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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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4. Wasserentnahme und Zuleitung.

Das Wasser kann je nach den örtlichen Verhältnissen aus Quellen (Hoch- und Tiefquellen), Bächen, Flüssen, Seen und Teichen oder mittels Brunnen dem Grundwasser entnommen werden (Abb. 118 und 119). Je nach der Lage der Entnahmestelle des Wassers kann dieses dann entweder durch Pumpen in höher gelegene, durch Zuleitungen in Gerinnen oder unter Druck stehenden Rohrleitungen (Gravitationsleitungen) in tiefer gelegene Wasserstationenbehälter gebracht werden. Die Pumpwerke können durch kleine Kraftanlagen mit Dampf- (Abb. 121 und 122), Rohöl-, Benzin-, Wind- (Abb. 120) oder Elektromotoren angetrieben werden. Schließlich kann das Wasser


Abb. 123.

Abb. 124.
auch aus dem schon vorhandenen Rohrnetz oder den Behältern einer Ortswasserversorgung bezogen werden. Aber auch umgekehrt wird nicht selten - gute Beschaffenheit des Wassers vorausgesetzt - mit den W. eine Trink- und Nutzwasserversorgung der Bahnhofsgebäude, gegebenenfalls auch des nächstgelegenen Ortes verbunden, wodurch sich die Anlage in der Regel wirtschaftlicher ausgestalten läßt. Bei Nebenbahnen kommt zuweilen für das Pumpen des Wassers aus tiefergelegenen Brunnen oder Teichen die Verwendung von Pulsometern, die durch den Dampf von Lokomotiven in Tätigkeit gesetzt werden, zur Anwendung.

5. Wasserbehälter.

Die Wasserbehälter der W. haben den Zweck, das gleichmäßig und fortlaufend in verhältnismäßig geringerer Menge zufließende oder zeitweilig durch Pumpen geförderte Wasser in solchem Ausmaß anzusammeln, daß bei Entnahme einer Wassermenge, die größer als der Zufluß ist, ein genügender Wasservorrat vorhanden ist, um so einen Ausgleich zwischen Zulauf und Verbrauch herzustellen. Da ein Wasserkran in der Regel 1-4 (im Mittel 2) m3 in der Minute zu liefern im stande sein muß, um die Zeit des Wassernehmens möglichst abzukürzen, kann der zu gewissen


Abb. 125.
Zeiten auftretende Wasserbedarf bei gleichzeitiger Betätigung mehrerer Wasserkrane der W. ein ziemlich bedeutender werden. Für größere Anlagen muß daher der erforderliche Inhalt des Behälters nach den für Wasserversorgungen im allgemeinen geltenden Verfahren durch Vergleich der Zuflußmengenkurve mit der Schaulinie des Verbrauchs bestimmt werden. Für gewöhnliche Verhältnisse gibt man den Behältern den Inhalt eines Tagesbedarfs und müssen die Pumpzeiten entsprechend dem Wasserverbrauch angeordnet werden. In der Regel trachtet man, die Bedienung der Pumpstationen

4. Wasserentnahme und Zuleitung.

Das Wasser kann je nach den örtlichen Verhältnissen aus Quellen (Hoch- und Tiefquellen), Bächen, Flüssen, Seen und Teichen oder mittels Brunnen dem Grundwasser entnommen werden (Abb. 118 und 119). Je nach der Lage der Entnahmestelle des Wassers kann dieses dann entweder durch Pumpen in höher gelegene, durch Zuleitungen in Gerinnen oder unter Druck stehenden Rohrleitungen (Gravitationsleitungen) in tiefer gelegene Wasserstationenbehälter gebracht werden. Die Pumpwerke können durch kleine Kraftanlagen mit Dampf- (Abb. 121 und 122), Rohöl-, Benzin-, Wind- (Abb. 120) oder Elektromotoren angetrieben werden. Schließlich kann das Wasser


Abb. 123.

Abb. 124.
auch aus dem schon vorhandenen Rohrnetz oder den Behältern einer Ortswasserversorgung bezogen werden. Aber auch umgekehrt wird nicht selten – gute Beschaffenheit des Wassers vorausgesetzt – mit den W. eine Trink- und Nutzwasserversorgung der Bahnhofsgebäude, gegebenenfalls auch des nächstgelegenen Ortes verbunden, wodurch sich die Anlage in der Regel wirtschaftlicher ausgestalten läßt. Bei Nebenbahnen kommt zuweilen für das Pumpen des Wassers aus tiefergelegenen Brunnen oder Teichen die Verwendung von Pulsometern, die durch den Dampf von Lokomotiven in Tätigkeit gesetzt werden, zur Anwendung.

5. Wasserbehälter.

Die Wasserbehälter der W. haben den Zweck, das gleichmäßig und fortlaufend in verhältnismäßig geringerer Menge zufließende oder zeitweilig durch Pumpen geförderte Wasser in solchem Ausmaß anzusammeln, daß bei Entnahme einer Wassermenge, die größer als der Zufluß ist, ein genügender Wasservorrat vorhanden ist, um so einen Ausgleich zwischen Zulauf und Verbrauch herzustellen. Da ein Wasserkran in der Regel 1–4 (im Mittel 2) m3 in der Minute zu liefern im stande sein muß, um die Zeit des Wassernehmens möglichst abzukürzen, kann der zu gewissen


Abb. 125.
Zeiten auftretende Wasserbedarf bei gleichzeitiger Betätigung mehrerer Wasserkrane der W. ein ziemlich bedeutender werden. Für größere Anlagen muß daher der erforderliche Inhalt des Behälters nach den für Wasserversorgungen im allgemeinen geltenden Verfahren durch Vergleich der Zuflußmengenkurve mit der Schaulinie des Verbrauchs bestimmt werden. Für gewöhnliche Verhältnisse gibt man den Behältern den Inhalt eines Tagesbedarfs und müssen die Pumpzeiten entsprechend dem Wasserverbrauch angeordnet werden. In der Regel trachtet man, die Bedienung der Pumpstationen

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[289/0304] 4. Wasserentnahme und Zuleitung. Das Wasser kann je nach den örtlichen Verhältnissen aus Quellen (Hoch- und Tiefquellen), Bächen, Flüssen, Seen und Teichen oder mittels Brunnen dem Grundwasser entnommen werden (Abb. 118 und 119). Je nach der Lage der Entnahmestelle des Wassers kann dieses dann entweder durch Pumpen in höher gelegene, durch Zuleitungen in Gerinnen oder unter Druck stehenden Rohrleitungen (Gravitationsleitungen) in tiefer gelegene Wasserstationenbehälter gebracht werden. Die Pumpwerke können durch kleine Kraftanlagen mit Dampf- (Abb. 121 und 122), Rohöl-, Benzin-, Wind- (Abb. 120) oder Elektromotoren angetrieben werden. Schließlich kann das Wasser [Abbildung Abb. 123. ] [Abbildung Abb. 124. ] auch aus dem schon vorhandenen Rohrnetz oder den Behältern einer Ortswasserversorgung bezogen werden. Aber auch umgekehrt wird nicht selten – gute Beschaffenheit des Wassers vorausgesetzt – mit den W. eine Trink- und Nutzwasserversorgung der Bahnhofsgebäude, gegebenenfalls auch des nächstgelegenen Ortes verbunden, wodurch sich die Anlage in der Regel wirtschaftlicher ausgestalten läßt. Bei Nebenbahnen kommt zuweilen für das Pumpen des Wassers aus tiefergelegenen Brunnen oder Teichen die Verwendung von Pulsometern, die durch den Dampf von Lokomotiven in Tätigkeit gesetzt werden, zur Anwendung. 5. Wasserbehälter. Die Wasserbehälter der W. haben den Zweck, das gleichmäßig und fortlaufend in verhältnismäßig geringerer Menge zufließende oder zeitweilig durch Pumpen geförderte Wasser in solchem Ausmaß anzusammeln, daß bei Entnahme einer Wassermenge, die größer als der Zufluß ist, ein genügender Wasservorrat vorhanden ist, um so einen Ausgleich zwischen Zulauf und Verbrauch herzustellen. Da ein Wasserkran in der Regel 1–4 (im Mittel 2) m3 in der Minute zu liefern im stande sein muß, um die Zeit des Wassernehmens möglichst abzukürzen, kann der zu gewissen [Abbildung Abb. 125. ] Zeiten auftretende Wasserbedarf bei gleichzeitiger Betätigung mehrerer Wasserkrane der W. ein ziemlich bedeutender werden. Für größere Anlagen muß daher der erforderliche Inhalt des Behälters nach den für Wasserversorgungen im allgemeinen geltenden Verfahren durch Vergleich der Zuflußmengenkurve mit der Schaulinie des Verbrauchs bestimmt werden. Für gewöhnliche Verhältnisse gibt man den Behältern den Inhalt eines Tagesbedarfs und müssen die Pumpzeiten entsprechend dem Wasserverbrauch angeordnet werden. In der Regel trachtet man, die Bedienung der Pumpstationen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/304>, abgerufen am 16.07.2024.