Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.aus, sondern von Rayak bei km 65 der Linie Beyrut-Damaskus. Die staatliche Garantie beträgt 13.600 Fr. f. d. Jahr und km. Die normalspurige Zweiglinie Homs-Tripoli (in Syrien) mit einer Länge von 102 km wurde im Juni 1911 dem Betrieb übergeben; sie genießt keine Staatsgarantie. Die kilometrischen jährlichen Einnahmen der Linie Beyrut-Damaskus-M'zerib betrugen in den Jahren 1907-1911 16.729-19.040 Fr., diejenigen der Linie Rayak-Hamah-Aleppo 5977-8063 Fr. 4. Mersina-Tarsus-Adana: Die Konzession für diese Linie (67 km) datiert vom Jahre 1883. Die Bahn wurde im Jahre 1886 dem Betrieb übergeben. Die Gesellschaft (türkische Aktiengesellschaft) war später Gegenstand einer finanziellen Reorganisation und ging in deutschen Besitz über. Die kilometrischen Einnahmen betrugen: 5. Anatolische Eisenbahnen (s. d.):
6. Bagdadbahn (s. d.):
7. Aeidin Railway:
Die ursprüngliche Konzession für diese Linie wurde im Jahre 1856 erteilt; es ist dies also die älteste Eisenbahn in der Türkei. Der Staat hatte der Gesellschaft eine Verzinsung des Anlagekapitals von 6% f. d. Jahr gesichert, welche Bestimmung aber im Jahre 1888 aufgehoben wurde. Die Gesellschaft hatte von da an das Netz ohne jede Belastung der Regierung weiter betrieben. Die kilometrischen Bruttoeinnahmen schwankten in den Jahren 1907-1911 zwischen 14.332 und 16.938 Fr. 8. Smyrna-Kassaba et Prolongements:
Im Jahre 1894 wurde dem belgischen Staatsangehörigen Georges Nagelmackers, dem bekannten Gründer der internationalen Schlafwagengesellschaft, für die schon bestandenen Linien: Smyrna-Kassaba Alacheir, Magnesia-Soma Birum-Abat, im ganzen 266 km, eine neue Betriebskonzession und für eine Linie von Alacheir nach Afium-Karahissar, 247 km, eine Bau- und Betriebskonzession erteilt. Die Regierung garantierte für die schon bestehen den Linien eine Annuität von 2,310.000 Fr. während 99 Jahren, und für die zu bauenden Linien eine jährliche kilometrische Bruttoeinnahme von 830·76 türkischen Pfund (rund 18.880 Fr.). Die kilometrischen Jahreseinnahmen stiegen in den Jahren 1907-1911 auf den alten Linien von 14.816 Fr. auf 18.670 Fr., auf den neuen Linien von 5.065 Fr. auf 7.194 Fr. Der Vertrag für die Linie Soma-Panderma wurde erst im Jahre 1910 abgeschlossen. Die Regierung hatte der Gesellschaft 77.832 4%ige Staatsobligationen zu 500 Fr. zu übergeben. Den Betrieb hat die Gesellschaft auf ihre Rechnung und Gefahr gegen eine Entschädigung nach folgender Formel zu besorgen: Präzipuum 2300 Fr. f. d. km und Jahr, 20% von den Bruttoeinnahmen für den Verkehr, 80 Ct. f. d. beladenen Zugkm für die Zugförderung, 90% von den Hamalgebühren. 9. Mudania-Brussa: Die Konzession wurde im Jahre 1891 an den Gründer der Schlafwagengesellschaft Nagelmackers erteilt. Von der in dieser Konzession erteilten Ermächtigung, die Linie bis nach aus, sondern von Rayak bei km 65 der Linie Beyrut-Damaskus. Die staatliche Garantie beträgt 13.600 Fr. f. d. Jahr und km. Die normalspurige Zweiglinie Homs-Tripoli (in Syrien) mit einer Länge von 102 km wurde im Juni 1911 dem Betrieb übergeben; sie genießt keine Staatsgarantie. Die kilometrischen jährlichen Einnahmen der Linie Beyrut-Damaskus-M'zerib betrugen in den Jahren 1907–1911 16.729–19.040 Fr., diejenigen der Linie Rayak-Hamah-Aleppo 5977–8063 Fr. 4. Mersina-Tarsus-Adana: Die Konzession für diese Linie (67 km) datiert vom Jahre 1883. Die Bahn wurde im Jahre 1886 dem Betrieb übergeben. Die Gesellschaft (türkische Aktiengesellschaft) war später Gegenstand einer finanziellen Reorganisation und ging in deutschen Besitz über. Die kilometrischen Einnahmen betrugen: 5. Anatolische Eisenbahnen (s. d.):
6. Bagdadbahn (s. d.):
7. Aîdin Railway:
Die ursprüngliche Konzession für diese Linie wurde im Jahre 1856 erteilt; es ist dies also die älteste Eisenbahn in der Türkei. Der Staat hatte der Gesellschaft eine Verzinsung des Anlagekapitals von 6% f. d. Jahr gesichert, welche Bestimmung aber im Jahre 1888 aufgehoben wurde. Die Gesellschaft hatte von da an das Netz ohne jede Belastung der Regierung weiter betrieben. Die kilometrischen Bruttoeinnahmen schwankten in den Jahren 1907–1911 zwischen 14.332 und 16.938 Fr. 8. Smyrna-Kassaba et Prolongements:
Im Jahre 1894 wurde dem belgischen Staatsangehörigen Georges Nagelmackers, dem bekannten Gründer der internationalen Schlafwagengesellschaft, für die schon bestandenen Linien: Smyrna-Kassaba Alachéir, Magnésia-Soma Birum-Abat, im ganzen 266 km, eine neue Betriebskonzession und für eine Linie von Alacheir nach Afium-Karahissar, 247 km, eine Bau- und Betriebskonzession erteilt. Die Regierung garantierte für die schon bestehen den Linien eine Annuität von 2,310.000 Fr. während 99 Jahren, und für die zu bauenden Linien eine jährliche kilometrische Bruttoeinnahme von 830·76 türkischen Pfund (rund 18.880 Fr.). Die kilometrischen Jahreseinnahmen stiegen in den Jahren 1907–1911 auf den alten Linien von 14.816 Fr. auf 18.670 Fr., auf den neuen Linien von 5.065 Fr. auf 7.194 Fr. Der Vertrag für die Linie Soma-Panderma wurde erst im Jahre 1910 abgeschlossen. Die Regierung hatte der Gesellschaft 77.832 4%ige Staatsobligationen zu 500 Fr. zu übergeben. Den Betrieb hat die Gesellschaft auf ihre Rechnung und Gefahr gegen eine Entschädigung nach folgender Formel zu besorgen: Präzipuum 2300 Fr. f. d. km und Jahr, 20% von den Bruttoeinnahmen für den Verkehr, 80 Ct. f. d. beladenen Zugkm für die Zugförderung, 90% von den Hamalgebühren. 9. Mudania-Brussa: Die Konzession wurde im Jahre 1891 an den Gründer der Schlafwagengesellschaft Nagelmackers erteilt. Von der in dieser Konzession erteilten Ermächtigung, die Linie bis nach <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0393" n="379"/> aus, sondern von Rayak bei <hi rendition="#i">km</hi> 65 der Linie Beyrut-Damaskus. Die staatliche Garantie beträgt 13.600 Fr. f. d. Jahr und <hi rendition="#i">km.</hi></p><lb/> <p>Die normalspurige Zweiglinie Homs-Tripoli (in Syrien) mit einer Länge von 102 <hi rendition="#i">km</hi> wurde im Juni 1911 dem Betrieb übergeben; sie genießt keine Staatsgarantie.</p><lb/> <p>Die kilometrischen jährlichen Einnahmen der Linie Beyrut-Damaskus-M'zerib betrugen in den Jahren 1907–1911 16.729–19.040 Fr., diejenigen der Linie Rayak-Hamah-Aleppo 5977–8063 Fr.</p><lb/> <p>4. <hi rendition="#g">Mersina-Tarsus-Adana</hi>:</p><lb/> <p>Die Konzession für diese Linie (67 <hi rendition="#i">km</hi>) datiert vom Jahre 1883. 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Die Regierung garantierte für die schon bestehen den Linien eine Annuität von 2,310.000 Fr. während 99 Jahren, und für die zu bauenden Linien eine jährliche kilometrische Bruttoeinnahme von 830·76 türkischen Pfund (rund 18.880 Fr.). Die kilometrischen Jahreseinnahmen stiegen in den Jahren 1907–1911 auf den alten Linien von 14.816 Fr. auf 18.670 Fr., auf den neuen Linien von 5.065 Fr. auf 7.194 Fr. Der Vertrag für die Linie Soma-Panderma wurde erst im Jahre 1910 abgeschlossen. Die Regierung hatte der Gesellschaft 77.832 4<hi rendition="#i">%</hi>ige Staatsobligationen zu 500 Fr. zu übergeben. Den Betrieb hat die Gesellschaft auf ihre Rechnung und Gefahr gegen eine Entschädigung nach folgender Formel zu besorgen: Präzipuum 2300 Fr. f. d. <hi rendition="#i">km</hi> und Jahr, 20<hi rendition="#i">%</hi> von den Bruttoeinnahmen für den Verkehr, 80 Ct. f. d. beladenen Zug<hi rendition="#i">km</hi> für die Zugförderung, 90<hi rendition="#i">%</hi> von den Hamalgebühren.</p><lb/> <p>9. <hi rendition="#g">Mudania-Brussa</hi>:</p><lb/> <p>Die Konzession wurde im Jahre 1891 an den Gründer der Schlafwagengesellschaft Nagelmackers erteilt. Von der in dieser Konzession erteilten Ermächtigung, die Linie bis nach </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [379/0393]
aus, sondern von Rayak bei km 65 der Linie Beyrut-Damaskus. Die staatliche Garantie beträgt 13.600 Fr. f. d. Jahr und km.
Die normalspurige Zweiglinie Homs-Tripoli (in Syrien) mit einer Länge von 102 km wurde im Juni 1911 dem Betrieb übergeben; sie genießt keine Staatsgarantie.
Die kilometrischen jährlichen Einnahmen der Linie Beyrut-Damaskus-M'zerib betrugen in den Jahren 1907–1911 16.729–19.040 Fr., diejenigen der Linie Rayak-Hamah-Aleppo 5977–8063 Fr.
4. Mersina-Tarsus-Adana:
Die Konzession für diese Linie (67 km) datiert vom Jahre 1883. Die Bahn wurde im Jahre 1886 dem Betrieb übergeben.
Die Gesellschaft (türkische Aktiengesellschaft) war später Gegenstand einer finanziellen Reorganisation und ging in deutschen Besitz über.
Die kilometrischen Einnahmen betrugen:
5. Anatolische Eisenbahnen (s. d.):
Länge in km
a) Eski-Chehir-Konia 445
b) Ismidt-Angora 486
c) Haidar Pascha-Ismidt 93
d) Abzweiglinie Arifié-Adabasar 9 1033
6. Bagdadbahn (s. d.):
Länge in km
a) Konia-Eregli-Bulgurlu-
Ulukischla-Karapunar 292
b) Dorak bis zum Fuße des
Taurus via Adana 115
c) Abzweigung von Toprak
nach Alexandrette 60
d) Radschu über Aleppo-
Dscherablisse bis zum Amanus 305
e) von Bagdad gegen
Norden bis Samara 119 891
7. Aîdin Railway:
Länge in km
a) Smyrna-Aîdin-Diner (Hauptlinie) 376
b) Diner-Eguirdir (Hauptlinie) 93
c) Abzweiglinie Torbali-Tireh 48
d) Abzweiglinie Tschatal-
Karagatsch-Eudemish 25
e) Abzweiglinie Paradisio-Budscha 2
f) Abzweiglinie Ghasi-Fumer-
Seidliköi 1
g) Abzweiglinie Südlüdsche-
Tschivril 31 576
h) Abzweiglinie Baladschik-Seukié 22 576
i) Abzweiglinie Gondscheli-Denizli 9 607
Die ursprüngliche Konzession für diese Linie wurde im Jahre 1856 erteilt; es ist dies also die älteste Eisenbahn in der Türkei. Der Staat hatte der Gesellschaft eine Verzinsung des Anlagekapitals von 6% f. d. Jahr gesichert, welche Bestimmung aber im Jahre 1888 aufgehoben wurde. Die Gesellschaft hatte von da an das Netz ohne jede Belastung der Regierung weiter betrieben. Die kilometrischen Bruttoeinnahmen schwankten in den Jahren 1907–1911 zwischen 14.332 und 16.938 Fr.
8. Smyrna-Kassaba et Prolongements:
a) Smyrna-Kassaba-Alachéir Länge in km
(Hauptlinie) 169
b) Abzweiglinie Jonction-Burnabat 5
c) Abzweiglinie Magnésie-Soma 92
d) Abzweiglinie Soma-Panderma 183
e) Alachéir-Afion-Karahissar 253 702
Im Jahre 1894 wurde dem belgischen Staatsangehörigen Georges Nagelmackers, dem bekannten Gründer der internationalen Schlafwagengesellschaft, für die schon bestandenen Linien: Smyrna-Kassaba Alachéir, Magnésia-Soma Birum-Abat, im ganzen 266 km, eine neue Betriebskonzession und für eine Linie von Alacheir nach Afium-Karahissar, 247 km, eine Bau- und Betriebskonzession erteilt. Die Regierung garantierte für die schon bestehen den Linien eine Annuität von 2,310.000 Fr. während 99 Jahren, und für die zu bauenden Linien eine jährliche kilometrische Bruttoeinnahme von 830·76 türkischen Pfund (rund 18.880 Fr.). Die kilometrischen Jahreseinnahmen stiegen in den Jahren 1907–1911 auf den alten Linien von 14.816 Fr. auf 18.670 Fr., auf den neuen Linien von 5.065 Fr. auf 7.194 Fr. Der Vertrag für die Linie Soma-Panderma wurde erst im Jahre 1910 abgeschlossen. Die Regierung hatte der Gesellschaft 77.832 4%ige Staatsobligationen zu 500 Fr. zu übergeben. Den Betrieb hat die Gesellschaft auf ihre Rechnung und Gefahr gegen eine Entschädigung nach folgender Formel zu besorgen: Präzipuum 2300 Fr. f. d. km und Jahr, 20% von den Bruttoeinnahmen für den Verkehr, 80 Ct. f. d. beladenen Zugkm für die Zugförderung, 90% von den Hamalgebühren.
9. Mudania-Brussa:
Die Konzession wurde im Jahre 1891 an den Gründer der Schlafwagengesellschaft Nagelmackers erteilt. Von der in dieser Konzession erteilten Ermächtigung, die Linie bis nach
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