Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.und diese außer Stand gesetzt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Am 16. Juli 1871 wurde durch Gesetz die Konzession aufgehoben und die Regierung zum Abschluß eines Übereinkommens mit den Inhabern der Schuldverschreibungen, die sich zur Fortführung des Unternehmens vereinigt hatten, ermächtigt. Einer unter dem Namen "Rumänische Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft" gebildeten Unternehmung wurde durch Ges. vom 5. Januar 1872 die frühere Konzession mit verschiedenen Abänderungen übertragen. Die Bau- und Betriebsgesellschaft war verpflichtet, die Linien Roman-Tecuciu-Barbosi-Galatz, Tecuciu-Berlad, Barbosi-Chitila-Bukarest, Chitila-Pitesti und die Hafenbahnen der Stationen Galatz und Braila bis zum 1. September, die Bukarester Verbindungsbahn bis zum 1. Dezember 1872 und die Strecke Pitesti-Craiova-Verciorova bis zum 5. Januar 1875 fertigzustellen, die dem Übereinkommen nicht beigetretenen Inhaber von Schuldverschreibungen zu entschädigen und den Verpflichtungen der früheren Konzessionäre nachzukommen. Die rumänische Regierung dagegen bezahlte am 1. Januar und am 1. Juli 1872 je 4,670.000 Fr., gewährleistete vom Eröffnungstag die oben angegebene Verzinsung des Baukapitals und übertrug der Aktiengesellschaft die Ansprüche des rumänischen Staates gegen die früheren Konzessionäre. Auf Grund dessen kam ein Vergleich zwischen den letzteren und der Gesellschaft zu stande, wonach Stroußberg und Genossen ihre Verpflichtungen durch Zahlung von 6 Mill. Taler ablösten. Dieser Betrag wurde von der Gesellschaft zur Einlösung der Zinsscheine des Jahres 1871 verwendet, der Überschuß von den Aktionären in die neue Gesellschaft eingebracht. Um ihre Verpflichtungen bei den in Bau befindlichen Linien zu erfüllen, verständigte sich die Rumänische Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft (am 28. März 1872) mit der damaligen österreichisch-ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft, die den Bau bis zur bestimmten Zeit vollendete. Letztere übernahm auch für Rechnung der Rumänischen Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft den Betrieb ihrer Linien. Im Jahre 1878 traten an die Spitze der Verwaltung der Rumänischen Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft 3 deutsche Direktoren. Aber schon wurden Verhandlungen wegen Verstaatlichung dieser Linien eingeleitet, die am 26. Januar (7. Februar) 1880 zum Abschluß gelangten. Im Einvernehmen zwischen der rumänischen Regierung und dem Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft wurden die Bedingungen für den Übergang der Verwaltung und des Betriebs der gesamten Linien der Rumänischen Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft in den Staatsbetrieb vorher festgestellt. Es wurde vereinbart, daß sobald der Aufsichtsrat die Zustimmung der unbedingten Mehrheit durch Niederlegung von mehr als 5/10 aller bestehenden Stamm- und Vorzugsaktien nachgewiesen hätte, der Umtausch derselben in 6% ige Staatsschuldverschreibungen beginnen sollte, u. zw. wurden für die Stammaktien 60%, für die Vorzugsaktien 1331/2% des Nennwertes der Anteilscheine bezahlt. Außerdem genossen die rechtzeitig zur Umwandlung niedergelegten Stamm- und Vorzugsaktien eine einmalige Vergütung von 2 bzw. 21/2%, unbeschadet der Ausbezahlung des Gewinnanteils der ersteren für das Jahr 1879. Die nicht umgetauschten Stammaktien erhielten eine feste Verzinsung von 31/3%, die Vorzugsaktien eine solche von 8%. Nachdem die am 3. März 1880 in Berlin abgehaltene Generalversammlung zugestimmt hatte, gelangte der Vertrag am 22. desselben Monats in Wirksamkeit und an Stelle der bisherigen Verwaltungsbehörde trat die Direktion der Rumänischen Staatseisenbahnen. Durch die Wahl der Richtung der rumänischen Haupteisenbahnlinien vom Norden bei Burdujeni über Pascani-Roman-Tecuciu-Barbosi-Galatz, Barbosi-Braila-Ploesti-Chitila-Bukarest, Chitila-Pitesti-Craiova-Verciorova im äußersten Südwesten des Landes war der Grundplan für den weiteren Ausbau des gesamten zukünftigen rumänischen Eisenbahnnetzes vorgezeichnet. Von den Hauptlinien, die das ganze Land der Länge nach bogenförmig in der Mitte durchschneiden, waren Zweiglinien gegen Westen und gegen Norden im Anschluß an das ungarische Eisenbahnnetz sowie gegen Süden nach den Donauhäfen vorgesehen. Auch wurde darauf Bedacht genommen, eine Schienenverbindung zwischen der oberen Moldau und dem Schwarzen Meer über Rußland durch die Linie Jassy-Ungheni zu schaffen. Zunächst wurde der Bau der 21·419 km langen eingleisigen Linie Jassy-Ungheni mit russischer Spurweite (1524 mm) nach dem Pauschalsystem vergeben. Am 1. August 1874 wurde diese eröffnet. Die Baukosten bezifferten sich auf 4,611.006·41 Fr. Um eine Verbindung der rumänischen Hauptstadt sowie der günstig gelegenen wichtigen Stadt Ploesti mit Siebenbürgen herzustellen, waren sowohl wirtschaftliche1 als auch nationalpolitische Gründe bestimmend. Es wurde deshalb im Jahre 1875 der Bau der 84·617 km 1 Die Linie Ploesti-Campina-Sinaia-Predeal durchquert das Gebiet der Petroleumzone und der Steinsalzgruben.
und diese außer Stand gesetzt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Am 16. Juli 1871 wurde durch Gesetz die Konzession aufgehoben und die Regierung zum Abschluß eines Übereinkommens mit den Inhabern der Schuldverschreibungen, die sich zur Fortführung des Unternehmens vereinigt hatten, ermächtigt. Einer unter dem Namen „Rumänische Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft“ gebildeten Unternehmung wurde durch Ges. vom 5. Januar 1872 die frühere Konzession mit verschiedenen Abänderungen übertragen. Die Bau- und Betriebsgesellschaft war verpflichtet, die Linien Roman-Tecuciu-Barboşi-Galatz, Tecuciu-Berlad, Barboşi-Chitila-Bukarest, Chitila-Piteşti und die Hafenbahnen der Stationen Galatz und Braila bis zum 1. September, die Bukarester Verbindungsbahn bis zum 1. Dezember 1872 und die Strecke Piteşti-Craiova-Verciorova bis zum 5. Januar 1875 fertigzustellen, die dem Übereinkommen nicht beigetretenen Inhaber von Schuldverschreibungen zu entschädigen und den Verpflichtungen der früheren Konzessionäre nachzukommen. Die rumänische Regierung dagegen bezahlte am 1. Januar und am 1. Juli 1872 je 4,670.000 Fr., gewährleistete vom Eröffnungstag die oben angegebene Verzinsung des Baukapitals und übertrug der Aktiengesellschaft die Ansprüche des rumänischen Staates gegen die früheren Konzessionäre. Auf Grund dessen kam ein Vergleich zwischen den letzteren und der Gesellschaft zu stande, wonach Stroußberg und Genossen ihre Verpflichtungen durch Zahlung von 6 Mill. Taler ablösten. Dieser Betrag wurde von der Gesellschaft zur Einlösung der Zinsscheine des Jahres 1871 verwendet, der Überschuß von den Aktionären in die neue Gesellschaft eingebracht. Um ihre Verpflichtungen bei den in Bau befindlichen Linien zu erfüllen, verständigte sich die Rumänische Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft (am 28. März 1872) mit der damaligen österreichisch-ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft, die den Bau bis zur bestimmten Zeit vollendete. Letztere übernahm auch für Rechnung der Rumänischen Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft den Betrieb ihrer Linien. Im Jahre 1878 traten an die Spitze der Verwaltung der Rumänischen Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft 3 deutsche Direktoren. Aber schon wurden Verhandlungen wegen Verstaatlichung dieser Linien eingeleitet, die am 26. Januar (7. Februar) 1880 zum Abschluß gelangten. Im Einvernehmen zwischen der rumänischen Regierung und dem Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft wurden die Bedingungen für den Übergang der Verwaltung und des Betriebs der gesamten Linien der Rumänischen Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft in den Staatsbetrieb vorher festgestellt. Es wurde vereinbart, daß sobald der Aufsichtsrat die Zustimmung der unbedingten Mehrheit durch Niederlegung von mehr als 5/10 aller bestehenden Stamm- und Vorzugsaktien nachgewiesen hätte, der Umtausch derselben in 6% ige Staatsschuldverschreibungen beginnen sollte, u. zw. wurden für die Stammaktien 60%, für die Vorzugsaktien 1331/2% des Nennwertes der Anteilscheine bezahlt. Außerdem genossen die rechtzeitig zur Umwandlung niedergelegten Stamm- und Vorzugsaktien eine einmalige Vergütung von 2 bzw. 21/2%, unbeschadet der Ausbezahlung des Gewinnanteils der ersteren für das Jahr 1879. Die nicht umgetauschten Stammaktien erhielten eine feste Verzinsung von 31/3%, die Vorzugsaktien eine solche von 8%. Nachdem die am 3. März 1880 in Berlin abgehaltene Generalversammlung zugestimmt hatte, gelangte der Vertrag am 22. desselben Monats in Wirksamkeit und an Stelle der bisherigen Verwaltungsbehörde trat die Direktion der Rumänischen Staatseisenbahnen. Durch die Wahl der Richtung der rumänischen Haupteisenbahnlinien vom Norden bei Burdujeni über Paşcani-Roman-Tecuciu-Barboşi-Galatz, Barboşi-Braila-Ploeşti-Chitila-Bukarest, Chitila-Piteşti-Craiova-Verciorova im äußersten Südwesten des Landes war der Grundplan für den weiteren Ausbau des gesamten zukünftigen rumänischen Eisenbahnnetzes vorgezeichnet. Von den Hauptlinien, die das ganze Land der Länge nach bogenförmig in der Mitte durchschneiden, waren Zweiglinien gegen Westen und gegen Norden im Anschluß an das ungarische Eisenbahnnetz sowie gegen Süden nach den Donauhäfen vorgesehen. Auch wurde darauf Bedacht genommen, eine Schienenverbindung zwischen der oberen Moldau und dem Schwarzen Meer über Rußland durch die Linie Jassy-Ungheni zu schaffen. Zunächst wurde der Bau der 21·419 km langen eingleisigen Linie Jassy-Ungheni mit russischer Spurweite (1524 mm) nach dem Pauschalsystem vergeben. Am 1. August 1874 wurde diese eröffnet. Die Baukosten bezifferten sich auf 4,611.006·41 Fr. Um eine Verbindung der rumänischen Hauptstadt sowie der günstig gelegenen wichtigen Stadt Ploeşti mit Siebenbürgen herzustellen, waren sowohl wirtschaftliche1 als auch nationalpolitische Gründe bestimmend. Es wurde deshalb im Jahre 1875 der Bau der 84·617 km 1 Die Linie Ploeşti-Câmpina-Sinaia-Predeal durchquert das Gebiet der Petroleumzone und der Steinsalzgruben.
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Januar 1875 fertigzustellen, die dem Übereinkommen nicht beigetretenen Inhaber von Schuldverschreibungen zu entschädigen und den Verpflichtungen der früheren Konzessionäre nachzukommen. Die rumänische Regierung dagegen bezahlte am 1. Januar und am 1. Juli 1872 je 4,670.000 Fr., gewährleistete vom Eröffnungstag die oben angegebene Verzinsung des Baukapitals und übertrug der Aktiengesellschaft die Ansprüche des rumänischen Staates gegen die früheren Konzessionäre. Auf Grund dessen kam ein Vergleich zwischen den letzteren und der Gesellschaft zu stande, wonach Stroußberg und Genossen ihre Verpflichtungen durch Zahlung von 6 Mill. Taler ablösten. Dieser Betrag wurde von der Gesellschaft zur Einlösung der Zinsscheine des Jahres 1871 verwendet, der Überschuß von den Aktionären in die neue Gesellschaft eingebracht.</p><lb/> <p>Um ihre Verpflichtungen bei den in Bau befindlichen Linien zu erfüllen, verständigte sich die Rumänische Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft (am 28. 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Von den Hauptlinien, die das ganze Land der Länge nach bogenförmig in der Mitte durchschneiden, waren Zweiglinien gegen Westen und gegen Norden im Anschluß an das ungarische Eisenbahnnetz sowie gegen Süden nach den Donauhäfen vorgesehen. Auch wurde darauf Bedacht genommen, eine Schienenverbindung zwischen der oberen Moldau und dem Schwarzen Meer über Rußland durch die Linie Jassy-Ungheni zu schaffen.</p><lb/> <p>Zunächst wurde der Bau der 21·419 <hi rendition="#i">km</hi> langen eingleisigen Linie Jassy-Ungheni mit russischer Spurweite (1524 <hi rendition="#i">mm</hi>) nach dem Pauschalsystem vergeben. Am 1. August 1874 wurde diese eröffnet. 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Die Bau- und Betriebsgesellschaft war verpflichtet, die Linien Roman-Tecuciu-Barboşi-Galatz, Tecuciu-Berlad, Barboşi-Chitila-Bukarest, Chitila-Piteşti und die Hafenbahnen der Stationen Galatz und Braila bis zum 1. September, die Bukarester Verbindungsbahn bis zum 1. Dezember 1872 und die Strecke Piteşti-Craiova-Verciorova bis zum 5. Januar 1875 fertigzustellen, die dem Übereinkommen nicht beigetretenen Inhaber von Schuldverschreibungen zu entschädigen und den Verpflichtungen der früheren Konzessionäre nachzukommen. Die rumänische Regierung dagegen bezahlte am 1. Januar und am 1. Juli 1872 je 4,670.000 Fr., gewährleistete vom Eröffnungstag die oben angegebene Verzinsung des Baukapitals und übertrug der Aktiengesellschaft die Ansprüche des rumänischen Staates gegen die früheren Konzessionäre. Auf Grund dessen kam ein Vergleich zwischen den letzteren und der Gesellschaft zu stande, wonach Stroußberg und Genossen ihre Verpflichtungen durch Zahlung von 6 Mill. Taler ablösten. Dieser Betrag wurde von der Gesellschaft zur Einlösung der Zinsscheine des Jahres 1871 verwendet, der Überschuß von den Aktionären in die neue Gesellschaft eingebracht.
Um ihre Verpflichtungen bei den in Bau befindlichen Linien zu erfüllen, verständigte sich die Rumänische Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft (am 28. März 1872) mit der damaligen österreichisch-ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft, die den Bau bis zur bestimmten Zeit vollendete. Letztere übernahm auch für Rechnung der Rumänischen Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft den Betrieb ihrer Linien. Im Jahre 1878 traten an die Spitze der Verwaltung der Rumänischen Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft 3 deutsche Direktoren. Aber schon wurden Verhandlungen wegen Verstaatlichung dieser Linien eingeleitet, die am 26. Januar (7. Februar) 1880 zum Abschluß gelangten.
Im Einvernehmen zwischen der rumänischen Regierung und dem Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft wurden die Bedingungen für den Übergang der Verwaltung und des Betriebs der gesamten Linien der Rumänischen Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft in den Staatsbetrieb vorher festgestellt. Es wurde vereinbart, daß sobald der Aufsichtsrat die Zustimmung der unbedingten Mehrheit durch Niederlegung von mehr als 5/10 aller bestehenden Stamm- und Vorzugsaktien nachgewiesen hätte, der Umtausch derselben in 6% ige Staatsschuldverschreibungen beginnen sollte, u. zw. wurden für die Stammaktien 60%, für die Vorzugsaktien 1331/2% des Nennwertes der Anteilscheine bezahlt. Außerdem genossen die rechtzeitig zur Umwandlung niedergelegten Stamm- und Vorzugsaktien eine einmalige Vergütung von 2 bzw. 21/2%, unbeschadet der Ausbezahlung des Gewinnanteils der ersteren für das Jahr 1879. Die nicht umgetauschten Stammaktien erhielten eine feste Verzinsung von 31/3%, die Vorzugsaktien eine solche von 8%. Nachdem die am 3. März 1880 in Berlin abgehaltene Generalversammlung zugestimmt hatte, gelangte der Vertrag am 22. desselben Monats in Wirksamkeit und an Stelle der bisherigen Verwaltungsbehörde trat die Direktion der Rumänischen Staatseisenbahnen.
Durch die Wahl der Richtung der rumänischen Haupteisenbahnlinien vom Norden bei Burdujeni über Paşcani-Roman-Tecuciu-Barboşi-Galatz, Barboşi-Braila-Ploeşti-Chitila-Bukarest, Chitila-Piteşti-Craiova-Verciorova im äußersten Südwesten des Landes war der Grundplan für den weiteren Ausbau des gesamten zukünftigen rumänischen Eisenbahnnetzes vorgezeichnet. Von den Hauptlinien, die das ganze Land der Länge nach bogenförmig in der Mitte durchschneiden, waren Zweiglinien gegen Westen und gegen Norden im Anschluß an das ungarische Eisenbahnnetz sowie gegen Süden nach den Donauhäfen vorgesehen. Auch wurde darauf Bedacht genommen, eine Schienenverbindung zwischen der oberen Moldau und dem Schwarzen Meer über Rußland durch die Linie Jassy-Ungheni zu schaffen.
Zunächst wurde der Bau der 21·419 km langen eingleisigen Linie Jassy-Ungheni mit russischer Spurweite (1524 mm) nach dem Pauschalsystem vergeben. Am 1. August 1874 wurde diese eröffnet. Die Baukosten bezifferten sich auf 4,611.006·41 Fr.
Um eine Verbindung der rumänischen Hauptstadt sowie der günstig gelegenen wichtigen Stadt Ploeşti mit Siebenbürgen herzustellen, waren sowohl wirtschaftliche 1 als auch nationalpolitische Gründe bestimmend. Es wurde deshalb im Jahre 1875 der Bau der 84·617 km
1 Die Linie Ploeşti-Câmpina-Sinaia-Predeal durchquert das Gebiet der Petroleumzone und der Steinsalzgruben.
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