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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Abgabe an die Stadt zu entrichten, die bis zu 65 Mill. Reisenden jährlich 1 cts., darüber hinaus für jede Fahrkarte zu 15 und 20 cts. und für jede Fahrkarte von 25 cts. 21/2 cts. beträgt.

Die Genehmigung der Nordsüdbahn läuft bis zum 30. Juni 1950. Die Stadt hat das Recht, den Rohbau der Bahn oder das Unternehmen im ganzen Umfang jederzeit anzukaufen; im ersteren Fall wird der Gesellschaft der Betrieb bis zum Ablauf der Genehmigung überlassen.

Die Anfänge der Nordsüdbahn gehen bis 1899 zurück. Am 28. Dezember 1901 wurde nach langen Unterhandlungen an Berlier und Janicot die städtische Genehmigung erteilt; durch Ges. vom 3. April/19. Juli 1905 wurde der Linie die öffentliche Bedeutung zugesprochen. Das Unternehmen besteht aus den Linien vom Versailler Tor nach dem Jules Joffrin-Platz, 10·8 km, und der selbständig betriebenen


Abb. 429. Führung des Untergrundbahnen am Nord- und Ostbahnhof in Paris.
Seitenlinie vom Bahnhof St. Lazare nach dem St. Ouen-Tor, 2·65 km, mit Abzweigung nach dem Tor von Clichy (zu vgl. den Lageplan, Taf. V). Die Inbetriebnahme des ersten wichtigsten Abschnitts (8 km vom Versailler Tor nach Notre Dame de Lorette) erfolgte am 5. November 1910.

b) Technische Einzelheiten. Das wesentliche Kennzeichen des überaus dicht geflochtenen Netzes der selbständigen Schnellbahnen ist seine Zusammensetzung aus selbständigen Einzellinien, die mit Pendelzügen betrieben werden. Linienverzweigungen kommen bei der im allgemeinen mäßigen Längenausdehnung der einzelnen Linien nur in wenigen Fällen vor; wo sie vorkommen, sind sie hinsichtlich der Gleisführungen nach den modernsten Grundsätzen durchgebildet; Beispiel: Station La Fourche der Nordsüdbahn. Lediglich zu gelegentlicher Überführung von Zügen im inneren Dienst sind die einzelnen Linien miteinander verbunden


Abb. 430. Haltestellen der Linien 1 und 2, Nord- und Südring am Etoile-Platz.

Abgabe an die Stadt zu entrichten, die bis zu 65 Mill. Reisenden jährlich 1 cts., darüber hinaus für jede Fahrkarte zu 15 und 20 cts. und für jede Fahrkarte von 25 cts. 21/2 cts. beträgt.

Die Genehmigung der Nordsüdbahn läuft bis zum 30. Juni 1950. Die Stadt hat das Recht, den Rohbau der Bahn oder das Unternehmen im ganzen Umfang jederzeit anzukaufen; im ersteren Fall wird der Gesellschaft der Betrieb bis zum Ablauf der Genehmigung überlassen.

Die Anfänge der Nordsüdbahn gehen bis 1899 zurück. Am 28. Dezember 1901 wurde nach langen Unterhandlungen an Berlier und Janicot die städtische Genehmigung erteilt; durch Ges. vom 3. April/19. Juli 1905 wurde der Linie die öffentliche Bedeutung zugesprochen. Das Unternehmen besteht aus den Linien vom Versailler Tor nach dem Jules Joffrin-Platz, 10·8 km, und der selbständig betriebenen


Abb. 429. Führung des Untergrundbahnen am Nord- und Ostbahnhof in Paris.
Seitenlinie vom Bahnhof St. Lazare nach dem St. Ouen-Tor, 2·65 km, mit Abzweigung nach dem Tor von Clichy (zu vgl. den Lageplan, Taf. V). Die Inbetriebnahme des ersten wichtigsten Abschnitts (8 km vom Versailler Tor nach Notre Dame de Lorette) erfolgte am 5. November 1910.

b) Technische Einzelheiten. Das wesentliche Kennzeichen des überaus dicht geflochtenen Netzes der selbständigen Schnellbahnen ist seine Zusammensetzung aus selbständigen Einzellinien, die mit Pendelzügen betrieben werden. Linienverzweigungen kommen bei der im allgemeinen mäßigen Längenausdehnung der einzelnen Linien nur in wenigen Fällen vor; wo sie vorkommen, sind sie hinsichtlich der Gleisführungen nach den modernsten Grundsätzen durchgebildet; Beispiel: Station La Fourche der Nordsüdbahn. Lediglich zu gelegentlicher Überführung von Zügen im inneren Dienst sind die einzelnen Linien miteinander verbunden


Abb. 430. Haltestellen der Linien 1 und 2, Nord- und Südring am Étoile-Platz.

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[461/0478] Abgabe an die Stadt zu entrichten, die bis zu 65 Mill. Reisenden jährlich 1 cts., darüber hinaus für jede Fahrkarte zu 15 und 20 cts. und für jede Fahrkarte von 25 cts. 21/2 cts. beträgt. Die Genehmigung der Nordsüdbahn läuft bis zum 30. Juni 1950. Die Stadt hat das Recht, den Rohbau der Bahn oder das Unternehmen im ganzen Umfang jederzeit anzukaufen; im ersteren Fall wird der Gesellschaft der Betrieb bis zum Ablauf der Genehmigung überlassen. Die Anfänge der Nordsüdbahn gehen bis 1899 zurück. Am 28. Dezember 1901 wurde nach langen Unterhandlungen an Berlier und Janicot die städtische Genehmigung erteilt; durch Ges. vom 3. April/19. Juli 1905 wurde der Linie die öffentliche Bedeutung zugesprochen. Das Unternehmen besteht aus den Linien vom Versailler Tor nach dem Jules Joffrin-Platz, 10·8 km, und der selbständig betriebenen [Abbildung Abb. 429. Führung des Untergrundbahnen am Nord- und Ostbahnhof in Paris. ] Seitenlinie vom Bahnhof St. Lazare nach dem St. Ouen-Tor, 2·65 km, mit Abzweigung nach dem Tor von Clichy (zu vgl. den Lageplan, Taf. V). Die Inbetriebnahme des ersten wichtigsten Abschnitts (8 km vom Versailler Tor nach Notre Dame de Lorette) erfolgte am 5. November 1910. b) Technische Einzelheiten. Das wesentliche Kennzeichen des überaus dicht geflochtenen Netzes der selbständigen Schnellbahnen ist seine Zusammensetzung aus selbständigen Einzellinien, die mit Pendelzügen betrieben werden. Linienverzweigungen kommen bei der im allgemeinen mäßigen Längenausdehnung der einzelnen Linien nur in wenigen Fällen vor; wo sie vorkommen, sind sie hinsichtlich der Gleisführungen nach den modernsten Grundsätzen durchgebildet; Beispiel: Station La Fourche der Nordsüdbahn. Lediglich zu gelegentlicher Überführung von Zügen im inneren Dienst sind die einzelnen Linien miteinander verbunden [Abbildung Abb. 430. Haltestellen der Linien 1 und 2, Nord- und Südring am Étoile-Platz. ]

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 461. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/478>, abgerufen am 21.11.2024.