Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.Unfällen in der Nähe benutzt. Meist dienen sie zugleich als Ordinationszimmer für die Bahnärzte, in welchem Fall sie auch die für die kleine Chirurgie erforderlichen Instrumente enthalten. 3. Ausbildung und fortlaufende Schulung eigener Rettungsmannschaften. Zur Bemannung der Rettungswagen sowie als Hilfsorgane für die Versorgung der laufenden Verletzungen des eigenen Personals werden von den Bahnärzten speziell dazu befähigte Eisenbahnbedienstete in besonderen Kursen eingehender in der ersten Hilfe ausgebildet. Sie müssen die Einrichtung der Rettungswagen und -apparate genau kennen, geschickt in der Blutstillung und im Anlegen von Verbänden wie im Ein- und Ausladen der Verletzten sein und mit den gesamten Vorschriften für den Rettungsdienst wohl vertraut. In Preußen-Hessen z. B. sind 20 Mann für jeden Hilfszug und Hilfsgerätewagen bestimmt; die Hälfte davon müssen Schlosser und mindestens 2/3 in der ersten Hilfe ausgebildet sein. Zur Kennzeichnung der Rettungsmannschaften an der Unfallsstelle tragen die im Sanitätsdienst Ausgebildeten weiße Armbinden mit aufgedrucktem Flügelrad, die übrigen rote. Um die ganze Einrichtung auf eine breitere Basis zu stellen, wurde den an der Samaritertätigkeit interessierten Eisenbahnbediensteten der Beitritt zu den Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes empfohlen. Besonders ausgebildet ist dieses Zusammenarbeiten im Direktionsbezirk Breslau, wo eigene Eisenbahnabteilungen vom Roten Kreuz bestehen1. Der Unterricht ist ein besonders eingehender, es wird für die Beschaffung reichlicher Lehrmittel gesorgt und die Mitglieder nehmen an den monatlichen Gruppenübungen des Roten Kreuzes teil; auch die Kenntnisse in der allgemeinen Gesundheitspflege werden nach Möglichkeit gefördert und die gegen den Alkoholmißbrauch gerichteten Bestrebungen der Verwaltung erfolgreich unterstützt. Dem Anfangsunterricht müssen periodische Wiederholungen der ganzen Materie folgen und praktische Übungen wie Probealarmierungen der Hilfszüge schaffen die erforderliche Sicherheit für ein promptes Funktionieren des ganzen Apparates. 4. Periodische Unterweisung des Personals in der ersten Hilfe. Der (Anfangs- und Wiederholungs-) Unterricht wird ebenfalls von den Bahnärzten erteilt. Die Teilnahme an demselben ist meist obligatorisch, der Kreis der Verpflichteten verschieden weit gezogen; in der Regel umfaßt er das Stations-, Zugbegleitungs-, Lokomotiv- und Streckenpersonal. Gilbert1 ist hier mit Recht für eine Beschränkung eingetreten und wünscht nur die freiwillige Teilnahme genügend intelligenter und dafür interessierter Personen. Hauptbedingung für jeden Erfolg ist, daß der Unterricht als Dienst gilt, also innerhalb der planmäßigen Dienstzeit erteilt oder besonders entschädigt wird, wenn er in die Ruhezeit fällt; ohne irgend einen Zwang und namentlich mit Opfern an dienstfreien Stunden ist kaum etwas Nutzbringendes zu erreichen. Wesentlich ist ferner, daß der Unterricht möglichst anregend und abwechslungsreich gestaltet, für entsprechende Lehrbehelfe (Wandtafeln, Übungskästen, Puppen zu Verbandübungen u. s. w.) gesorgt und den Teilnehmern eine kurze, womöglich reich illustrierte Anleitung zur ersten Hilfe eingehändigt wird, damit sie den Lehrstoff zu Hause wiederholen können. Derartige Leitfaden und Winke (in Buch- und Plakatform) gibt es in unübersehbarer Menge, da fast jede größere Samaritervereinigung ihr eigenes Unterrichtsbuch hat; unter den älteren Werken sind jene von Esmarch, dem Begründer der Samariterschulen, die besten; in neuerer Zeit erfreut sich in Eisenbahnkreisen "Der Samariter" von Blume großer Beliebtheit; sehr zu empfehlen ist das von der medizinischen Abteilung des kgl. preußischen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten herausgegebene "Nothelferbuch". Literatur: Eine zusammenfassende Darstellung der Materie findet man in Braehmer-Schwechtens Eisenbahnhygiene, Jena 1904, G. Fischer. - Von Verhandlungs- und Kongreßberichten seien als die wichtigsten erwähnt: Bericht über die Verhandlungen des 5. Verbandstages deutscher Bahnärzte zu München 1902, Nürnberg, F. Weigel, mit Referaten über die Rettungseinrichtungen bei den verschiedenen deutschen Eisenbahnverwaltungen; Bericht über den XIV. internationalen Kongreß für Hygiene, Berlin 1907, Hirschwald; Hygiene des Verkehrswesens, R., Bd. III; Bericht über den I. internationalen Kongreß für das R. zu Frankfurt a. M. 1908, Berlin, Hirschwald; Bericht über den II. Kongreß zu Wien 1913. - Verlag der internationalen Hygiene-Ausstellung zu Dresden 1911: Gilbert, Hygiene des Verkehrs zu Lande; Menzel, Sonderkatalog für die Gruppe R.; in beiden Literatur; Romeyn, Eisenbahnhygiene in Niederland. - Von periodischen Fachzeitschriften: Ztschr. f. Samariter- u. R. Leipzig; Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, speziell von 1902-1906; Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte, seit 1906, Leipzig, I. A. Barth (die reichhaltigste Quelle); Ztschr. f. Eisenbahnhygiene, seit 1905; seit 1910 unter dem Titel: Das österreichische Eisenbahnsanitätswesen, B. Konegen, Leipzig; Arch. f. R. und erste Hilfe, seit 1913, Berlin, R. Schoetz. - Von einzelnen Arbeiten seien nur die erwähnt, welche die gegenwärtige Organisation bei den einzelnen Staaten behandeln (soweit es nicht schon im 1 Dienstanweisung für den Rettungsdienst bei Eisenbahnunfällen durch Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz. Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte 1915, Nr. 1. 1 Die Ausbildung von Eisenbahnbediensteten im Samariterdienst. Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte 1911, Nr. 11.
Unfällen in der Nähe benutzt. Meist dienen sie zugleich als Ordinationszimmer für die Bahnärzte, in welchem Fall sie auch die für die kleine Chirurgie erforderlichen Instrumente enthalten. 3. Ausbildung und fortlaufende Schulung eigener Rettungsmannschaften. Zur Bemannung der Rettungswagen sowie als Hilfsorgane für die Versorgung der laufenden Verletzungen des eigenen Personals werden von den Bahnärzten speziell dazu befähigte Eisenbahnbedienstete in besonderen Kursen eingehender in der ersten Hilfe ausgebildet. Sie müssen die Einrichtung der Rettungswagen und -apparate genau kennen, geschickt in der Blutstillung und im Anlegen von Verbänden wie im Ein- und Ausladen der Verletzten sein und mit den gesamten Vorschriften für den Rettungsdienst wohl vertraut. In Preußen-Hessen z. B. sind 20 Mann für jeden Hilfszug und Hilfsgerätewagen bestimmt; die Hälfte davon müssen Schlosser und mindestens 2/3 in der ersten Hilfe ausgebildet sein. Zur Kennzeichnung der Rettungsmannschaften an der Unfallsstelle tragen die im Sanitätsdienst Ausgebildeten weiße Armbinden mit aufgedrucktem Flügelrad, die übrigen rote. Um die ganze Einrichtung auf eine breitere Basis zu stellen, wurde den an der Samaritertätigkeit interessierten Eisenbahnbediensteten der Beitritt zu den Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes empfohlen. Besonders ausgebildet ist dieses Zusammenarbeiten im Direktionsbezirk Breslau, wo eigene Eisenbahnabteilungen vom Roten Kreuz bestehen1. Der Unterricht ist ein besonders eingehender, es wird für die Beschaffung reichlicher Lehrmittel gesorgt und die Mitglieder nehmen an den monatlichen Gruppenübungen des Roten Kreuzes teil; auch die Kenntnisse in der allgemeinen Gesundheitspflege werden nach Möglichkeit gefördert und die gegen den Alkoholmißbrauch gerichteten Bestrebungen der Verwaltung erfolgreich unterstützt. Dem Anfangsunterricht müssen periodische Wiederholungen der ganzen Materie folgen und praktische Übungen wie Probealarmierungen der Hilfszüge schaffen die erforderliche Sicherheit für ein promptes Funktionieren des ganzen Apparates. 4. Periodische Unterweisung des Personals in der ersten Hilfe. Der (Anfangs- und Wiederholungs-) Unterricht wird ebenfalls von den Bahnärzten erteilt. Die Teilnahme an demselben ist meist obligatorisch, der Kreis der Verpflichteten verschieden weit gezogen; in der Regel umfaßt er das Stations-, Zugbegleitungs-, Lokomotiv- und Streckenpersonal. Gilbert1 ist hier mit Recht für eine Beschränkung eingetreten und wünscht nur die freiwillige Teilnahme genügend intelligenter und dafür interessierter Personen. Hauptbedingung für jeden Erfolg ist, daß der Unterricht als Dienst gilt, also innerhalb der planmäßigen Dienstzeit erteilt oder besonders entschädigt wird, wenn er in die Ruhezeit fällt; ohne irgend einen Zwang und namentlich mit Opfern an dienstfreien Stunden ist kaum etwas Nutzbringendes zu erreichen. Wesentlich ist ferner, daß der Unterricht möglichst anregend und abwechslungsreich gestaltet, für entsprechende Lehrbehelfe (Wandtafeln, Übungskästen, Puppen zu Verbandübungen u. s. w.) gesorgt und den Teilnehmern eine kurze, womöglich reich illustrierte Anleitung zur ersten Hilfe eingehändigt wird, damit sie den Lehrstoff zu Hause wiederholen können. Derartige Leitfaden und Winke (in Buch- und Plakatform) gibt es in unübersehbarer Menge, da fast jede größere Samaritervereinigung ihr eigenes Unterrichtsbuch hat; unter den älteren Werken sind jene von Esmarch, dem Begründer der Samariterschulen, die besten; in neuerer Zeit erfreut sich in Eisenbahnkreisen „Der Samariter“ von Blume großer Beliebtheit; sehr zu empfehlen ist das von der medizinischen Abteilung des kgl. preußischen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten herausgegebene „Nothelferbuch“. Literatur: Eine zusammenfassende Darstellung der Materie findet man in Braehmer-Schwechtens Eisenbahnhygiene, Jena 1904, G. Fischer. – Von Verhandlungs- und Kongreßberichten seien als die wichtigsten erwähnt: Bericht über die Verhandlungen des 5. Verbandstages deutscher Bahnärzte zu München 1902, Nürnberg, F. Weigel, mit Referaten über die Rettungseinrichtungen bei den verschiedenen deutschen Eisenbahnverwaltungen; Bericht über den XIV. internationalen Kongreß für Hygiene, Berlin 1907, Hirschwald; Hygiene des Verkehrswesens, R., Bd. III; Bericht über den I. internationalen Kongreß für das R. zu Frankfurt a. M. 1908, Berlin, Hirschwald; Bericht über den II. Kongreß zu Wien 1913. – Verlag der internationalen Hygiene-Ausstellung zu Dresden 1911: Gilbert, Hygiene des Verkehrs zu Lande; Menzel, Sonderkatalog für die Gruppe R.; in beiden Literatur; Romeyn, Eisenbahnhygiene in Niederland. – Von periodischen Fachzeitschriften: Ztschr. f. Samariter- u. R. Leipzig; Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, speziell von 1902–1906; Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte, seit 1906, Leipzig, I. A. Barth (die reichhaltigste Quelle); Ztschr. f. Eisenbahnhygiene, seit 1905; seit 1910 unter dem Titel: Das österreichische Eisenbahnsanitätswesen, B. Konegen, Leipzig; Arch. f. R. und erste Hilfe, seit 1913, Berlin, R. Schoetz. – Von einzelnen Arbeiten seien nur die erwähnt, welche die gegenwärtige Organisation bei den einzelnen Staaten behandeln (soweit es nicht schon im 1 Dienstanweisung für den Rettungsdienst bei Eisenbahnunfällen durch Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz. Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte 1915, Nr. 1. 1 Die Ausbildung von Eisenbahnbediensteten im Samariterdienst. Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte 1911, Nr. 11.
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B. sind 20 Mann für jeden Hilfszug und Hilfsgerätewagen bestimmt; die Hälfte davon müssen Schlosser und mindestens <hi rendition="#sup">2</hi>/<hi rendition="#sub">3</hi> in der ersten Hilfe ausgebildet sein. Zur Kennzeichnung der Rettungsmannschaften an der Unfallsstelle tragen die im Sanitätsdienst Ausgebildeten weiße Armbinden mit aufgedrucktem Flügelrad, die übrigen rote. Um die ganze Einrichtung auf eine breitere Basis zu stellen, wurde den an der Samaritertätigkeit interessierten Eisenbahnbediensteten der Beitritt zu den Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes empfohlen. Besonders ausgebildet ist dieses Zusammenarbeiten im Direktionsbezirk Breslau, wo eigene Eisenbahnabteilungen vom Roten Kreuz bestehen<note place="foot" n="1"><hi rendition="#g">Dienstanweisung für den Rettungsdienst bei Eisenbahnunfällen durch Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz</hi>. Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte 1915, Nr. 1.</note>. Der Unterricht ist ein besonders eingehender, es wird für die Beschaffung reichlicher Lehrmittel gesorgt und die Mitglieder nehmen an den monatlichen Gruppenübungen des Roten Kreuzes teil; auch die Kenntnisse in der allgemeinen Gesundheitspflege werden nach Möglichkeit gefördert und die gegen den Alkoholmißbrauch gerichteten Bestrebungen der Verwaltung erfolgreich unterstützt. Dem Anfangsunterricht müssen periodische Wiederholungen der ganzen Materie folgen und praktische Übungen wie Probealarmierungen der Hilfszüge schaffen die erforderliche Sicherheit für ein promptes Funktionieren des ganzen Apparates.</p><lb/> <p>4. <hi rendition="#g">Periodische Unterweisung des Personals in der ersten Hilfe</hi>. Der (Anfangs- und Wiederholungs-) Unterricht wird ebenfalls von den Bahnärzten erteilt. 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Wesentlich ist ferner, daß der Unterricht möglichst anregend und abwechslungsreich gestaltet, für entsprechende Lehrbehelfe (Wandtafeln, Übungskästen, Puppen zu Verbandübungen u. s. w.) gesorgt und den Teilnehmern eine kurze, womöglich reich illustrierte Anleitung zur ersten Hilfe eingehändigt wird, damit sie den Lehrstoff zu Hause wiederholen können. 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Unfällen in der Nähe benutzt. Meist dienen sie zugleich als Ordinationszimmer für die Bahnärzte, in welchem Fall sie auch die für die kleine Chirurgie erforderlichen Instrumente enthalten.
3. Ausbildung und fortlaufende Schulung eigener Rettungsmannschaften. Zur Bemannung der Rettungswagen sowie als Hilfsorgane für die Versorgung der laufenden Verletzungen des eigenen Personals werden von den Bahnärzten speziell dazu befähigte Eisenbahnbedienstete in besonderen Kursen eingehender in der ersten Hilfe ausgebildet. Sie müssen die Einrichtung der Rettungswagen und -apparate genau kennen, geschickt in der Blutstillung und im Anlegen von Verbänden wie im Ein- und Ausladen der Verletzten sein und mit den gesamten Vorschriften für den Rettungsdienst wohl vertraut. In Preußen-Hessen z. B. sind 20 Mann für jeden Hilfszug und Hilfsgerätewagen bestimmt; die Hälfte davon müssen Schlosser und mindestens 2/3 in der ersten Hilfe ausgebildet sein. Zur Kennzeichnung der Rettungsmannschaften an der Unfallsstelle tragen die im Sanitätsdienst Ausgebildeten weiße Armbinden mit aufgedrucktem Flügelrad, die übrigen rote. Um die ganze Einrichtung auf eine breitere Basis zu stellen, wurde den an der Samaritertätigkeit interessierten Eisenbahnbediensteten der Beitritt zu den Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes empfohlen. Besonders ausgebildet ist dieses Zusammenarbeiten im Direktionsbezirk Breslau, wo eigene Eisenbahnabteilungen vom Roten Kreuz bestehen 1. Der Unterricht ist ein besonders eingehender, es wird für die Beschaffung reichlicher Lehrmittel gesorgt und die Mitglieder nehmen an den monatlichen Gruppenübungen des Roten Kreuzes teil; auch die Kenntnisse in der allgemeinen Gesundheitspflege werden nach Möglichkeit gefördert und die gegen den Alkoholmißbrauch gerichteten Bestrebungen der Verwaltung erfolgreich unterstützt. Dem Anfangsunterricht müssen periodische Wiederholungen der ganzen Materie folgen und praktische Übungen wie Probealarmierungen der Hilfszüge schaffen die erforderliche Sicherheit für ein promptes Funktionieren des ganzen Apparates.
4. Periodische Unterweisung des Personals in der ersten Hilfe. Der (Anfangs- und Wiederholungs-) Unterricht wird ebenfalls von den Bahnärzten erteilt. Die Teilnahme an demselben ist meist obligatorisch, der Kreis der Verpflichteten verschieden weit gezogen; in der Regel umfaßt er das Stations-, Zugbegleitungs-, Lokomotiv- und Streckenpersonal. Gilbert 1 ist hier mit Recht für eine Beschränkung eingetreten und wünscht nur die freiwillige Teilnahme genügend intelligenter und dafür interessierter Personen. Hauptbedingung für jeden Erfolg ist, daß der Unterricht als Dienst gilt, also innerhalb der planmäßigen Dienstzeit erteilt oder besonders entschädigt wird, wenn er in die Ruhezeit fällt; ohne irgend einen Zwang und namentlich mit Opfern an dienstfreien Stunden ist kaum etwas Nutzbringendes zu erreichen. Wesentlich ist ferner, daß der Unterricht möglichst anregend und abwechslungsreich gestaltet, für entsprechende Lehrbehelfe (Wandtafeln, Übungskästen, Puppen zu Verbandübungen u. s. w.) gesorgt und den Teilnehmern eine kurze, womöglich reich illustrierte Anleitung zur ersten Hilfe eingehändigt wird, damit sie den Lehrstoff zu Hause wiederholen können. Derartige Leitfaden und Winke (in Buch- und Plakatform) gibt es in unübersehbarer Menge, da fast jede größere Samaritervereinigung ihr eigenes Unterrichtsbuch hat; unter den älteren Werken sind jene von Esmarch, dem Begründer der Samariterschulen, die besten; in neuerer Zeit erfreut sich in Eisenbahnkreisen „Der Samariter“ von Blume großer Beliebtheit; sehr zu empfehlen ist das von der medizinischen Abteilung des kgl. preußischen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten herausgegebene „Nothelferbuch“.
Literatur: Eine zusammenfassende Darstellung der Materie findet man in Braehmer-Schwechtens Eisenbahnhygiene, Jena 1904, G. Fischer. – Von Verhandlungs- und Kongreßberichten seien als die wichtigsten erwähnt: Bericht über die Verhandlungen des 5. Verbandstages deutscher Bahnärzte zu München 1902, Nürnberg, F. Weigel, mit Referaten über die Rettungseinrichtungen bei den verschiedenen deutschen Eisenbahnverwaltungen; Bericht über den XIV. internationalen Kongreß für Hygiene, Berlin 1907, Hirschwald; Hygiene des Verkehrswesens, R., Bd. III; Bericht über den I. internationalen Kongreß für das R. zu Frankfurt a. M. 1908, Berlin, Hirschwald; Bericht über den II. Kongreß zu Wien 1913. – Verlag der internationalen Hygiene-Ausstellung zu Dresden 1911: Gilbert, Hygiene des Verkehrs zu Lande; Menzel, Sonderkatalog für die Gruppe R.; in beiden Literatur; Romeyn, Eisenbahnhygiene in Niederland. – Von periodischen Fachzeitschriften: Ztschr. f. Samariter- u. R. Leipzig; Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, speziell von 1902–1906; Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte, seit 1906, Leipzig, I. A. Barth (die reichhaltigste Quelle); Ztschr. f. Eisenbahnhygiene, seit 1905; seit 1910 unter dem Titel: Das österreichische Eisenbahnsanitätswesen, B. Konegen, Leipzig; Arch. f. R. und erste Hilfe, seit 1913, Berlin, R. Schoetz. – Von einzelnen Arbeiten seien nur die erwähnt, welche die gegenwärtige Organisation bei den einzelnen Staaten behandeln (soweit es nicht schon im
1 Dienstanweisung für den Rettungsdienst bei Eisenbahnunfällen durch Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz. Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte 1915, Nr. 1.
1 Die Ausbildung von Eisenbahnbediensteten im Samariterdienst. Ztschr. f. Bahn- u. Bahnkassenärzte 1911, Nr. 11.
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