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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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III. Verkehr.

A. Personenverkehr und Gepäckbeförderung.

Personen und Gepäck können zwischen fast allen Stationen direkt abgefertigt werden. Hierbei werden die Fahrpreise und Gepäcksätze durch Zusammenziehen der innerhalb der einzelnen Bahnen geltenden Sätze gebildet.

Über den vom Jahre 1906 ab gültigen Personentarif der Staatsbahnen, der auf einer Art von Zonentarifsystem aufgebaut ist, vgl. Art. Personentarife, Bd. VI, S. 493.

Auf den Privatbahnen sind die Fahrpreise im allgemeinen höher als auf den Staatsbahnen.

B. Güterverkehr.

Über die schwedischen Tarife für Beförderung von lebenden Tieren, Fuhrwerk u. s. w. sowie von Gütern im engeren Sinne s. Art. Gütertarife.

Zur Förderung des Verkehrs, wie auch, um einer schädlichen Konkurrenz zwischen den Bahnen vorzubeugen, wurde im Jahre 1882 ein Gütertarifverband gebildet, der nunmehr die Staatsbahnen in ihrer Gesamtheit und fast alle Privatbahnen umfaßt.

Die Güterklassifikation der schwedischen Bahnen ist recht umständlich. Der Staatsbahntarif enthält 14 verschiedene Tarifklassen für Frachtgut, wozu eine Menge von Ausnahmesätzen für gewisse Gütersendungen zwischen bestimmten Stationen kommen. Die Tarifberechnung für Frachtgut ist verschieden, je nach dem Gewicht der Sendung. Als Wagenladungen werden für einzelne Güter nur Sendungen von mindestens 2500 kg betrachtet.

Der Umfang des Personen- und Güterverkehrs der Staats- und Privatbahnen im Jahre 1913 sowie sonstige statistische Angaben sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich.

Schwedische Eisenbahnen.

Anmerkung. Für die Jahre 1890 und 1900 sind unter der Rubrik "Beförderte Güter" nur Fracht- und Eilgüter, unter "Einnahmen aus dem Personenverkehr" auch Einnahmen aus dem Gepäcktransport und aus dem Postverkehr und unter der Rubrik "Betriebsausgaben" auch "Sonstige Ausgaben" inbegriffen.

III. Verkehr.

A. Personenverkehr und Gepäckbeförderung.

Personen und Gepäck können zwischen fast allen Stationen direkt abgefertigt werden. Hierbei werden die Fahrpreise und Gepäcksätze durch Zusammenziehen der innerhalb der einzelnen Bahnen geltenden Sätze gebildet.

Über den vom Jahre 1906 ab gültigen Personentarif der Staatsbahnen, der auf einer Art von Zonentarifsystem aufgebaut ist, vgl. Art. Personentarife, Bd. VI, S. 493.

Auf den Privatbahnen sind die Fahrpreise im allgemeinen höher als auf den Staatsbahnen.

B. Güterverkehr.

Über die schwedischen Tarife für Beförderung von lebenden Tieren, Fuhrwerk u. s. w. sowie von Gütern im engeren Sinne s. Art. Gütertarife.

Zur Förderung des Verkehrs, wie auch, um einer schädlichen Konkurrenz zwischen den Bahnen vorzubeugen, wurde im Jahre 1882 ein Gütertarifverband gebildet, der nunmehr die Staatsbahnen in ihrer Gesamtheit und fast alle Privatbahnen umfaßt.

Die Güterklassifikation der schwedischen Bahnen ist recht umständlich. Der Staatsbahntarif enthält 14 verschiedene Tarifklassen für Frachtgut, wozu eine Menge von Ausnahmesätzen für gewisse Gütersendungen zwischen bestimmten Stationen kommen. Die Tarifberechnung für Frachtgut ist verschieden, je nach dem Gewicht der Sendung. Als Wagenladungen werden für einzelne Güter nur Sendungen von mindestens 2500 kg betrachtet.

Der Umfang des Personen- und Güterverkehrs der Staats- und Privatbahnen im Jahre 1913 sowie sonstige statistische Angaben sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich.

Schwedische Eisenbahnen.

Anmerkung. Für die Jahre 1890 und 1900 sind unter der Rubrik „Beförderte Güter“ nur Fracht- und Eilgüter, unter „Einnahmen aus dem Personenverkehr“ auch Einnahmen aus dem Gepäcktransport und aus dem Postverkehr und unter der Rubrik „Betriebsausgaben“ auch „Sonstige Ausgaben“ inbegriffen.

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[434/0455] III. Verkehr. A. Personenverkehr und Gepäckbeförderung. Personen und Gepäck können zwischen fast allen Stationen direkt abgefertigt werden. Hierbei werden die Fahrpreise und Gepäcksätze durch Zusammenziehen der innerhalb der einzelnen Bahnen geltenden Sätze gebildet. Über den vom Jahre 1906 ab gültigen Personentarif der Staatsbahnen, der auf einer Art von Zonentarifsystem aufgebaut ist, vgl. Art. Personentarife, Bd. VI, S. 493. Auf den Privatbahnen sind die Fahrpreise im allgemeinen höher als auf den Staatsbahnen. B. Güterverkehr. Über die schwedischen Tarife für Beförderung von lebenden Tieren, Fuhrwerk u. s. w. sowie von Gütern im engeren Sinne s. Art. Gütertarife. Zur Förderung des Verkehrs, wie auch, um einer schädlichen Konkurrenz zwischen den Bahnen vorzubeugen, wurde im Jahre 1882 ein Gütertarifverband gebildet, der nunmehr die Staatsbahnen in ihrer Gesamtheit und fast alle Privatbahnen umfaßt. Die Güterklassifikation der schwedischen Bahnen ist recht umständlich. Der Staatsbahntarif enthält 14 verschiedene Tarifklassen für Frachtgut, wozu eine Menge von Ausnahmesätzen für gewisse Gütersendungen zwischen bestimmten Stationen kommen. Die Tarifberechnung für Frachtgut ist verschieden, je nach dem Gewicht der Sendung. Als Wagenladungen werden für einzelne Güter nur Sendungen von mindestens 2500 kg betrachtet. Der Umfang des Personen- und Güterverkehrs der Staats- und Privatbahnen im Jahre 1913 sowie sonstige statistische Angaben sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Schwedische Eisenbahnen. Anmerkung. Für die Jahre 1890 und 1900 sind unter der Rubrik „Beförderte Güter“ nur Fracht- und Eilgüter, unter „Einnahmen aus dem Personenverkehr“ auch Einnahmen aus dem Gepäcktransport und aus dem Postverkehr und unter der Rubrik „Betriebsausgaben“ auch „Sonstige Ausgaben“ inbegriffen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 434. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/455>, abgerufen am 01.11.2024.