Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.greift. Im Wageninnern werden die Einsteigtüren an den Seiten und oben durch Lederstreifen abgedichtet, die etwas über den Rand der Türöffnung vorstehen und mit Holzleisten an der Wand befestigt sind. Bei allen P., deren Seitentüren nach außen aufschlagen, müssen innen an den Öffnungen dieser Türen neben dem Türfalz Schutzvorrichtungen Abb. 45. Seitentür für Abteilwagen I.-III. Klasse der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen. An der Innenseite der Türen sind zur Erleichterung des Einsteigens Handgriffe oder schräg laufende Seile mit einem Überzug von Stoff oder Ledergeflecht angebracht. Die Seitentüren haben meist 2 Verschlußvorrichtungen, darunter einen Vorreiber oder Einreiber. In neuerer Zeit werden die Verschlüsse vielfach so eingerichtet, daß die Türen auch von innen geöffnet werden können. Nach § 1372 der TV. von 1909 müssen bei Neubauten und größeren Umbauten alle äußeren Handgriffe der Türverschlüsse, die sich nicht von innen handhaben lassen, so angeordnet werden, daß sie auch vom Innern des Wagens aus bei offenem Fenster mit der Hand erfaßt werden können. Wenn die Türen Dornverschluß erhalten, so müssen im Vereinsgebiet die Dorne und Schlüssel die in § 1374 der TV. von 1909 vorgeschriebenen Abmessungen haben. Bei P. der Untergrundbahnen und bei solchen einzelner Stadt- und Vorortbahnen mit Massenverkehr sind an den Langseiten Schiebetüren angebracht. So verwendet z. B. die amerikanische greift. Im Wageninnern werden die Einsteigtüren an den Seiten und oben durch Lederstreifen abgedichtet, die etwas über den Rand der Türöffnung vorstehen und mit Holzleisten an der Wand befestigt sind. Bei allen P., deren Seitentüren nach außen aufschlagen, müssen innen an den Öffnungen dieser Türen neben dem Türfalz Schutzvorrichtungen Abb. 45. Seitentür für Abteilwagen I.–III. Klasse der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen. An der Innenseite der Türen sind zur Erleichterung des Einsteigens Handgriffe oder schräg laufende Seile mit einem Überzug von Stoff oder Ledergeflecht angebracht. Die Seitentüren haben meist 2 Verschlußvorrichtungen, darunter einen Vorreiber oder Einreiber. In neuerer Zeit werden die Verschlüsse vielfach so eingerichtet, daß die Türen auch von innen geöffnet werden können. Nach § 1372 der TV. von 1909 müssen bei Neubauten und größeren Umbauten alle äußeren Handgriffe der Türverschlüsse, die sich nicht von innen handhaben lassen, so angeordnet werden, daß sie auch vom Innern des Wagens aus bei offenem Fenster mit der Hand erfaßt werden können. Wenn die Türen Dornverschluß erhalten, so müssen im Vereinsgebiet die Dorne und Schlüssel die in § 1374 der TV. von 1909 vorgeschriebenen Abmessungen haben. 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greift. Im Wageninnern werden die Einsteigtüren an den Seiten und oben durch Lederstreifen abgedichtet, die etwas über den Rand der Türöffnung vorstehen und mit Holzleisten an der Wand befestigt sind.
Bei allen P., deren Seitentüren nach außen aufschlagen, müssen innen an den Öffnungen dieser Türen neben dem Türfalz Schutzvorrichtungen
[Abbildung Abb. 45. Seitentür für Abteilwagen I.–III. Klasse der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen.
]
(Fingerschutzleisten) gegen Verletzungen angebracht werden (s. § 1375 der TV. von 1909). Die Fingerschutzleiste, die in neuerer Zeit meist zu beiden Seiten der Türöffnungen angeordnet wird, besteht in der I. und II. Klasse aus einem mit Plüsch überzogenen Leder- oder Pappstreifen, in der III. Klasse aus einer gekehlten Holzleiste.
An der Innenseite der Türen sind zur Erleichterung des Einsteigens Handgriffe oder schräg laufende Seile mit einem Überzug von Stoff oder Ledergeflecht angebracht.
Die Seitentüren haben meist 2 Verschlußvorrichtungen, darunter einen Vorreiber oder Einreiber. In neuerer Zeit werden die Verschlüsse vielfach so eingerichtet, daß die Türen auch von innen geöffnet werden können.
Nach § 1372 der TV. von 1909 müssen bei Neubauten und größeren Umbauten alle äußeren Handgriffe der Türverschlüsse, die sich nicht von innen handhaben lassen, so angeordnet werden, daß sie auch vom Innern des Wagens aus bei offenem Fenster mit der Hand erfaßt werden können.
Wenn die Türen Dornverschluß erhalten, so müssen im Vereinsgebiet die Dorne und Schlüssel die in § 1374 der TV. von 1909 vorgeschriebenen Abmessungen haben.
Bei P. der Untergrundbahnen und bei solchen einzelner Stadt- und Vorortbahnen mit Massenverkehr sind an den Langseiten Schiebetüren angebracht. So verwendet z. B. die amerikanische
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