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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Abb. 24. Endstation der Niesenbahn.
Abb. 25.
Abb. 26.

Der Antrieb erfolgt durch Vermittlung von 2, auch 3 Scheiben mit einfacher oder mehrfacher Umschlingung des Seiles, um die erforderliche Reibung zu sichern. Die Anordnung einer


Abb. 27. Unterbau der Niesenbahn.
Maschinenstation mit elektrischem Antrieb zeigen Abb. 28, auch Abb. 21-23. Für den elektrischen Antrieb sind Hauptsächlich Dreiphasenwechselstrom-, dann auch Hauptschlußgleichstrom-, Nebenschlußgleichstrom- und Verbundgleichstrommotoren mit 30-150 PS. Leistung, ausnahmsweise weniger in Verwendung. Der Antriebsmotor wird durch den Schwerkraftantrieb des abwärts gehenden Wagens unterstützt. Die Regelung der Fahrgeschwindigkeit und das Anhalten des Zuges erfolgt durch die Bremsen von der Maschinenstation aus. Ein hiervon unabhängiges Feststellen des Wagens, das namentlich im Fall eines Seilbruches erforderlich ist, erfolgt selbsttätig durch die an den Wagen angebrachten Zangenbremsen (Abb. 29), die die Köpfe der keilförmig geformten Bahnschienen umfassen und sichere Bremswirkung ermöglichen. Diese Bremse kann auch vom Führer bedient werden und ist nur eine Notbremse, dient also nicht zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit. Weiteres hierüber s. Art. Elektrische Bahnen, Bd. IV, S. 282.

Auf 28 einteiligen Seilbahnen der Schweiz betragen die Längen 290-2200 m, die Höhenunterschiede der Endstationen 72-685 m, die Größtneigungen 180-680%0. Die Anlagen sind eingleisig mit mittlerer Ausweiche und 120 bis 735 m Krümmungshalbmesser, die Spurweite ist durchwegs 1 m. Die verwendeten Litzenseile nach dem Langschlag haben 2·0-40 mm Stärke und 1·8 bis 48 kg/m Gewicht. Als Antriebsmaschinen sind Dreiphasenwechselstrom- sowie Haupt- und Nebenschluß-Gleichstrommotoren in Verwendung. Bremsen sind auf der Antriebsstation, die von Hand und selbttätig wirken, sodann Zangenbremsen am Wagen. Die Wagen haben 4·5-7·8 t Eigengewicht und 32-70 Plätze. Die kilometrischen Kosten werden mit 147.000 bis 1,320.000 Fr. angegeben.

Unter den Schweizer S. finden sich auch drei zweiteilige und eine dreiteilige mit Gesamtlängen von 1600, 3500, 4235 m und 3910 m mit Höhenunterschieden von 623, 1642, 931 und 1400 m.


Abb. 24. Endstation der Niesenbahn.
Abb. 25.
Abb. 26.

Der Antrieb erfolgt durch Vermittlung von 2, auch 3 Scheiben mit einfacher oder mehrfacher Umschlingung des Seiles, um die erforderliche Reibung zu sichern. Die Anordnung einer


Abb. 27. Unterbau der Niesenbahn.
Maschinenstation mit elektrischem Antrieb zeigen Abb. 28, auch Abb. 21–23. Für den elektrischen Antrieb sind Hauptsächlich Dreiphasenwechselstrom-, dann auch Hauptschlußgleichstrom-, Nebenschlußgleichstrom- und Verbundgleichstrommotoren mit 30–150 PS. Leistung, ausnahmsweise weniger in Verwendung. Der Antriebsmotor wird durch den Schwerkraftantrieb des abwärts gehenden Wagens unterstützt. Die Regelung der Fahrgeschwindigkeit und das Anhalten des Zuges erfolgt durch die Bremsen von der Maschinenstation aus. Ein hiervon unabhängiges Feststellen des Wagens, das namentlich im Fall eines Seilbruches erforderlich ist, erfolgt selbsttätig durch die an den Wagen angebrachten Zangenbremsen (Abb. 29), die die Köpfe der keilförmig geformten Bahnschienen umfassen und sichere Bremswirkung ermöglichen. Diese Bremse kann auch vom Führer bedient werden und ist nur eine Notbremse, dient also nicht zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit. Weiteres hierüber s. Art. Elektrische Bahnen, Bd. IV, S. 282.

Auf 28 einteiligen Seilbahnen der Schweiz betragen die Längen 290–2200 m, die Höhenunterschiede der Endstationen 72–685 m, die Größtneigungen 180–680‰. Die Anlagen sind eingleisig mit mittlerer Ausweiche und 120 bis 735 m Krümmungshalbmesser, die Spurweite ist durchwegs 1 m. Die verwendeten Litzenseile nach dem Langschlag haben 2·0–40 mm Stärke und 1·8 bis 48 kg/m Gewicht. Als Antriebsmaschinen sind Dreiphasenwechselstrom- sowie Haupt- und Nebenschluß-Gleichstrommotoren in Verwendung. Bremsen sind auf der Antriebsstation, die von Hand und selbttätig wirken, sodann Zangenbremsen am Wagen. Die Wagen haben 4·5–7·8 t Eigengewicht und 32–70 Plätze. Die kilometrischen Kosten werden mit 147.000 bis 1,320.000 Fr. angegeben.

Unter den Schweizer S. finden sich auch drei zweiteilige und eine dreiteilige mit Gesamtlängen von 1600, 3500, 4235 m und 3910 m mit Höhenunterschieden von 623, 1642, 931 und 1400 m.

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[10/0013] [Abbildung Abb. 24. Endstation der Niesenbahn. ] [Abbildung Abb. 25. ] [Abbildung Abb. 26. ] Der Antrieb erfolgt durch Vermittlung von 2, auch 3 Scheiben mit einfacher oder mehrfacher Umschlingung des Seiles, um die erforderliche Reibung zu sichern. Die Anordnung einer [Abbildung Abb. 27. Unterbau der Niesenbahn. ] Maschinenstation mit elektrischem Antrieb zeigen Abb. 28, auch Abb. 21–23. Für den elektrischen Antrieb sind Hauptsächlich Dreiphasenwechselstrom-, dann auch Hauptschlußgleichstrom-, Nebenschlußgleichstrom- und Verbundgleichstrommotoren mit 30–150 PS. Leistung, ausnahmsweise weniger in Verwendung. Der Antriebsmotor wird durch den Schwerkraftantrieb des abwärts gehenden Wagens unterstützt. Die Regelung der Fahrgeschwindigkeit und das Anhalten des Zuges erfolgt durch die Bremsen von der Maschinenstation aus. Ein hiervon unabhängiges Feststellen des Wagens, das namentlich im Fall eines Seilbruches erforderlich ist, erfolgt selbsttätig durch die an den Wagen angebrachten Zangenbremsen (Abb. 29), die die Köpfe der keilförmig geformten Bahnschienen umfassen und sichere Bremswirkung ermöglichen. Diese Bremse kann auch vom Führer bedient werden und ist nur eine Notbremse, dient also nicht zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit. Weiteres hierüber s. Art. Elektrische Bahnen, Bd. IV, S. 282. Auf 28 einteiligen Seilbahnen der Schweiz betragen die Längen 290–2200 m, die Höhenunterschiede der Endstationen 72–685 m, die Größtneigungen 180–680‰. Die Anlagen sind eingleisig mit mittlerer Ausweiche und 120 bis 735 m Krümmungshalbmesser, die Spurweite ist durchwegs 1 m. Die verwendeten Litzenseile nach dem Langschlag haben 2·0–40 mm Stärke und 1·8 bis 48 kg/m Gewicht. Als Antriebsmaschinen sind Dreiphasenwechselstrom- sowie Haupt- und Nebenschluß-Gleichstrommotoren in Verwendung. Bremsen sind auf der Antriebsstation, die von Hand und selbttätig wirken, sodann Zangenbremsen am Wagen. Die Wagen haben 4·5–7·8 t Eigengewicht und 32–70 Plätze. Die kilometrischen Kosten werden mit 147.000 bis 1,320.000 Fr. angegeben. Unter den Schweizer S. finden sich auch drei zweiteilige und eine dreiteilige mit Gesamtlängen von 1600, 3500, 4235 m und 3910 m mit Höhenunterschieden von 623, 1642, 931 und 1400 m.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/13>, abgerufen am 12.06.2024.