Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.Die jährlichen Betriebskosten werden mit 30.000 Fr. geschätzt. Vorerst wird hiernach der neue Hauensteintunnel nur durch natürliche Lüftung ohne maschinelle Sauganlagen gelüftet, wie weit dies unter den gegenwärtigen Verkehrs- und Betriebsverhältnissen genügt, wird nicht mitgeteilt. Da die Lüftung des 4200 m langen zweigleisigen Cochemtunnels der Moselbahn (s. Bd. III, S. 207) mittels der dort angeordneten Anlage (Bauweise Saccardo) nicht genügte, hat man im Abstand von 1135 m vom Südende (Eller) einen etwa 230 m tiefen, durchschnittlich 5 m weiten Schacht eingebaut, durch den entweder die Luft mittels eines Sauglüfters angesaugt oder aber die Frischluft mittels des drückend wirkenden Lüfters einer im Tunnel an der Schachtstelle eingebauten Luftkammer mit Düse zugeführt werden soll. Die Kosten für Luftkammer, Schacht und maschinelle Anlagen sind auf 583.000 M. veranschlagt. Vorläufig dient der Schacht hauptsächlich zur natürlichen Entlüftung. Die Lüftung durch Vermittlung von Schächten, die ausreichend großen Lichtquerschnitt erhalten müssen, hat den Vorteil, daß der an der Mehrzahl der Tage herrschende natürliche Luftzug aus dem Tunnel durch den Schacht einen geringen Kraftverbrauch der Lüfter ermöglicht oder auch den Betrieb der Lüfter zeitweise entbehrlich machen kann und daß Einbauten im Tunnel wie bei den Lüftungen durch die Mündungen nicht erforderlich sind. Dagegen sind Saugschachtlüftungen nur dort möglich, wo nicht zu weit von der Mitte oder der höchsten Stelle des Tunnels ein Schacht mit großem Lichtquerschnitte, mäßiger Tiefe und im nicht ungünstigen Gebirge, daher ohne zu große Kosten erstellt werden kann, was namentlich bei den tief gelegenen, langen Scheiteltunneln meist nicht der Fall ist. 2. Die Lüftung durch die Tunnelmündungen kann durch Eindrücken oder Aussaugen der Luft erfolgen; in beiden Fällen wird die Luft im Tunnel in Bewegung gesetzt und aus dem Tunnel gefördert, wobei frische Luft nachströmt. Auch können Druck- und Sauglüftung so verbunden werden, daß beide einander unterstützen. Da die natürliche Lüftung, die von der Höhenlage, den Wärmeunterschieden und den Windrichtungen auf beiden Tunnelmündungen abhängig ist, im Interesse wirksamer Lüftung und Kraftersparnis ausgenützt werden soll, so sind die Lüfter an den Tunnelmündungen dementsprechend tunlichst so anzuordnen, daß die natürliche Lüftung unterstützt und ihr nicht entgegengearbeitet wird, was freilich nicht immer möglich ist. In Tunneln mit größeren Höhenunterschieden der beiden Mündungen und stärkeren Steigungen wurden Drucklüfter zumeist an den höher gelegenen Mündungen angeordnet, um die Luft dem in der Steigung fahrenden Zug entgegenzudrücken und den Rauch tunlichst rasch vom Lokomotivführerstand zu beseitigen, was allerdings infolge vermehrter Widerstände größeren Kraftaufwand, daher Mehrkosten bedingt. Da die Luftgeschwindigkeit im Tunnel auch im Interesse der darin tätigen Arbeiter 2-4 m/Sek. selten überschreitet, also geringer ist wie in der Regel die Zugsgeschwindigkeit, so würde auch bei gleichgerichteter Bewegung der Luft und des Zuges im Tunnel eine Rauchbelästigung vermieden werden können. Da das aber nicht immer gesichert ist, so dürfte doch in der Mehrzahl der Fälle das Eindrücken der Luft der Zugrichtung entgegen trotz der hierdurch bedingten Mehrkosten vorzuziehen sein. Am wirksamsten und sichersten würde die Lüftungsanlage sich gestalten durch Anordnung von Lüftern an beiden Tunnelmündungen, die zum Drücken und Saugen eingerichtet und so zu betreiben sind, daß nach Bedarf von der einen Seite gedrückt, an der andern gesaugt wird und umgekehrt, wobei allen Verhältnissen Rechnung getragen werden kann. Ob durch die hierbei mögliche Kraftersparnis die immerhin nicht geringen Mehrkosten der Doppelanlage aufgewogen werden, wäre im einzelnen Fall zu prüfen. Als Lüfter werden in der Regel Schleudergebläse (Zentrifugalventilatoren) der Bauweisen Guibal, Pelzer, Rateau u. a. m., namentlich Capell, gebraucht. a) Die Lüftung mit Mündungsverschlüssen. Die Luft wird von dem an den Tunnelmündungen aufgestellten Gebläse durch Querkanäle unmittelbar in den Tunnel gedrückt oder aus diesem angesaugt. Um das Entweichen der nahe der Mündung in den Tunnel gedrückten Luft zu verhindern, wird die Mündung während des Betriebs des Lüfters geschlossen, was durch Tore oder besser durch leichte und bewegliche Vorhänge, die für den Eisenbahnbetrieb gefahrlos sind, geschehen kann. Durch selbsttätige Signale wird der Zustand angezeigt, in dem die Verschlußeinrichtungen sich befinden. Es ist zweckmäßig, den Luftzuführungskanal von den Lüftern nach dem Tunnel bei geöffnetem Vorhang durch Klappen zu schließen, da sonst bei nicht abgestellten Lüftern die Luft durch die benachbarte Mündung mit großer Geschwindigkeit entweicht, was Überlastung Die jährlichen Betriebskosten werden mit 30.000 Fr. geschätzt. Vorerst wird hiernach der neue Hauensteintunnel nur durch natürliche Lüftung ohne maschinelle Sauganlagen gelüftet, wie weit dies unter den gegenwärtigen Verkehrs- und Betriebsverhältnissen genügt, wird nicht mitgeteilt. Da die Lüftung des 4200 m langen zweigleisigen Cochemtunnels der Moselbahn (s. Bd. III, S. 207) mittels der dort angeordneten Anlage (Bauweise Saccardo) nicht genügte, hat man im Abstand von 1135 m vom Südende (Eller) einen etwa 230 m tiefen, durchschnittlich 5 m weiten Schacht eingebaut, durch den entweder die Luft mittels eines Sauglüfters angesaugt oder aber die Frischluft mittels des drückend wirkenden Lüfters einer im Tunnel an der Schachtstelle eingebauten Luftkammer mit Düse zugeführt werden soll. Die Kosten für Luftkammer, Schacht und maschinelle Anlagen sind auf 583.000 M. veranschlagt. Vorläufig dient der Schacht hauptsächlich zur natürlichen Entlüftung. Die Lüftung durch Vermittlung von Schächten, die ausreichend großen Lichtquerschnitt erhalten müssen, hat den Vorteil, daß der an der Mehrzahl der Tage herrschende natürliche Luftzug aus dem Tunnel durch den Schacht einen geringen Kraftverbrauch der Lüfter ermöglicht oder auch den Betrieb der Lüfter zeitweise entbehrlich machen kann und daß Einbauten im Tunnel wie bei den Lüftungen durch die Mündungen nicht erforderlich sind. Dagegen sind Saugschachtlüftungen nur dort möglich, wo nicht zu weit von der Mitte oder der höchsten Stelle des Tunnels ein Schacht mit großem Lichtquerschnitte, mäßiger Tiefe und im nicht ungünstigen Gebirge, daher ohne zu große Kosten erstellt werden kann, was namentlich bei den tief gelegenen, langen Scheiteltunneln meist nicht der Fall ist. 2. Die Lüftung durch die Tunnelmündungen kann durch Eindrücken oder Aussaugen der Luft erfolgen; in beiden Fällen wird die Luft im Tunnel in Bewegung gesetzt und aus dem Tunnel gefördert, wobei frische Luft nachströmt. Auch können Druck- und Sauglüftung so verbunden werden, daß beide einander unterstützen. Da die natürliche Lüftung, die von der Höhenlage, den Wärmeunterschieden und den Windrichtungen auf beiden Tunnelmündungen abhängig ist, im Interesse wirksamer Lüftung und Kraftersparnis ausgenützt werden soll, so sind die Lüfter an den Tunnelmündungen dementsprechend tunlichst so anzuordnen, daß die natürliche Lüftung unterstützt und ihr nicht entgegengearbeitet wird, was freilich nicht immer möglich ist. In Tunneln mit größeren Höhenunterschieden der beiden Mündungen und stärkeren Steigungen wurden Drucklüfter zumeist an den höher gelegenen Mündungen angeordnet, um die Luft dem in der Steigung fahrenden Zug entgegenzudrücken und den Rauch tunlichst rasch vom Lokomotivführerstand zu beseitigen, was allerdings infolge vermehrter Widerstände größeren Kraftaufwand, daher Mehrkosten bedingt. Da die Luftgeschwindigkeit im Tunnel auch im Interesse der darin tätigen Arbeiter 2–4 m/Sek. selten überschreitet, also geringer ist wie in der Regel die Zugsgeschwindigkeit, so würde auch bei gleichgerichteter Bewegung der Luft und des Zuges im Tunnel eine Rauchbelästigung vermieden werden können. Da das aber nicht immer gesichert ist, so dürfte doch in der Mehrzahl der Fälle das Eindrücken der Luft der Zugrichtung entgegen trotz der hierdurch bedingten Mehrkosten vorzuziehen sein. Am wirksamsten und sichersten würde die Lüftungsanlage sich gestalten durch Anordnung von Lüftern an beiden Tunnelmündungen, die zum Drücken und Saugen eingerichtet und so zu betreiben sind, daß nach Bedarf von der einen Seite gedrückt, an der andern gesaugt wird und umgekehrt, wobei allen Verhältnissen Rechnung getragen werden kann. Ob durch die hierbei mögliche Kraftersparnis die immerhin nicht geringen Mehrkosten der Doppelanlage aufgewogen werden, wäre im einzelnen Fall zu prüfen. Als Lüfter werden in der Regel Schleudergebläse (Zentrifugalventilatoren) der Bauweisen Guibal, Pelzer, Rateau u. a. m., namentlich Capell, gebraucht. a) Die Lüftung mit Mündungsverschlüssen. Die Luft wird von dem an den Tunnelmündungen aufgestellten Gebläse durch Querkanäle unmittelbar in den Tunnel gedrückt oder aus diesem angesaugt. Um das Entweichen der nahe der Mündung in den Tunnel gedrückten Luft zu verhindern, wird die Mündung während des Betriebs des Lüfters geschlossen, was durch Tore oder besser durch leichte und bewegliche Vorhänge, die für den Eisenbahnbetrieb gefahrlos sind, geschehen kann. Durch selbsttätige Signale wird der Zustand angezeigt, in dem die Verschlußeinrichtungen sich befinden. 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Dagegen sind Saugschachtlüftungen nur dort möglich, wo nicht zu weit von der Mitte oder der höchsten Stelle des Tunnels ein Schacht mit großem Lichtquerschnitte, mäßiger Tiefe und im nicht ungünstigen Gebirge, daher ohne zu große Kosten erstellt werden kann, was namentlich bei den tief gelegenen, langen Scheiteltunneln meist nicht der Fall ist.</p><lb/> <p rendition="#c">2. <hi rendition="#g">Die Lüftung durch die Tunnelmündungen</hi></p><lb/> <p>kann durch Eindrücken oder Aussaugen der Luft erfolgen; in beiden Fällen wird die Luft im Tunnel in Bewegung gesetzt und aus dem Tunnel gefördert, wobei frische Luft nachströmt. Auch können Druck- und Sauglüftung so verbunden werden, daß beide einander unterstützen. 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Die jährlichen Betriebskosten werden mit 30.000 Fr. geschätzt.
Vorerst wird hiernach der neue Hauensteintunnel nur durch natürliche Lüftung ohne maschinelle Sauganlagen gelüftet, wie weit dies unter den gegenwärtigen Verkehrs- und Betriebsverhältnissen genügt, wird nicht mitgeteilt.
Da die Lüftung des 4200 m langen zweigleisigen Cochemtunnels der Moselbahn (s. Bd. III, S. 207) mittels der dort angeordneten Anlage (Bauweise Saccardo) nicht genügte, hat man im Abstand von 1135 m vom Südende (Eller) einen etwa 230 m tiefen, durchschnittlich 5 m weiten Schacht eingebaut, durch den entweder die Luft mittels eines Sauglüfters angesaugt oder aber die Frischluft mittels des drückend wirkenden Lüfters einer im Tunnel an der Schachtstelle eingebauten Luftkammer mit Düse zugeführt werden soll. Die Kosten für Luftkammer, Schacht und maschinelle Anlagen sind auf 583.000 M. veranschlagt. Vorläufig dient der Schacht hauptsächlich zur natürlichen Entlüftung.
Die Lüftung durch Vermittlung von Schächten, die ausreichend großen Lichtquerschnitt erhalten müssen, hat den Vorteil, daß der an der Mehrzahl der Tage herrschende natürliche Luftzug aus dem Tunnel durch den Schacht einen geringen Kraftverbrauch der Lüfter ermöglicht oder auch den Betrieb der Lüfter zeitweise entbehrlich machen kann und daß Einbauten im Tunnel wie bei den Lüftungen durch die Mündungen nicht erforderlich sind. Dagegen sind Saugschachtlüftungen nur dort möglich, wo nicht zu weit von der Mitte oder der höchsten Stelle des Tunnels ein Schacht mit großem Lichtquerschnitte, mäßiger Tiefe und im nicht ungünstigen Gebirge, daher ohne zu große Kosten erstellt werden kann, was namentlich bei den tief gelegenen, langen Scheiteltunneln meist nicht der Fall ist.
2. Die Lüftung durch die Tunnelmündungen
kann durch Eindrücken oder Aussaugen der Luft erfolgen; in beiden Fällen wird die Luft im Tunnel in Bewegung gesetzt und aus dem Tunnel gefördert, wobei frische Luft nachströmt. Auch können Druck- und Sauglüftung so verbunden werden, daß beide einander unterstützen. Da die natürliche Lüftung, die von der Höhenlage, den Wärmeunterschieden und den Windrichtungen auf beiden Tunnelmündungen abhängig ist, im Interesse wirksamer Lüftung und Kraftersparnis ausgenützt werden soll, so sind die Lüfter an den Tunnelmündungen dementsprechend tunlichst so anzuordnen, daß die natürliche Lüftung unterstützt und ihr nicht entgegengearbeitet wird, was freilich nicht immer möglich ist.
In Tunneln mit größeren Höhenunterschieden der beiden Mündungen und stärkeren Steigungen wurden Drucklüfter zumeist an den höher gelegenen Mündungen angeordnet, um die Luft dem in der Steigung fahrenden Zug entgegenzudrücken und den Rauch tunlichst rasch vom Lokomotivführerstand zu beseitigen, was allerdings infolge vermehrter Widerstände größeren Kraftaufwand, daher Mehrkosten bedingt. Da die Luftgeschwindigkeit im Tunnel auch im Interesse der darin tätigen Arbeiter 2–4 m/Sek. selten überschreitet, also geringer ist wie in der Regel die Zugsgeschwindigkeit, so würde auch bei gleichgerichteter Bewegung der Luft und des Zuges im Tunnel eine Rauchbelästigung vermieden werden können. Da das aber nicht immer gesichert ist, so dürfte doch in der Mehrzahl der Fälle das Eindrücken der Luft der Zugrichtung entgegen trotz der hierdurch bedingten Mehrkosten vorzuziehen sein. Am wirksamsten und sichersten würde die Lüftungsanlage sich gestalten durch Anordnung von Lüftern an beiden Tunnelmündungen, die zum Drücken und Saugen eingerichtet und so zu betreiben sind, daß nach Bedarf von der einen Seite gedrückt, an der andern gesaugt wird und umgekehrt, wobei allen Verhältnissen Rechnung getragen werden kann. Ob durch die hierbei mögliche Kraftersparnis die immerhin nicht geringen Mehrkosten der Doppelanlage aufgewogen werden, wäre im einzelnen Fall zu prüfen. Als Lüfter werden in der Regel Schleudergebläse (Zentrifugalventilatoren) der Bauweisen Guibal, Pelzer, Rateau u. a. m., namentlich Capell, gebraucht.
a) Die Lüftung mit Mündungsverschlüssen. Die Luft wird von dem an den Tunnelmündungen aufgestellten Gebläse durch Querkanäle unmittelbar in den Tunnel gedrückt oder aus diesem angesaugt. Um das Entweichen der nahe der Mündung in den Tunnel gedrückten Luft zu verhindern, wird die Mündung während des Betriebs des Lüfters geschlossen, was durch Tore oder besser durch leichte und bewegliche Vorhänge, die für den Eisenbahnbetrieb gefahrlos sind, geschehen kann. Durch selbsttätige Signale wird der Zustand angezeigt, in dem die Verschlußeinrichtungen sich befinden.
Es ist zweckmäßig, den Luftzuführungskanal von den Lüftern nach dem Tunnel bei geöffnetem Vorhang durch Klappen zu schließen, da sonst bei nicht abgestellten Lüftern die Luft durch die benachbarte Mündung mit großer Geschwindigkeit entweicht, was Überlastung
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