Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.drängte möglichst große Radstände zur Erzielung eines ruhigen Ganges der Fahrzeuge anzuwenden. Abb. 42 a u. b. Untergestell eines 4achsigen Abteilwagens III. Klasse der bayerischen Staatseisenbahnen. Die Wagenlänge muß der Größe des Radstandes angepaßt werden. Die Ausladungen über die Endachsen der Drehzapfen (Überhänge) dürfen aus Gründen der Betriebssicherheit bestimmte Maße nicht überschreiten, damit die Bufferscheiben zweier verkuppelter Wagen in Krümmungen nicht außer Eingriff kommen sondern sich noch in genügend großen Flächen berühren. Die TV. von 1909 geben in § 125 die bei den üblichen Radständen und Drehzapfenabständen zulässigen größten Wagenlängen und Überhänge an. Die dort aufgeführten Maße sind für Wagen mit Faltenbälgen und für Wagen mit Übergangsbrücken für den durchgehenden Verkehr bindend. Die Form und die in den verschiedenen Ländern üblichen Abmessungen der Personenwagenkasten sind aus den Taf. I-IV und aus den Abb. 22-31 zu ersehen. Die Seitenwände der Durchgangswagen sind gerade, die der Abteilwagen zur Erleichterung des Einsteigens unten eingezogen. Der Wagen besteht im wesentlichen aus den Seiten-, Stirn- und Zwischenwänden, dem Fußboden und dem Dach. Kastengerippe. Das Kastengerippe (Gerippe der Wände und des Daches) wird gebildet durch die oberen und unteren Längs- und Querrahmen (Bodenrahmen und Dachrahmen), die Kastensäulen und die Dachbogen oder Dachspriegel. Zwischen den Kastensäulen werden zur Absteifung, zur Befestigung der Schalung und als Rahmen für die Fensteröffnungen Riegel eingesetzt. Die Kastensäulen stehen auf den Bodenrahmen und tragen die Dachrahmen. Ihre Lage richtet sich nach der Anordnung der Fenster und Türen. Die Geripphölzer sind durch Zapfen, z. T. auch noch durch aufgeschraubte eiserne Winkel oder Preßbleche verbunden. Zur Erhaltung des Schrägverbandes der Seitenwände sind häufig Streben oder Zugbänder angeordnet, wie aus den Abb. 44 a-c des Kastengerippes eines Abb. 42 c. drängte möglichst große Radstände zur Erzielung eines ruhigen Ganges der Fahrzeuge anzuwenden. Abb. 42 a u. b. Untergestell eines 4achsigen Abteilwagens III. Klasse der bayerischen Staatseisenbahnen. Die Wagenlänge muß der Größe des Radstandes angepaßt werden. Die Ausladungen über die Endachsen der Drehzapfen (Überhänge) dürfen aus Gründen der Betriebssicherheit bestimmte Maße nicht überschreiten, damit die Bufferscheiben zweier verkuppelter Wagen in Krümmungen nicht außer Eingriff kommen sondern sich noch in genügend großen Flächen berühren. Die TV. von 1909 geben in § 125 die bei den üblichen Radständen und Drehzapfenabständen zulässigen größten Wagenlängen und Überhänge an. Die dort aufgeführten Maße sind für Wagen mit Faltenbälgen und für Wagen mit Übergangsbrücken für den durchgehenden Verkehr bindend. Die Form und die in den verschiedenen Ländern üblichen Abmessungen der Personenwagenkasten sind aus den Taf. I–IV und aus den Abb. 22–31 zu ersehen. Die Seitenwände der Durchgangswagen sind gerade, die der Abteilwagen zur Erleichterung des Einsteigens unten eingezogen. Der Wagen besteht im wesentlichen aus den Seiten-, Stirn- und Zwischenwänden, dem Fußboden und dem Dach. Kastengerippe. Das Kastengerippe (Gerippe der Wände und des Daches) wird gebildet durch die oberen und unteren Längs- und Querrahmen (Bodenrahmen und Dachrahmen), die Kastensäulen und die Dachbogen oder Dachspriegel. Zwischen den Kastensäulen werden zur Absteifung, zur Befestigung der Schalung und als Rahmen für die Fensteröffnungen Riegel eingesetzt. Die Kastensäulen stehen auf den Bodenrahmen und tragen die Dachrahmen. Ihre Lage richtet sich nach der Anordnung der Fenster und Türen. Die Geripphölzer sind durch Zapfen, z. T. auch noch durch aufgeschraubte eiserne Winkel oder Preßbleche verbunden. 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drängte möglichst große Radstände zur Erzielung eines ruhigen Ganges der Fahrzeuge anzuwenden.
[Abbildung Abb. 42 a u. b. Untergestell eines 4achsigen Abteilwagens III. Klasse der bayerischen Staatseisenbahnen.
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Die Wagenlänge muß der Größe des Radstandes angepaßt werden. Die Ausladungen über die Endachsen der Drehzapfen (Überhänge) dürfen aus Gründen der Betriebssicherheit bestimmte Maße nicht überschreiten, damit die Bufferscheiben zweier verkuppelter Wagen in Krümmungen nicht außer Eingriff kommen sondern sich noch in genügend großen Flächen berühren. Die TV. von 1909 geben in § 125 die bei den üblichen Radständen und Drehzapfenabständen zulässigen größten Wagenlängen und Überhänge an. Die dort aufgeführten Maße sind für Wagen mit Faltenbälgen und für Wagen mit Übergangsbrücken für den durchgehenden Verkehr bindend.
Die Form und die in den verschiedenen Ländern üblichen Abmessungen der Personenwagenkasten sind aus den Taf. I–IV und aus den Abb. 22–31 zu ersehen. Die Seitenwände der Durchgangswagen sind gerade, die der Abteilwagen zur Erleichterung des Einsteigens unten eingezogen.
Der Wagen besteht im wesentlichen aus den Seiten-, Stirn- und Zwischenwänden, dem Fußboden und dem Dach.
Kastengerippe. Das Kastengerippe (Gerippe der Wände und des Daches) wird gebildet durch die oberen und unteren Längs- und Querrahmen (Bodenrahmen und Dachrahmen), die Kastensäulen und die Dachbogen oder Dachspriegel. Zwischen den Kastensäulen werden zur Absteifung, zur Befestigung der Schalung und als Rahmen für die Fensteröffnungen Riegel eingesetzt. Die Kastensäulen stehen auf den Bodenrahmen und tragen die Dachrahmen. Ihre Lage richtet sich nach der Anordnung der Fenster und Türen.
Die Geripphölzer sind durch Zapfen, z. T. auch noch durch aufgeschraubte eiserne Winkel oder Preßbleche verbunden. Zur Erhaltung des Schrägverbandes der Seitenwände sind häufig Streben oder Zugbänder angeordnet, wie aus den Abb. 44 a–c des Kastengerippes eines
[Abbildung Abb. 42 c.
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4achsigen Durchgangswagens III. Klasse der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen zu ersehen ist.
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