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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Sitz- und Stehplätzen und einem unter dem Fußboden liegenden Wasserkasten (bis etwa 7000 l Fassungsraum). Auf einer oder auf beiden Laufachsen befinden sich Zahnräder (Abb. 16), die in die Zahnstangen des Oberbaues eingreifen. Die Bremsen wirken auf die Zahnräder; sie haben nicht nur die Regelung und Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit, sondern auch das Feststellen der Fahrzeuge an jeder Stelle des Gleises, namentlich im Fall eines Seilrisses zu bewirken. Die Seilscheibe erhält keine Bremsen. Meist sind 4 Arten von Bremsen vorhanden, u. zw. eine Handbremse zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit, eine selbsttätig wirkende Bremse beim Seilbruch, eine Fliehkraftbremse, die bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit wirkt, und eine Rücklaufbremse, eine selbsttätig sich schließende Spindelbremse, die zunächst ein Fortlaufen der Wagen auf der Station verhindert; der Führer des Wagens, der die Bremskurbel dauernd hält, kann den Wagen rasch bremsen. Die Fahrgeschwindigkeit beträgt meist nicht mehr wie 1-2 m/Sek.

Die Hauptverhältnisse von 10 Schweizer S. mit Wasserübergewichtsbetrieb sind folgende:

Betriebslängen 106-1700 m;

Höhenunterschied der Endstationen 30-440 m;

Größtneigungen 130-570%0;

Krümmungshalbmesser 120-320 m;

Spurweite 0·75-1·2 m;

Zahnstangen Riggenbach und Abt;

Seile: Litzenseile nach Langschlag;

Seilgewichte 2-3·7 kg/m;

Seildurchmesser 25-33 mm;

Größte normale Seilbelastung 1·6-7·2 t;

Wagengewichte 4-10 t;

Wagenplätze 20-50;

Erforderliche Wassermenge für eine Leerfahrt 0·7-4·7 t;

Anlagekosten für 1 km Bahn 297.000-1,116.000 Fr.

Der Betrieb mit Wasserübergewicht erscheint, wenn Wasser billig zur Verfügung steht, für kurze, steile Bahnen mit geringerem Verkehr zweckmäßig, denn Maschinenanlagen und deren Bedienung fallen fort. Für größere Anlagen treten aber die Nachteile dieser Betriebsweise in den Vordergrund, wie das Wassergewicht, das größere Belastungen, daher größeres Seilgewicht sowie größere lebendige Kräfte (größere Gefahr im Fall eines Seilbruches) bedingt, die durch Bremsarbeit einzuschränken sind. Auch die hierbei notwendige Einschaltung der Zahnstange in das Gleis erfordert Mehrkosten.

B. Maschinenantrieb.

Von beiden am Seil hängenden Wagen geht der eine abwärts, der andere aufwärts; was hierbei von der Schwerkraft nicht geleistet wird, übernimmt die Kraftmaschine, die somit an die Stelle der Wasserbelastung tritt. Zumeist sind elektrische, auch Verbrennungsmaschinen, ausnahmsweise Dampfmaschinen und Wasserkraftmaschinen in Verwendung.

Der elektrische Antrieb wird in der Regel vorgezogen, namentlich wenn Wasserkräfte zur Verfügung stehen, so daß den zumeist an der oberen, seltener an der unteren Station oder in der Bahnmitte angeordneten Maschinen der im Tal erzeugte Strom billig zugeführt werden kann. Nur in wenigen Fällen erfolgt der Antrieb der Elektromotoren durch Gas-, Benzin- oder Dampfmaschinen.

Die für den Maschinenantrieb erforderliche Kraft ist nach Abb. 12
P = Q1 sin b - Q2 sin a + (Q1 + Q2) w +/- qh + R     6)

Die Bezeichnungen und die Werte für Lauf- und Seilwiderstände sind die gleichen wie für die S. mit Wassergewichtsbetrieb (Gleichung 1).

Die erforderliche Maschinenkraft ist daher:
    7)
wobei v die Geschwindigkeit, 1-4 m/Sek., e den Wirkungsgrad der Maschine bezeichnen.

Für einen mehrfach gebrochenen Längenschnitt ist P für die ungünstigsten Wagenstellungen zu ermitteln.

Wegen der Veränderlichkeit des Wertes q h des Seilgewichts ist wie bei den Bahnen mit Wassergewichtsbetrieb tunlichste Anpassung der Bahn an den theoretischen Längenschnitt, der ebenfalls die Form der gemeinen Zykloide (Fortfall des Wassergewichts) (s. Literatur v. Reckenschuß) erhält, zu empfehlen.

An Stelle der Zykloide kann namentlich für kleinere Anlagen die quadratische Parabel treten, die etwas höher liegt wie die Zykloide.

Für die Gleichungen der Parabel gilt Gleichung 3, nur ist für den Maschinenantrieb statt Gleichung 4: zu setzen.

Zur Ermittlung von L dienen wieder Gleichungen 5 und 5 a.

Aus baulichen Gründen wird der theoretische Längenschnitt zumeist nicht eingehalten, es ist dann darauf zu achten, daß die Seillinie bei größter Seilspannung so tief liegt wie die Linie des Längenschnitts, damit ein Abheben des Seiles von den Rollen vermieden wird, aber nicht zu tief, damit die Rollen nicht zu stark belastet werden und der Bewegungswiderstand wie die Seilabnutzung nicht zu groß ausfallen. Gefällsbrüche sind daher entsprechend auszurunden. Die Größtneigungen der Bergbahnen mit Maschinenantrieb gehen bis 700%0 (Virglbahn, Tirol). Vorkommende Krümmungen haben Halbmesser von 120-600 m. Die Spurweiten der Gleise betragen 0·75-1·2 m, zumeist 1 m. Die Gleisanordnung ist die gleiche wie für die Bahnen mit Wasserübergewichtsbetrieb nach

Sitz- und Stehplätzen und einem unter dem Fußboden liegenden Wasserkasten (bis etwa 7000 l Fassungsraum). Auf einer oder auf beiden Laufachsen befinden sich Zahnräder (Abb. 16), die in die Zahnstangen des Oberbaues eingreifen. Die Bremsen wirken auf die Zahnräder; sie haben nicht nur die Regelung und Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit, sondern auch das Feststellen der Fahrzeuge an jeder Stelle des Gleises, namentlich im Fall eines Seilrisses zu bewirken. Die Seilscheibe erhält keine Bremsen. Meist sind 4 Arten von Bremsen vorhanden, u. zw. eine Handbremse zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit, eine selbsttätig wirkende Bremse beim Seilbruch, eine Fliehkraftbremse, die bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit wirkt, und eine Rücklaufbremse, eine selbsttätig sich schließende Spindelbremse, die zunächst ein Fortlaufen der Wagen auf der Station verhindert; der Führer des Wagens, der die Bremskurbel dauernd hält, kann den Wagen rasch bremsen. Die Fahrgeschwindigkeit beträgt meist nicht mehr wie 1–2 m/Sek.

Die Hauptverhältnisse von 10 Schweizer S. mit Wasserübergewichtsbetrieb sind folgende:

Betriebslängen 106–1700 m;

Höhenunterschied der Endstationen 30–440 m;

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Größte normale Seilbelastung 1·6–7·2 t;

Wagengewichte 4–10 t;

Wagenplätze 20–50;

Erforderliche Wassermenge für eine Leerfahrt 0·7–4·7 t;

Anlagekosten für 1 km Bahn 297.000–1,116.000 Fr.

Der Betrieb mit Wasserübergewicht erscheint, wenn Wasser billig zur Verfügung steht, für kurze, steile Bahnen mit geringerem Verkehr zweckmäßig, denn Maschinenanlagen und deren Bedienung fallen fort. Für größere Anlagen treten aber die Nachteile dieser Betriebsweise in den Vordergrund, wie das Wassergewicht, das größere Belastungen, daher größeres Seilgewicht sowie größere lebendige Kräfte (größere Gefahr im Fall eines Seilbruches) bedingt, die durch Bremsarbeit einzuschränken sind. Auch die hierbei notwendige Einschaltung der Zahnstange in das Gleis erfordert Mehrkosten.

B. Maschinenantrieb.

Von beiden am Seil hängenden Wagen geht der eine abwärts, der andere aufwärts; was hierbei von der Schwerkraft nicht geleistet wird, übernimmt die Kraftmaschine, die somit an die Stelle der Wasserbelastung tritt. Zumeist sind elektrische, auch Verbrennungsmaschinen, ausnahmsweise Dampfmaschinen und Wasserkraftmaschinen in Verwendung.

Der elektrische Antrieb wird in der Regel vorgezogen, namentlich wenn Wasserkräfte zur Verfügung stehen, so daß den zumeist an der oberen, seltener an der unteren Station oder in der Bahnmitte angeordneten Maschinen der im Tal erzeugte Strom billig zugeführt werden kann. Nur in wenigen Fällen erfolgt der Antrieb der Elektromotoren durch Gas-, Benzin- oder Dampfmaschinen.

Die für den Maschinenantrieb erforderliche Kraft ist nach Abb. 12
P = Q1 sin β – Q2 sin α + (Q1 + Q2) w ± qh + R     6)

Die Bezeichnungen und die Werte für Lauf- und Seilwiderstände sind die gleichen wie für die S. mit Wassergewichtsbetrieb (Gleichung 1).

Die erforderliche Maschinenkraft ist daher:
    7)
wobei v die Geschwindigkeit, 1–4 m/Sek., η den Wirkungsgrad der Maschine bezeichnen.

Für einen mehrfach gebrochenen Längenschnitt ist P für die ungünstigsten Wagenstellungen zu ermitteln.

Wegen der Veränderlichkeit des Wertes q h des Seilgewichts ist wie bei den Bahnen mit Wassergewichtsbetrieb tunlichste Anpassung der Bahn an den theoretischen Längenschnitt, der ebenfalls die Form der gemeinen Zykloide (Fortfall des Wassergewichts) (s. Literatur v. Reckenschuß) erhält, zu empfehlen.

An Stelle der Zykloide kann namentlich für kleinere Anlagen die quadratische Parabel treten, die etwas höher liegt wie die Zykloide.

Für die Gleichungen der Parabel gilt Gleichung 3, nur ist für den Maschinenantrieb statt Gleichung 4: zu setzen.

Zur Ermittlung von L dienen wieder Gleichungen 5 und 5 a.

Aus baulichen Gründen wird der theoretische Längenschnitt zumeist nicht eingehalten, es ist dann darauf zu achten, daß die Seillinie bei größter Seilspannung so tief liegt wie die Linie des Längenschnitts, damit ein Abheben des Seiles von den Rollen vermieden wird, aber nicht zu tief, damit die Rollen nicht zu stark belastet werden und der Bewegungswiderstand wie die Seilabnutzung nicht zu groß ausfallen. Gefällsbrüche sind daher entsprechend auszurunden. Die Größtneigungen der Bergbahnen mit Maschinenantrieb gehen bis 700 (Virglbahn, Tirol). Vorkommende Krümmungen haben Halbmesser von 120–600 m. Die Spurweiten der Gleise betragen 0·75–1·2 m, zumeist 1 m. Die Gleisanordnung ist die gleiche wie für die Bahnen mit Wasserübergewichtsbetrieb nach

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[8/0011] Sitz- und Stehplätzen und einem unter dem Fußboden liegenden Wasserkasten (bis etwa 7000 l Fassungsraum). Auf einer oder auf beiden Laufachsen befinden sich Zahnräder (Abb. 16), die in die Zahnstangen des Oberbaues eingreifen. Die Bremsen wirken auf die Zahnräder; sie haben nicht nur die Regelung und Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit, sondern auch das Feststellen der Fahrzeuge an jeder Stelle des Gleises, namentlich im Fall eines Seilrisses zu bewirken. Die Seilscheibe erhält keine Bremsen. Meist sind 4 Arten von Bremsen vorhanden, u. zw. eine Handbremse zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit, eine selbsttätig wirkende Bremse beim Seilbruch, eine Fliehkraftbremse, die bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit wirkt, und eine Rücklaufbremse, eine selbsttätig sich schließende Spindelbremse, die zunächst ein Fortlaufen der Wagen auf der Station verhindert; der Führer des Wagens, der die Bremskurbel dauernd hält, kann den Wagen rasch bremsen. Die Fahrgeschwindigkeit beträgt meist nicht mehr wie 1–2 m/Sek. Die Hauptverhältnisse von 10 Schweizer S. mit Wasserübergewichtsbetrieb sind folgende: Betriebslängen 106–1700 m; Höhenunterschied der Endstationen 30–440 m; Größtneigungen 130–570‰; Krümmungshalbmesser 120–320 m; Spurweite 0·75–1·2 m; Zahnstangen Riggenbach und Abt; Seile: Litzenseile nach Langschlag; Seilgewichte 2–3·7 kg/m; Seildurchmesser 25–33 mm; Größte normale Seilbelastung 1·6–7·2 t; Wagengewichte 4–10 t; Wagenplätze 20–50; Erforderliche Wassermenge für eine Leerfahrt 0·7–4·7 t; Anlagekosten für 1 km Bahn 297.000–1,116.000 Fr. Der Betrieb mit Wasserübergewicht erscheint, wenn Wasser billig zur Verfügung steht, für kurze, steile Bahnen mit geringerem Verkehr zweckmäßig, denn Maschinenanlagen und deren Bedienung fallen fort. Für größere Anlagen treten aber die Nachteile dieser Betriebsweise in den Vordergrund, wie das Wassergewicht, das größere Belastungen, daher größeres Seilgewicht sowie größere lebendige Kräfte (größere Gefahr im Fall eines Seilbruches) bedingt, die durch Bremsarbeit einzuschränken sind. Auch die hierbei notwendige Einschaltung der Zahnstange in das Gleis erfordert Mehrkosten. B. Maschinenantrieb. Von beiden am Seil hängenden Wagen geht der eine abwärts, der andere aufwärts; was hierbei von der Schwerkraft nicht geleistet wird, übernimmt die Kraftmaschine, die somit an die Stelle der Wasserbelastung tritt. Zumeist sind elektrische, auch Verbrennungsmaschinen, ausnahmsweise Dampfmaschinen und Wasserkraftmaschinen in Verwendung. Der elektrische Antrieb wird in der Regel vorgezogen, namentlich wenn Wasserkräfte zur Verfügung stehen, so daß den zumeist an der oberen, seltener an der unteren Station oder in der Bahnmitte angeordneten Maschinen der im Tal erzeugte Strom billig zugeführt werden kann. Nur in wenigen Fällen erfolgt der Antrieb der Elektromotoren durch Gas-, Benzin- oder Dampfmaschinen. Die für den Maschinenantrieb erforderliche Kraft ist nach Abb. 12 P = Q1 sin β – Q2 sin α + (Q1 + Q2) w ± qh + R 6) Die Bezeichnungen und die Werte für Lauf- und Seilwiderstände sind die gleichen wie für die S. mit Wassergewichtsbetrieb (Gleichung 1). Die erforderliche Maschinenkraft ist daher: [FORMEL] 7) wobei v die Geschwindigkeit, 1–4 m/Sek., η den Wirkungsgrad der Maschine bezeichnen. Für einen mehrfach gebrochenen Längenschnitt ist P für die ungünstigsten Wagenstellungen zu ermitteln. Wegen der Veränderlichkeit des Wertes q h des Seilgewichts ist wie bei den Bahnen mit Wassergewichtsbetrieb tunlichste Anpassung der Bahn an den theoretischen Längenschnitt, der ebenfalls die Form der gemeinen Zykloide (Fortfall des Wassergewichts) (s. Literatur v. Reckenschuß) erhält, zu empfehlen. An Stelle der Zykloide kann namentlich für kleinere Anlagen die quadratische Parabel treten, die etwas höher liegt wie die Zykloide. Für die Gleichungen der Parabel gilt Gleichung 3, nur ist für den Maschinenantrieb statt Gleichung 4: [FORMEL] zu setzen. Zur Ermittlung von L dienen wieder Gleichungen 5 und 5 a. Aus baulichen Gründen wird der theoretische Längenschnitt zumeist nicht eingehalten, es ist dann darauf zu achten, daß die Seillinie bei größter Seilspannung so tief liegt wie die Linie des Längenschnitts, damit ein Abheben des Seiles von den Rollen vermieden wird, aber nicht zu tief, damit die Rollen nicht zu stark belastet werden und der Bewegungswiderstand wie die Seilabnutzung nicht zu groß ausfallen. Gefällsbrüche sind daher entsprechend auszurunden. Die Größtneigungen der Bergbahnen mit Maschinenantrieb gehen bis 700‰ (Virglbahn, Tirol). Vorkommende Krümmungen haben Halbmesser von 120–600 m. Die Spurweiten der Gleise betragen 0·75–1·2 m, zumeist 1 m. Die Gleisanordnung ist die gleiche wie für die Bahnen mit Wasserübergewichtsbetrieb nach

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/11>, abgerufen am 01.11.2024.