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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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vornherein mit guten Anschlußmöglichkeiten in der Nähe des zuerst auszuführenden Schuppens in den Bahnhofsentwurf aufnehmen sollte.

c) Grundformen und Abmessungen.

Die zweckmäßigste Grundrißform der Wagenschuppen ist ein langgestrecktes Rechteck mit Anschluß durch Weichenstraßen an einem oder beiden Enden (s. auch b). Der Anschluß durch Schiebebühnen kommt nur für kleine, der Aufnahme einzelner Wagen dienende Schuppen in Frage, ebenso die Ringschuppenform mit Drehscheibenanschluß. Die Länge der Schuppen ist gleich der erforderlichen Luftstellänge der Schuppengleise, zu der Spielräume von 1·0 bis 1·5 m, besser 2·0-2·5 m, zwischen den Buffern des letzten Wagens und der Giebelwand hinzukommen. Die erforderliche Gleislänge für ganze Züge schwankt zwischen 130 und 200-225 m und muß im einzelnen Fall ermittelt werden. Geht man hierbei von der Achsstärke der Züge aus, so rechne man für vierachsige Schnellzugwagen mit 4·5 m, für zwei- und dreiachsige Personenwagen mit 4·0 m für eine Achse. Bei Schuppen für Einzelwagen oder Wagengruppen lege man jeder Achse ein größeres Maß, etwa 5·10 m zu grunde. Zu beachten ist im übrigen, daß die Post- und Eilgutwagen meist nicht im Wagenschuppen aufgestellt werden. Lange Gleise bieten stets den Vorteil, auf ihnen 2 kurze Züge hintereinander aufstellen zu können. Zur Bemessung der Gleiszahl des Schuppens geht man von der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Züge aus. Beträgt diese 3 Stunden, so werden z. B. für 40 innerhalb von 24 Stunden zu behandelnde Züge 40·3/24 = 5 Gleise von Zuglänge erforderlich sein. Die meist mit Betriebswerkstätten verbundenen Ausbesserungsschuppen erhalten in der Regel mehrere kurze Gleise, um die einzelnen Wagen leicht auswechseln zu können; sie werden oft durch Schiebebühnen zugänglich gemacht.

Die Breite der Schuppen ergibt sich aus dem erforderlichen Gleisabstand und dem Raum zwischen den äußersten Gleisen und den Längswänden. Für Abstellschuppen genügt ein Gleisabstand von 4·0-4·5 m, für Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen ein solcher von 5·0 bis 5·5 m, wobei die größeren Maße etwaige Zwischenstützen berücksichtigen sollen. Nach TV. § 61, 2 soll der Gleisabstand nicht unter 4·4 m betragen. Bei Schuppen, die nur zur Aufstellung von Wagen dienen, die längere Zeit außer Verwendung kommen (Abstellschuppen), kann der Gleisabstand geringer sein (TV. § 60, 3). Die Mitten der äußersten Gleise sollen von den Längswänden 2·5-3·0 m entfernt sein. Letzteres Maß muß mindestens eingehalten werden, wenn längs der Wände Werkbänke aufgestellt werden sollen.

Die Höhe der Schuppen soll so bemessen sein - wenigstens bei Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen - daß die Dächer der Wagen begangen werden können. Die Tore sollen nach BO. § 11 (7) mindestens 3·35 m, bei Neubauten 3·80 m im Lichte weit sein. TV. § 61, 4 empfehlen für Neubauten 4·0 m. Die lichte Höhe der Tore muß der Umgrenzung des lichten Raumes entsprechend 4·80 m betragen.

d) Bauliche Ausbildung und Ausstattung.

Reine Holzbauweise kommt meist nur für die Abstellschuppen in Frage, für die Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen wählt man meist Holz- oder Eisenfachwerk, auch Massivbau aus Stein oder Eisenbeton. Bei einfachen Verhältnissen ordnet man für die Wagenausbesserung auch wohl nur überdachte, nach der Wetterseite zu verschalte Wagenstände mit Arbeitsgruben an. Die Dachtragwerke werden gewöhnlich aus Holz, seltener aus Eisen hergestellt. Zwischenstützen werden erst bei Schuppen mit mehr als 2 Gleisen erforderlich. Zur Dacheindeckung wird meist doppellagige Pappe, Ruberoid und ähnliches auf Holzschalung oder auch auf Binsbeton verwendet, doch findet man auch Wellblecheindekungen.

Während die Beleuchtnng der Abstellschuppen auf wenige mittelgroße Fenster in den Längswänden beschränkt werden kann, bedarf es bei Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen ausgiebiger Lichtzuführung. In den Längswänden sind große, tief herabreichende Fenster, im Dach durchgehende Oberlichter in der First oder sattelförmige Oberlichter zwischen den Bindern anzuordnen; günstiger hinsichtlich Dichthaltung und Reinigung sind besondere Aufsätze (Laternen), in deren senkrechten Seitenwänden Fenster vorgesehen werden. Wände und Dachunterseite werden im Interesse der Helligkeit weiß gestrichen.

Die Oberlicht- und Seitenlichtaufbauten dienen auch der Anbringung der für große Schuppen besonders wichtigen Lüftungsvorrichtungen. Die Tore werden, wie die der Lokomotivschuppen zweiflügelig mit Schlupftüren nach außen aufschlagend, aus Holz oder Eisen mit Verkleidung aus Holz oder verzinktem Wellblech hergestellt; Schiebetore sind selten.

Die Fußböden der Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen bestehen aus Beton mit Zement oder Asphaltestrich oder auch aus Klinkern. Die Gleise werden gewöhnlich auf ihrer ganzen Länge mit Arbeitsgruben versehen,

vornherein mit guten Anschlußmöglichkeiten in der Nähe des zuerst auszuführenden Schuppens in den Bahnhofsentwurf aufnehmen sollte.

c) Grundformen und Abmessungen.

Die zweckmäßigste Grundrißform der Wagenschuppen ist ein langgestrecktes Rechteck mit Anschluß durch Weichenstraßen an einem oder beiden Enden (s. auch b). Der Anschluß durch Schiebebühnen kommt nur für kleine, der Aufnahme einzelner Wagen dienende Schuppen in Frage, ebenso die Ringschuppenform mit Drehscheibenanschluß. Die Länge der Schuppen ist gleich der erforderlichen Luftstellänge der Schuppengleise, zu der Spielräume von 1·0 bis 1·5 m, besser 2·0–2·5 m, zwischen den Buffern des letzten Wagens und der Giebelwand hinzukommen. Die erforderliche Gleislänge für ganze Züge schwankt zwischen 130 und 200–225 m und muß im einzelnen Fall ermittelt werden. Geht man hierbei von der Achsstärke der Züge aus, so rechne man für vierachsige Schnellzugwagen mit 4·5 m, für zwei- und dreiachsige Personenwagen mit 4·0 m für eine Achse. Bei Schuppen für Einzelwagen oder Wagengruppen lege man jeder Achse ein größeres Maß, etwa 5·10 m zu grunde. Zu beachten ist im übrigen, daß die Post- und Eilgutwagen meist nicht im Wagenschuppen aufgestellt werden. Lange Gleise bieten stets den Vorteil, auf ihnen 2 kurze Züge hintereinander aufstellen zu können. Zur Bemessung der Gleiszahl des Schuppens geht man von der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Züge aus. Beträgt diese 3 Stunden, so werden z. B. für 40 innerhalb von 24 Stunden zu behandelnde Züge 40·3/24 = 5 Gleise von Zuglänge erforderlich sein. Die meist mit Betriebswerkstätten verbundenen Ausbesserungsschuppen erhalten in der Regel mehrere kurze Gleise, um die einzelnen Wagen leicht auswechseln zu können; sie werden oft durch Schiebebühnen zugänglich gemacht.

Die Breite der Schuppen ergibt sich aus dem erforderlichen Gleisabstand und dem Raum zwischen den äußersten Gleisen und den Längswänden. Für Abstellschuppen genügt ein Gleisabstand von 4·0–4·5 m, für Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen ein solcher von 5·0 bis 5·5 m, wobei die größeren Maße etwaige Zwischenstützen berücksichtigen sollen. Nach TV. § 61, 2 soll der Gleisabstand nicht unter 4·4 m betragen. Bei Schuppen, die nur zur Aufstellung von Wagen dienen, die längere Zeit außer Verwendung kommen (Abstellschuppen), kann der Gleisabstand geringer sein (TV. § 60, 3). Die Mitten der äußersten Gleise sollen von den Längswänden 2·5–3·0 m entfernt sein. Letzteres Maß muß mindestens eingehalten werden, wenn längs der Wände Werkbänke aufgestellt werden sollen.

Die Höhe der Schuppen soll so bemessen sein – wenigstens bei Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen – daß die Dächer der Wagen begangen werden können. Die Tore sollen nach BO. § 11 (7) mindestens 3·35 m, bei Neubauten 3·80 m im Lichte weit sein. TV. § 61, 4 empfehlen für Neubauten 4·0 m. Die lichte Höhe der Tore muß der Umgrenzung des lichten Raumes entsprechend 4·80 m betragen.

d) Bauliche Ausbildung und Ausstattung.

Reine Holzbauweise kommt meist nur für die Abstellschuppen in Frage, für die Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen wählt man meist Holz- oder Eisenfachwerk, auch Massivbau aus Stein oder Eisenbeton. Bei einfachen Verhältnissen ordnet man für die Wagenausbesserung auch wohl nur überdachte, nach der Wetterseite zu verschalte Wagenstände mit Arbeitsgruben an. Die Dachtragwerke werden gewöhnlich aus Holz, seltener aus Eisen hergestellt. Zwischenstützen werden erst bei Schuppen mit mehr als 2 Gleisen erforderlich. Zur Dacheindeckung wird meist doppellagige Pappe, Ruberoid und ähnliches auf Holzschalung oder auch auf Binsbeton verwendet, doch findet man auch Wellblecheindekungen.

Während die Beleuchtnng der Abstellschuppen auf wenige mittelgroße Fenster in den Längswänden beschränkt werden kann, bedarf es bei Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen ausgiebiger Lichtzuführung. In den Längswänden sind große, tief herabreichende Fenster, im Dach durchgehende Oberlichter in der First oder sattelförmige Oberlichter zwischen den Bindern anzuordnen; günstiger hinsichtlich Dichthaltung und Reinigung sind besondere Aufsätze (Laternen), in deren senkrechten Seitenwänden Fenster vorgesehen werden. Wände und Dachunterseite werden im Interesse der Helligkeit weiß gestrichen.

Die Oberlicht- und Seitenlichtaufbauten dienen auch der Anbringung der für große Schuppen besonders wichtigen Lüftungsvorrichtungen. Die Tore werden, wie die der Lokomotivschuppen zweiflügelig mit Schlupftüren nach außen aufschlagend, aus Holz oder Eisen mit Verkleidung aus Holz oder verzinktem Wellblech hergestellt; Schiebetore sind selten.

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[252/0267] vornherein mit guten Anschlußmöglichkeiten in der Nähe des zuerst auszuführenden Schuppens in den Bahnhofsentwurf aufnehmen sollte. c) Grundformen und Abmessungen. Die zweckmäßigste Grundrißform der Wagenschuppen ist ein langgestrecktes Rechteck mit Anschluß durch Weichenstraßen an einem oder beiden Enden (s. auch b). Der Anschluß durch Schiebebühnen kommt nur für kleine, der Aufnahme einzelner Wagen dienende Schuppen in Frage, ebenso die Ringschuppenform mit Drehscheibenanschluß. Die Länge der Schuppen ist gleich der erforderlichen Luftstellänge der Schuppengleise, zu der Spielräume von 1·0 bis 1·5 m, besser 2·0–2·5 m, zwischen den Buffern des letzten Wagens und der Giebelwand hinzukommen. Die erforderliche Gleislänge für ganze Züge schwankt zwischen 130 und 200–225 m und muß im einzelnen Fall ermittelt werden. Geht man hierbei von der Achsstärke der Züge aus, so rechne man für vierachsige Schnellzugwagen mit 4·5 m, für zwei- und dreiachsige Personenwagen mit 4·0 m für eine Achse. Bei Schuppen für Einzelwagen oder Wagengruppen lege man jeder Achse ein größeres Maß, etwa 5·10 m zu grunde. Zu beachten ist im übrigen, daß die Post- und Eilgutwagen meist nicht im Wagenschuppen aufgestellt werden. Lange Gleise bieten stets den Vorteil, auf ihnen 2 kurze Züge hintereinander aufstellen zu können. Zur Bemessung der Gleiszahl des Schuppens geht man von der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Züge aus. Beträgt diese 3 Stunden, so werden z. B. für 40 innerhalb von 24 Stunden zu behandelnde Züge 40·3/24 = 5 Gleise von Zuglänge erforderlich sein. Die meist mit Betriebswerkstätten verbundenen Ausbesserungsschuppen erhalten in der Regel mehrere kurze Gleise, um die einzelnen Wagen leicht auswechseln zu können; sie werden oft durch Schiebebühnen zugänglich gemacht. Die Breite der Schuppen ergibt sich aus dem erforderlichen Gleisabstand und dem Raum zwischen den äußersten Gleisen und den Längswänden. Für Abstellschuppen genügt ein Gleisabstand von 4·0–4·5 m, für Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen ein solcher von 5·0 bis 5·5 m, wobei die größeren Maße etwaige Zwischenstützen berücksichtigen sollen. Nach TV. § 61, 2 soll der Gleisabstand nicht unter 4·4 m betragen. Bei Schuppen, die nur zur Aufstellung von Wagen dienen, die längere Zeit außer Verwendung kommen (Abstellschuppen), kann der Gleisabstand geringer sein (TV. § 60, 3). Die Mitten der äußersten Gleise sollen von den Längswänden 2·5–3·0 m entfernt sein. Letzteres Maß muß mindestens eingehalten werden, wenn längs der Wände Werkbänke aufgestellt werden sollen. Die Höhe der Schuppen soll so bemessen sein – wenigstens bei Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen – daß die Dächer der Wagen begangen werden können. Die Tore sollen nach BO. § 11 (7) mindestens 3·35 m, bei Neubauten 3·80 m im Lichte weit sein. TV. § 61, 4 empfehlen für Neubauten 4·0 m. Die lichte Höhe der Tore muß der Umgrenzung des lichten Raumes entsprechend 4·80 m betragen. d) Bauliche Ausbildung und Ausstattung. Reine Holzbauweise kommt meist nur für die Abstellschuppen in Frage, für die Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen wählt man meist Holz- oder Eisenfachwerk, auch Massivbau aus Stein oder Eisenbeton. Bei einfachen Verhältnissen ordnet man für die Wagenausbesserung auch wohl nur überdachte, nach der Wetterseite zu verschalte Wagenstände mit Arbeitsgruben an. Die Dachtragwerke werden gewöhnlich aus Holz, seltener aus Eisen hergestellt. Zwischenstützen werden erst bei Schuppen mit mehr als 2 Gleisen erforderlich. Zur Dacheindeckung wird meist doppellagige Pappe, Ruberoid und ähnliches auf Holzschalung oder auch auf Binsbeton verwendet, doch findet man auch Wellblecheindekungen. Während die Beleuchtnng der Abstellschuppen auf wenige mittelgroße Fenster in den Längswänden beschränkt werden kann, bedarf es bei Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen ausgiebiger Lichtzuführung. In den Längswänden sind große, tief herabreichende Fenster, im Dach durchgehende Oberlichter in der First oder sattelförmige Oberlichter zwischen den Bindern anzuordnen; günstiger hinsichtlich Dichthaltung und Reinigung sind besondere Aufsätze (Laternen), in deren senkrechten Seitenwänden Fenster vorgesehen werden. Wände und Dachunterseite werden im Interesse der Helligkeit weiß gestrichen. Die Oberlicht- und Seitenlichtaufbauten dienen auch der Anbringung der für große Schuppen besonders wichtigen Lüftungsvorrichtungen. Die Tore werden, wie die der Lokomotivschuppen zweiflügelig mit Schlupftüren nach außen aufschlagend, aus Holz oder Eisen mit Verkleidung aus Holz oder verzinktem Wellblech hergestellt; Schiebetore sind selten. Die Fußböden der Reinigungs- und Ausbesserungsschuppen bestehen aus Beton mit Zement oder Asphaltestrich oder auch aus Klinkern. Die Gleise werden gewöhnlich auf ihrer ganzen Länge mit Arbeitsgruben versehen,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 252. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/267>, abgerufen am 22.11.2024.