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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Kanäle. Die zur Abführung des in das Tunnelinnere geleiteten Wassers dienenden Kanäle liegen in der Tunnelsohle entweder in der Bahnachse oder an einem, auch an beiden Widerlagern (Abb. 391-395). Im wenig breiten eingleisigen Tunnel ist die Lage des Kanals an den Widerlagern wegen leichterer Zugänglichkeit vorzuziehen. Im breiten zweigleisigen Tunnel ist der in der Bahnachse zwischen den Gleisen liegende Kanal, namentlich bei größerem Gleisabstand (3·7-4·0 m) wohl erreichbar. Die Anordnung von 2 Kanälen an beiden Widerlagern (Abb. 400 a) ist im ein- und zweigleisigen Tunnel vorteilhaft, weil das Wasser unmittelbar in die Kanäle und nicht mehr durch die Gleisbettung fließt, die ohnedies mit der Zeit die Wasserdurchlässigkeit verliert, oder es können die nach dem Kanal führenden, Mehrkosten bedingenden, die Gleisunterstopfung teilweise hindernden Querkanäle vermieden werden. Die Mehrkosten der Doppelkanalanlage werden durch deren Vorteile, namentlich bei Weglassung von Querkanälen größtenteils ausgeglichen. Auch falls sich der an einem Widerlager bereits ausgeführte Kanal im Verlauf der weiteren Arbeit infolge größerer, nicht vorhergesehener Wasserzuflüsse unzureichend erweist, wird ein zweiter Kanal am gegenüberliegenden Widerlager erforderlich. In Strecken mit Sohlgewölben bedingen Doppelkanäle allerdings deren tiefere Lage.

Zur Abführung größerer Wassermengen sind geschlossene, gewölbte oder gemauerte, in Beton oder Betoneisen und mit Stein- oder Betonplatten abgedeckte Kanäle erforderlich, die auch Sicherheit gegen Verstopfungen bieten. Die gedeckten Kanäle, wobei die leicht abnehmbaren Deckel mit freien Stoßfugen ohne Mörtel verlegt und die Seitenmauern mit Schlitzen versehen
Abb. 401.
werden (s. Abb. 401), so daß das Wasser überall von oben in den Kanal gelangen kann, sind den gewölbten Kanälen vorzuziehen; denn die Abnehmbarkeit des Deckels ermöglicht die Zugänglichkeit an beliebiger Stelle. Die meist rauhe und unregelmäßig ausgebrochene Tunnelsohle ist zweckmäßig durch Mörtel abzugleichen und zu glätten, damit das Wasser dem Tunnelkanal möglichst rasch zugeführt wird.

Die nachteilige Durchnässung der Bettung wird bei stärkerem Wasserzudrang, wenn nicht Doppelkanäle an beiden Widerlagern ausgeführt werden, durch röhrenförmige oder gemauerte Querkanäle, welche tief genug liegen, um die Oberbauerhaltung nicht zu erschweren, vermieden (Abb. 402). Die Zugänglichkeit und Reinhaltung wird auch bei gedeckten Kanälen durch Einsteigschächte in Abständen von 30-50 m, die bis auf Schwellenoberkante geführt werden, erleichtert. Wird das Gebirgswasser dem Tunnelinnern zugeführt, so erfolgt die Abführung entweder


Abb. 402.
unmittelbar über dem abgedichteten Gewölberücken oder oberhalb einer Übermauerung des Gewölbes, wodurch dichter Anschluß des Mauerwerks an das Gebirge erreicht wird.

Bei Abführung des Wassers auf der äußeren Gewölbeleibung wird der Raum zwischen dieser und dem Gebirge mit entsprechend großen und sehr festen Steinen trocken so ausgepackt, daß die Wasserdurchlässigkeit tunlichst erhalten bleibt, was allerdings nur im festeren Gebirge ohne Ablösungen zu erreichen ist, da im losen und weichen Gebirge die vom Wasser mitgeführten Teile die Steinpackung bald verschlämmen.

Das dem Gewölbekämpfer zufließende Wasser wird in den meisten Fällen in geneigten, in der Hintermauerung der Widerlager hergestellten Rinnen gesammelt, aus welchen es in verschiedener Weise der Tunnelsohle und von dort den Entwässerungskanälen zugeführt wird.

Bei geringen Wassermengen und im festen Gebirge, in dem nennenswerte Ablösungen des Gesteins und daher Verstopfungen nicht zu befürchten sind, werden in den Widerlagern, welche in allen Fällen an das Gebirge anzumauern sind, mit Steinen trocken ausgepackte Sickerschlitze belassen. Bei größeren Wassermengen und im wenig festen und losen Gebirge sind aber geschlossene gemauerte Abfallschächte, auch Ton- oder Eisenrohre hinter oder in den Widerlagern zweckmäßiger, weil diese weniger leicht verstopft oder verschlämmt werden wie die mit Steinen ausgepackten Schlitze.

Es empfiehlt sich, diese Schächte stellenweise so zugänglich zu machen, daß etwa eintretende, hierbei auch nicht ausgeschlossene Verstopfungen unschwer beseitigt werden können.

Das Wasser wird auch vom Gewölbekämpfer unmittelbar durch Schlitze im Mauerwerk in das Tunnelinnere geführt. Die Abführung

Kanäle. Die zur Abführung des in das Tunnelinnere geleiteten Wassers dienenden Kanäle liegen in der Tunnelsohle entweder in der Bahnachse oder an einem, auch an beiden Widerlagern (Abb. 391–395). Im wenig breiten eingleisigen Tunnel ist die Lage des Kanals an den Widerlagern wegen leichterer Zugänglichkeit vorzuziehen. Im breiten zweigleisigen Tunnel ist der in der Bahnachse zwischen den Gleisen liegende Kanal, namentlich bei größerem Gleisabstand (3·7–4·0 m) wohl erreichbar. Die Anordnung von 2 Kanälen an beiden Widerlagern (Abb. 400 a) ist im ein- und zweigleisigen Tunnel vorteilhaft, weil das Wasser unmittelbar in die Kanäle und nicht mehr durch die Gleisbettung fließt, die ohnedies mit der Zeit die Wasserdurchlässigkeit verliert, oder es können die nach dem Kanal führenden, Mehrkosten bedingenden, die Gleisunterstopfung teilweise hindernden Querkanäle vermieden werden. Die Mehrkosten der Doppelkanalanlage werden durch deren Vorteile, namentlich bei Weglassung von Querkanälen größtenteils ausgeglichen. Auch falls sich der an einem Widerlager bereits ausgeführte Kanal im Verlauf der weiteren Arbeit infolge größerer, nicht vorhergesehener Wasserzuflüsse unzureichend erweist, wird ein zweiter Kanal am gegenüberliegenden Widerlager erforderlich. In Strecken mit Sohlgewölben bedingen Doppelkanäle allerdings deren tiefere Lage.

Zur Abführung größerer Wassermengen sind geschlossene, gewölbte oder gemauerte, in Beton oder Betoneisen und mit Stein- oder Betonplatten abgedeckte Kanäle erforderlich, die auch Sicherheit gegen Verstopfungen bieten. Die gedeckten Kanäle, wobei die leicht abnehmbaren Deckel mit freien Stoßfugen ohne Mörtel verlegt und die Seitenmauern mit Schlitzen versehen
Abb. 401.
werden (s. Abb. 401), so daß das Wasser überall von oben in den Kanal gelangen kann, sind den gewölbten Kanälen vorzuziehen; denn die Abnehmbarkeit des Deckels ermöglicht die Zugänglichkeit an beliebiger Stelle. Die meist rauhe und unregelmäßig ausgebrochene Tunnelsohle ist zweckmäßig durch Mörtel abzugleichen und zu glätten, damit das Wasser dem Tunnelkanal möglichst rasch zugeführt wird.

Die nachteilige Durchnässung der Bettung wird bei stärkerem Wasserzudrang, wenn nicht Doppelkanäle an beiden Widerlagern ausgeführt werden, durch röhrenförmige oder gemauerte Querkanäle, welche tief genug liegen, um die Oberbauerhaltung nicht zu erschweren, vermieden (Abb. 402). Die Zugänglichkeit und Reinhaltung wird auch bei gedeckten Kanälen durch Einsteigschächte in Abständen von 30–50 m, die bis auf Schwellenoberkante geführt werden, erleichtert. Wird das Gebirgswasser dem Tunnelinnern zugeführt, so erfolgt die Abführung entweder


Abb. 402.
unmittelbar über dem abgedichteten Gewölberücken oder oberhalb einer Übermauerung des Gewölbes, wodurch dichter Anschluß des Mauerwerks an das Gebirge erreicht wird.

Bei Abführung des Wassers auf der äußeren Gewölbeleibung wird der Raum zwischen dieser und dem Gebirge mit entsprechend großen und sehr festen Steinen trocken so ausgepackt, daß die Wasserdurchlässigkeit tunlichst erhalten bleibt, was allerdings nur im festeren Gebirge ohne Ablösungen zu erreichen ist, da im losen und weichen Gebirge die vom Wasser mitgeführten Teile die Steinpackung bald verschlämmen.

Das dem Gewölbekämpfer zufließende Wasser wird in den meisten Fällen in geneigten, in der Hintermauerung der Widerlager hergestellten Rinnen gesammelt, aus welchen es in verschiedener Weise der Tunnelsohle und von dort den Entwässerungskanälen zugeführt wird.

Bei geringen Wassermengen und im festen Gebirge, in dem nennenswerte Ablösungen des Gesteins und daher Verstopfungen nicht zu befürchten sind, werden in den Widerlagern, welche in allen Fällen an das Gebirge anzumauern sind, mit Steinen trocken ausgepackte Sickerschlitze belassen. Bei größeren Wassermengen und im wenig festen und losen Gebirge sind aber geschlossene gemauerte Abfallschächte, auch Ton- oder Eisenrohre hinter oder in den Widerlagern zweckmäßiger, weil diese weniger leicht verstopft oder verschlämmt werden wie die mit Steinen ausgepackten Schlitze.

Es empfiehlt sich, diese Schächte stellenweise so zugänglich zu machen, daß etwa eintretende, hierbei auch nicht ausgeschlossene Verstopfungen unschwer beseitigt werden können.

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[407/0421] Kanäle. Die zur Abführung des in das Tunnelinnere geleiteten Wassers dienenden Kanäle liegen in der Tunnelsohle entweder in der Bahnachse oder an einem, auch an beiden Widerlagern (Abb. 391–395). Im wenig breiten eingleisigen Tunnel ist die Lage des Kanals an den Widerlagern wegen leichterer Zugänglichkeit vorzuziehen. Im breiten zweigleisigen Tunnel ist der in der Bahnachse zwischen den Gleisen liegende Kanal, namentlich bei größerem Gleisabstand (3·7–4·0 m) wohl erreichbar. Die Anordnung von 2 Kanälen an beiden Widerlagern (Abb. 400 a) ist im ein- und zweigleisigen Tunnel vorteilhaft, weil das Wasser unmittelbar in die Kanäle und nicht mehr durch die Gleisbettung fließt, die ohnedies mit der Zeit die Wasserdurchlässigkeit verliert, oder es können die nach dem Kanal führenden, Mehrkosten bedingenden, die Gleisunterstopfung teilweise hindernden Querkanäle vermieden werden. Die Mehrkosten der Doppelkanalanlage werden durch deren Vorteile, namentlich bei Weglassung von Querkanälen größtenteils ausgeglichen. Auch falls sich der an einem Widerlager bereits ausgeführte Kanal im Verlauf der weiteren Arbeit infolge größerer, nicht vorhergesehener Wasserzuflüsse unzureichend erweist, wird ein zweiter Kanal am gegenüberliegenden Widerlager erforderlich. In Strecken mit Sohlgewölben bedingen Doppelkanäle allerdings deren tiefere Lage. Zur Abführung größerer Wassermengen sind geschlossene, gewölbte oder gemauerte, in Beton oder Betoneisen und mit Stein- oder Betonplatten abgedeckte Kanäle erforderlich, die auch Sicherheit gegen Verstopfungen bieten. Die gedeckten Kanäle, wobei die leicht abnehmbaren Deckel mit freien Stoßfugen ohne Mörtel verlegt und die Seitenmauern mit Schlitzen versehen [Abbildung Abb. 401. ] werden (s. Abb. 401), so daß das Wasser überall von oben in den Kanal gelangen kann, sind den gewölbten Kanälen vorzuziehen; denn die Abnehmbarkeit des Deckels ermöglicht die Zugänglichkeit an beliebiger Stelle. Die meist rauhe und unregelmäßig ausgebrochene Tunnelsohle ist zweckmäßig durch Mörtel abzugleichen und zu glätten, damit das Wasser dem Tunnelkanal möglichst rasch zugeführt wird. Die nachteilige Durchnässung der Bettung wird bei stärkerem Wasserzudrang, wenn nicht Doppelkanäle an beiden Widerlagern ausgeführt werden, durch röhrenförmige oder gemauerte Querkanäle, welche tief genug liegen, um die Oberbauerhaltung nicht zu erschweren, vermieden (Abb. 402). Die Zugänglichkeit und Reinhaltung wird auch bei gedeckten Kanälen durch Einsteigschächte in Abständen von 30–50 m, die bis auf Schwellenoberkante geführt werden, erleichtert. Wird das Gebirgswasser dem Tunnelinnern zugeführt, so erfolgt die Abführung entweder [Abbildung Abb. 402. ] unmittelbar über dem abgedichteten Gewölberücken oder oberhalb einer Übermauerung des Gewölbes, wodurch dichter Anschluß des Mauerwerks an das Gebirge erreicht wird. Bei Abführung des Wassers auf der äußeren Gewölbeleibung wird der Raum zwischen dieser und dem Gebirge mit entsprechend großen und sehr festen Steinen trocken so ausgepackt, daß die Wasserdurchlässigkeit tunlichst erhalten bleibt, was allerdings nur im festeren Gebirge ohne Ablösungen zu erreichen ist, da im losen und weichen Gebirge die vom Wasser mitgeführten Teile die Steinpackung bald verschlämmen. Das dem Gewölbekämpfer zufließende Wasser wird in den meisten Fällen in geneigten, in der Hintermauerung der Widerlager hergestellten Rinnen gesammelt, aus welchen es in verschiedener Weise der Tunnelsohle und von dort den Entwässerungskanälen zugeführt wird. Bei geringen Wassermengen und im festen Gebirge, in dem nennenswerte Ablösungen des Gesteins und daher Verstopfungen nicht zu befürchten sind, werden in den Widerlagern, welche in allen Fällen an das Gebirge anzumauern sind, mit Steinen trocken ausgepackte Sickerschlitze belassen. Bei größeren Wassermengen und im wenig festen und losen Gebirge sind aber geschlossene gemauerte Abfallschächte, auch Ton- oder Eisenrohre hinter oder in den Widerlagern zweckmäßiger, weil diese weniger leicht verstopft oder verschlämmt werden wie die mit Steinen ausgepackten Schlitze. Es empfiehlt sich, diese Schächte stellenweise so zugänglich zu machen, daß etwa eintretende, hierbei auch nicht ausgeschlossene Verstopfungen unschwer beseitigt werden können. Das Wasser wird auch vom Gewölbekämpfer unmittelbar durch Schlitze im Mauerwerk in das Tunnelinnere geführt. Die Abführung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 407. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/421>, abgerufen am 22.11.2024.