Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

Bild:
<< vorherige Seite

greift. Im Wageninnern werden die Einsteigtüren an den Seiten und oben durch Lederstreifen abgedichtet, die etwas über den Rand der Türöffnung vorstehen und mit Holzleisten an der Wand befestigt sind.

Bei allen P., deren Seitentüren nach außen aufschlagen, müssen innen an den Öffnungen dieser Türen neben dem Türfalz Schutzvorrichtungen


Abb. 45. Seitentür für Abteilwagen I.-III. Klasse der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen.
(Fingerschutzleisten) gegen Verletzungen angebracht werden (s. § 1375 der TV. von 1909). Die Fingerschutzleiste, die in neuerer Zeit meist zu beiden Seiten der Türöffnungen angeordnet wird, besteht in der I. und II. Klasse aus einem mit Plüsch überzogenen Leder- oder Pappstreifen, in der III. Klasse aus einer gekehlten Holzleiste.

An der Innenseite der Türen sind zur Erleichterung des Einsteigens Handgriffe oder schräg laufende Seile mit einem Überzug von Stoff oder Ledergeflecht angebracht.

Die Seitentüren haben meist 2 Verschlußvorrichtungen, darunter einen Vorreiber oder Einreiber. In neuerer Zeit werden die Verschlüsse vielfach so eingerichtet, daß die Türen auch von innen geöffnet werden können.

Nach § 1372 der TV. von 1909 müssen bei Neubauten und größeren Umbauten alle äußeren Handgriffe der Türverschlüsse, die sich nicht von innen handhaben lassen, so angeordnet werden, daß sie auch vom Innern des Wagens aus bei offenem Fenster mit der Hand erfaßt werden können.

Wenn die Türen Dornverschluß erhalten, so müssen im Vereinsgebiet die Dorne und Schlüssel die in § 1374 der TV. von 1909 vorgeschriebenen Abmessungen haben.

Bei P. der Untergrundbahnen und bei solchen einzelner Stadt- und Vorortbahnen mit Massenverkehr sind an den Langseiten Schiebetüren angebracht. So verwendet z. B. die amerikanische

greift. Im Wageninnern werden die Einsteigtüren an den Seiten und oben durch Lederstreifen abgedichtet, die etwas über den Rand der Türöffnung vorstehen und mit Holzleisten an der Wand befestigt sind.

Bei allen P., deren Seitentüren nach außen aufschlagen, müssen innen an den Öffnungen dieser Türen neben dem Türfalz Schutzvorrichtungen


Abb. 45. Seitentür für Abteilwagen I.–III. Klasse der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen.
(Fingerschutzleisten) gegen Verletzungen angebracht werden (s. § 1375 der TV. von 1909). Die Fingerschutzleiste, die in neuerer Zeit meist zu beiden Seiten der Türöffnungen angeordnet wird, besteht in der I. und II. Klasse aus einem mit Plüsch überzogenen Leder- oder Pappstreifen, in der III. Klasse aus einer gekehlten Holzleiste.

An der Innenseite der Türen sind zur Erleichterung des Einsteigens Handgriffe oder schräg laufende Seile mit einem Überzug von Stoff oder Ledergeflecht angebracht.

Die Seitentüren haben meist 2 Verschlußvorrichtungen, darunter einen Vorreiber oder Einreiber. In neuerer Zeit werden die Verschlüsse vielfach so eingerichtet, daß die Türen auch von innen geöffnet werden können.

Nach § 1372 der TV. von 1909 müssen bei Neubauten und größeren Umbauten alle äußeren Handgriffe der Türverschlüsse, die sich nicht von innen handhaben lassen, so angeordnet werden, daß sie auch vom Innern des Wagens aus bei offenem Fenster mit der Hand erfaßt werden können.

Wenn die Türen Dornverschluß erhalten, so müssen im Vereinsgebiet die Dorne und Schlüssel die in § 1374 der TV. von 1909 vorgeschriebenen Abmessungen haben.

Bei P. der Untergrundbahnen und bei solchen einzelner Stadt- und Vorortbahnen mit Massenverkehr sind an den Langseiten Schiebetüren angebracht. So verwendet z. B. die amerikanische

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0063" n="51"/>
greift. Im Wageninnern werden die Einsteigtüren an den Seiten und oben durch Lederstreifen abgedichtet, die etwas über den Rand der Türöffnung vorstehen und mit Holzleisten an der Wand befestigt sind.</p><lb/>
          <p>Bei allen P., deren Seitentüren nach außen aufschlagen, müssen innen an den Öffnungen dieser Türen neben dem Türfalz Schutzvorrichtungen<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen08_1917/figures/roell_eisenbahnwesen08_1917_figure-0053.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 45. Seitentür für Abteilwagen I.&#x2013;III. Klasse der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen.</head><lb/></figure><lb/>
(Fingerschutzleisten) gegen Verletzungen angebracht werden (s. § 137<hi rendition="#sup">5</hi> der TV. von 1909). Die Fingerschutzleiste, die in neuerer Zeit meist zu beiden Seiten der Türöffnungen angeordnet wird, besteht in der I. und II. Klasse aus einem mit Plüsch überzogenen Leder- oder Pappstreifen, in der III. Klasse aus einer gekehlten Holzleiste.</p><lb/>
          <p>An der Innenseite der Türen sind zur Erleichterung des Einsteigens Handgriffe oder schräg laufende Seile mit einem Überzug von Stoff oder Ledergeflecht angebracht.</p><lb/>
          <p>Die Seitentüren haben meist 2 Verschlußvorrichtungen, darunter einen Vorreiber oder Einreiber. In neuerer Zeit werden die Verschlüsse vielfach so eingerichtet, daß die Türen auch von innen geöffnet werden können.</p><lb/>
          <p>Nach § 137<hi rendition="#sup">2</hi> der TV. von 1909 müssen bei Neubauten und größeren Umbauten alle äußeren Handgriffe der Türverschlüsse, die sich nicht von innen handhaben lassen, so angeordnet werden, daß sie auch vom Innern des Wagens aus bei offenem Fenster mit der Hand erfaßt werden können.</p><lb/>
          <p>Wenn die Türen Dornverschluß erhalten, so müssen im Vereinsgebiet die Dorne und Schlüssel die in § 137<hi rendition="#sup">4</hi> der TV. von 1909 vorgeschriebenen Abmessungen haben.</p><lb/>
          <p>Bei P. der Untergrundbahnen und bei solchen einzelner Stadt- und Vorortbahnen mit Massenverkehr sind an den Langseiten Schiebetüren angebracht. So verwendet z. B. die amerikanische
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[51/0063] greift. Im Wageninnern werden die Einsteigtüren an den Seiten und oben durch Lederstreifen abgedichtet, die etwas über den Rand der Türöffnung vorstehen und mit Holzleisten an der Wand befestigt sind. Bei allen P., deren Seitentüren nach außen aufschlagen, müssen innen an den Öffnungen dieser Türen neben dem Türfalz Schutzvorrichtungen [Abbildung Abb. 45. Seitentür für Abteilwagen I.–III. Klasse der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen. ] (Fingerschutzleisten) gegen Verletzungen angebracht werden (s. § 1375 der TV. von 1909). Die Fingerschutzleiste, die in neuerer Zeit meist zu beiden Seiten der Türöffnungen angeordnet wird, besteht in der I. und II. Klasse aus einem mit Plüsch überzogenen Leder- oder Pappstreifen, in der III. Klasse aus einer gekehlten Holzleiste. An der Innenseite der Türen sind zur Erleichterung des Einsteigens Handgriffe oder schräg laufende Seile mit einem Überzug von Stoff oder Ledergeflecht angebracht. Die Seitentüren haben meist 2 Verschlußvorrichtungen, darunter einen Vorreiber oder Einreiber. In neuerer Zeit werden die Verschlüsse vielfach so eingerichtet, daß die Türen auch von innen geöffnet werden können. Nach § 1372 der TV. von 1909 müssen bei Neubauten und größeren Umbauten alle äußeren Handgriffe der Türverschlüsse, die sich nicht von innen handhaben lassen, so angeordnet werden, daß sie auch vom Innern des Wagens aus bei offenem Fenster mit der Hand erfaßt werden können. Wenn die Türen Dornverschluß erhalten, so müssen im Vereinsgebiet die Dorne und Schlüssel die in § 1374 der TV. von 1909 vorgeschriebenen Abmessungen haben. Bei P. der Untergrundbahnen und bei solchen einzelner Stadt- und Vorortbahnen mit Massenverkehr sind an den Langseiten Schiebetüren angebracht. So verwendet z. B. die amerikanische

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:51Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:51Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text sowie die Faksimiles 0459 und 0460 stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/63
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/63>, abgerufen am 23.11.2024.