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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Bei den österreichischen BB., der Buschtehrader Eisenbahn, der Aussig-Teplitzer Eisenbahn, den Schweizer Bundesbahnen und den italienischen Staatseisenbahnen bestehen für den Baudienst Inspektionsorgane. Bei den österreichischen BB. auch für den Verkehrs- und für den Transportdienst.

Für das preußische System der Vereinigung von Bau und Betrieb spricht die starke Abhängigkeit der Betriebssicherheit von den technischen Einrichtungen, die erleichterte Ausführung baulicher Maßnahmen und die Rekrutierung des Betriebspersonals aus dem Bahnarbeiterpersonal, für das System der Vereinigung von Betrieb und Verkehr der weit engere Zusammenhang dieser Dienstzweige und der Nachteil, daß beim preußischen System die kleineren und mittleren Verkehrsstellen, bei denen stets Betrieb und Verkehr vereinigt ist, unter zwei Vorstände zu stehen kommen. Nicht zuletzt hängt aber die Frage der Scheidung der Inspektionen auch mit der grundsätzlichen Regelung der Vorbildung, Ausbildung und Laufbahn der höheren Beamten und mit der Frage des Aufstiegs der mittleren Beamten in die Laufbahn des höheren Dienstes zusammen. Die Vorteile, die mit der Zusammenfassung von Betrieb und Bau verbunden sind, haben in Bayern dazu geführt, für Bezirke mit einfachen Verhältnissen und ohne große Bahnhöfe gemischte Inspektionen zu schaffen, die alle drei Dienstzweige, Betrieb, Bau und Verkehr, in sich vereinigen. Wo Betrieb und Bau getrennt sind, kann man im allgemeinen für die Betriebsinspektionen größere Bezirke bilden als für die Bauinspektionen. In Bayern hat man indessen im Interesse eines engen Zusammenarbeitens der beiden Dienstzweige die Inspektionsvorstände stets auch räumlich ("Tür an Tür") vereinigt und ihre Bezirke so abgegrenzt, daß die Grenzen sich decken.

Vielfach werden auch für die Unterhaltung der Telegraphen- und Sicherungsanlagen, dann der Hochbauten, ferner für das Materialwesen, für den Schiffahrtsdienst und für Neubauten und andere besondere Aufgaben eigene Inspektionen oder ähnliche Dienststellen errichtet.

Da die Aufgabe der Inspektionen vor allem in der Leitung und Beaufsichtigung des örtlichen Dienstes besteht, werden die Inspektionsbezirke in der Regel nicht nach dem Linien-, sondern nach dem konzentrischen System gebildet.

In Amerika ist dem Distriktsuperintendenten je ein Zugsmeister (Train master) und ein Oberzugleiter (Chief train dispatcher) zugeteilt. Dem ersteren untersteht der Zugbegleit-, Rangier- und Weichenstelldienst, dann das Lokomotivpersonal auf der Strecke, dem letzteren sind die Telegraphenbeamten (telegraph Operators) und Stationsvorsteher (Station agents) zugeteilt. Er regelt den Zugslauf, die Kreuzungen und Überholungen und den Lauf der Güterzüge, die meist nicht nach einem festen Fahrplan verkehren.

Die Einrichtung der Train dispatchers ist neuerdings auch auf französischen Bahnen nach den günstigen Erfahrungen während des amerikanischen Kriegsbetriebes mehrfach mit gutem Erfolg eingeführt und den V. vom Verkehrsminister empfohlen worden.

In der Fachliteratur ist die Frage erörtert worden, ob sich nicht aus Gründen der Personalersparnis und engeren Verbindung zwischen Eisenbahndirektion und Dienststellen die Beseitigung der Inspektionen empfehle, zumal sie durch die Kontrolleure der Eisenbahndirektionen und durch die neuerdings geschaffenen Zugleitungen und Oberzugleitungen beeinträchtigt und im übrigen mehr und mehr zu Schreibstuben und "Umkartierungsstellen" zwischen Direktion und äußeren Vollzugsstellen geworden seien. Zweifellos erfüllen die Inspektionen nur dann ihre organisatorische Aufgabe, wenn sie als "vorgestreckter Arm" der Eisenbahndirektion den äußeren Vollzugsdienst anleiten und überwachen und in ständiger unmittelbarer Fühlung mit den äußeren Organen die Verwaltungsgeschäfte kleinster Art auf dem schnellsten Weg und möglichst mündlich erledigen. Eine organische Verbindung der Zugleitungen mit den Betriebsinspektionen erscheint erstrebenswert.

Von anderer Seite ist die Ersetzung der Inspektionen durch die Zusammenfassung sämtlicher äußeren Dienststellen an den großen Verkehrsmittelpunkten und den anschließenden Strecken zu einem "Eisenbahnamt" unter einem Oberbeamten als Vorstand und je einem Oberbeamten als Prokuraträger für die vier Fachrichtungen Betrieb, Verkehr, Maschinen- und Baudienst, vorgeschlagen worden. Dieses Einheitsamt würde in mancher Beziehung eine Rückkehr zu früheren organisatorischen Bildungen (Aufsichtsstationen) bedeuten, den Zwiespalt zwischen Betriebsinspektion und Zugleitung beseitigen und die engere Verbindung zwischen Betriebs- und Maschinendienst, die sich insbesondere in betriebsschwierigen Zeiten als Bedürfnis erwiesen hat, herstellen, anderseits aber doch bei den heutigen großen Verhältnissen sich aller Voraussicht nach zu einer vollen Instanz und kleinen Betriebsdirektion auswachsen, die die Beweglichkeit und Schlagfertigkeit der Verwaltung gerade im äußeren Vollzugsdienst beeinträchtigen könnte.

i) Die äußeren Vollzugsstellen im besonderen.

Die äußeren Vollzugsstellen sind stets sachlich und örtlich gegliedert, d. h. es sind für die verschiedenen Dienstzweige verschiedene örtliche Vollzugsstellen gebildet. Im einzelnen bestehen in der Organisation der äußeren Dienststellen bei den verschiedenen V. keine allzu erheblichen Verschiedenheiten.

Dem Betrieb und Verkehr dienen die Stationen und Abfertigungsstellen. Betriebsdienstlich versteht man in Deutschland unter Stationen die Betriebsstellen, auf denen Züge des öffentlichen Verkehrs regelmäßig anhalten. Stationen mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr werden als Bahnhöfe, Stationen ohne solche Weichen als Haltepunkte bezeichnet. Stationen und Haltepunkte können unbesetzt sein. Die Abfertigung von Personen und Gütern erfolgt dann teils durch das Zugpersonal, teils durch eine Nachbarstation. Die Bedienung des Verkehrs von Personen und Gütern auf unbesetzten Stationen, Haltepunkten und Ladestellen ist auf den bayerischen, sächsischen und österreichischen Lokalbahnen in wirtschaftlicher Weise organisiert. Es gibt selbst unbesetzte Lokalbahnendstationen. In Amerika wird auch auf Hauptbahnen im Westen an den zahlreichen unbesetzten Ausweichstellen, der gesamte Betriebs-, Telephon- und Weichenstelldienst durch den Zugführer wahrgenommen.

Die Stationen werden meist nach ihrer Verkehrsbedeutung und Besetzung in Klassen geteilt. Bei den kleinen Verkehrsstellen ist der Betriebs- und Güterdienst in der Regel vereinigt. Bei größeren Verhältnissen werden selbständige Güterstationen und Rangierbahnhöfe gebildet. In Preußen bestehen an den großen Verkehrsplätzen für die verschiedenen

Bei den österreichischen BB., der Buschtěhrader Eisenbahn, der Aussig-Teplitzer Eisenbahn, den Schweizer Bundesbahnen und den italienischen Staatseisenbahnen bestehen für den Baudienst Inspektionsorgane. Bei den österreichischen BB. auch für den Verkehrs- und für den Transportdienst.

Für das preußische System der Vereinigung von Bau und Betrieb spricht die starke Abhängigkeit der Betriebssicherheit von den technischen Einrichtungen, die erleichterte Ausführung baulicher Maßnahmen und die Rekrutierung des Betriebspersonals aus dem Bahnarbeiterpersonal, für das System der Vereinigung von Betrieb und Verkehr der weit engere Zusammenhang dieser Dienstzweige und der Nachteil, daß beim preußischen System die kleineren und mittleren Verkehrsstellen, bei denen stets Betrieb und Verkehr vereinigt ist, unter zwei Vorstände zu stehen kommen. Nicht zuletzt hängt aber die Frage der Scheidung der Inspektionen auch mit der grundsätzlichen Regelung der Vorbildung, Ausbildung und Laufbahn der höheren Beamten und mit der Frage des Aufstiegs der mittleren Beamten in die Laufbahn des höheren Dienstes zusammen. Die Vorteile, die mit der Zusammenfassung von Betrieb und Bau verbunden sind, haben in Bayern dazu geführt, für Bezirke mit einfachen Verhältnissen und ohne große Bahnhöfe gemischte Inspektionen zu schaffen, die alle drei Dienstzweige, Betrieb, Bau und Verkehr, in sich vereinigen. Wo Betrieb und Bau getrennt sind, kann man im allgemeinen für die Betriebsinspektionen größere Bezirke bilden als für die Bauinspektionen. In Bayern hat man indessen im Interesse eines engen Zusammenarbeitens der beiden Dienstzweige die Inspektionsvorstände stets auch räumlich („Tür an Tür“) vereinigt und ihre Bezirke so abgegrenzt, daß die Grenzen sich decken.

Vielfach werden auch für die Unterhaltung der Telegraphen- und Sicherungsanlagen, dann der Hochbauten, ferner für das Materialwesen, für den Schiffahrtsdienst und für Neubauten und andere besondere Aufgaben eigene Inspektionen oder ähnliche Dienststellen errichtet.

Da die Aufgabe der Inspektionen vor allem in der Leitung und Beaufsichtigung des örtlichen Dienstes besteht, werden die Inspektionsbezirke in der Regel nicht nach dem Linien-, sondern nach dem konzentrischen System gebildet.

In Amerika ist dem Distriktsuperintendenten je ein Zugsmeister (Train master) und ein Oberzugleiter (Chief train dispatcher) zugeteilt. Dem ersteren untersteht der Zugbegleit-, Rangier- und Weichenstelldienst, dann das Lokomotivpersonal auf der Strecke, dem letzteren sind die Telegraphenbeamten (telegraph Operators) und Stationsvorsteher (Station agents) zugeteilt. Er regelt den Zugslauf, die Kreuzungen und Überholungen und den Lauf der Güterzüge, die meist nicht nach einem festen Fahrplan verkehren.

Die Einrichtung der Train dispatchers ist neuerdings auch auf französischen Bahnen nach den günstigen Erfahrungen während des amerikanischen Kriegsbetriebes mehrfach mit gutem Erfolg eingeführt und den V. vom Verkehrsminister empfohlen worden.

In der Fachliteratur ist die Frage erörtert worden, ob sich nicht aus Gründen der Personalersparnis und engeren Verbindung zwischen Eisenbahndirektion und Dienststellen die Beseitigung der Inspektionen empfehle, zumal sie durch die Kontrolleure der Eisenbahndirektionen und durch die neuerdings geschaffenen Zugleitungen und Oberzugleitungen beeinträchtigt und im übrigen mehr und mehr zu Schreibstuben und „Umkartierungsstellen“ zwischen Direktion und äußeren Vollzugsstellen geworden seien. Zweifellos erfüllen die Inspektionen nur dann ihre organisatorische Aufgabe, wenn sie als „vorgestreckter Arm“ der Eisenbahndirektion den äußeren Vollzugsdienst anleiten und überwachen und in ständiger unmittelbarer Fühlung mit den äußeren Organen die Verwaltungsgeschäfte kleinster Art auf dem schnellsten Weg und möglichst mündlich erledigen. Eine organische Verbindung der Zugleitungen mit den Betriebsinspektionen erscheint erstrebenswert.

Von anderer Seite ist die Ersetzung der Inspektionen durch die Zusammenfassung sämtlicher äußeren Dienststellen an den großen Verkehrsmittelpunkten und den anschließenden Strecken zu einem „Eisenbahnamt“ unter einem Oberbeamten als Vorstand und je einem Oberbeamten als Prokuraträger für die vier Fachrichtungen Betrieb, Verkehr, Maschinen- und Baudienst, vorgeschlagen worden. Dieses Einheitsamt würde in mancher Beziehung eine Rückkehr zu früheren organisatorischen Bildungen (Aufsichtsstationen) bedeuten, den Zwiespalt zwischen Betriebsinspektion und Zugleitung beseitigen und die engere Verbindung zwischen Betriebs- und Maschinendienst, die sich insbesondere in betriebsschwierigen Zeiten als Bedürfnis erwiesen hat, herstellen, anderseits aber doch bei den heutigen großen Verhältnissen sich aller Voraussicht nach zu einer vollen Instanz und kleinen Betriebsdirektion auswachsen, die die Beweglichkeit und Schlagfertigkeit der Verwaltung gerade im äußeren Vollzugsdienst beeinträchtigen könnte.

i) Die äußeren Vollzugsstellen im besonderen.

Die äußeren Vollzugsstellen sind stets sachlich und örtlich gegliedert, d. h. es sind für die verschiedenen Dienstzweige verschiedene örtliche Vollzugsstellen gebildet. Im einzelnen bestehen in der Organisation der äußeren Dienststellen bei den verschiedenen V. keine allzu erheblichen Verschiedenheiten.

Dem Betrieb und Verkehr dienen die Stationen und Abfertigungsstellen. Betriebsdienstlich versteht man in Deutschland unter Stationen die Betriebsstellen, auf denen Züge des öffentlichen Verkehrs regelmäßig anhalten. Stationen mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr werden als Bahnhöfe, Stationen ohne solche Weichen als Haltepunkte bezeichnet. Stationen und Haltepunkte können unbesetzt sein. Die Abfertigung von Personen und Gütern erfolgt dann teils durch das Zugpersonal, teils durch eine Nachbarstation. Die Bedienung des Verkehrs von Personen und Gütern auf unbesetzten Stationen, Haltepunkten und Ladestellen ist auf den bayerischen, sächsischen und österreichischen Lokalbahnen in wirtschaftlicher Weise organisiert. Es gibt selbst unbesetzte Lokalbahnendstationen. In Amerika wird auch auf Hauptbahnen im Westen an den zahlreichen unbesetzten Ausweichstellen, der gesamte Betriebs-, Telephon- und Weichenstelldienst durch den Zugführer wahrgenommen.

Die Stationen werden meist nach ihrer Verkehrsbedeutung und Besetzung in Klassen geteilt. Bei den kleinen Verkehrsstellen ist der Betriebs- und Güterdienst in der Regel vereinigt. Bei größeren Verhältnissen werden selbständige Güterstationen und Rangierbahnhöfe gebildet. In Preußen bestehen an den großen Verkehrsplätzen für die verschiedenen

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[166/0181] Bei den österreichischen BB., der Buschtěhrader Eisenbahn, der Aussig-Teplitzer Eisenbahn, den Schweizer Bundesbahnen und den italienischen Staatseisenbahnen bestehen für den Baudienst Inspektionsorgane. Bei den österreichischen BB. auch für den Verkehrs- und für den Transportdienst. Für das preußische System der Vereinigung von Bau und Betrieb spricht die starke Abhängigkeit der Betriebssicherheit von den technischen Einrichtungen, die erleichterte Ausführung baulicher Maßnahmen und die Rekrutierung des Betriebspersonals aus dem Bahnarbeiterpersonal, für das System der Vereinigung von Betrieb und Verkehr der weit engere Zusammenhang dieser Dienstzweige und der Nachteil, daß beim preußischen System die kleineren und mittleren Verkehrsstellen, bei denen stets Betrieb und Verkehr vereinigt ist, unter zwei Vorstände zu stehen kommen. Nicht zuletzt hängt aber die Frage der Scheidung der Inspektionen auch mit der grundsätzlichen Regelung der Vorbildung, Ausbildung und Laufbahn der höheren Beamten und mit der Frage des Aufstiegs der mittleren Beamten in die Laufbahn des höheren Dienstes zusammen. Die Vorteile, die mit der Zusammenfassung von Betrieb und Bau verbunden sind, haben in Bayern dazu geführt, für Bezirke mit einfachen Verhältnissen und ohne große Bahnhöfe gemischte Inspektionen zu schaffen, die alle drei Dienstzweige, Betrieb, Bau und Verkehr, in sich vereinigen. Wo Betrieb und Bau getrennt sind, kann man im allgemeinen für die Betriebsinspektionen größere Bezirke bilden als für die Bauinspektionen. In Bayern hat man indessen im Interesse eines engen Zusammenarbeitens der beiden Dienstzweige die Inspektionsvorstände stets auch räumlich („Tür an Tür“) vereinigt und ihre Bezirke so abgegrenzt, daß die Grenzen sich decken. Vielfach werden auch für die Unterhaltung der Telegraphen- und Sicherungsanlagen, dann der Hochbauten, ferner für das Materialwesen, für den Schiffahrtsdienst und für Neubauten und andere besondere Aufgaben eigene Inspektionen oder ähnliche Dienststellen errichtet. Da die Aufgabe der Inspektionen vor allem in der Leitung und Beaufsichtigung des örtlichen Dienstes besteht, werden die Inspektionsbezirke in der Regel nicht nach dem Linien-, sondern nach dem konzentrischen System gebildet. In Amerika ist dem Distriktsuperintendenten je ein Zugsmeister (Train master) und ein Oberzugleiter (Chief train dispatcher) zugeteilt. Dem ersteren untersteht der Zugbegleit-, Rangier- und Weichenstelldienst, dann das Lokomotivpersonal auf der Strecke, dem letzteren sind die Telegraphenbeamten (telegraph Operators) und Stationsvorsteher (Station agents) zugeteilt. Er regelt den Zugslauf, die Kreuzungen und Überholungen und den Lauf der Güterzüge, die meist nicht nach einem festen Fahrplan verkehren. Die Einrichtung der Train dispatchers ist neuerdings auch auf französischen Bahnen nach den günstigen Erfahrungen während des amerikanischen Kriegsbetriebes mehrfach mit gutem Erfolg eingeführt und den V. vom Verkehrsminister empfohlen worden. In der Fachliteratur ist die Frage erörtert worden, ob sich nicht aus Gründen der Personalersparnis und engeren Verbindung zwischen Eisenbahndirektion und Dienststellen die Beseitigung der Inspektionen empfehle, zumal sie durch die Kontrolleure der Eisenbahndirektionen und durch die neuerdings geschaffenen Zugleitungen und Oberzugleitungen beeinträchtigt und im übrigen mehr und mehr zu Schreibstuben und „Umkartierungsstellen“ zwischen Direktion und äußeren Vollzugsstellen geworden seien. Zweifellos erfüllen die Inspektionen nur dann ihre organisatorische Aufgabe, wenn sie als „vorgestreckter Arm“ der Eisenbahndirektion den äußeren Vollzugsdienst anleiten und überwachen und in ständiger unmittelbarer Fühlung mit den äußeren Organen die Verwaltungsgeschäfte kleinster Art auf dem schnellsten Weg und möglichst mündlich erledigen. Eine organische Verbindung der Zugleitungen mit den Betriebsinspektionen erscheint erstrebenswert. Von anderer Seite ist die Ersetzung der Inspektionen durch die Zusammenfassung sämtlicher äußeren Dienststellen an den großen Verkehrsmittelpunkten und den anschließenden Strecken zu einem „Eisenbahnamt“ unter einem Oberbeamten als Vorstand und je einem Oberbeamten als Prokuraträger für die vier Fachrichtungen Betrieb, Verkehr, Maschinen- und Baudienst, vorgeschlagen worden. Dieses Einheitsamt würde in mancher Beziehung eine Rückkehr zu früheren organisatorischen Bildungen (Aufsichtsstationen) bedeuten, den Zwiespalt zwischen Betriebsinspektion und Zugleitung beseitigen und die engere Verbindung zwischen Betriebs- und Maschinendienst, die sich insbesondere in betriebsschwierigen Zeiten als Bedürfnis erwiesen hat, herstellen, anderseits aber doch bei den heutigen großen Verhältnissen sich aller Voraussicht nach zu einer vollen Instanz und kleinen Betriebsdirektion auswachsen, die die Beweglichkeit und Schlagfertigkeit der Verwaltung gerade im äußeren Vollzugsdienst beeinträchtigen könnte. i) Die äußeren Vollzugsstellen im besonderen. Die äußeren Vollzugsstellen sind stets sachlich und örtlich gegliedert, d. h. es sind für die verschiedenen Dienstzweige verschiedene örtliche Vollzugsstellen gebildet. Im einzelnen bestehen in der Organisation der äußeren Dienststellen bei den verschiedenen V. keine allzu erheblichen Verschiedenheiten. Dem Betrieb und Verkehr dienen die Stationen und Abfertigungsstellen. Betriebsdienstlich versteht man in Deutschland unter Stationen die Betriebsstellen, auf denen Züge des öffentlichen Verkehrs regelmäßig anhalten. Stationen mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr werden als Bahnhöfe, Stationen ohne solche Weichen als Haltepunkte bezeichnet. Stationen und Haltepunkte können unbesetzt sein. Die Abfertigung von Personen und Gütern erfolgt dann teils durch das Zugpersonal, teils durch eine Nachbarstation. Die Bedienung des Verkehrs von Personen und Gütern auf unbesetzten Stationen, Haltepunkten und Ladestellen ist auf den bayerischen, sächsischen und österreichischen Lokalbahnen in wirtschaftlicher Weise organisiert. Es gibt selbst unbesetzte Lokalbahnendstationen. In Amerika wird auch auf Hauptbahnen im Westen an den zahlreichen unbesetzten Ausweichstellen, der gesamte Betriebs-, Telephon- und Weichenstelldienst durch den Zugführer wahrgenommen. Die Stationen werden meist nach ihrer Verkehrsbedeutung und Besetzung in Klassen geteilt. Bei den kleinen Verkehrsstellen ist der Betriebs- und Güterdienst in der Regel vereinigt. Bei größeren Verhältnissen werden selbständige Güterstationen und Rangierbahnhöfe gebildet. In Preußen bestehen an den großen Verkehrsplätzen für die verschiedenen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/181>, abgerufen am 24.11.2024.