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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Die beweglichen Wehren müßten diesfalls immer in dem Augenblick, in dem die Schneeablagerung ihre Grenze erreicht hat, etwa im Sinne der in Abb. 257 durchgeführten Bezifferung versetzt werden.

Für diese Manipulationen eignen sich nun durchlässige, etwa nach Abb. 258 hergestellte
Abb. 258.
Zäune besser als dichte, von welch letzteren bisher ausschließlich die Rede war, u. zw. deshalb, weil der Graben, der sich anfänglich zwischen dem Zaun und der Vorlagerung bildet, länger offen bleibt (vgl. die Ausführungen auf S. 394).

Durch wiederholtes Versetzen der Zäune im Sinne der Abb. 259 hat der russische Ingenieur


Abb. 259.
Wurzel auf den südrussischen Eisenbahnen Schneeablagerungen bis zu 6 m Höhe erzielt.

Außer der bis jetzt ausschließlich in Betracht gezogenen Wirkung der Schneewehren, die durch den Wind herangetriebenen Schneemassen in den toten Winkeln der Wehren zur Ablagerung zu bringen, können diese unter Umständen aber auch verursachen, daß der Wind gehoben und dadurch der Schnee über die zu schützende Anlage hinübergeweht wird (Schneewehren mit überleitender Wirkung).


Abb. 260.
Solche Erscheinungen sind schon in den Sechzigerjahren am Karst beobachtet und bereits damals zum Schutz der Bahn auszunützen getrachtet worden (vgl. Abb. 260). Es ist aber klar, daß diese überleitenden Wirkungen der Schneewehren erst bei einer entsprechenden Windstärke erfolgen können. Bei geringeren Windstärken wird im allgemeinen meist der Fall eintreten, daß sich die Schneemassen in den toten Winkeln der Schneemauern, wie in Abb. 255 dargestellt, ablagern, es ist aber auch nicht ausgeschlossen, daß der Wind gerade eine solche Stärke erreicht, daß der Schnee zwar, wie in Abb. 260 angenommen, gehoben und verweht wird, aber nicht, wie beabsichtigt, jenseits der Bahn, sondern gerade auf dem Bahnplanum selbst abgelagert wird. Auch solche Fälle sind am Karst beobachtet worden und waren vielleicht mit ein Grund zur Anordnung der doppelten Schneemauern.

Diese Wirkung der Schneewehren, den Luftstrom und mit diesem auch den herangetriebenen Schnee zu heben und statt in den windabwärts gelegenen toten Winkeln der Schneewehre erst in größeren Abständen zur Ablagerung zu bringen, ist also im Interesse der zu schützenden Bahnanlage nicht leicht zur Ausnutzung zu bringen, kann dagegen, nach den oberwähnten Erfahrungen am Karst zu schließen, unter Umständen die Erreichung des mit der Errichtung der Schneewehren vielleicht ausschließlich ins Auge gefaßten Zweckes - Ablagerung des herantreibenden Schnees in den toten Winkeln - ebenfalls in Frage ziehen.

Trotz der Möglichkeit solcher Störungen hat aber die Anwendung der Schneewehren keinen Abbruch gelitten. Die Erklärung hierfür mag wohl darin liegen, daß über die Windstärken, bei welchen das Schneetreiben erfolgt, bei der Anordnung der Schutzanlagen im allgemeinen meist doch gewisse Erfahrungen vorliegen. So treten beispielsweise in Mitteleuropa, wie bereits eingangs erwähnt, Schneetreiben fast ausschließlich bei Windstärken von 4-7 Graden der Beaufortschen Skala, also bei Windgeschwindigkeiten von 5-7 m/Sek. ein, während das Zusammentreffen von Winden mit größeren Stärken und Schneetreiben weit seltener ist. Unter diesen Umständen werden jedenfalls Schneewehren mit überleitender Wirkung weniger in Betracht kommen und sind anderseits auch Störungen der Wirkung der lediglich auf die Ablagerung des Schnees in den toten Winkeln abzielenden Schutzanlagen nicht besonders zu befürchten.

Am Karst dagegen, wo die Schneetreiben meist bei heftiger Bora auftreten, muß mit Störungen der Ablagerungen nächst der Wehren immerhin gerechnet werden. Es bleibt dann nur die Wahl, die überleitende Wirkung der Wehren auszunützen - hohe Mauern knapp am Einschnittsrand - oder diese Wirkung durch geeignete Maßnahmen - Doppelmauern - hintanzuhalten.

Von Interesse ist, daß auch durch die im vorstehenden erwähnten, nach dem Verfahren des russischen Ingenieurs Wurzel durch mehrfache Anwendung durchlässiger Zäune bei den südrussischen Bahnen herbeigeführten Schneeablagerungen (Abb. 259) überleitende Wirkungen beobachtet wurden, sobald diese Schneeablagerungen Höhen von etwa 6 m erreicht hatten. Demgemäß wurde auch durch entsprechende Manipulationen mit den verstellbaren Zäunen zunächst auf die Erzielung eines Schneewalls von dieser Höhe

Die beweglichen Wehren müßten diesfalls immer in dem Augenblick, in dem die Schneeablagerung ihre Grenze erreicht hat, etwa im Sinne der in Abb. 257 durchgeführten Bezifferung versetzt werden.

Für diese Manipulationen eignen sich nun durchlässige, etwa nach Abb. 258 hergestellte
Abb. 258.
Zäune besser als dichte, von welch letzteren bisher ausschließlich die Rede war, u. zw. deshalb, weil der Graben, der sich anfänglich zwischen dem Zaun und der Vorlagerung bildet, länger offen bleibt (vgl. die Ausführungen auf S. 394).

Durch wiederholtes Versetzen der Zäune im Sinne der Abb. 259 hat der russische Ingenieur


Abb. 259.
Wurzel auf den südrussischen Eisenbahnen Schneeablagerungen bis zu 6 m Höhe erzielt.

Außer der bis jetzt ausschließlich in Betracht gezogenen Wirkung der Schneewehren, die durch den Wind herangetriebenen Schneemassen in den toten Winkeln der Wehren zur Ablagerung zu bringen, können diese unter Umständen aber auch verursachen, daß der Wind gehoben und dadurch der Schnee über die zu schützende Anlage hinübergeweht wird (Schneewehren mit überleitender Wirkung).


Abb. 260.
Solche Erscheinungen sind schon in den Sechzigerjahren am Karst beobachtet und bereits damals zum Schutz der Bahn auszunützen getrachtet worden (vgl. Abb. 260). Es ist aber klar, daß diese überleitenden Wirkungen der Schneewehren erst bei einer entsprechenden Windstärke erfolgen können. Bei geringeren Windstärken wird im allgemeinen meist der Fall eintreten, daß sich die Schneemassen in den toten Winkeln der Schneemauern, wie in Abb. 255 dargestellt, ablagern, es ist aber auch nicht ausgeschlossen, daß der Wind gerade eine solche Stärke erreicht, daß der Schnee zwar, wie in Abb. 260 angenommen, gehoben und verweht wird, aber nicht, wie beabsichtigt, jenseits der Bahn, sondern gerade auf dem Bahnplanum selbst abgelagert wird. Auch solche Fälle sind am Karst beobachtet worden und waren vielleicht mit ein Grund zur Anordnung der doppelten Schneemauern.

Diese Wirkung der Schneewehren, den Luftstrom und mit diesem auch den herangetriebenen Schnee zu heben und statt in den windabwärts gelegenen toten Winkeln der Schneewehre erst in größeren Abständen zur Ablagerung zu bringen, ist also im Interesse der zu schützenden Bahnanlage nicht leicht zur Ausnutzung zu bringen, kann dagegen, nach den oberwähnten Erfahrungen am Karst zu schließen, unter Umständen die Erreichung des mit der Errichtung der Schneewehren vielleicht ausschließlich ins Auge gefaßten Zweckes – Ablagerung des herantreibenden Schnees in den toten Winkeln – ebenfalls in Frage ziehen.

Trotz der Möglichkeit solcher Störungen hat aber die Anwendung der Schneewehren keinen Abbruch gelitten. Die Erklärung hierfür mag wohl darin liegen, daß über die Windstärken, bei welchen das Schneetreiben erfolgt, bei der Anordnung der Schutzanlagen im allgemeinen meist doch gewisse Erfahrungen vorliegen. So treten beispielsweise in Mitteleuropa, wie bereits eingangs erwähnt, Schneetreiben fast ausschließlich bei Windstärken von 4–7 Graden der Beaufortschen Skala, also bei Windgeschwindigkeiten von 5–7 m/Sek. ein, während das Zusammentreffen von Winden mit größeren Stärken und Schneetreiben weit seltener ist. Unter diesen Umständen werden jedenfalls Schneewehren mit überleitender Wirkung weniger in Betracht kommen und sind anderseits auch Störungen der Wirkung der lediglich auf die Ablagerung des Schnees in den toten Winkeln abzielenden Schutzanlagen nicht besonders zu befürchten.

Am Karst dagegen, wo die Schneetreiben meist bei heftiger Bora auftreten, muß mit Störungen der Ablagerungen nächst der Wehren immerhin gerechnet werden. Es bleibt dann nur die Wahl, die überleitende Wirkung der Wehren auszunützen – hohe Mauern knapp am Einschnittsrand – oder diese Wirkung durch geeignete Maßnahmen – Doppelmauern – hintanzuhalten.

Von Interesse ist, daß auch durch die im vorstehenden erwähnten, nach dem Verfahren des russischen Ingenieurs Wurzel durch mehrfache Anwendung durchlässiger Zäune bei den südrussischen Bahnen herbeigeführten Schneeablagerungen (Abb. 259) überleitende Wirkungen beobachtet wurden, sobald diese Schneeablagerungen Höhen von etwa 6 m erreicht hatten. Demgemäß wurde auch durch entsprechende Manipulationen mit den verstellbaren Zäunen zunächst auf die Erzielung eines Schneewalls von dieser Höhe

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[392/0411] Die beweglichen Wehren müßten diesfalls immer in dem Augenblick, in dem die Schneeablagerung ihre Grenze erreicht hat, etwa im Sinne der in Abb. 257 durchgeführten Bezifferung versetzt werden. Für diese Manipulationen eignen sich nun durchlässige, etwa nach Abb. 258 hergestellte [Abbildung Abb. 258. ] Zäune besser als dichte, von welch letzteren bisher ausschließlich die Rede war, u. zw. deshalb, weil der Graben, der sich anfänglich zwischen dem Zaun und der Vorlagerung bildet, länger offen bleibt (vgl. die Ausführungen auf S. 394). Durch wiederholtes Versetzen der Zäune im Sinne der Abb. 259 hat der russische Ingenieur [Abbildung Abb. 259. ] Wurzel auf den südrussischen Eisenbahnen Schneeablagerungen bis zu 6 m Höhe erzielt. Außer der bis jetzt ausschließlich in Betracht gezogenen Wirkung der Schneewehren, die durch den Wind herangetriebenen Schneemassen in den toten Winkeln der Wehren zur Ablagerung zu bringen, können diese unter Umständen aber auch verursachen, daß der Wind gehoben und dadurch der Schnee über die zu schützende Anlage hinübergeweht wird (Schneewehren mit überleitender Wirkung). [Abbildung Abb. 260. ] Solche Erscheinungen sind schon in den Sechzigerjahren am Karst beobachtet und bereits damals zum Schutz der Bahn auszunützen getrachtet worden (vgl. Abb. 260). Es ist aber klar, daß diese überleitenden Wirkungen der Schneewehren erst bei einer entsprechenden Windstärke erfolgen können. Bei geringeren Windstärken wird im allgemeinen meist der Fall eintreten, daß sich die Schneemassen in den toten Winkeln der Schneemauern, wie in Abb. 255 dargestellt, ablagern, es ist aber auch nicht ausgeschlossen, daß der Wind gerade eine solche Stärke erreicht, daß der Schnee zwar, wie in Abb. 260 angenommen, gehoben und verweht wird, aber nicht, wie beabsichtigt, jenseits der Bahn, sondern gerade auf dem Bahnplanum selbst abgelagert wird. Auch solche Fälle sind am Karst beobachtet worden und waren vielleicht mit ein Grund zur Anordnung der doppelten Schneemauern. Diese Wirkung der Schneewehren, den Luftstrom und mit diesem auch den herangetriebenen Schnee zu heben und statt in den windabwärts gelegenen toten Winkeln der Schneewehre erst in größeren Abständen zur Ablagerung zu bringen, ist also im Interesse der zu schützenden Bahnanlage nicht leicht zur Ausnutzung zu bringen, kann dagegen, nach den oberwähnten Erfahrungen am Karst zu schließen, unter Umständen die Erreichung des mit der Errichtung der Schneewehren vielleicht ausschließlich ins Auge gefaßten Zweckes – Ablagerung des herantreibenden Schnees in den toten Winkeln – ebenfalls in Frage ziehen. Trotz der Möglichkeit solcher Störungen hat aber die Anwendung der Schneewehren keinen Abbruch gelitten. Die Erklärung hierfür mag wohl darin liegen, daß über die Windstärken, bei welchen das Schneetreiben erfolgt, bei der Anordnung der Schutzanlagen im allgemeinen meist doch gewisse Erfahrungen vorliegen. So treten beispielsweise in Mitteleuropa, wie bereits eingangs erwähnt, Schneetreiben fast ausschließlich bei Windstärken von 4–7 Graden der Beaufortschen Skala, also bei Windgeschwindigkeiten von 5–7 m/Sek. ein, während das Zusammentreffen von Winden mit größeren Stärken und Schneetreiben weit seltener ist. Unter diesen Umständen werden jedenfalls Schneewehren mit überleitender Wirkung weniger in Betracht kommen und sind anderseits auch Störungen der Wirkung der lediglich auf die Ablagerung des Schnees in den toten Winkeln abzielenden Schutzanlagen nicht besonders zu befürchten. Am Karst dagegen, wo die Schneetreiben meist bei heftiger Bora auftreten, muß mit Störungen der Ablagerungen nächst der Wehren immerhin gerechnet werden. Es bleibt dann nur die Wahl, die überleitende Wirkung der Wehren auszunützen – hohe Mauern knapp am Einschnittsrand – oder diese Wirkung durch geeignete Maßnahmen – Doppelmauern – hintanzuhalten. Von Interesse ist, daß auch durch die im vorstehenden erwähnten, nach dem Verfahren des russischen Ingenieurs Wurzel durch mehrfache Anwendung durchlässiger Zäune bei den südrussischen Bahnen herbeigeführten Schneeablagerungen (Abb. 259) überleitende Wirkungen beobachtet wurden, sobald diese Schneeablagerungen Höhen von etwa 6 m erreicht hatten. Demgemäß wurde auch durch entsprechende Manipulationen mit den verstellbaren Zäunen zunächst auf die Erzielung eines Schneewalls von dieser Höhe

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/411>, abgerufen am 01.11.2024.