Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.nicht mehr gelingt, sind solche seichte Einschnitte bei Verwehungsgefahren vom Betriebsstandpunkt nicht mit Unrecht als bedenklich zu bezeichnen. Hierzu kommt noch, daß Anwehungen im Profilausmaß von 20-30 m2, u. zw. auch für mitteleuropäische Verhältnisse keinesfalls zu den Seltenheiten gehören. Abb. 249. Dieses Profilausmaß der Schneeanwehungen hängt naturgemäß von der Dauer des Schneetreibens und von der Größe und der Beschaffenheit des dem Bahnkörper auf der Windseite vorgelagerten Geländes ab. Wenn dieses Vorland mit Buschwerk dicht bestanden oder dicht bewaldet ist, kann ein Schneetreiben überhaupt nicht eintreten. Ebene, freie Wiesen und Weideflächen sowie bestelltes Ackergelände ohne Furchen und Gräben sind für Schneetreiben am förderlichsten. Wenn daher das Vorland große Tiefe und gleichmäßige Oberfläche besitzt, keine Gräben, Hecken, Wälle oder Buschwerk enthält und reichlich mit lockerem Schnee bedeckt ist, sind die Verhältnisse für Schneetreiben am günstigsten. Die allfällige Neigung eines im allgemeinen flachen Vorlandes ist hierbei weniger von Einfluß, ausschlaggebend aber der Winkel, unter dem der Wind das Gelände trifft, dann selbstverständlich auch dessen Stärke und Dauer. E. Schubert hat in den Siebzigerjahren bei Görlitz in Preußisch-Schlesien mehrfach Schneeablagerung von etwa 40 m2 Profilausmaß bei 2000 m Vorlandstiefe und dreitägiger Dauer des Schneetreibens beobachtet, bei 36stündigem Schneetreiben Schneeablagerung von 25 m2 Querschnittsfläche an der gleichen Bahnstelle und gleichzeitig solche von 19 m2 Querschnitt an einer andern Stelle, nämlich bei Sorau in der Niederlausitz, an der das Vorland eine Tiefe von 1600 m aufwies. Nach dem am 26., 27. und 28. Januar 1897 stattgefundenen oberen Schneetreiben hat der genannte Autor zwischen Sorau und Benau bei 2000 m Vorlandstiefe Schneeanwehungen im Profilausmaß von 30·8 m2 festgestellt. Nach Schubert kann im Durchschnitt bei vollständig freiem Gelände und geringeren Vorlandstiefen (bis 750 m) mit Ablagerungsquerschnitten von 3-5 m2 für 100 m Vorlandstiefe gerechnet werden; bei ausgedehnterem Vorland und weniger ungünstigen Verhältnissen kann jedoch dieser Einheitssatz auf 2, bzw. sogar auf 1 m2 herabgesetzt werden. Abb. 250. In Abb. 250 sind diese Angaben graphisch dargestellt. Es ergibt sich daraus für die gedachten Durchschnittsverhältnisse das Gesamtausmaß der Schneeanwehung bei kleineren Vorlandstiefen mit etwa 25 m2, bei größeren Vorlandstiefen mit etwa 30 m2. Die bereits im Vorstehenden erwähnte, bei Einschnitten von 2-3 m Tiefe bestehende Verwehungsgefahr ist dadurch vollständig erklärt. Gegenüber diesen Durchschnittswerten muß nach Schubert in Ausnahmefällen mit weit größeren Anwehungsquerschnitten, u. zw. bis zu 100 m2 und darüber gerechnet werden. b) Schutzanlagen gegen Schneeverwehungen (Schneeschutzanlagen) sind, wie bereits eingangs bemerkt, Anlagen zum Schutz gegen Schneeverwehung. Schutzmaßnahmen können, ganz im allgemeinen gesprochen, immer in vorbeugende und in abwehrende unterschieden werden, wobei unter vorbeugenden Maßnahmen solche zu verstehen sind, durch die schon die Bedingungen für das Entstehen der zu bekämpfenden Gefahr nach Tunlichkeit beseitigt werden, während durch abwehrende Maßnahmen gegen die unvermeidliche Gefahr Schutz geboten werden soll. Vorbeugende Schutzmaßnahmen gegen Schneeverwehungsgefahren können in manchen nicht mehr gelingt, sind solche seichte Einschnitte bei Verwehungsgefahren vom Betriebsstandpunkt nicht mit Unrecht als bedenklich zu bezeichnen. Hierzu kommt noch, daß Anwehungen im Profilausmaß von 20–30 m2, u. zw. auch für mitteleuropäische Verhältnisse keinesfalls zu den Seltenheiten gehören. Abb. 249. Dieses Profilausmaß der Schneeanwehungen hängt naturgemäß von der Dauer des Schneetreibens und von der Größe und der Beschaffenheit des dem Bahnkörper auf der Windseite vorgelagerten Geländes ab. Wenn dieses Vorland mit Buschwerk dicht bestanden oder dicht bewaldet ist, kann ein Schneetreiben überhaupt nicht eintreten. Ebene, freie Wiesen und Weideflächen sowie bestelltes Ackergelände ohne Furchen und Gräben sind für Schneetreiben am förderlichsten. Wenn daher das Vorland große Tiefe und gleichmäßige Oberfläche besitzt, keine Gräben, Hecken, Wälle oder Buschwerk enthält und reichlich mit lockerem Schnee bedeckt ist, sind die Verhältnisse für Schneetreiben am günstigsten. Die allfällige Neigung eines im allgemeinen flachen Vorlandes ist hierbei weniger von Einfluß, ausschlaggebend aber der Winkel, unter dem der Wind das Gelände trifft, dann selbstverständlich auch dessen Stärke und Dauer. E. Schubert hat in den Siebzigerjahren bei Görlitz in Preußisch-Schlesien mehrfach Schneeablagerung von etwa 40 m2 Profilausmaß bei 2000 m Vorlandstiefe und dreitägiger Dauer des Schneetreibens beobachtet, bei 36stündigem Schneetreiben Schneeablagerung von 25 m2 Querschnittsfläche an der gleichen Bahnstelle und gleichzeitig solche von 19 m2 Querschnitt an einer andern Stelle, nämlich bei Sorau in der Niederlausitz, an der das Vorland eine Tiefe von 1600 m aufwies. Nach dem am 26., 27. und 28. Januar 1897 stattgefundenen oberen Schneetreiben hat der genannte Autor zwischen Sorau und Benau bei 2000 m Vorlandstiefe Schneeanwehungen im Profilausmaß von 30·8 m2 festgestellt. Nach Schubert kann im Durchschnitt bei vollständig freiem Gelände und geringeren Vorlandstiefen (bis 750 m) mit Ablagerungsquerschnitten von 3–5 m2 für 100 m Vorlandstiefe gerechnet werden; bei ausgedehnterem Vorland und weniger ungünstigen Verhältnissen kann jedoch dieser Einheitssatz auf 2, bzw. sogar auf 1 m2 herabgesetzt werden. Abb. 250. In Abb. 250 sind diese Angaben graphisch dargestellt. Es ergibt sich daraus für die gedachten Durchschnittsverhältnisse das Gesamtausmaß der Schneeanwehung bei kleineren Vorlandstiefen mit etwa 25 m2, bei größeren Vorlandstiefen mit etwa 30 m2. Die bereits im Vorstehenden erwähnte, bei Einschnitten von 2–3 m Tiefe bestehende Verwehungsgefahr ist dadurch vollständig erklärt. Gegenüber diesen Durchschnittswerten muß nach Schubert in Ausnahmefällen mit weit größeren Anwehungsquerschnitten, u. zw. bis zu 100 m2 und darüber gerechnet werden. b) Schutzanlagen gegen Schneeverwehungen (Schneeschutzanlagen) sind, wie bereits eingangs bemerkt, Anlagen zum Schutz gegen Schneeverwehung. Schutzmaßnahmen können, ganz im allgemeinen gesprochen, immer in vorbeugende und in abwehrende unterschieden werden, wobei unter vorbeugenden Maßnahmen solche zu verstehen sind, durch die schon die Bedingungen für das Entstehen der zu bekämpfenden Gefahr nach Tunlichkeit beseitigt werden, während durch abwehrende Maßnahmen gegen die unvermeidliche Gefahr Schutz geboten werden soll. 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[Abbildung Abb. 249.
]
Dieses Profilausmaß der Schneeanwehungen hängt naturgemäß von der Dauer des Schneetreibens und von der Größe und der Beschaffenheit des dem Bahnkörper auf der Windseite vorgelagerten Geländes ab.
Wenn dieses Vorland mit Buschwerk dicht bestanden oder dicht bewaldet ist, kann ein Schneetreiben überhaupt nicht eintreten. Ebene, freie Wiesen und Weideflächen sowie bestelltes Ackergelände ohne Furchen und Gräben sind für Schneetreiben am förderlichsten.
Wenn daher das Vorland große Tiefe und gleichmäßige Oberfläche besitzt, keine Gräben, Hecken, Wälle oder Buschwerk enthält und reichlich mit lockerem Schnee bedeckt ist, sind die Verhältnisse für Schneetreiben am günstigsten.
Die allfällige Neigung eines im allgemeinen flachen Vorlandes ist hierbei weniger von Einfluß, ausschlaggebend aber der Winkel, unter dem der Wind das Gelände trifft, dann selbstverständlich auch dessen Stärke und Dauer.
E. Schubert hat in den Siebzigerjahren bei Görlitz in Preußisch-Schlesien mehrfach Schneeablagerung von etwa 40 m2 Profilausmaß bei 2000 m Vorlandstiefe und dreitägiger Dauer des Schneetreibens beobachtet, bei 36stündigem Schneetreiben Schneeablagerung von 25 m2 Querschnittsfläche an der gleichen Bahnstelle und gleichzeitig solche von 19 m2 Querschnitt an einer andern Stelle, nämlich bei Sorau in der Niederlausitz, an der das Vorland eine Tiefe von 1600 m aufwies. Nach dem am 26., 27. und 28. Januar 1897 stattgefundenen oberen Schneetreiben hat der genannte Autor zwischen Sorau und Benau bei 2000 m Vorlandstiefe Schneeanwehungen im Profilausmaß von 30·8 m2 festgestellt.
Nach Schubert kann im Durchschnitt bei vollständig freiem Gelände und geringeren Vorlandstiefen (bis 750 m) mit Ablagerungsquerschnitten von 3–5 m2 für 100 m Vorlandstiefe gerechnet werden; bei ausgedehnterem Vorland und weniger ungünstigen Verhältnissen kann jedoch dieser Einheitssatz auf 2, bzw. sogar auf 1 m2 herabgesetzt werden.
[Abbildung Abb. 250.
]
In Abb. 250 sind diese Angaben graphisch dargestellt. Es ergibt sich daraus für die gedachten Durchschnittsverhältnisse das Gesamtausmaß der Schneeanwehung bei kleineren Vorlandstiefen mit etwa 25 m2, bei größeren Vorlandstiefen mit etwa 30 m2.
Die bereits im Vorstehenden erwähnte, bei Einschnitten von 2–3 m Tiefe bestehende Verwehungsgefahr ist dadurch vollständig erklärt.
Gegenüber diesen Durchschnittswerten muß nach Schubert in Ausnahmefällen mit weit größeren Anwehungsquerschnitten, u. zw. bis zu 100 m2 und darüber gerechnet werden.
b) Schutzanlagen gegen Schneeverwehungen (Schneeschutzanlagen) sind, wie bereits eingangs bemerkt, Anlagen zum Schutz gegen Schneeverwehung.
Schutzmaßnahmen können, ganz im allgemeinen gesprochen, immer in vorbeugende und in abwehrende unterschieden werden, wobei unter vorbeugenden Maßnahmen solche zu verstehen sind, durch die schon die Bedingungen für das Entstehen der zu bekämpfenden Gefahr nach Tunlichkeit beseitigt werden, während durch abwehrende Maßnahmen gegen die unvermeidliche Gefahr Schutz geboten werden soll.
Vorbeugende Schutzmaßnahmen gegen Schneeverwehungsgefahren können in manchen
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