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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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soll in Krümmungen von 500-325 m Halbmesser 57 mm, von 325-180 m Halbmesser 63 mm betragen. Andere Verwaltungen benutzen als L. eine gewöhnliche Altschiene, die durch Bolzen mit der Fahrschiene verbunden wird. Hierbei ist eine Durchbohrung des Schienensteges unvermeidlich.

L. in Krümmungen vermindern zwar die Abnutzung der Außenschiene, sie vermehren aber den Fahrwiderstand. Bei starkem Schneefall besteht außerdem die Gefahr, daß die Spurrille sich verstopft und dadurch Entgleisungen herbeigeführt werden, sofern nicht eine genügende Säuberung vorgenommen wird.

2. L. an Stellen, wo Entgleisungen besonders gefährlich sein könnten, werden neben beiden Fahrschienen angebracht. Solche L. findet man zunächst auf Brücken und Viadukten. Für eiserne Überbauten - ohne Durchführung des Kiesbettes - sind besondere Bauarten üblich (s. Bd. IV, S. 189). Ferner wendet man L. dort an, wo eiserne Stützen von Überführungen, Signalbrücken u. dgl. in der Nähe eines Hauptgleises stehen. In England sind die L. auf Brücken und Viadukten vielfach aus Altschienen hergestellt. Sie sind auf einzelnen Linien außer halb der Fahrschienen angeordnet und mit diesen zusammen in einem gemeinsamen Stuhl gelagert.

Für die Versuchsfahrten der Studiengesellschaft für elektrische Schnellbahnen (bei denen eine Fahrgeschwindigkeit von 210 km/Std. erreicht wurde) benutzte man als Schutzvorrichtung gegen Entgleisungen zwei wagerecht liegende Schienen, die mit der oberen Fußkante die Schienenoberkante um 50 mm überragten. Sie ruhten auf gußeisernen Stühlen (Zentralbl. d. Bauverw. 1903, S. 497).

3. L. in Wegübergängen sollen den Übergang der Fuhrwerke über die Fahrschienen erleichtern und die Herstellung einer genauen Spurrille gewährleisten. Man benutzt hierzu entweder die gewöhnlichen L. oder besondere Spurrillenschienen. Die Rillenweite beträgt im geraden Strang 45 mm, in Krümmungen entsprechend mehr. Die Fahrkanten der L. sind in der Breite des Wegüberganges abzuschrägen, um das Einklemmen der Hufe von Zugtieren zu verhindern.

Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 2, Leipzig 1906; Eis. T. d. G. II, 2, Wiesbaden 1908.

+ Oder.


Leitungen für elektrische Schwachstromanlagen (Telegraphen-, Fernsprech-, Signal- und Sicherungsanlagen), sind Drähte, die die miteinander arbeitenden Apparate und Stromquellen verbinden. Sie müssen gute Leiter der Elektrizität sein. Von einander und von der Erde, überhaupt von anderen leitenden Körpern müssen sie so vollkommen getrennt - isoliert - gehalten werden, daß dem im Drahte fließenden elektrischen Strom oder Teilen desselben keine Nebenwege - Nebenschließungen (Nebenschlüsse) - geboten werden.

Die Leitungen werden als oberirdische oder Freileitungen und als versenkte oder Kabelleitungen hergestellt.

A. Freileitungen.

Das sind solche Leitungen, die frei in der Luft gespannt sind. Wo nicht besondere Rücksichten diese Leitungsführung verbieten, ist sie die allgemein angewendete Form des Leitungsbaues.

Die Leitungen werden in angemessenen Abständen gestützt durch Isolatoren (s. d.), die an hölzernen oder eisernen Gestängen, zuweilen auch an lebenden Bäumen, an Bauwerken, Felswänden u. dgl. befestigt sind.

Die ausgespannten Drähte müssen genügend widerstandsfähig sein gegen mechanische Einflüsse. Sie müssen dem größten Winddruck wie auch im Winter der Belastung durch Schnee und Rauhfrost standhalten und auch den Anprall dagegenfliegender großer Vögel und bei Leitungsarbeiten das Betreten durch die Arbeiter aushalten können. Die Bruchfestigkeit muß deshalb eine verhältnismäßig hohe sein, für den vollen Querschnitt mindestens 500 kg. Außerdem muß der Draht biegsam und zähe sein, damit er an den Abspannstellen um den Hals der Isolatoren herumgelegt und fest verwürgt werden kann.

Hinsichtlich der Leitfähigkeit würde Kupferdraht das bestgeeignete Material sein, u. zw. würden Drahtstärken von 1·5-1·8 mm Durchmesser vollauf genügen. Um aber eine Bruchfestigkeit von mindestens 500 kg zu erreichen, würde eine Drahtstärke von mehr als 5 mm Durchmesser bei gewöhnlichem Weichkupfer und von mindestens 4 mm bei hartgezogenem Kupfer nötig sein, was bei dem hohen Preise des Kupfers einen unnötig hohen Kostenaufwand bedingen würde. Eisendraht hat zwar keine so hohe Leitfähigkeit als Kupfer, bei 4 und 5 mm Durchmesser entspricht sie aber bereits der Leitfähigkeit des Kupferdrahtes von 1·5-1·8 mm Durchmesser und die Bruchfestigkeit beträgt bereits 502 und 785 kg. Auch Biegsamkeit und Zähigkeit des Eisendrahtes entsprechen durchaus den zu stellenden Anforderungen. Der Preis des Eisendrahtes aber beträgt nur etwa 1/7 von dem des Kupferdrahtes. Aus wirtschaftlichen Gründen wird man deshalb in der Regel Eisendraht für Freileitungen verwenden. Zum Schutz gegen das Rosten wird er verzinkt.

Für lange Fernsprechleitungen eignet sich allerdings Eisendraht nicht, weil die im Eisen auftretende und mit der Länge der Leitung zunehmende Selbstinduktion dann so stark ist, daß die Lautübertragung zu sehr geschwächt wird. Hier muß Hartkupfer- oder Bronzedraht an die Stelle des Eisendrahtes treten (s. Fernsprecheinrichtungen).

Für kürzere Leitungen - Betriebs-, Bezirks-, Omnibusleitungen, Zugmeldeleitungen, Fernsprechleitungen, Blockleitungen

soll in Krümmungen von 500–325 m Halbmesser 57 mm, von 325–180 m Halbmesser 63 mm betragen. Andere Verwaltungen benutzen als L. eine gewöhnliche Altschiene, die durch Bolzen mit der Fahrschiene verbunden wird. Hierbei ist eine Durchbohrung des Schienensteges unvermeidlich.

L. in Krümmungen vermindern zwar die Abnutzung der Außenschiene, sie vermehren aber den Fahrwiderstand. Bei starkem Schneefall besteht außerdem die Gefahr, daß die Spurrille sich verstopft und dadurch Entgleisungen herbeigeführt werden, sofern nicht eine genügende Säuberung vorgenommen wird.

2. L. an Stellen, wo Entgleisungen besonders gefährlich sein könnten, werden neben beiden Fahrschienen angebracht. Solche L. findet man zunächst auf Brücken und Viadukten. Für eiserne Überbauten – ohne Durchführung des Kiesbettes – sind besondere Bauarten üblich (s. Bd. IV, S. 189). Ferner wendet man L. dort an, wo eiserne Stützen von Überführungen, Signalbrücken u. dgl. in der Nähe eines Hauptgleises stehen. In England sind die L. auf Brücken und Viadukten vielfach aus Altschienen hergestellt. Sie sind auf einzelnen Linien außer halb der Fahrschienen angeordnet und mit diesen zusammen in einem gemeinsamen Stuhl gelagert.

Für die Versuchsfahrten der Studiengesellschaft für elektrische Schnellbahnen (bei denen eine Fahrgeschwindigkeit von 210 km/Std. erreicht wurde) benutzte man als Schutzvorrichtung gegen Entgleisungen zwei wagerecht liegende Schienen, die mit der oberen Fußkante die Schienenoberkante um 50 mm überragten. Sie ruhten auf gußeisernen Stühlen (Zentralbl. d. Bauverw. 1903, S. 497).

3. L. in Wegübergängen sollen den Übergang der Fuhrwerke über die Fahrschienen erleichtern und die Herstellung einer genauen Spurrille gewährleisten. Man benutzt hierzu entweder die gewöhnlichen L. oder besondere Spurrillenschienen. Die Rillenweite beträgt im geraden Strang 45 mm, in Krümmungen entsprechend mehr. Die Fahrkanten der L. sind in der Breite des Wegüberganges abzuschrägen, um das Einklemmen der Hufe von Zugtieren zu verhindern.

Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 2, Leipzig 1906; Eis. T. d. G. II, 2, Wiesbaden 1908.

† Oder.


Leitungen für elektrische Schwachstromanlagen (Telegraphen-, Fernsprech-, Signal- und Sicherungsanlagen), sind Drähte, die die miteinander arbeitenden Apparate und Stromquellen verbinden. Sie müssen gute Leiter der Elektrizität sein. Von einander und von der Erde, überhaupt von anderen leitenden Körpern müssen sie so vollkommen getrennt – isoliert – gehalten werden, daß dem im Drahte fließenden elektrischen Strom oder Teilen desselben keine Nebenwege – Nebenschließungen (Nebenschlüsse) – geboten werden.

Die Leitungen werden als oberirdische oder Freileitungen und als versenkte oder Kabelleitungen hergestellt.

A. Freileitungen.

Das sind solche Leitungen, die frei in der Luft gespannt sind. Wo nicht besondere Rücksichten diese Leitungsführung verbieten, ist sie die allgemein angewendete Form des Leitungsbaues.

Die Leitungen werden in angemessenen Abständen gestützt durch Isolatoren (s. d.), die an hölzernen oder eisernen Gestängen, zuweilen auch an lebenden Bäumen, an Bauwerken, Felswänden u. dgl. befestigt sind.

Die ausgespannten Drähte müssen genügend widerstandsfähig sein gegen mechanische Einflüsse. Sie müssen dem größten Winddruck wie auch im Winter der Belastung durch Schnee und Rauhfrost standhalten und auch den Anprall dagegenfliegender großer Vögel und bei Leitungsarbeiten das Betreten durch die Arbeiter aushalten können. Die Bruchfestigkeit muß deshalb eine verhältnismäßig hohe sein, für den vollen Querschnitt mindestens 500 kg. Außerdem muß der Draht biegsam und zähe sein, damit er an den Abspannstellen um den Hals der Isolatoren herumgelegt und fest verwürgt werden kann.

Hinsichtlich der Leitfähigkeit würde Kupferdraht das bestgeeignete Material sein, u. zw. würden Drahtstärken von 1·5–1·8 mm Durchmesser vollauf genügen. Um aber eine Bruchfestigkeit von mindestens 500 kg zu erreichen, würde eine Drahtstärke von mehr als 5 mm Durchmesser bei gewöhnlichem Weichkupfer und von mindestens 4 mm bei hartgezogenem Kupfer nötig sein, was bei dem hohen Preise des Kupfers einen unnötig hohen Kostenaufwand bedingen würde. Eisendraht hat zwar keine so hohe Leitfähigkeit als Kupfer, bei 4 und 5 mm Durchmesser entspricht sie aber bereits der Leitfähigkeit des Kupferdrahtes von 1·5–1·8 mm Durchmesser und die Bruchfestigkeit beträgt bereits 502 und 785 kg. Auch Biegsamkeit und Zähigkeit des Eisendrahtes entsprechen durchaus den zu stellenden Anforderungen. Der Preis des Eisendrahtes aber beträgt nur etwa 1/7 von dem des Kupferdrahtes. Aus wirtschaftlichen Gründen wird man deshalb in der Regel Eisendraht für Freileitungen verwenden. Zum Schutz gegen das Rosten wird er verzinkt.

Für lange Fernsprechleitungen eignet sich allerdings Eisendraht nicht, weil die im Eisen auftretende und mit der Länge der Leitung zunehmende Selbstinduktion dann so stark ist, daß die Lautübertragung zu sehr geschwächt wird. Hier muß Hartkupfer- oder Bronzedraht an die Stelle des Eisendrahtes treten (s. Fernsprecheinrichtungen).

Für kürzere Leitungen – Betriebs-, Bezirks-, Omnibusleitungen, Zugmeldeleitungen, Fernsprechleitungen, Blockleitungen

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[87/0095] soll in Krümmungen von 500–325 m Halbmesser 57 mm, von 325–180 m Halbmesser 63 mm betragen. Andere Verwaltungen benutzen als L. eine gewöhnliche Altschiene, die durch Bolzen mit der Fahrschiene verbunden wird. Hierbei ist eine Durchbohrung des Schienensteges unvermeidlich. L. in Krümmungen vermindern zwar die Abnutzung der Außenschiene, sie vermehren aber den Fahrwiderstand. Bei starkem Schneefall besteht außerdem die Gefahr, daß die Spurrille sich verstopft und dadurch Entgleisungen herbeigeführt werden, sofern nicht eine genügende Säuberung vorgenommen wird. 2. L. an Stellen, wo Entgleisungen besonders gefährlich sein könnten, werden neben beiden Fahrschienen angebracht. Solche L. findet man zunächst auf Brücken und Viadukten. Für eiserne Überbauten – ohne Durchführung des Kiesbettes – sind besondere Bauarten üblich (s. Bd. IV, S. 189). Ferner wendet man L. dort an, wo eiserne Stützen von Überführungen, Signalbrücken u. dgl. in der Nähe eines Hauptgleises stehen. In England sind die L. auf Brücken und Viadukten vielfach aus Altschienen hergestellt. Sie sind auf einzelnen Linien außer halb der Fahrschienen angeordnet und mit diesen zusammen in einem gemeinsamen Stuhl gelagert. Für die Versuchsfahrten der Studiengesellschaft für elektrische Schnellbahnen (bei denen eine Fahrgeschwindigkeit von 210 km/Std. erreicht wurde) benutzte man als Schutzvorrichtung gegen Entgleisungen zwei wagerecht liegende Schienen, die mit der oberen Fußkante die Schienenoberkante um 50 mm überragten. Sie ruhten auf gußeisernen Stühlen (Zentralbl. d. Bauverw. 1903, S. 497). 3. L. in Wegübergängen sollen den Übergang der Fuhrwerke über die Fahrschienen erleichtern und die Herstellung einer genauen Spurrille gewährleisten. Man benutzt hierzu entweder die gewöhnlichen L. oder besondere Spurrillenschienen. Die Rillenweite beträgt im geraden Strang 45 mm, in Krümmungen entsprechend mehr. Die Fahrkanten der L. sind in der Breite des Wegüberganges abzuschrägen, um das Einklemmen der Hufe von Zugtieren zu verhindern. Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 2, Leipzig 1906; Eis. T. d. G. II, 2, Wiesbaden 1908. † Oder. Leitungen für elektrische Schwachstromanlagen (Telegraphen-, Fernsprech-, Signal- und Sicherungsanlagen), sind Drähte, die die miteinander arbeitenden Apparate und Stromquellen verbinden. Sie müssen gute Leiter der Elektrizität sein. Von einander und von der Erde, überhaupt von anderen leitenden Körpern müssen sie so vollkommen getrennt – isoliert – gehalten werden, daß dem im Drahte fließenden elektrischen Strom oder Teilen desselben keine Nebenwege – Nebenschließungen (Nebenschlüsse) – geboten werden. Die Leitungen werden als oberirdische oder Freileitungen und als versenkte oder Kabelleitungen hergestellt. A. Freileitungen. Das sind solche Leitungen, die frei in der Luft gespannt sind. Wo nicht besondere Rücksichten diese Leitungsführung verbieten, ist sie die allgemein angewendete Form des Leitungsbaues. Die Leitungen werden in angemessenen Abständen gestützt durch Isolatoren (s. d.), die an hölzernen oder eisernen Gestängen, zuweilen auch an lebenden Bäumen, an Bauwerken, Felswänden u. dgl. befestigt sind. Die ausgespannten Drähte müssen genügend widerstandsfähig sein gegen mechanische Einflüsse. Sie müssen dem größten Winddruck wie auch im Winter der Belastung durch Schnee und Rauhfrost standhalten und auch den Anprall dagegenfliegender großer Vögel und bei Leitungsarbeiten das Betreten durch die Arbeiter aushalten können. Die Bruchfestigkeit muß deshalb eine verhältnismäßig hohe sein, für den vollen Querschnitt mindestens 500 kg. Außerdem muß der Draht biegsam und zähe sein, damit er an den Abspannstellen um den Hals der Isolatoren herumgelegt und fest verwürgt werden kann. Hinsichtlich der Leitfähigkeit würde Kupferdraht das bestgeeignete Material sein, u. zw. würden Drahtstärken von 1·5–1·8 mm Durchmesser vollauf genügen. Um aber eine Bruchfestigkeit von mindestens 500 kg zu erreichen, würde eine Drahtstärke von mehr als 5 mm Durchmesser bei gewöhnlichem Weichkupfer und von mindestens 4 mm bei hartgezogenem Kupfer nötig sein, was bei dem hohen Preise des Kupfers einen unnötig hohen Kostenaufwand bedingen würde. Eisendraht hat zwar keine so hohe Leitfähigkeit als Kupfer, bei 4 und 5 mm Durchmesser entspricht sie aber bereits der Leitfähigkeit des Kupferdrahtes von 1·5–1·8 mm Durchmesser und die Bruchfestigkeit beträgt bereits 502 und 785 kg. Auch Biegsamkeit und Zähigkeit des Eisendrahtes entsprechen durchaus den zu stellenden Anforderungen. Der Preis des Eisendrahtes aber beträgt nur etwa 1/7 von dem des Kupferdrahtes. Aus wirtschaftlichen Gründen wird man deshalb in der Regel Eisendraht für Freileitungen verwenden. Zum Schutz gegen das Rosten wird er verzinkt. Für lange Fernsprechleitungen eignet sich allerdings Eisendraht nicht, weil die im Eisen auftretende und mit der Länge der Leitung zunehmende Selbstinduktion dann so stark ist, daß die Lautübertragung zu sehr geschwächt wird. Hier muß Hartkupfer- oder Bronzedraht an die Stelle des Eisendrahtes treten (s. Fernsprecheinrichtungen). Für kürzere Leitungen – Betriebs-, Bezirks-, Omnibusleitungen, Zugmeldeleitungen, Fernsprechleitungen, Blockleitungen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/95>, abgerufen am 04.12.2024.