Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.Abb. 35. Untergestell und Seitenwandschnitt des Stahlwagens der New York Central und Hudson River-Eisenbahn. Für die Kastenverkleidung sind innen und außen Stahlbleche, für die Dachbedeckung galvanisierte Stahlbleche verwendet. Die Kastenwände und das Dach sind mit Flaxlinum isoliert. III. Laufwerk und Untergestell. Räder, Achsen, Achslager, Drehgestelle. Bezüglich der Bauart und Anordnung dieser Teile wird auf die besonderen Aufsätze verwiesen (s. auch Abschn. II A dieses Artikels, dann den Artikel Güterwagen), ferner auf die im Gebiet des VDEV. gültigen Vorschriften der TV. über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen von 1909 sowie die Bauvorschriften in der Technischen Einheit im Eisenbahnwesen von 1907. Hier sei nur erwähnt, daß die Anordnung der Achsen einen sehr erheblichen Einfluß auf den Gang der Wagen hat. Ein Wagen wird um so ruhiger laufen, je größer sein Radstand (die Entfernung der Endachsen) überhaupt und im Verhältnis zur Kastenlänge ist. Die Achsen sind entweder 1. im Wagenuntergestell fest gelagert oder 2. im Wagenuntergestell derart angeordnet, daß sie sich in Gleiskrümmungen einstellen können, oder 3. in besonderen Gestellen (Drehgestellen) untergebracht. Man unterscheidet hiernach: Wagen mit festem Radstand; Wagen mit einstellbaren Achsen, Lenkachsen; Wagen mit Drehgestellen. P. der ersten Art werden heute nur noch selten gebaut. Die Größe ihres Radstandes richtet sich nach den Krümmungen der Bahn (vgl. § 118 der TV. von 1909). Bei den P. der zweiten Art darf der Radstand wesentlich größer sein als bei den erstgenannten, doch soll er aus Gründen der Betriebssicherheit bei Krümmungen von 180 m das Maß von 9·0 m und bei Krümmungen von 200 m das Maß von 10·0 m nicht überschreiten (§ 118 der TV. von 1909). Die Lenkachsen sind entweder frei oder zwangläufig einstellbar. Die freien Lenkachsen, darunter die sog. Vereinslenkachsen, verdienen wegen ihrer Einfachheit und Billigkeit den Vorzug. Die dem VDEV. angehörenden Bahnen lassen alle neuen 2- und 3achsigen P. mit Abb. 35. Untergestell und Seitenwandschnitt des Stahlwagens der New York Central und Hudson River-Eisenbahn. Für die Kastenverkleidung sind innen und außen Stahlbleche, für die Dachbedeckung galvanisierte Stahlbleche verwendet. Die Kastenwände und das Dach sind mit Flaxlinum isoliert. III. Laufwerk und Untergestell. Räder, Achsen, Achslager, Drehgestelle. Bezüglich der Bauart und Anordnung dieser Teile wird auf die besonderen Aufsätze verwiesen (s. auch Abschn. II A dieses Artikels, dann den Artikel Güterwagen), ferner auf die im Gebiet des VDEV. gültigen Vorschriften der TV. über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen von 1909 sowie die Bauvorschriften in der Technischen Einheit im Eisenbahnwesen von 1907. Hier sei nur erwähnt, daß die Anordnung der Achsen einen sehr erheblichen Einfluß auf den Gang der Wagen hat. Ein Wagen wird um so ruhiger laufen, je größer sein Radstand (die Entfernung der Endachsen) überhaupt und im Verhältnis zur Kastenlänge ist. Die Achsen sind entweder 1. im Wagenuntergestell fest gelagert oder 2. im Wagenuntergestell derart angeordnet, daß sie sich in Gleiskrümmungen einstellen können, oder 3. in besonderen Gestellen (Drehgestellen) untergebracht. Man unterscheidet hiernach: Wagen mit festem Radstand; Wagen mit einstellbaren Achsen, Lenkachsen; Wagen mit Drehgestellen. P. der ersten Art werden heute nur noch selten gebaut. Die Größe ihres Radstandes richtet sich nach den Krümmungen der Bahn (vgl. § 118 der TV. von 1909). Bei den P. der zweiten Art darf der Radstand wesentlich größer sein als bei den erstgenannten, doch soll er aus Gründen der Betriebssicherheit bei Krümmungen von 180 m das Maß von 9·0 m und bei Krümmungen von 200 m das Maß von 10·0 m nicht überschreiten (§ 118 der TV. von 1909). Die Lenkachsen sind entweder frei oder zwangläufig einstellbar. Die freien Lenkachsen, darunter die sog. Vereinslenkachsen, verdienen wegen ihrer Einfachheit und Billigkeit den Vorzug. Die dem VDEV. angehörenden Bahnen lassen alle neuen 2- und 3achsigen P. mit <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0049" n="39"/><lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen08_1917/figures/roell_eisenbahnwesen08_1917_figure-0047.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 35. 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[Abbildung Abb. 35. Untergestell und Seitenwandschnitt des Stahlwagens der New York Central und Hudson River-Eisenbahn.
]
liegt eine Schicht von 19 mm starkem, feuersicherem Flaxlinum und darüber in einem Abstand von 38 mm der Holzboden aus Zirbelkiefer.
Für die Kastenverkleidung sind innen und außen Stahlbleche, für die Dachbedeckung galvanisierte Stahlbleche verwendet. Die Kastenwände und das Dach sind mit Flaxlinum isoliert.
III. Laufwerk und Untergestell.
Räder, Achsen, Achslager, Drehgestelle.
Bezüglich der Bauart und Anordnung dieser Teile wird auf die besonderen Aufsätze verwiesen (s. auch Abschn. II A dieses Artikels, dann den Artikel Güterwagen), ferner auf die im Gebiet des VDEV. gültigen Vorschriften der TV. über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen von 1909 sowie die Bauvorschriften in der Technischen Einheit im Eisenbahnwesen von 1907. Hier sei nur erwähnt, daß die Anordnung der Achsen einen sehr erheblichen Einfluß auf den Gang der Wagen hat. Ein Wagen wird um so ruhiger laufen, je größer sein Radstand (die Entfernung der Endachsen) überhaupt und im Verhältnis zur Kastenlänge ist.
Die Achsen sind entweder
1. im Wagenuntergestell fest gelagert oder
2. im Wagenuntergestell derart angeordnet, daß sie sich in Gleiskrümmungen einstellen können, oder
3. in besonderen Gestellen (Drehgestellen) untergebracht.
Man unterscheidet hiernach:
Wagen mit festem Radstand;
Wagen mit einstellbaren Achsen, Lenkachsen;
Wagen mit Drehgestellen.
P. der ersten Art werden heute nur noch selten gebaut. Die Größe ihres Radstandes richtet sich nach den Krümmungen der Bahn (vgl. § 118 der TV. von 1909).
Bei den P. der zweiten Art darf der Radstand wesentlich größer sein als bei den erstgenannten, doch soll er aus Gründen der Betriebssicherheit
bei Krümmungen von 180 m das Maß von 9·0 m und
bei Krümmungen von 200 m das Maß von 10·0 m
nicht überschreiten (§ 118 der TV. von 1909). Die Lenkachsen sind entweder frei oder zwangläufig einstellbar. Die freien Lenkachsen, darunter die sog. Vereinslenkachsen, verdienen wegen ihrer Einfachheit und Billigkeit den Vorzug. Die dem VDEV. angehörenden Bahnen lassen alle neuen 2- und 3achsigen P. mit
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