde Bahnen u. s. w.), bzw. nach den Ausgabestellen. Die Einträge erfolgen in zeitlicher Reihenfolge und pflegen monatlich abgeschlossen zu werden.

Die Monatsabschluß wird dadurch hergestellt, daß die Summe der Ausgabe durch Übertragung in das Eingangsbuch von der Summe der Einnahme in Abzug gebracht wird, der verbleibende Bestand wird sonach in der Einnahme für den folgenden Monat vorgetragen.

Die Einnahme- und Ausgabebücher enthalten zugleich die Geldwerte der Materialien, u. zw. werden die eingelieferten Materialien nach den Einkaufspreisen in Rechnung gestellt, während für die Ausgabe die Selbstkostenpreise von der vorgesetzten Stelle den Materialmagazinen bekanntgegeben oder von diesen selbst festgestellt werden.

Außer dem Ein- und Ausgang von neuen Materialien obliegt den Materialmagazinen auch die Sammlung und die Verwertung von entbehrlichem und Altmaterial im Wege der Versteigerung oder durch freihändigen Verkauf.

Die Materialmagazine haben teils regelmäßig, teils nach Bedarf mittels Verlangzettel den zur Ergänzung der Magazinsbestände für eine entsprechende Zeit erforderlichen Bedarf bei der vorgesetzten Stelle anzusprechen.

Bei den preußischen Staatsbahnen führt jedes größere Magazin ein Eingangsbuch, in das die Betriebsvorräte, mit Ausnahme der Kohle, nach der Zeit der Einlieferung eingetragen werden, ferner ein Ausgangsbuch.

Über die Veränderungen in den Lagerbeständen werden mehrmals im Jahre bilanzmäßige Zusammenstellungen

hat der Lieferant für jede auf Grund eines Bestellscheines abgelieferte Menge Rechnung zu tragen.

Die Schlußzahlung erfolgt alsbald nach vollendeter Prüfung und Feststellung der vom Unternehmer einzureichenden Rechnung.

Vor Empfangnahme des von der Verwaltung als Restguthaben zur Auszahlung angebotenen Betrags muß der Unternehmer alle weiteren Ansprüche, die er etwa noch zu haben glaubt, bestimmt bezeichnen und sich schriftlich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später ausgeschlossen ist.

Die Sicherstellung der Vertragserfüllung erfolgt in der Regel durch Pfand.

Bei den österreichischen Staatsbahnen hat jeder Lieferant bei Einreichung seines Offerts 5% des Wertes der angebotenen Materialien als Vadium zu erlegen.

Ohne Zustimmung der Verwaltung darf der Lieferer seine vertragsmäßigen Verpflichtungen nicht auf andere übertragen. Auch hat die Verwaltung die Wahl, ob sie das Vertragsverhältnis mit seinen Erben fortsetzen oder es als aufgelöst betrachten will.

Für die aus dem Vertrag entspringenden Streitigkeiten ist vielfach ein Schiedsgericht festgesetzt (s. Eisenbahnschiedsgericht).

III. Dienst der Materialmagazine. Bei größeren Bahnverwaltungen werden für Betriebs-, dann für Werkstatt- und Baumaterialien, ebenso für Kleider, Drucksachen und Schreibmaterialien besondere Materialmagazine errichtet. Brennstoffe werden gewöhnlich von den Lokomotivschuppen (Heizhäusern) verwaltet und von diesen an die übrigen Dienstzweige abgegeben. Ebenso kommt es vor, daß gewisse Materialien nur bei einzelnen Einlieferungsstellen (Hauptmagazinen) in Vorrat gehalten werden.

Den Materialmagazinen stehen die Materialverwalter vor. Diesen sind die nötigen Materialverwaltungsgehilfen, Magazinsaufseher, Magazinsarbeiter u. s. w. beigegeben.

Bei den österreichischen Staatsbahnen stehen den Materialmagazinen die Magazinsvorstände vor; diesen sind zugeteilt die Materialbeamten, Magazinsmeister, Magazinsaufseher und Magazinsdiener etc.

Die Anforderung der zum Verbrauch vorrätig gehaltenen Stoffe und Gegenstände geschieht seitens der täglichen Verbraucher sowie der Lokomotiv- und Zugbediensteten durch Eintrag in ein Dienstbuch. Angeforderte Gegenstände, die nicht täglich verbraucht werden oder die nicht persönlich beim Magazin angefordert werden, werden in der Regel monatlich angesprochen.

Bei den österreichischen Staatsbahnen erfolgt die Abfassung der Materialien für den täglichen Bedarf in den Materialmagazinen und Heizhäusern mittels Abfaßzettel.

Der Verbrauch bei den Bahnerhaltungssektionen wird durch Aufschreibungen der Bahnrichter und Vorarbeiter festgehalten.

Am Monatsschluß wird der Gesamtverbrauch durch Ausgabsverzeichnisse und Sendscheine (Materialverrechnungsbücher) nach den einzelnen Leistungen in Ausgabe gestellt.

Die Abgabe von Materialien seitens der Materialmagazine an andere Vorratsstellen oder an die Verbrauchsstellen erfolgt auf Grund der von den Verbrauchstellen (Nebenmagazine) aufgestellten, von der vorgesetzten Stelle (Materialienbureau) überprüften Anforderungen.

Die Verabfolgung von Materialien erfolgt gegen schriftliche Anforderung unter Angabe des Verwendungszweckes; hierzu können sowohl einzeln auszustellende Verlangzettel (Abfaßscheine) wie fortlaufend geführte Materialienempfangsbücher Anwendung finden.

IV. Verrechnung der Materialien. Die Materialmagazine führen genaue Vormerkung über die ein- und ausgehenden Materialien in Form von Eingangs- und Ausgangsbüchern, Empfangs- und Ausgabsjournalen u. dgl., u. zw. über den Ausgang meist getrennt nach den verschiedenen Dienstzweigen oder Verbrauchsstellen, für die die Abgabe erfolgt (Werkstätten, Stationen, Bahnmeister, Postverwaltung, fremde Bahnen u. s. w.), bzw. nach den Ausgabestellen. Die Einträge erfolgen in zeitlicher Reihenfolge und pflegen monatlich abgeschlossen zu werden.

Die Monatsabschluß wird dadurch hergestellt, daß die Summe der Ausgabe durch Übertragung in das Eingangsbuch von der Summe der Einnahme in Abzug gebracht wird, der verbleibende Bestand wird sonach in der Einnahme für den folgenden Monat vorgetragen.

Die Einnahme- und Ausgabebücher enthalten zugleich die Geldwerte der Materialien, u. zw. werden die eingelieferten Materialien nach den Einkaufspreisen in Rechnung gestellt, während für die Ausgabe die Selbstkostenpreise von der vorgesetzten Stelle den Materialmagazinen bekanntgegeben oder von diesen selbst festgestellt werden.

Außer dem Ein- und Ausgang von neuen Materialien obliegt den Materialmagazinen auch die Sammlung und die Verwertung von entbehrlichem und Altmaterial im Wege der Versteigerung oder durch freihändigen Verkauf.

Die Materialmagazine haben teils regelmäßig, teils nach Bedarf mittels Verlangzettel den zur Ergänzung der Magazinsbestände für eine entsprechende Zeit erforderlichen Bedarf bei der vorgesetzten Stelle anzusprechen.

Bei den preußischen Staatsbahnen führt jedes größere Magazin ein Eingangsbuch, in das die Betriebsvorräte, mit Ausnahme der Kohle, nach der Zeit der Einlieferung eingetragen werden, ferner ein Ausgangsbuch.

Über die Veränderungen in den Lagerbeständen werden mehrmals im Jahre bilanzmäßige Zusammenstellungen

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[255/0270] hat der Lieferant für jede auf Grund eines Bestellscheines abgelieferte Menge Rechnung zu tragen. Die Schlußzahlung erfolgt alsbald nach vollendeter Prüfung und Feststellung der vom Unternehmer einzureichenden Rechnung. Vor Empfangnahme des von der Verwaltung als Restguthaben zur Auszahlung angebotenen Betrags muß der Unternehmer alle weiteren Ansprüche, die er etwa noch zu haben glaubt, bestimmt bezeichnen und sich schriftlich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später ausgeschlossen ist. Die Sicherstellung der Vertragserfüllung erfolgt in der Regel durch Pfand. Bei den österreichischen Staatsbahnen hat jeder Lieferant bei Einreichung seines Offerts 5% des Wertes der angebotenen Materialien als Vadium zu erlegen. Ohne Zustimmung der Verwaltung darf der Lieferer seine vertragsmäßigen Verpflichtungen nicht auf andere übertragen. Auch hat die Verwaltung die Wahl, ob sie das Vertragsverhältnis mit seinen Erben fortsetzen oder es als aufgelöst betrachten will. Für die aus dem Vertrag entspringenden Streitigkeiten ist vielfach ein Schiedsgericht festgesetzt (s. Eisenbahnschiedsgericht). III. Dienst der Materialmagazine. Bei größeren Bahnverwaltungen werden für Betriebs-, dann für Werkstatt- und Baumaterialien, ebenso für Kleider, Drucksachen und Schreibmaterialien besondere Materialmagazine errichtet. Brennstoffe werden gewöhnlich von den Lokomotivschuppen (Heizhäusern) verwaltet und von diesen an die übrigen Dienstzweige abgegeben. Ebenso kommt es vor, daß gewisse Materialien nur bei einzelnen Einlieferungsstellen (Hauptmagazinen) in Vorrat gehalten werden. Den Materialmagazinen stehen die Materialverwalter vor. Diesen sind die nötigen Materialverwaltungsgehilfen, Magazinsaufseher, Magazinsarbeiter u. s. w. beigegeben. Bei den österreichischen Staatsbahnen stehen den Materialmagazinen die Magazinsvorstände vor; diesen sind zugeteilt die Materialbeamten, Magazinsmeister, Magazinsaufseher und Magazinsdiener etc. Die Anforderung der zum Verbrauch vorrätig gehaltenen Stoffe und Gegenstände geschieht seitens der täglichen Verbraucher sowie der Lokomotiv- und Zugbediensteten durch Eintrag in ein Dienstbuch. Angeforderte Gegenstände, die nicht täglich verbraucht werden oder die nicht persönlich beim Magazin angefordert werden, werden in der Regel monatlich angesprochen. Bei den österreichischen Staatsbahnen erfolgt die Abfassung der Materialien für den täglichen Bedarf in den Materialmagazinen und Heizhäusern mittels Abfaßzettel. Der Verbrauch bei den Bahnerhaltungssektionen wird durch Aufschreibungen der Bahnrichter und Vorarbeiter festgehalten. Am Monatsschluß wird der Gesamtverbrauch durch Ausgabsverzeichnisse und Sendscheine (Materialverrechnungsbücher) nach den einzelnen Leistungen in Ausgabe gestellt. Die Abgabe von Materialien seitens der Materialmagazine an andere Vorratsstellen oder an die Verbrauchsstellen erfolgt auf Grund der von den Verbrauchstellen (Nebenmagazine) aufgestellten, von der vorgesetzten Stelle (Materialienbureau) überprüften Anforderungen. Die Verabfolgung von Materialien erfolgt gegen schriftliche Anforderung unter Angabe des Verwendungszweckes; hierzu können sowohl einzeln auszustellende Verlangzettel (Abfaßscheine) wie fortlaufend geführte Materialienempfangsbücher Anwendung finden. IV. Verrechnung der Materialien. Die Materialmagazine führen genaue Vormerkung über die ein- und ausgehenden Materialien in Form von Eingangs- und Ausgangsbüchern, Empfangs- und Ausgabsjournalen u. dgl., u. zw. über den Ausgang meist getrennt nach den verschiedenen Dienstzweigen oder Verbrauchsstellen, für die die Abgabe erfolgt (Werkstätten, Stationen, Bahnmeister, Postverwaltung, fremde Bahnen u. s. w.), bzw. nach den Ausgabestellen. Die Einträge erfolgen in zeitlicher Reihenfolge und pflegen monatlich abgeschlossen zu werden. Die Monatsabschluß wird dadurch hergestellt, daß die Summe der Ausgabe durch Übertragung in das Eingangsbuch von der Summe der Einnahme in Abzug gebracht wird, der verbleibende Bestand wird sonach in der Einnahme für den folgenden Monat vorgetragen. Die Einnahme- und Ausgabebücher enthalten zugleich die Geldwerte der Materialien, u. zw. werden die eingelieferten Materialien nach den Einkaufspreisen in Rechnung gestellt, während für die Ausgabe die Selbstkostenpreise von der vorgesetzten Stelle den Materialmagazinen bekanntgegeben oder von diesen selbst festgestellt werden. Außer dem Ein- und Ausgang von neuen Materialien obliegt den Materialmagazinen auch die Sammlung und die Verwertung von entbehrlichem und Altmaterial im Wege der Versteigerung oder durch freihändigen Verkauf. Die Materialmagazine haben teils regelmäßig, teils nach Bedarf mittels Verlangzettel den zur Ergänzung der Magazinsbestände für eine entsprechende Zeit erforderlichen Bedarf bei der vorgesetzten Stelle anzusprechen. Bei den preußischen Staatsbahnen führt jedes größere Magazin ein Eingangsbuch, in das die Betriebsvorräte, mit Ausnahme der Kohle, nach der Zeit der Einlieferung eingetragen werden, ferner ein Ausgangsbuch. Über die Veränderungen in den Lagerbeständen werden mehrmals im Jahre bilanzmäßige Zusammenstellungen

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/270>, abgerufen am 22.11.2024.