Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.Übersicht der seit dem Jahre 1872 a) von Preußen, b) gemeinschaftlich mit Preußen und Hessen erworbenen Eisenbahnen. Vorbemerkungen. 1. 1852 ist die Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn (389·48 km) auf Grund des Ges. vom 31. März 1852 (GS. S. 89) erworben worden. 2. 1855 wurde die Münster-Hammer Eisenbahn (34·94 km) auf Grund des Ges. vom 30. April 1855 (GS. S. 251) erworben. 3. Die Pommersche Zentral- und die Berliner Nordbahn sind nach dem Ges. vom 9. Juli 1875 (GS. S. 529) in unfertigem Zustand vom Staat erworben. Für die Pommersche Zentralbahn sind gezahlt 2,207.348·66 M., für die Berliner Nordbahn 5,874.000 M. 4. Die Aktien der Braunschweigischen Bahn sind mit dem Erwerb der Berlin-Potsdam-Magdeburger und Bergisch-Märkischen Eisenbahn auf den Staat übergegangen. 5. Das Eigentum der Gothaischen Staatsbahnen Gotha-Ohrdruf (17·31 km) und Fröttstädt-Friedrichroda (8·92 km) hat der Staat durch Ges. vom 11. Mai 1888 (GS. S. 119) gegen die Verpflichtung übernommen, das Bahnnetz im Gothaischen Staatsgebiet unter gewissen Voraussetzungen auszubauen. 6. Mit dem Erwerb der Oberschlesischen Eisenbahn hat der Staat zugleich den Betrieb und die Verwaltung der Stargard-Posener Eisenbahn übernommen. Nach vollständiger Tilgung der Aktien - 1. Januar 1896 - ist der Staat Eigentümer der Bahn geworden. Übersicht der seit dem Jahre 1872 a) von Preußen, b) gemeinschaftlich mit Preußen und Hessen erworbenen Eisenbahnen. Vorbemerkungen. 1. 1852 ist die Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn (389·48 km) auf Grund des Ges. vom 31. März 1852 (GS. S. 89) erworben worden. 2. 1855 wurde die Münster-Hammer Eisenbahn (34·94 km) auf Grund des Ges. vom 30. April 1855 (GS. S. 251) erworben. 3. Die Pommersche Zentral- und die Berliner Nordbahn sind nach dem Ges. vom 9. Juli 1875 (GS. S. 529) in unfertigem Zustand vom Staat erworben. Für die Pommersche Zentralbahn sind gezahlt 2,207.348·66 M., für die Berliner Nordbahn 5,874.000 M. 4. Die Aktien der Braunschweigischen Bahn sind mit dem Erwerb der Berlin-Potsdam-Magdeburger und Bergisch-Märkischen Eisenbahn auf den Staat übergegangen. 5. Das Eigentum der Gothaischen Staatsbahnen Gotha-Ohrdruf (17·31 km) und Fröttstädt-Friedrichroda (8·92 km) hat der Staat durch Ges. vom 11. Mai 1888 (GS. S. 119) gegen die Verpflichtung übernommen, das Bahnnetz im Gothaischen Staatsgebiet unter gewissen Voraussetzungen auszubauen. 6. Mit dem Erwerb der Oberschlesischen Eisenbahn hat der Staat zugleich den Betrieb und die Verwaltung der Stargard-Posener Eisenbahn übernommen. Nach vollständiger Tilgung der Aktien – 1. Januar 1896 – ist der Staat Eigentümer der Bahn geworden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0135" n="122"/> </p><lb/> <p rendition="#c"><hi rendition="#g">Übersicht der seit dem Jahre</hi> 1872 <hi rendition="#i">a)</hi> <hi rendition="#g">von Preußen</hi>, <hi rendition="#i">b)</hi> <hi rendition="#g">gemeinschaftlich mit Preußen und Hessen erworbenen Eisenbahnen.</hi></p><lb/> <p rendition="#c">Vorbemerkungen.</p><lb/> <p>1. 1852 ist die Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn (389·48 <hi rendition="#i">km</hi>) auf Grund des Ges. vom 31. März 1852 (GS. S. 89) erworben worden.</p><lb/> <p>2. 1855 wurde die Münster-Hammer Eisenbahn (34·94 <hi rendition="#i">km</hi>) auf Grund des Ges. vom 30. April 1855 (GS. S. 251) erworben.</p><lb/> <p>3. Die Pommersche Zentral- und die Berliner Nordbahn sind nach dem Ges. vom 9. Juli 1875 (GS. S. 529) in unfertigem Zustand vom Staat erworben. Für die Pommersche Zentralbahn sind gezahlt 2,207.348·66 M., für die Berliner Nordbahn 5,874.000 M.</p><lb/> <p>4. Die Aktien der Braunschweigischen Bahn sind mit dem Erwerb der Berlin-Potsdam-Magdeburger und Bergisch-Märkischen Eisenbahn auf den Staat übergegangen.</p><lb/> <p>5. Das Eigentum der Gothaischen Staatsbahnen Gotha-Ohrdruf (17·31 <hi rendition="#i">km</hi>) und Fröttstädt-Friedrichroda (8·92 <hi rendition="#i">km</hi>) hat der Staat durch Ges. vom 11. Mai 1888 (GS. S. 119) gegen die Verpflichtung übernommen, das Bahnnetz im Gothaischen Staatsgebiet unter gewissen Voraussetzungen auszubauen.</p><lb/> <p>6. Mit dem Erwerb der Oberschlesischen Eisenbahn hat der Staat zugleich den Betrieb und die Verwaltung der Stargard-Posener Eisenbahn übernommen. Nach vollständiger Tilgung der Aktien – 1. Januar 1896 – ist der Staat Eigentümer der Bahn geworden.</p><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen08_1917/figures/roell_eisenbahnwesen08_1917_figure-0095.jpg" rendition="#c"> <row> <cell/> </row> </table><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [122/0135]
Übersicht der seit dem Jahre 1872 a) von Preußen, b) gemeinschaftlich mit Preußen und Hessen erworbenen Eisenbahnen.
Vorbemerkungen.
1. 1852 ist die Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn (389·48 km) auf Grund des Ges. vom 31. März 1852 (GS. S. 89) erworben worden.
2. 1855 wurde die Münster-Hammer Eisenbahn (34·94 km) auf Grund des Ges. vom 30. April 1855 (GS. S. 251) erworben.
3. Die Pommersche Zentral- und die Berliner Nordbahn sind nach dem Ges. vom 9. Juli 1875 (GS. S. 529) in unfertigem Zustand vom Staat erworben. Für die Pommersche Zentralbahn sind gezahlt 2,207.348·66 M., für die Berliner Nordbahn 5,874.000 M.
4. Die Aktien der Braunschweigischen Bahn sind mit dem Erwerb der Berlin-Potsdam-Magdeburger und Bergisch-Märkischen Eisenbahn auf den Staat übergegangen.
5. Das Eigentum der Gothaischen Staatsbahnen Gotha-Ohrdruf (17·31 km) und Fröttstädt-Friedrichroda (8·92 km) hat der Staat durch Ges. vom 11. Mai 1888 (GS. S. 119) gegen die Verpflichtung übernommen, das Bahnnetz im Gothaischen Staatsgebiet unter gewissen Voraussetzungen auszubauen.
6. Mit dem Erwerb der Oberschlesischen Eisenbahn hat der Staat zugleich den Betrieb und die Verwaltung der Stargard-Posener Eisenbahn übernommen. Nach vollständiger Tilgung der Aktien – 1. Januar 1896 – ist der Staat Eigentümer der Bahn geworden.
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