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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Dam und Loosduinen-Kykduin (zusammen 34·4 km), Egmond-Alkmaar-Bergen am Meer (19·5 km), die Bahnen der Rotterdamsche Kleinbahngesellschaft auf Hoeksche Waard, Voorne und Putten, und Flakkee (zusammen 167·6 km), Brouwershaven-Steenbergen (45·6 km) und Midelburg-Domburg/Vlissingen (27·2 km).

Ende 1911 waren zusammen 2413·595 km Klein- und Straßenbahnen (einschließlich der vereinfachten Nebenbahnen) im Betrieb. Die 99 Bahnen (hiervon 21 kommunale Straßenbahnen) wurden von 79 Unternehmungen betrieben. Bei 23 Unternehmungen mit einer Gesamtlänge von 184·120 km wurden Pferde, bei 34 Unternehmungen mit 1068·081 km wurden Lokomotiven, bei 6 Unternehmungen mit 721·364 km wurden Pferde und Lokomotiven benutzt; der Betrieb wird von 3 Unternehmungen (113·004 km) mit Pferden und Elektrizität, von 8 Unternehmungen (80·163 km) allein mit Elektrizität, 3 Unternehmungen (198·936 km) mit Elektrizität und Lokomotiven, von 1 Unternehmung (41·725 km) mit Elektrizität, Lokomotiven und Pferden und von 1 Unternehmung (6·200 km) mit Benzollokomotiven ausgeführt.

Es wurden auf diesen Bahnen ungefähr 184,700.000 Personen und 1,419.500 t Güter befördert. Die Gesamteinnahmen betrugen 1911 (ausgenommen Haag-Scheveningen der holländischen Eisenbahngesellschaft) 14,882.750 fl.

Nur wenige von diesen Bahnen stehen im Betrieb der großen Eisenbahngesellschaften.

Die niederländische Staatsregierung befaßt sich im allgemeinen nicht mit der Anlage der Kleinbahnen. Erst wenn die Provinzen oder Gemeinden die Anlage einer Bahn finanziell unterstützen, wird von der Regierung untersucht, ob die Konzession verliehen werden kann und ob die geplante Bahn von genügend allgemeinem Interesse ist, um für ihre Anlage auch Staatsunterstützung zu gewähren.

In diesem Fall wird aus der Staatskasse ein zinsloser Vorschuß von meistens einem Drittel der Gesamtkosten verliehen. In Ausnahmefällen ist der Vorschuß auch höher. Er wird unter bestimmten, kraft Ermächtigung der Königin zu stellenden Bedingungen dem Konzessionär gegeben, nachdem von den bei der Anlage der Bahn interessierten Personen eine nach dem Urteil des Ministers für Wasserbau genügende Unterstützung unter den von diesem Minister festgestellten Bedingungen gewährt ist.

Das finanzielle Verhältnis zwischen dem Staat und der Kleinbahnunternehmung wird in einem sog. Konzessions- und Subventionsvertrag geregelt.

Bis 15. Juli 1912 waren vom Staat zinslose Vorschüsse im Höchstbetrag von 17,529.071 fl. gewährt, wovon bis zum 1. Januar 1911 9,489.585·27 fl. ausgezahlt waren.

II. Technische Anlage. Für den Bau der Eisenbahnen bilden die in den Konzessionen und für die Staatsbahnen die mit Ministerialerlaß veröffentlichten "technischen Vorschriften für den Bau der Eisenbahnen, Kunstwerke und Hochbauten" die Grundlage. Die niederländischen Eisenbahnkonzessionen enthalten über den technischen Teil nur wenige Bestimmungen. Eigentliche "cahiers des charges" kommen in den Niederlanden nicht vor. Nur bei der Konzessionierung der Linie Amsterdam-Haarlem (1836) waren die technischen Vorschriften in einem der Konzession beigegebenen Bedingnisheft enthalten.

Die technischen Vorschriften für den Bau der Staatsbahnen schließen sich im allgemeinen den technischen Vereinbarungen des VDEV. an. Die Abweichungen finden meistens ihre Begründung darin, daß der Bahnbau in den Niederlanden infolge der natürlichen Bodenverhältnisse besondere Eigentümlichkeiten aufweist. Die Niederlande sind ein überaus wasserreiches Land. In den tiefgelegenen Provinzen besteht der Boden hauptsächlich aus den sog. "Polders", trockengelegten und mit Dampfkraft oder Windmühlen fortwährend trocken zu haltenden Acker- und Wiesenkomplexen, jeder für sich rings mit starken Deichen und meistens schiffbaren Kanälen umgeben.

Hieraus läßt es sich erklären, daß, wenngleich der Boden meistens fruchtbares Acker- und Wiesenland ist, der Untergrund eine äußerst bewegliche, wenig tragfähige Masse bildet. Diese Bodenverhältnisse und die zahlreichen größeren Stromüberbrückungen haben die Anlage der Bahnen in manchen Teilen des Landes sehr erschwert. Im Osten ist der feste und hochgelegene Sand- oder Lehmboden überwiegend.

Die N. besitzen durchwegs günstige Richtungs- und Neigungsverhältnisse. Starke, für den Betrieb ungünstige Krümmungen kommen selten vor.

Nach den technischen Vorschriften soll der kleinste Halbmesser für die Hauptbahnen auf freier Bahn in der Regel nicht weniger als 1000 m betragen.

Der kleinste Krümmungshalbmesser auf den von der holländischen Eisenbahngesellschaft betriebenen Bahnen beträgt auf freier Strecke 300 m für die Hauptbahnen und 120 m für die Nebenbahnen; für die von der Staatseisenbahngesellschaft betriebenen Strecken 200 m. Von der ganzen niederländischen Bahnlänge liegen nahezu 82% in der Geraden.

Dam und Loosduinen-Kykduin (zusammen 34·4 km), Egmond-Alkmaar-Bergen am Meer (19·5 km), die Bahnen der Rotterdamsche Kleinbahngesellschaft auf Hoeksche Waard, Voorne und Putten, und Flakkee (zusammen 167·6 km), Brouwershaven-Steenbergen (45·6 km) und Midelburg-Domburg/Vlissingen (27·2 km).

Ende 1911 waren zusammen 2413·595 km Klein- und Straßenbahnen (einschließlich der vereinfachten Nebenbahnen) im Betrieb. Die 99 Bahnen (hiervon 21 kommunale Straßenbahnen) wurden von 79 Unternehmungen betrieben. Bei 23 Unternehmungen mit einer Gesamtlänge von 184·120 km wurden Pferde, bei 34 Unternehmungen mit 1068·081 km wurden Lokomotiven, bei 6 Unternehmungen mit 721·364 km wurden Pferde und Lokomotiven benutzt; der Betrieb wird von 3 Unternehmungen (113·004 km) mit Pferden und Elektrizität, von 8 Unternehmungen (80·163 km) allein mit Elektrizität, 3 Unternehmungen (198·936 km) mit Elektrizität und Lokomotiven, von 1 Unternehmung (41·725 km) mit Elektrizität, Lokomotiven und Pferden und von 1 Unternehmung (6·200 km) mit Benzollokomotiven ausgeführt.

Es wurden auf diesen Bahnen ungefähr 184,700.000 Personen und 1,419.500 t Güter befördert. Die Gesamteinnahmen betrugen 1911 (ausgenommen Haag-Scheveningen der holländischen Eisenbahngesellschaft) 14,882.750 fl.

Nur wenige von diesen Bahnen stehen im Betrieb der großen Eisenbahngesellschaften.

Die niederländische Staatsregierung befaßt sich im allgemeinen nicht mit der Anlage der Kleinbahnen. Erst wenn die Provinzen oder Gemeinden die Anlage einer Bahn finanziell unterstützen, wird von der Regierung untersucht, ob die Konzession verliehen werden kann und ob die geplante Bahn von genügend allgemeinem Interesse ist, um für ihre Anlage auch Staatsunterstützung zu gewähren.

In diesem Fall wird aus der Staatskasse ein zinsloser Vorschuß von meistens einem Drittel der Gesamtkosten verliehen. In Ausnahmefällen ist der Vorschuß auch höher. Er wird unter bestimmten, kraft Ermächtigung der Königin zu stellenden Bedingungen dem Konzessionär gegeben, nachdem von den bei der Anlage der Bahn interessierten Personen eine nach dem Urteil des Ministers für Wasserbau genügende Unterstützung unter den von diesem Minister festgestellten Bedingungen gewährt ist.

Das finanzielle Verhältnis zwischen dem Staat und der Kleinbahnunternehmung wird in einem sog. Konzessions- und Subventionsvertrag geregelt.

Bis 15. Juli 1912 waren vom Staat zinslose Vorschüsse im Höchstbetrag von 17,529.071 fl. gewährt, wovon bis zum 1. Januar 1911 9,489.585·27 fl. ausgezahlt waren.

II. Technische Anlage. Für den Bau der Eisenbahnen bilden die in den Konzessionen und für die Staatsbahnen die mit Ministerialerlaß veröffentlichten „technischen Vorschriften für den Bau der Eisenbahnen, Kunstwerke und Hochbauten“ die Grundlage. Die niederländischen Eisenbahnkonzessionen enthalten über den technischen Teil nur wenige Bestimmungen. Eigentliche „cahiers des charges“ kommen in den Niederlanden nicht vor. Nur bei der Konzessionierung der Linie Amsterdam-Haarlem (1836) waren die technischen Vorschriften in einem der Konzession beigegebenen Bedingnisheft enthalten.

Die technischen Vorschriften für den Bau der Staatsbahnen schließen sich im allgemeinen den technischen Vereinbarungen des VDEV. an. Die Abweichungen finden meistens ihre Begründung darin, daß der Bahnbau in den Niederlanden infolge der natürlichen Bodenverhältnisse besondere Eigentümlichkeiten aufweist. Die Niederlande sind ein überaus wasserreiches Land. In den tiefgelegenen Provinzen besteht der Boden hauptsächlich aus den sog. „Polders“, trockengelegten und mit Dampfkraft oder Windmühlen fortwährend trocken zu haltenden Acker- und Wiesenkomplexen, jeder für sich rings mit starken Deichen und meistens schiffbaren Kanälen umgeben.

Hieraus läßt es sich erklären, daß, wenngleich der Boden meistens fruchtbares Acker- und Wiesenland ist, der Untergrund eine äußerst bewegliche, wenig tragfähige Masse bildet. Diese Bodenverhältnisse und die zahlreichen größeren Stromüberbrückungen haben die Anlage der Bahnen in manchen Teilen des Landes sehr erschwert. Im Osten ist der feste und hochgelegene Sand- oder Lehmboden überwiegend.

Die N. besitzen durchwegs günstige Richtungs- und Neigungsverhältnisse. Starke, für den Betrieb ungünstige Krümmungen kommen selten vor.

Nach den technischen Vorschriften soll der kleinste Halbmesser für die Hauptbahnen auf freier Bahn in der Regel nicht weniger als 1000 m betragen.

Der kleinste Krümmungshalbmesser auf den von der holländischen Eisenbahngesellschaft betriebenen Bahnen beträgt auf freier Strecke 300 m für die Hauptbahnen und 120 m für die Nebenbahnen; für die von der Staatseisenbahngesellschaft betriebenen Strecken 200 m. Von der ganzen niederländischen Bahnlänge liegen nahezu 82% in der Geraden.

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[353/0370] Dam und Loosduinen-Kykduin (zusammen 34·4 km), Egmond-Alkmaar-Bergen am Meer (19·5 km), die Bahnen der Rotterdamsche Kleinbahngesellschaft auf Hoeksche Waard, Voorne und Putten, und Flakkee (zusammen 167·6 km), Brouwershaven-Steenbergen (45·6 km) und Midelburg-Domburg/Vlissingen (27·2 km). Ende 1911 waren zusammen 2413·595 km Klein- und Straßenbahnen (einschließlich der vereinfachten Nebenbahnen) im Betrieb. Die 99 Bahnen (hiervon 21 kommunale Straßenbahnen) wurden von 79 Unternehmungen betrieben. Bei 23 Unternehmungen mit einer Gesamtlänge von 184·120 km wurden Pferde, bei 34 Unternehmungen mit 1068·081 km wurden Lokomotiven, bei 6 Unternehmungen mit 721·364 km wurden Pferde und Lokomotiven benutzt; der Betrieb wird von 3 Unternehmungen (113·004 km) mit Pferden und Elektrizität, von 8 Unternehmungen (80·163 km) allein mit Elektrizität, 3 Unternehmungen (198·936 km) mit Elektrizität und Lokomotiven, von 1 Unternehmung (41·725 km) mit Elektrizität, Lokomotiven und Pferden und von 1 Unternehmung (6·200 km) mit Benzollokomotiven ausgeführt. Es wurden auf diesen Bahnen ungefähr 184,700.000 Personen und 1,419.500 t Güter befördert. Die Gesamteinnahmen betrugen 1911 (ausgenommen Haag-Scheveningen der holländischen Eisenbahngesellschaft) 14,882.750 fl. Nur wenige von diesen Bahnen stehen im Betrieb der großen Eisenbahngesellschaften. Die niederländische Staatsregierung befaßt sich im allgemeinen nicht mit der Anlage der Kleinbahnen. Erst wenn die Provinzen oder Gemeinden die Anlage einer Bahn finanziell unterstützen, wird von der Regierung untersucht, ob die Konzession verliehen werden kann und ob die geplante Bahn von genügend allgemeinem Interesse ist, um für ihre Anlage auch Staatsunterstützung zu gewähren. In diesem Fall wird aus der Staatskasse ein zinsloser Vorschuß von meistens einem Drittel der Gesamtkosten verliehen. In Ausnahmefällen ist der Vorschuß auch höher. Er wird unter bestimmten, kraft Ermächtigung der Königin zu stellenden Bedingungen dem Konzessionär gegeben, nachdem von den bei der Anlage der Bahn interessierten Personen eine nach dem Urteil des Ministers für Wasserbau genügende Unterstützung unter den von diesem Minister festgestellten Bedingungen gewährt ist. Das finanzielle Verhältnis zwischen dem Staat und der Kleinbahnunternehmung wird in einem sog. Konzessions- und Subventionsvertrag geregelt. Bis 15. Juli 1912 waren vom Staat zinslose Vorschüsse im Höchstbetrag von 17,529.071 fl. gewährt, wovon bis zum 1. Januar 1911 9,489.585·27 fl. ausgezahlt waren. II. Technische Anlage. Für den Bau der Eisenbahnen bilden die in den Konzessionen und für die Staatsbahnen die mit Ministerialerlaß veröffentlichten „technischen Vorschriften für den Bau der Eisenbahnen, Kunstwerke und Hochbauten“ die Grundlage. Die niederländischen Eisenbahnkonzessionen enthalten über den technischen Teil nur wenige Bestimmungen. Eigentliche „cahiers des charges“ kommen in den Niederlanden nicht vor. Nur bei der Konzessionierung der Linie Amsterdam-Haarlem (1836) waren die technischen Vorschriften in einem der Konzession beigegebenen Bedingnisheft enthalten. Die technischen Vorschriften für den Bau der Staatsbahnen schließen sich im allgemeinen den technischen Vereinbarungen des VDEV. an. Die Abweichungen finden meistens ihre Begründung darin, daß der Bahnbau in den Niederlanden infolge der natürlichen Bodenverhältnisse besondere Eigentümlichkeiten aufweist. Die Niederlande sind ein überaus wasserreiches Land. In den tiefgelegenen Provinzen besteht der Boden hauptsächlich aus den sog. „Polders“, trockengelegten und mit Dampfkraft oder Windmühlen fortwährend trocken zu haltenden Acker- und Wiesenkomplexen, jeder für sich rings mit starken Deichen und meistens schiffbaren Kanälen umgeben. Hieraus läßt es sich erklären, daß, wenngleich der Boden meistens fruchtbares Acker- und Wiesenland ist, der Untergrund eine äußerst bewegliche, wenig tragfähige Masse bildet. Diese Bodenverhältnisse und die zahlreichen größeren Stromüberbrückungen haben die Anlage der Bahnen in manchen Teilen des Landes sehr erschwert. Im Osten ist der feste und hochgelegene Sand- oder Lehmboden überwiegend. Die N. besitzen durchwegs günstige Richtungs- und Neigungsverhältnisse. Starke, für den Betrieb ungünstige Krümmungen kommen selten vor. Nach den technischen Vorschriften soll der kleinste Halbmesser für die Hauptbahnen auf freier Bahn in der Regel nicht weniger als 1000 m betragen. Der kleinste Krümmungshalbmesser auf den von der holländischen Eisenbahngesellschaft betriebenen Bahnen beträgt auf freier Strecke 300 m für die Hauptbahnen und 120 m für die Nebenbahnen; für die von der Staatseisenbahngesellschaft betriebenen Strecken 200 m. Von der ganzen niederländischen Bahnlänge liegen nahezu 82% in der Geraden.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 353. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/370>, abgerufen am 21.11.2024.