Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.Eisenbahndirektionen beschäftigt, um sich mit sämtlichen Zweigen des höheren maschinentechnischen Eisenbahndienstes vertraut zu machen. Auch soll ihnen die Abnahme von Materialien und Fahrzeugen auf den Lieferwerken unter Leitung und Aufsicht des Eisenbahnzentralamts und der Abnahmeämter übertragen werden. Nach Vollendung einer 2jährigen Staatsdienstzeit wird durch den Minister der öffentlichen Arbeiten den R. in der Regel die Unwiderruflichkeit ihrer Anstellung mitgeteilt. Die etatsmäßigen bautechnischen R. werden zum größten Teil in den Stellen von Bauabteilungsvorständen, im übrigen als Hilfsarbeiter (Hilfsdezernenten) auf dem Eisenbahnzentralamt und den Eisenbahndirektionen beschäftigt. In der Beschäftigung der maschinentechnischen R. tritt durch die etatsmäßige Anstellung eine Änderung im allgemeinen nicht ein. Als Beförderungsstellen stehen den R. offen die Stellen für Vorstände der Eisenbahn-, Betriebs-, Maschinen-, Werkstätten- und Abnahmeämter und später bei nachgewiesener Befähigung die Stellen für Mitglieder des Zentralamts und der Eisenbahndirektionen, der Oberbauräte, der technischen vortragenden Räte im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, einiger Präsidenten der Eisenbahndirektionen und des Zentralamts und endlich der Ministerialdirektoren für die technischen Abteilungen im Ministerium Zu Regierungs- und Bauräten, die der IV. Rangklasse angehören, werden die technischen Mitglieder des Zentralamts und der Eisenbahndirektionen und die ältere Hälfte der Amtsvorstände ernannt; älteren verdienten Regierungs- und Bauräten wird der Titel Geheimer Baurat beigelegt, womit jedoch eine Rangerhöhung nicht verbunden ist. Die R., die der V. Rangklasse angehören, erhalten, wenn sie nicht unentgeltlich oder bei vorübergehendem Bedarf gegen Tagesbesoldung beschäftigt werden, eine in monatlichen Teilbeträgen zahlbare Besoldung im Jahresbetrag von 2700-3450 M. Hausmann. Regierungsräte. Zu solchen werden bei der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung die älteren Regierungsassessoren durch den Landesherrn ernannt. Die etatsmäßige Anstellung als Mitglieder des königlichen Eisenbahnzentralamts oder einer königlichen Eisenbahndirektion ist hiervon unabhängig und richtet sich nach dem Vorhandensein von freien Stellen. Als Beförderungsstellen stehen den R. offen die Stellen der administrativen Oberregierungsräte, der administrativen vortragenden Räte im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, der Präsidenten der Eisenbahndirektionen und endlich der Ministerialdirektoren der nicht technischen Abteilungen im Ministerium. Älteren verdienten R. wird der Titel als Geheimer R. beigelegt, womit jedoch eine Rangerhöhung nicht verbunden ist. Die R. sind in der Regel in den etatsmäßigen Stellen der Mitglieder des Eisenbahnzentralamts oder der Eisenbahndirektionen tätig. Eine Mitgliedsstelle wird ihnen durch den Minister der öffentlichen Arbeiten verliehen. Die etatsmäßig angestellten R. beziehen ein vierteljährlich im voraus zahlbares Gehalt im Jahresbetrag von 4200-7200 M. Auf die bei den Reichsbahnen angestellten kaiserlichen R. finden die vorstehenden Ausführungen entsprechende Anwendung. Regierungs- und Bauräte s. Regierungsbaumeister. Hausmann. Registratur, Einrichtung zur planmäßigen Sammlung und Ordnung der schriftlichen Geschäftsvorgänge und zur Aufbewahrung der erledigten Stücke in den Akten (s. Akten). Solche Sammel- und Aufbewahrungsstellen besitzt zur ordnungsmäßigen Führung der Geschäfte jede Dienst- und Verwaltungsstelle. Sie sind bei den äußeren Dienststellen (Stationen, Fahrkartenausgaben, Güter- und Gepäcksabfertigungen, Bahnmeistereien, Werkstätten, Magazinen u. s. w.) meist geringeren Umfangs, so daß die Geschäfte der Regel nach von den Beamten, denen die sachliche Bearbeitung der schriftlichen Einläufe obliegt, mit wahrgenommen werden. Bei den Aufsichts- und insbesondere den oberen Verwaltungsstellen, bei denen der Umfang des schriftlichen Verkehrs nach Zahl und Inhalt der Einläufe bedeutender ist, bedürfen die entscheidenden Beamten zur Bearbeitung der Geschäftseinläufe außer der bureau-, rechnungs- und kanzleimäßigen auch der registraturmäßigen Hilfe. Der R. fällt im schriftlichen Geschäftsbetrieb der Eisenbahnverwaltung die Aufgabe zu, die einlaufenden Schriftstücke nach den bearbeitenden Abteilungen und Beamten zu sichten, den Eingang durch laufende Eintragungen festzulegen, die Vorlage, nötigenfalls unter Beifügung der Vorgänge (Akten) zu besorgen, den weiteren Lauf des Stückes bei den beteiligten Abteilungen, Bureaus, Beamten und Kanzleien bis zur völligen Erledigung zu vermitteln, schließlich die erledigten Stücke zu den Akten zu bringen und diese planmäßig anzulegen und aufzubewahren. Die Grundlage der Registraturtätigkeit ist außer der planmäßigen und übersichtlichen Aktenanlage die Führung des "Geschäftsbuches" ("Tagebuch", "Einlaufjournal", "Ein- und Ausgangsbuch"). Die Einreihung der Akten in die R. geschieht entweder ausschließlich nach der Reihenfolge der Nummern der Geschäftsstücke oder nach Gegenständen und nur innerhalb dieser nach Nummern. Die planmäßige Ordnung der R. ist insbesondere bei den großen deutschen Eisenbahnverwaltungen sowie bei einzelnen österreichischen Eisenbahnen (österreichischen Staatsbahnen) in Anwendung. Hierbei wird ein Registraturplan aufgestellt, nach dem die Akten angelegt und aufbewahrt werden; dieser zeigt naturgemäß bei den einzelnen Verwaltungen große Verschiedenheiten. Innerhalb der Eisenbahndirektionen beschäftigt, um sich mit sämtlichen Zweigen des höheren maschinentechnischen Eisenbahndienstes vertraut zu machen. Auch soll ihnen die Abnahme von Materialien und Fahrzeugen auf den Lieferwerken unter Leitung und Aufsicht des Eisenbahnzentralamts und der Abnahmeämter übertragen werden. Nach Vollendung einer 2jährigen Staatsdienstzeit wird durch den Minister der öffentlichen Arbeiten den R. in der Regel die Unwiderruflichkeit ihrer Anstellung mitgeteilt. Die etatsmäßigen bautechnischen R. werden zum größten Teil in den Stellen von Bauabteilungsvorständen, im übrigen als Hilfsarbeiter (Hilfsdezernenten) auf dem Eisenbahnzentralamt und den Eisenbahndirektionen beschäftigt. In der Beschäftigung der maschinentechnischen R. tritt durch die etatsmäßige Anstellung eine Änderung im allgemeinen nicht ein. Als Beförderungsstellen stehen den R. offen die Stellen für Vorstände der Eisenbahn-, Betriebs-, Maschinen-, Werkstätten- und Abnahmeämter und später bei nachgewiesener Befähigung die Stellen für Mitglieder des Zentralamts und der Eisenbahndirektionen, der Oberbauräte, der technischen vortragenden Räte im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, einiger Präsidenten der Eisenbahndirektionen und des Zentralamts und endlich der Ministerialdirektoren für die technischen Abteilungen im Ministerium Zu Regierungs- und Bauräten, die der IV. Rangklasse angehören, werden die technischen Mitglieder des Zentralamts und der Eisenbahndirektionen und die ältere Hälfte der Amtsvorstände ernannt; älteren verdienten Regierungs- und Bauräten wird der Titel Geheimer Baurat beigelegt, womit jedoch eine Rangerhöhung nicht verbunden ist. Die R., die der V. Rangklasse angehören, erhalten, wenn sie nicht unentgeltlich oder bei vorübergehendem Bedarf gegen Tagesbesoldung beschäftigt werden, eine in monatlichen Teilbeträgen zahlbare Besoldung im Jahresbetrag von 2700–3450 M. Hausmann. Regierungsräte. Zu solchen werden bei der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung die älteren Regierungsassessoren durch den Landesherrn ernannt. Die etatsmäßige Anstellung als Mitglieder des königlichen Eisenbahnzentralamts oder einer königlichen Eisenbahndirektion ist hiervon unabhängig und richtet sich nach dem Vorhandensein von freien Stellen. Als Beförderungsstellen stehen den R. offen die Stellen der administrativen Oberregierungsräte, der administrativen vortragenden Räte im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, der Präsidenten der Eisenbahndirektionen und endlich der Ministerialdirektoren der nicht technischen Abteilungen im Ministerium. Älteren verdienten R. wird der Titel als Geheimer R. beigelegt, womit jedoch eine Rangerhöhung nicht verbunden ist. Die R. sind in der Regel in den etatsmäßigen Stellen der Mitglieder des Eisenbahnzentralamts oder der Eisenbahndirektionen tätig. Eine Mitgliedsstelle wird ihnen durch den Minister der öffentlichen Arbeiten verliehen. Die etatsmäßig angestellten R. beziehen ein vierteljährlich im voraus zahlbares Gehalt im Jahresbetrag von 4200–7200 M. Auf die bei den Reichsbahnen angestellten kaiserlichen R. finden die vorstehenden Ausführungen entsprechende Anwendung. Regierungs- und Bauräte s. Regierungsbaumeister. Hausmann. Registratur, Einrichtung zur planmäßigen Sammlung und Ordnung der schriftlichen Geschäftsvorgänge und zur Aufbewahrung der erledigten Stücke in den Akten (s. Akten). Solche Sammel- und Aufbewahrungsstellen besitzt zur ordnungsmäßigen Führung der Geschäfte jede Dienst- und Verwaltungsstelle. Sie sind bei den äußeren Dienststellen (Stationen, Fahrkartenausgaben, Güter- und Gepäcksabfertigungen, Bahnmeistereien, Werkstätten, Magazinen u. s. w.) meist geringeren Umfangs, so daß die Geschäfte der Regel nach von den Beamten, denen die sachliche Bearbeitung der schriftlichen Einläufe obliegt, mit wahrgenommen werden. Bei den Aufsichts- und insbesondere den oberen Verwaltungsstellen, bei denen der Umfang des schriftlichen Verkehrs nach Zahl und Inhalt der Einläufe bedeutender ist, bedürfen die entscheidenden Beamten zur Bearbeitung der Geschäftseinläufe außer der bureau-, rechnungs- und kanzleimäßigen auch der registraturmäßigen Hilfe. Der R. fällt im schriftlichen Geschäftsbetrieb der Eisenbahnverwaltung die Aufgabe zu, die einlaufenden Schriftstücke nach den bearbeitenden Abteilungen und Beamten zu sichten, den Eingang durch laufende Eintragungen festzulegen, die Vorlage, nötigenfalls unter Beifügung der Vorgänge (Akten) zu besorgen, den weiteren Lauf des Stückes bei den beteiligten Abteilungen, Bureaus, Beamten und Kanzleien bis zur völligen Erledigung zu vermitteln, schließlich die erledigten Stücke zu den Akten zu bringen und diese planmäßig anzulegen und aufzubewahren. Die Grundlage der Registraturtätigkeit ist außer der planmäßigen und übersichtlichen Aktenanlage die Führung des „Geschäftsbuches“ („Tagebuch“, „Einlaufjournal“, „Ein- und Ausgangsbuch“). Die Einreihung der Akten in die R. geschieht entweder ausschließlich nach der Reihenfolge der Nummern der Geschäftsstücke oder nach Gegenständen und nur innerhalb dieser nach Nummern. Die planmäßige Ordnung der R. ist insbesondere bei den großen deutschen Eisenbahnverwaltungen sowie bei einzelnen österreichischen Eisenbahnen (österreichischen Staatsbahnen) in Anwendung. Hierbei wird ein Registraturplan aufgestellt, nach dem die Akten angelegt und aufbewahrt werden; dieser zeigt naturgemäß bei den einzelnen Verwaltungen große Verschiedenheiten. Innerhalb der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0201" n="187"/> Eisenbahndirektionen beschäftigt, um sich mit sämtlichen Zweigen des höheren maschinentechnischen Eisenbahndienstes vertraut zu machen. 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Eisenbahndirektionen beschäftigt, um sich mit sämtlichen Zweigen des höheren maschinentechnischen Eisenbahndienstes vertraut zu machen. Auch soll ihnen die Abnahme von Materialien und Fahrzeugen auf den Lieferwerken unter Leitung und Aufsicht des Eisenbahnzentralamts und der Abnahmeämter übertragen werden.
Nach Vollendung einer 2jährigen Staatsdienstzeit wird durch den Minister der öffentlichen Arbeiten den R. in der Regel die Unwiderruflichkeit ihrer Anstellung mitgeteilt.
Die etatsmäßigen bautechnischen R. werden zum größten Teil in den Stellen von Bauabteilungsvorständen, im übrigen als Hilfsarbeiter (Hilfsdezernenten) auf dem Eisenbahnzentralamt und den Eisenbahndirektionen beschäftigt. In der Beschäftigung der maschinentechnischen R. tritt durch die etatsmäßige Anstellung eine Änderung im allgemeinen nicht ein.
Als Beförderungsstellen stehen den R. offen die Stellen für Vorstände der Eisenbahn-, Betriebs-, Maschinen-, Werkstätten- und Abnahmeämter und später bei nachgewiesener Befähigung die Stellen für Mitglieder des Zentralamts und der Eisenbahndirektionen, der Oberbauräte, der technischen vortragenden Räte im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, einiger Präsidenten der Eisenbahndirektionen und des Zentralamts und endlich der Ministerialdirektoren für die technischen Abteilungen im Ministerium Zu Regierungs- und Bauräten, die der IV. Rangklasse angehören, werden die technischen Mitglieder des Zentralamts und der Eisenbahndirektionen und die ältere Hälfte der Amtsvorstände ernannt; älteren verdienten Regierungs- und Bauräten wird der Titel Geheimer Baurat beigelegt, womit jedoch eine Rangerhöhung nicht verbunden ist.
Die R., die der V. Rangklasse angehören, erhalten, wenn sie nicht unentgeltlich oder bei vorübergehendem Bedarf gegen Tagesbesoldung beschäftigt werden, eine in monatlichen Teilbeträgen zahlbare Besoldung im Jahresbetrag von 2700–3450 M.
Hausmann.
Regierungsräte. Zu solchen werden bei der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung die älteren Regierungsassessoren durch den Landesherrn ernannt. Die etatsmäßige Anstellung als Mitglieder des königlichen Eisenbahnzentralamts oder einer königlichen Eisenbahndirektion ist hiervon unabhängig und richtet sich nach dem Vorhandensein von freien Stellen. Als Beförderungsstellen stehen den R. offen die Stellen der administrativen Oberregierungsräte, der administrativen vortragenden Räte im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, der Präsidenten der Eisenbahndirektionen und endlich der Ministerialdirektoren der nicht technischen Abteilungen im Ministerium. Älteren verdienten R. wird der Titel als Geheimer R. beigelegt, womit jedoch eine Rangerhöhung nicht verbunden ist.
Die R. sind in der Regel in den etatsmäßigen Stellen der Mitglieder des Eisenbahnzentralamts oder der Eisenbahndirektionen tätig. Eine Mitgliedsstelle wird ihnen durch den Minister der öffentlichen Arbeiten verliehen.
Die etatsmäßig angestellten R. beziehen ein vierteljährlich im voraus zahlbares Gehalt im Jahresbetrag von 4200–7200 M.
Auf die bei den Reichsbahnen angestellten kaiserlichen R. finden die vorstehenden Ausführungen entsprechende Anwendung.
Regierungs- und Bauräte s. Regierungsbaumeister.
Hausmann.
Registratur, Einrichtung zur planmäßigen Sammlung und Ordnung der schriftlichen Geschäftsvorgänge und zur Aufbewahrung der erledigten Stücke in den Akten (s. Akten).
Solche Sammel- und Aufbewahrungsstellen besitzt zur ordnungsmäßigen Führung der Geschäfte jede Dienst- und Verwaltungsstelle. Sie sind bei den äußeren Dienststellen (Stationen, Fahrkartenausgaben, Güter- und Gepäcksabfertigungen, Bahnmeistereien, Werkstätten, Magazinen u. s. w.) meist geringeren Umfangs, so daß die Geschäfte der Regel nach von den Beamten, denen die sachliche Bearbeitung der schriftlichen Einläufe obliegt, mit wahrgenommen werden. Bei den Aufsichts- und insbesondere den oberen Verwaltungsstellen, bei denen der Umfang des schriftlichen Verkehrs nach Zahl und Inhalt der Einläufe bedeutender ist, bedürfen die entscheidenden Beamten zur Bearbeitung der Geschäftseinläufe außer der bureau-, rechnungs- und kanzleimäßigen auch der registraturmäßigen Hilfe. Der R. fällt im schriftlichen Geschäftsbetrieb der Eisenbahnverwaltung die Aufgabe zu, die einlaufenden Schriftstücke nach den bearbeitenden Abteilungen und Beamten zu sichten, den Eingang durch laufende Eintragungen festzulegen, die Vorlage, nötigenfalls unter Beifügung der Vorgänge (Akten) zu besorgen, den weiteren Lauf des Stückes bei den beteiligten Abteilungen, Bureaus, Beamten und Kanzleien bis zur völligen Erledigung zu vermitteln, schließlich die erledigten Stücke zu den Akten zu bringen und diese planmäßig anzulegen und aufzubewahren.
Die Grundlage der Registraturtätigkeit ist außer der planmäßigen und übersichtlichen Aktenanlage die Führung des „Geschäftsbuches“ („Tagebuch“, „Einlaufjournal“, „Ein- und Ausgangsbuch“).
Die Einreihung der Akten in die R. geschieht entweder ausschließlich nach der Reihenfolge der Nummern der Geschäftsstücke oder nach Gegenständen und nur innerhalb dieser nach Nummern. Die planmäßige Ordnung der R. ist insbesondere bei den großen deutschen Eisenbahnverwaltungen sowie bei einzelnen österreichischen Eisenbahnen (österreichischen Staatsbahnen) in Anwendung. Hierbei wird ein Registraturplan aufgestellt, nach dem die Akten angelegt und aufbewahrt werden; dieser zeigt naturgemäß bei den einzelnen Verwaltungen große Verschiedenheiten. Innerhalb der
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