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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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ist und etwa 10.000 M. mehr Anlagekosten erfordert.

Der beschriebene Kipper nach Abb. 103 ist nur noch insofern abhängig, als die mit Bremshäuschen versehenen Wagen, die eine für den Kipper nicht geeignete Stellung haben, auf einer besonderen Drehscheibe gedreht werden müssen. In neuester Zeit ist auch diese Abhängigkeit beseitigt, indem die Plattform, wie in Abb. 106 angegeben, so eingerichtet ist, daß sie bei ungeeigneter Stellung der Bremswagen zunächst um eine wagrechte Achse gekippt werden kann, so daß das aufklappbare Ende des Wagens nach unten gerichtet wird. Dann erfolgt das Entladen des Wagens in derselben Weise wie eben beschrieben.

Außer diesen verschiedenartigen Kippeinrichtungen kommen noch besondere Krananlagen für den Eisenbahnbetrieb in Betracht. Vgl. diesbezüglich die Artikel: Fördermittel und Hebevorrichtungen.

Aumund.


Ladungsverzeichnisse, Schriftstücke, auf denen dem Grenzzollamt vom Zugführer oder einem Bevollmächtigten der Eisenbahnverwaltung die auf der Eisenbahn über die Zollgrenze eingehenden, nach einem Zollabfertigungsamt weiter zu befördernden Frachtgüter anzumelden sind (s. Zollverfahren).


Längenmessungen (measurements of length; determinations des longueurs; misurazioni delle lunghezze) im Gelände bezwecken die Ermittlung des Abstandes der Projektion je zweier Punkte auf eine wagrechte Ebene.

Die Grundlage der L. bildet zurzeit in den meisten Kulturstaaten das internationale Meter, das durch das in Breteuil bei Paris aufbewahrte Urmeter verkörpert ist. Kopien dieses Urmeters sind in allen Staaten, die das Metermaß angenommen haben, vorhanden und dienen hier zur Prüfung aller Längenmessungshilfsmittel.

Für L. im Gelände werden verwendet:

1. Meßlatten oder Meßstangen, Holzstäbe meistens von 5 m Länge mit metallenen Endbeschlägen, deren Endflächen die Stangenlänge begrenzen. Im übrigen sind sie in Meter und Dezimeter eingeteilt, während kleinere Intervalle mit Zuhilfenahme eines Millimetermaßstabes abgelesen werden. Meßlatten und Meßstangen werden paarweise verwendet und beim Gebrauch in der zu messenden Linie unmittelbar vor einander gelegt. Bei steigendem oder fallendem Gelände hält man die Latten in der Regel wagrecht, wobei dann das jeweilig über dem Erdboden befindliche Ende herabgelotet wird, oder man mißt die Länge auch unmittelbar auf dem Erdboden und bestimmt den Einfluß der Geländeneigung durch besondere Hilfsinstrumente, Neigungsmesser, Schrägmesser u. a.

2. Meßbänder aus Stahl, meistens 20 m lang, 20-25 mm breit und 0·5 mm dick, sind ebenfalls mit einer Unterteilung in Meter und Dezimeter durch aufgenietete Messingblättchen oder durch Niete oder auch durch eingestanzte Löcher versehen. Die Meßbandlänge wird durch die Mitten zweier an den Enden befestigter Ringe bezeichnet, die beim Gebrauch über zwei mit Eisenstäben versehene Richtstäbe geschoben werden. Beim Messen sind zwei Gehilfen erforderlich, die das Band vermittels der beiden Stäbe auf dem Erdboden spannen. Durch einen Zählstift wird die Stelle des vorderen Stabes bezeichnet, die dann nach dem Weiterziehen des Bandes durch den hinteren Stab eingenommen wird. Die Anzahl der vom Hintermann aufgenommenen Zählstifte entspricht den bisher gemessenen ganzen Meßbandlängen.

Kleine Stahlbänder mit Aufrollvorrichtung in einem Metallrahmen oder einer Kapsel werden zum Messen kurzer Linien, z. B. der Ordinaten bei der Stückvermessung gebraucht.

Über indirekte L. mit Entfernungsmessern s. Tachymetrie.

Eggert.


Längenschnitt, Längenprofil (longitudinal section; profil longitudinal; profilo longitudinale), zeichnerische Darstellung eines durch die Längsachse einer Bahnlinie, eines Straßenzuges, Wasserlaufes u. s. w. geführten Schnittes, durch den insbesondere die Höhenlage des Verkehrsweges gegenüber dem natürlichen Gelände festgelegt wird. Je nach dem Zwecke, dem der L. zu dienen hat, richtet sich die Ausführlichkeit der Darstellung.

L. für Eisenbahnen dienen als Behelfe für Vorprojekte, für die Bewerbung um die Konzession, für den Bau und die Bahnunterhaltung. Man unterscheidet zwischen Übersichts- (General-) und Detaillängenschnitten. In den ersteren werden die Neigungs- und Richtungsverhältnisse der Bahntrasse, die größeren Kunstbauten, die Lage der Stationen u. s. w. angegeben.

Der ausführliche L. (Detaillängenprofil) für den Bau einer Eisenbahnlinie bringt den Verlauf der Schienen- oder der Schwellenoberkante hinsichtlich ihrer Neigungs- und Richtungsverhältnisse, bezogen auf eine durchgehende Stationierung (Kilometrierung) mit allen Einzelheiten zur Darstellung. Bei jedem einstationierten Punkte wird nebst der Höhe der Schwellenoberkante (Schienenoberkante) auch die Geländehöhe, sowie das Maß des aus beiden sich ergebenden Auf- oder Abtrags angegeben. Zur Vervollständigung werden in diesen L. eingetragen: alle durch die Bahnlinie

ist und etwa 10.000 M. mehr Anlagekosten erfordert.

Der beschriebene Kipper nach Abb. 103 ist nur noch insofern abhängig, als die mit Bremshäuschen versehenen Wagen, die eine für den Kipper nicht geeignete Stellung haben, auf einer besonderen Drehscheibe gedreht werden müssen. In neuester Zeit ist auch diese Abhängigkeit beseitigt, indem die Plattform, wie in Abb. 106 angegeben, so eingerichtet ist, daß sie bei ungeeigneter Stellung der Bremswagen zunächst um eine wagrechte Achse gekippt werden kann, so daß das aufklappbare Ende des Wagens nach unten gerichtet wird. Dann erfolgt das Entladen des Wagens in derselben Weise wie eben beschrieben.

Außer diesen verschiedenartigen Kippeinrichtungen kommen noch besondere Krananlagen für den Eisenbahnbetrieb in Betracht. Vgl. diesbezüglich die Artikel: Fördermittel und Hebevorrichtungen.

Aumund.


Ladungsverzeichnisse, Schriftstücke, auf denen dem Grenzzollamt vom Zugführer oder einem Bevollmächtigten der Eisenbahnverwaltung die auf der Eisenbahn über die Zollgrenze eingehenden, nach einem Zollabfertigungsamt weiter zu befördernden Frachtgüter anzumelden sind (s. Zollverfahren).


Längenmessungen (measurements of length; déterminations des longueurs; misurazioni delle lunghezze) im Gelände bezwecken die Ermittlung des Abstandes der Projektion je zweier Punkte auf eine wagrechte Ebene.

Die Grundlage der L. bildet zurzeit in den meisten Kulturstaaten das internationale Meter, das durch das in Breteuil bei Paris aufbewahrte Urmeter verkörpert ist. Kopien dieses Urmeters sind in allen Staaten, die das Metermaß angenommen haben, vorhanden und dienen hier zur Prüfung aller Längenmessungshilfsmittel.

Für L. im Gelände werden verwendet:

1. Meßlatten oder Meßstangen, Holzstäbe meistens von 5 m Länge mit metallenen Endbeschlägen, deren Endflächen die Stangenlänge begrenzen. Im übrigen sind sie in Meter und Dezimeter eingeteilt, während kleinere Intervalle mit Zuhilfenahme eines Millimetermaßstabes abgelesen werden. Meßlatten und Meßstangen werden paarweise verwendet und beim Gebrauch in der zu messenden Linie unmittelbar vor einander gelegt. Bei steigendem oder fallendem Gelände hält man die Latten in der Regel wagrecht, wobei dann das jeweilig über dem Erdboden befindliche Ende herabgelotet wird, oder man mißt die Länge auch unmittelbar auf dem Erdboden und bestimmt den Einfluß der Geländeneigung durch besondere Hilfsinstrumente, Neigungsmesser, Schrägmesser u. a.

2. Meßbänder aus Stahl, meistens 20 m lang, 20–25 mm breit und 0·5 mm dick, sind ebenfalls mit einer Unterteilung in Meter und Dezimeter durch aufgenietete Messingblättchen oder durch Niete oder auch durch eingestanzte Löcher versehen. Die Meßbandlänge wird durch die Mitten zweier an den Enden befestigter Ringe bezeichnet, die beim Gebrauch über zwei mit Eisenstäben versehene Richtstäbe geschoben werden. Beim Messen sind zwei Gehilfen erforderlich, die das Band vermittels der beiden Stäbe auf dem Erdboden spannen. Durch einen Zählstift wird die Stelle des vorderen Stabes bezeichnet, die dann nach dem Weiterziehen des Bandes durch den hinteren Stab eingenommen wird. Die Anzahl der vom Hintermann aufgenommenen Zählstifte entspricht den bisher gemessenen ganzen Meßbandlängen.

Kleine Stahlbänder mit Aufrollvorrichtung in einem Metallrahmen oder einer Kapsel werden zum Messen kurzer Linien, z. B. der Ordinaten bei der Stückvermessung gebraucht.

Über indirekte L. mit Entfernungsmessern s. Tachymetrie.

Eggert.


Längenschnitt, Längenprofil (longitudinal section; profil longitudinal; profilo longitudinale), zeichnerische Darstellung eines durch die Längsachse einer Bahnlinie, eines Straßenzuges, Wasserlaufes u. s. w. geführten Schnittes, durch den insbesondere die Höhenlage des Verkehrsweges gegenüber dem natürlichen Gelände festgelegt wird. Je nach dem Zwecke, dem der L. zu dienen hat, richtet sich die Ausführlichkeit der Darstellung.

L. für Eisenbahnen dienen als Behelfe für Vorprojekte, für die Bewerbung um die Konzession, für den Bau und die Bahnunterhaltung. Man unterscheidet zwischen Übersichts- (General-) und Detaillängenschnitten. In den ersteren werden die Neigungs- und Richtungsverhältnisse der Bahntrasse, die größeren Kunstbauten, die Lage der Stationen u. s. w. angegeben.

Der ausführliche L. (Detaillängenprofil) für den Bau einer Eisenbahnlinie bringt den Verlauf der Schienen- oder der Schwellenoberkante hinsichtlich ihrer Neigungs- und Richtungsverhältnisse, bezogen auf eine durchgehende Stationierung (Kilometrierung) mit allen Einzelheiten zur Darstellung. Bei jedem einstationierten Punkte wird nebst der Höhe der Schwellenoberkante (Schienenoberkante) auch die Geländehöhe, sowie das Maß des aus beiden sich ergebenden Auf- oder Abtrags angegeben. Zur Vervollständigung werden in diesen L. eingetragen: alle durch die Bahnlinie

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[61/0069] ist und etwa 10.000 M. mehr Anlagekosten erfordert. Der beschriebene Kipper nach Abb. 103 ist nur noch insofern abhängig, als die mit Bremshäuschen versehenen Wagen, die eine für den Kipper nicht geeignete Stellung haben, auf einer besonderen Drehscheibe gedreht werden müssen. In neuester Zeit ist auch diese Abhängigkeit beseitigt, indem die Plattform, wie in Abb. 106 angegeben, so eingerichtet ist, daß sie bei ungeeigneter Stellung der Bremswagen zunächst um eine wagrechte Achse gekippt werden kann, so daß das aufklappbare Ende des Wagens nach unten gerichtet wird. Dann erfolgt das Entladen des Wagens in derselben Weise wie eben beschrieben. Außer diesen verschiedenartigen Kippeinrichtungen kommen noch besondere Krananlagen für den Eisenbahnbetrieb in Betracht. Vgl. diesbezüglich die Artikel: Fördermittel und Hebevorrichtungen. Aumund. Ladungsverzeichnisse, Schriftstücke, auf denen dem Grenzzollamt vom Zugführer oder einem Bevollmächtigten der Eisenbahnverwaltung die auf der Eisenbahn über die Zollgrenze eingehenden, nach einem Zollabfertigungsamt weiter zu befördernden Frachtgüter anzumelden sind (s. Zollverfahren). Längenmessungen (measurements of length; déterminations des longueurs; misurazioni delle lunghezze) im Gelände bezwecken die Ermittlung des Abstandes der Projektion je zweier Punkte auf eine wagrechte Ebene. Die Grundlage der L. bildet zurzeit in den meisten Kulturstaaten das internationale Meter, das durch das in Breteuil bei Paris aufbewahrte Urmeter verkörpert ist. Kopien dieses Urmeters sind in allen Staaten, die das Metermaß angenommen haben, vorhanden und dienen hier zur Prüfung aller Längenmessungshilfsmittel. Für L. im Gelände werden verwendet: 1. Meßlatten oder Meßstangen, Holzstäbe meistens von 5 m Länge mit metallenen Endbeschlägen, deren Endflächen die Stangenlänge begrenzen. Im übrigen sind sie in Meter und Dezimeter eingeteilt, während kleinere Intervalle mit Zuhilfenahme eines Millimetermaßstabes abgelesen werden. Meßlatten und Meßstangen werden paarweise verwendet und beim Gebrauch in der zu messenden Linie unmittelbar vor einander gelegt. Bei steigendem oder fallendem Gelände hält man die Latten in der Regel wagrecht, wobei dann das jeweilig über dem Erdboden befindliche Ende herabgelotet wird, oder man mißt die Länge auch unmittelbar auf dem Erdboden und bestimmt den Einfluß der Geländeneigung durch besondere Hilfsinstrumente, Neigungsmesser, Schrägmesser u. a. 2. Meßbänder aus Stahl, meistens 20 m lang, 20–25 mm breit und 0·5 mm dick, sind ebenfalls mit einer Unterteilung in Meter und Dezimeter durch aufgenietete Messingblättchen oder durch Niete oder auch durch eingestanzte Löcher versehen. Die Meßbandlänge wird durch die Mitten zweier an den Enden befestigter Ringe bezeichnet, die beim Gebrauch über zwei mit Eisenstäben versehene Richtstäbe geschoben werden. Beim Messen sind zwei Gehilfen erforderlich, die das Band vermittels der beiden Stäbe auf dem Erdboden spannen. Durch einen Zählstift wird die Stelle des vorderen Stabes bezeichnet, die dann nach dem Weiterziehen des Bandes durch den hinteren Stab eingenommen wird. Die Anzahl der vom Hintermann aufgenommenen Zählstifte entspricht den bisher gemessenen ganzen Meßbandlängen. Kleine Stahlbänder mit Aufrollvorrichtung in einem Metallrahmen oder einer Kapsel werden zum Messen kurzer Linien, z. B. der Ordinaten bei der Stückvermessung gebraucht. Über indirekte L. mit Entfernungsmessern s. Tachymetrie. Eggert. Längenschnitt, Längenprofil (longitudinal section; profil longitudinal; profilo longitudinale), zeichnerische Darstellung eines durch die Längsachse einer Bahnlinie, eines Straßenzuges, Wasserlaufes u. s. w. geführten Schnittes, durch den insbesondere die Höhenlage des Verkehrsweges gegenüber dem natürlichen Gelände festgelegt wird. Je nach dem Zwecke, dem der L. zu dienen hat, richtet sich die Ausführlichkeit der Darstellung. L. für Eisenbahnen dienen als Behelfe für Vorprojekte, für die Bewerbung um die Konzession, für den Bau und die Bahnunterhaltung. Man unterscheidet zwischen Übersichts- (General-) und Detaillängenschnitten. In den ersteren werden die Neigungs- und Richtungsverhältnisse der Bahntrasse, die größeren Kunstbauten, die Lage der Stationen u. s. w. angegeben. Der ausführliche L. (Detaillängenprofil) für den Bau einer Eisenbahnlinie bringt den Verlauf der Schienen- oder der Schwellenoberkante hinsichtlich ihrer Neigungs- und Richtungsverhältnisse, bezogen auf eine durchgehende Stationierung (Kilometrierung) mit allen Einzelheiten zur Darstellung. Bei jedem einstationierten Punkte wird nebst der Höhe der Schwellenoberkante (Schienenoberkante) auch die Geländehöhe, sowie das Maß des aus beiden sich ergebenden Auf- oder Abtrags angegeben. Zur Vervollständigung werden in diesen L. eingetragen: alle durch die Bahnlinie

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/69>, abgerufen am 04.12.2024.