Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.starters genannt) (Ausfahrsignale und vorgeschobene Ausfahrsignale) dienen zur Regelung der Einfahrt der Züge in den an einen Bahnhof anschließenden Streckenabschnitt. Die vorgeschobenen Ausfahrsignale stehen in der Fahrrichtung um eine Zuglänge hinter den Ausfahrsignalen. Es darf an beiden nicht vorbeigefahren werden, wenn sie "Gefahr" (Halt) zeigen. Ist der Streckenabschnitt zwischen dem Ausfahrsignal und dem vorgeschobenen Ausfahrsignal frei, so kann der Wärter durch Ziehen des Ausfahrsignals erlauben, bis zu dem "Gefahr" (Halt) zeigenden vorgeschobenen Ausfahrsignal vorzurücken. Shunting Signals (Rangiersignale) bestehen aus kurzen Flügeln mit dem Buchstaben S Abb. 100. Belgisches Kandelabersignal. Die Hauptsignale dürfen bei gezogenem Rangiersignal in Haltstellung überfahren werden. Zu den Rangiersignalen gehören auch die sog. Ground Signals, die als Dwarf Signals (Zwergsignale) und Disc Signals (Scheibensignale) in den verschiedensten Formen vorkommen. Siding Signals (Nebengleissignale), gleichfalls als Zwerg- oder Scheibensignale ausgebildet, regeln die Ausfahrt aus Nebengleisen in die Hauptgleise. Rücklichter an festen Signalen sind im allgemeinen nur bei der Haltstellung des Signals in Gebrauch; sie sind dann weiß. Es kommt aber auch Purpurlicht als Rücklicht für "Fahrt frei" vor. Die Zahl der auf der Strecke und in den Bahnhöfen sich findenden Signale ist in England sehr groß. Es hat das seinen Grund darin, daß die allgemeinen Vorschriften einerseits die Anbringung mehrerer Flügel an einem Mast nur in beschränktem Umfang zulassen, anderseits aber eine weitgehende Kennzeichnung der bei großen Bahnhöfen meistens sehr zahlreichen Fahrwege durch besondere Signale üblich ist. Abb. 99 zeigt eine Signalbrücke auf einem englischen Bahnhof. Die Handsignale werden, wie überall üblich, bei Tag mit der Hand oder mit Fahnen, bei Nacht mit Laternen gegeben. Die Knallsignale dienen zur Deckung unfahrbarer Gleisstrecken und liegen gebliebener Züge sowie zur Ankündigung der Gefahr-(Halt-) Stellung feststehender Signale bei Nebel. Zugsignale werden in den verschiedensten Formen und Zusammenstellungen von Scheiben und Lichtern verwendet. Vorgeschrieben ist, daß jeder Zug bei Tag und bei Nacht als Schlußsignal eine Laterne führt, die am Tag angezündet wird, wenn Nebel oder Schneewetter eintritt. Die Laterne ist rot geblendet. Außer dieser Schlußlaterne muß der Zug noch 2 rote Oberwagenlaternen führen. e) Die Signalvorschriften für die belgischen Staatsbahnen sind in Bd. IV des Reglement general des voies et travaux enthalten. Sie unterscheiden feststehende Signale (signaux fixes de la voie), Zugsignale (signaux des trains) und Wärtersignale (signaux mobiles de la voie). Die Vorsignale sind wie die Hauptsignale als Flügelsignale ausgebildet. Der Flügel des starters genannt) (Ausfahrsignale und vorgeschobene Ausfahrsignale) dienen zur Regelung der Einfahrt der Züge in den an einen Bahnhof anschließenden Streckenabschnitt. Die vorgeschobenen Ausfahrsignale stehen in der Fahrrichtung um eine Zuglänge hinter den Ausfahrsignalen. Es darf an beiden nicht vorbeigefahren werden, wenn sie „Gefahr“ (Halt) zeigen. Ist der Streckenabschnitt zwischen dem Ausfahrsignal und dem vorgeschobenen Ausfahrsignal frei, so kann der Wärter durch Ziehen des Ausfahrsignals erlauben, bis zu dem „Gefahr“ (Halt) zeigenden vorgeschobenen Ausfahrsignal vorzurücken. Shunting Signals (Rangiersignale) bestehen aus kurzen Flügeln mit dem Buchstaben S Abb. 100. Belgisches Kandelabersignal. Die Hauptsignale dürfen bei gezogenem Rangiersignal in Haltstellung überfahren werden. Zu den Rangiersignalen gehören auch die sog. Ground Signals, die als Dwarf Signals (Zwergsignale) und Disc Signals (Scheibensignale) in den verschiedensten Formen vorkommen. Siding Signals (Nebengleissignale), gleichfalls als Zwerg- oder Scheibensignale ausgebildet, regeln die Ausfahrt aus Nebengleisen in die Hauptgleise. Rücklichter an festen Signalen sind im allgemeinen nur bei der Haltstellung des Signals in Gebrauch; sie sind dann weiß. Es kommt aber auch Purpurlicht als Rücklicht für „Fahrt frei“ vor. Die Zahl der auf der Strecke und in den Bahnhöfen sich findenden Signale ist in England sehr groß. Es hat das seinen Grund darin, daß die allgemeinen Vorschriften einerseits die Anbringung mehrerer Flügel an einem Mast nur in beschränktem Umfang zulassen, anderseits aber eine weitgehende Kennzeichnung der bei großen Bahnhöfen meistens sehr zahlreichen Fahrwege durch besondere Signale üblich ist. Abb. 99 zeigt eine Signalbrücke auf einem englischen Bahnhof. Die Handsignale werden, wie überall üblich, bei Tag mit der Hand oder mit Fahnen, bei Nacht mit Laternen gegeben. Die Knallsignale dienen zur Deckung unfahrbarer Gleisstrecken und liegen gebliebener Züge sowie zur Ankündigung der Gefahr-(Halt-) Stellung feststehender Signale bei Nebel. Zugsignale werden in den verschiedensten Formen und Zusammenstellungen von Scheiben und Lichtern verwendet. Vorgeschrieben ist, daß jeder Zug bei Tag und bei Nacht als Schlußsignal eine Laterne führt, die am Tag angezündet wird, wenn Nebel oder Schneewetter eintritt. Die Laterne ist rot geblendet. Außer dieser Schlußlaterne muß der Zug noch 2 rote Oberwagenlaternen führen. e) Die Signalvorschriften für die belgischen Staatsbahnen sind in Bd. IV des Règlement général des voies et travaux enthalten. Sie unterscheiden feststehende Signale (signaux fixes de la voie), Zugsignale (signaux des trains) und Wärtersignale (signaux mobiles de la voie). Die Vorsignale sind wie die Hauptsignale als Flügelsignale ausgebildet. Der Flügel des <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0068" n="64"/> starters genannt) (Ausfahrsignale und vorgeschobene Ausfahrsignale) dienen zur Regelung der Einfahrt der Züge in den an einen Bahnhof anschließenden Streckenabschnitt. Die vorgeschobenen Ausfahrsignale stehen in der Fahrrichtung um eine Zuglänge hinter den Ausfahrsignalen. Es darf an beiden nicht vorbeigefahren werden, wenn sie „Gefahr“ (Halt) zeigen. Ist der Streckenabschnitt zwischen dem Ausfahrsignal und dem vorgeschobenen Ausfahrsignal frei, so kann der Wärter durch Ziehen des Ausfahrsignals erlauben, bis zu dem „Gefahr“ (Halt) zeigenden vorgeschobenen Ausfahrsignal vorzurücken.</p><lb/> <p>Shunting Signals (Rangiersignale) bestehen aus kurzen Flügeln mit dem Buchstaben S<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen09_1921/figures/roell_eisenbahnwesen09_1921_figure-0138.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 100. Belgisches Kandelabersignal.</head><lb/></figure><lb/> oder anderen Zeichen, die an den Masten der Hauptsignale befestigt sind, oder aus Flügeln und Scheiben an besonderen, etwa 3·5 <hi rendition="#i">m</hi> hohen Pfosten.</p><lb/> <p>Die Hauptsignale dürfen bei gezogenem Rangiersignal in Haltstellung überfahren werden. Zu den Rangiersignalen gehören auch die sog. Ground Signals, die als Dwarf Signals (Zwergsignale) und Disc Signals (Scheibensignale) in den verschiedensten Formen vorkommen.</p><lb/> <p>Siding Signals (Nebengleissignale), gleichfalls als Zwerg- oder Scheibensignale ausgebildet, regeln die Ausfahrt aus Nebengleisen in die Hauptgleise.</p><lb/> <p>Rücklichter an festen Signalen sind im allgemeinen nur bei der Haltstellung des Signals in Gebrauch; sie sind dann weiß. Es kommt aber auch Purpurlicht als Rücklicht für „Fahrt frei“ vor.</p><lb/> <p>Die Zahl der auf der Strecke und in den Bahnhöfen sich findenden Signale ist in England sehr groß. Es hat das seinen Grund darin, daß die allgemeinen Vorschriften einerseits die Anbringung mehrerer Flügel an einem Mast nur in beschränktem Umfang zulassen, anderseits aber eine weitgehende Kennzeichnung der bei großen Bahnhöfen meistens sehr zahlreichen Fahrwege durch besondere Signale üblich ist. Abb. 99 zeigt eine Signalbrücke auf einem englischen Bahnhof.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">Handsignale</hi> werden, wie überall üblich, bei Tag mit der Hand oder mit Fahnen, bei Nacht mit Laternen gegeben.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">Knallsignale</hi> dienen zur Deckung unfahrbarer Gleisstrecken und liegen gebliebener Züge sowie zur Ankündigung der Gefahr-(Halt-) Stellung feststehender Signale bei Nebel.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Zugsignale</hi> werden in den verschiedensten Formen und Zusammenstellungen von Scheiben und Lichtern verwendet. Vorgeschrieben ist, daß jeder Zug bei Tag und bei Nacht als Schlußsignal eine Laterne führt, die am Tag angezündet wird, wenn Nebel oder Schneewetter eintritt. Die Laterne ist rot geblendet. Außer dieser Schlußlaterne muß der Zug noch 2 rote Oberwagenlaternen führen.</p><lb/> <p><hi rendition="#i">e)</hi><hi rendition="#g">Die Signalvorschriften für die belgischen Staatsbahnen</hi> sind in Bd. IV des Règlement général des voies et travaux enthalten. Sie unterscheiden feststehende Signale (signaux fixes de la voie), Zugsignale (signaux des trains) und Wärtersignale (signaux mobiles de la voie).</p><lb/> <p>Die Vorsignale sind wie die Hauptsignale als Flügelsignale ausgebildet. Der Flügel des </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [64/0068]
starters genannt) (Ausfahrsignale und vorgeschobene Ausfahrsignale) dienen zur Regelung der Einfahrt der Züge in den an einen Bahnhof anschließenden Streckenabschnitt. Die vorgeschobenen Ausfahrsignale stehen in der Fahrrichtung um eine Zuglänge hinter den Ausfahrsignalen. Es darf an beiden nicht vorbeigefahren werden, wenn sie „Gefahr“ (Halt) zeigen. Ist der Streckenabschnitt zwischen dem Ausfahrsignal und dem vorgeschobenen Ausfahrsignal frei, so kann der Wärter durch Ziehen des Ausfahrsignals erlauben, bis zu dem „Gefahr“ (Halt) zeigenden vorgeschobenen Ausfahrsignal vorzurücken.
Shunting Signals (Rangiersignale) bestehen aus kurzen Flügeln mit dem Buchstaben S
[Abbildung Abb. 100. Belgisches Kandelabersignal.
]
oder anderen Zeichen, die an den Masten der Hauptsignale befestigt sind, oder aus Flügeln und Scheiben an besonderen, etwa 3·5 m hohen Pfosten.
Die Hauptsignale dürfen bei gezogenem Rangiersignal in Haltstellung überfahren werden. Zu den Rangiersignalen gehören auch die sog. Ground Signals, die als Dwarf Signals (Zwergsignale) und Disc Signals (Scheibensignale) in den verschiedensten Formen vorkommen.
Siding Signals (Nebengleissignale), gleichfalls als Zwerg- oder Scheibensignale ausgebildet, regeln die Ausfahrt aus Nebengleisen in die Hauptgleise.
Rücklichter an festen Signalen sind im allgemeinen nur bei der Haltstellung des Signals in Gebrauch; sie sind dann weiß. Es kommt aber auch Purpurlicht als Rücklicht für „Fahrt frei“ vor.
Die Zahl der auf der Strecke und in den Bahnhöfen sich findenden Signale ist in England sehr groß. Es hat das seinen Grund darin, daß die allgemeinen Vorschriften einerseits die Anbringung mehrerer Flügel an einem Mast nur in beschränktem Umfang zulassen, anderseits aber eine weitgehende Kennzeichnung der bei großen Bahnhöfen meistens sehr zahlreichen Fahrwege durch besondere Signale üblich ist. Abb. 99 zeigt eine Signalbrücke auf einem englischen Bahnhof.
Die Handsignale werden, wie überall üblich, bei Tag mit der Hand oder mit Fahnen, bei Nacht mit Laternen gegeben.
Die Knallsignale dienen zur Deckung unfahrbarer Gleisstrecken und liegen gebliebener Züge sowie zur Ankündigung der Gefahr-(Halt-) Stellung feststehender Signale bei Nebel.
Zugsignale werden in den verschiedensten Formen und Zusammenstellungen von Scheiben und Lichtern verwendet. Vorgeschrieben ist, daß jeder Zug bei Tag und bei Nacht als Schlußsignal eine Laterne führt, die am Tag angezündet wird, wenn Nebel oder Schneewetter eintritt. Die Laterne ist rot geblendet. Außer dieser Schlußlaterne muß der Zug noch 2 rote Oberwagenlaternen führen.
e) Die Signalvorschriften für die belgischen Staatsbahnen sind in Bd. IV des Règlement général des voies et travaux enthalten. Sie unterscheiden feststehende Signale (signaux fixes de la voie), Zugsignale (signaux des trains) und Wärtersignale (signaux mobiles de la voie).
Die Vorsignale sind wie die Hauptsignale als Flügelsignale ausgebildet. Der Flügel des
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:52Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:52Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |