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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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S. 352) oder auf dem Kopfe stehende Schienen verwendet.

Tore und Türen sollen im allgemeinen aus eisernen Rahmen mit starker Holzfüllung bestehen, soweit nicht für feuer- oder diebesichere Räume Eisenfüllung nötig ist. Wellblechfüllung ist unvorteilhaft.

Reichliche Tagesbeleuchtung durch große Seitenfenster und Oberlichter ist dringend nötig. Enge Sprossenteilung der Fenster ist des billigeren Glasersatzes wegen zweckmäßig. Für die unteren Reihen der Seitenfenster ist Drahtglas oder Drahtnetzschutz erforderlich.

Die aus Drahtglas bestehenden Oberlichter sind unter 50° anzulegen, damit der Schnee leichter abrutscht und sie sich selbst reinigen. Ihre Fläche soll 30-50% der Fußbodenfläche, betragen. Oberlicht ermöglicht eine gleichmäßigere Belichtung als Seitenlicht.

Lüftung erfolgt durch Fensterflügel und reichlich zu bemessende Lüfter oder Lüftungsaufbauten, die in Schmieden und Gießereien die ganze Länge des Dachfirstes einnehmen. Bei Luftheizung wird zum Lüften Außenluft durch die Verteilungsleitung in die Räume gedrückt.

Anbauten. Die Räume für die Aufsichtsbeamten werden in niedrigen Anbauten, jedenfalls aber an den Außenseiten der Gebäude so untergebracht, daß sie gutes Tageslicht haben und gut lüftbar sind. Aborte werden zweckmäßig über die ganze W. verteilt.

XV. Weichenwerkstätten.

Die baulichen Anlagen entsprechen denen der übrigen Nebenwerkstätten. Laufkrane von etwa 5 t Tragkraft, die aus den W. auch unmittelbar auf die Lagerplätze gelangen, sind unentbehrlich. Die Größe der W. richtet sich nach dem Umfange des Bezirks. Sie wird im Mittel 10 x 30 m betragen. Die maschinelle Ausrüstung besteht aus einer Zungen- und Backenhobelmaschine, einer Zungenwurzelfräsmaschine, tragbaren Niet- und Bohrmaschinen und Schmiedefeuern.

Mit der Weichenwerkstätte wird zweckmäßig eine Schwellenlochanlage für eiserne Weichenschwellen verbunden, in der gute Fördermittel neben einer zweiseitigen Lochstanze die Haupteinrichtung bilden (Organ 1913, S. 363).

XVI. Bauwerkstätten.

Die bauliche Anlage entspricht den Weichenwerkstätten. Der auch hier unentbehrliche Laufkran muß je nach dem Zweck der W. 5-10 t Tragkraft haben und soll gleichfalls unmittelbar auf dem Lager- bzw. Montageplatz gelangen können. Zur Ausrüstung gehören Werkbänke, Schmiedefeuer, Drehbänke, tragbare Bohr- und Schmiedemaschinen. Den Bauwerkstätten sind Kranbelastungs- sowie amtlich geprüfte Gewichtswagen beizugeben.

XVII. Umzäunung.

Die Werkstättenanlage ist durch eine hohe, widerstandsfähige Umzäunung diebesicher abzuschließen. Bretterzäune oder Zäune aus alten Siederohren sind nicht so zu empfehlen (Durchreichen von Teilen) wie Wände aus Ziegelsteinen oder Beton.

XVIII. Arbeiterwohnungen.

Mit dem Bau neuer W. ist in den letzten Jahrzehnten stets die Anlage von Arbeitersiedlungen verknüpft worden, weil die Entfernung der W. von den bisherigen Wohnstätten vielfach sehr groß wurde (vgl. Saarbrücken-Burbach, Recklinghausen, Sebaldsbrück u. a.). Neuerdings wird der Wohnungsbau privaten Baugenossenschaften überlassen, denen die Verwaltung Baugelder zu vorteilhaften Bedingungen gewährt.

Wenn Einzel- oder Doppelhäuser der hohen Kosten wegen in absehbarer Zeit kaum wieder gebaut werden können, sollten Vierfachwohnhäuser mit getrennten Eingängen für jede Familie oder Reihenhäuser mit möglichst wenig gemeinsamen Zugängen gebaut werden, weil das im Interesse des Werkfriedens liegt. Eine Wohnung besteht aus Wohnküche, 2-4 Zimmern, Waschküche, Keller, Stall und Gartenland. Für größere Kolonien ist eine Kleinkinderschule, ein Saal für gesellige Veranstaltungen und eine Bücherei zu empfehlen (Martens, Ztg. d. VDEV. 1919, S. 786).

XIX. W. für elektrisch betriebene Bahnen.

Für die Größe dieser Anlagen gelten die für Lokomotiv- und Personenwagenwerkstätten aufgestellten Grundsätze sinngemäß. Die baulichen Anlagen werden im wesentlichen denen für Dampflokomotiven und Personenwagen gleichen. Das gilt auch für die maschinellen Einrichtungen, wie Dreherei, Schmiede, Gießerei, Abkocherei, Fördereinrichtungen u. s. w. Es treten folgende Sonderwerkstätten hinzu:

1. Wickelei. Sie erfordert einen abgeschlossenen, staubfreien, hellen, gut heizbaren, trockenen Raum mit Laufkran. An Maschinen sind nötig Spulenwickelmaschinen verschiedener Größen mit Zählwerk, Bänderwickelmaschinen, Trockenöfen mit Unterdruck (Vakuum), heizbare Kammern zum Trocknen von Wicklungen aller Art (Motoren u. s. w.), Bandagiermaschinen mit Dynamometer zum

S. 352) oder auf dem Kopfe stehende Schienen verwendet.

Tore und Türen sollen im allgemeinen aus eisernen Rahmen mit starker Holzfüllung bestehen, soweit nicht für feuer- oder diebesichere Räume Eisenfüllung nötig ist. Wellblechfüllung ist unvorteilhaft.

Reichliche Tagesbeleuchtung durch große Seitenfenster und Oberlichter ist dringend nötig. Enge Sprossenteilung der Fenster ist des billigeren Glasersatzes wegen zweckmäßig. Für die unteren Reihen der Seitenfenster ist Drahtglas oder Drahtnetzschutz erforderlich.

Die aus Drahtglas bestehenden Oberlichter sind unter 50° anzulegen, damit der Schnee leichter abrutscht und sie sich selbst reinigen. Ihre Fläche soll 30–50% der Fußbodenfläche, betragen. Oberlicht ermöglicht eine gleichmäßigere Belichtung als Seitenlicht.

Lüftung erfolgt durch Fensterflügel und reichlich zu bemessende Lüfter oder Lüftungsaufbauten, die in Schmieden und Gießereien die ganze Länge des Dachfirstes einnehmen. Bei Luftheizung wird zum Lüften Außenluft durch die Verteilungsleitung in die Räume gedrückt.

Anbauten. Die Räume für die Aufsichtsbeamten werden in niedrigen Anbauten, jedenfalls aber an den Außenseiten der Gebäude so untergebracht, daß sie gutes Tageslicht haben und gut lüftbar sind. Aborte werden zweckmäßig über die ganze W. verteilt.

XV. Weichenwerkstätten.

Die baulichen Anlagen entsprechen denen der übrigen Nebenwerkstätten. Laufkrane von etwa 5 t Tragkraft, die aus den W. auch unmittelbar auf die Lagerplätze gelangen, sind unentbehrlich. Die Größe der W. richtet sich nach dem Umfange des Bezirks. Sie wird im Mittel 10 × 30 m betragen. Die maschinelle Ausrüstung besteht aus einer Zungen- und Backenhobelmaschine, einer Zungenwurzelfräsmaschine, tragbaren Niet- und Bohrmaschinen und Schmiedefeuern.

Mit der Weichenwerkstätte wird zweckmäßig eine Schwellenlochanlage für eiserne Weichenschwellen verbunden, in der gute Fördermittel neben einer zweiseitigen Lochstanze die Haupteinrichtung bilden (Organ 1913, S. 363).

XVI. Bauwerkstätten.

Die bauliche Anlage entspricht den Weichenwerkstätten. Der auch hier unentbehrliche Laufkran muß je nach dem Zweck der W. 5–10 t Tragkraft haben und soll gleichfalls unmittelbar auf dem Lager- bzw. Montageplatz gelangen können. Zur Ausrüstung gehören Werkbänke, Schmiedefeuer, Drehbänke, tragbare Bohr- und Schmiedemaschinen. Den Bauwerkstätten sind Kranbelastungs- sowie amtlich geprüfte Gewichtswagen beizugeben.

XVII. Umzäunung.

Die Werkstättenanlage ist durch eine hohe, widerstandsfähige Umzäunung diebesicher abzuschließen. Bretterzäune oder Zäune aus alten Siederohren sind nicht so zu empfehlen (Durchreichen von Teilen) wie Wände aus Ziegelsteinen oder Beton.

XVIII. Arbeiterwohnungen.

Mit dem Bau neuer W. ist in den letzten Jahrzehnten stets die Anlage von Arbeitersiedlungen verknüpft worden, weil die Entfernung der W. von den bisherigen Wohnstätten vielfach sehr groß wurde (vgl. Saarbrücken-Burbach, Recklinghausen, Sebaldsbrück u. a.). Neuerdings wird der Wohnungsbau privaten Baugenossenschaften überlassen, denen die Verwaltung Baugelder zu vorteilhaften Bedingungen gewährt.

Wenn Einzel- oder Doppelhäuser der hohen Kosten wegen in absehbarer Zeit kaum wieder gebaut werden können, sollten Vierfachwohnhäuser mit getrennten Eingängen für jede Familie oder Reihenhäuser mit möglichst wenig gemeinsamen Zugängen gebaut werden, weil das im Interesse des Werkfriedens liegt. Eine Wohnung besteht aus Wohnküche, 2–4 Zimmern, Waschküche, Keller, Stall und Gartenland. Für größere Kolonien ist eine Kleinkinderschule, ein Saal für gesellige Veranstaltungen und eine Bücherei zu empfehlen (Martens, Ztg. d. VDEV. 1919, S. 786).

XIX. W. für elektrisch betriebene Bahnen.

Für die Größe dieser Anlagen gelten die für Lokomotiv- und Personenwagenwerkstätten aufgestellten Grundsätze sinngemäß. Die baulichen Anlagen werden im wesentlichen denen für Dampflokomotiven und Personenwagen gleichen. Das gilt auch für die maschinellen Einrichtungen, wie Dreherei, Schmiede, Gießerei, Abkocherei, Fördereinrichtungen u. s. w. Es treten folgende Sonderwerkstätten hinzu:

1. Wickelei. Sie erfordert einen abgeschlossenen, staubfreien, hellen, gut heizbaren, trockenen Raum mit Laufkran. An Maschinen sind nötig Spulenwickelmaschinen verschiedener Größen mit Zählwerk, Bänderwickelmaschinen, Trockenöfen mit Unterdruck (Vakuum), heizbare Kammern zum Trocknen von Wicklungen aller Art (Motoren u. s. w.), Bandagiermaschinen mit Dynamometer zum

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[354/0372] S. 352) oder auf dem Kopfe stehende Schienen verwendet. Tore und Türen sollen im allgemeinen aus eisernen Rahmen mit starker Holzfüllung bestehen, soweit nicht für feuer- oder diebesichere Räume Eisenfüllung nötig ist. Wellblechfüllung ist unvorteilhaft. Reichliche Tagesbeleuchtung durch große Seitenfenster und Oberlichter ist dringend nötig. Enge Sprossenteilung der Fenster ist des billigeren Glasersatzes wegen zweckmäßig. Für die unteren Reihen der Seitenfenster ist Drahtglas oder Drahtnetzschutz erforderlich. Die aus Drahtglas bestehenden Oberlichter sind unter 50° anzulegen, damit der Schnee leichter abrutscht und sie sich selbst reinigen. Ihre Fläche soll 30–50% der Fußbodenfläche, betragen. Oberlicht ermöglicht eine gleichmäßigere Belichtung als Seitenlicht. Lüftung erfolgt durch Fensterflügel und reichlich zu bemessende Lüfter oder Lüftungsaufbauten, die in Schmieden und Gießereien die ganze Länge des Dachfirstes einnehmen. Bei Luftheizung wird zum Lüften Außenluft durch die Verteilungsleitung in die Räume gedrückt. Anbauten. Die Räume für die Aufsichtsbeamten werden in niedrigen Anbauten, jedenfalls aber an den Außenseiten der Gebäude so untergebracht, daß sie gutes Tageslicht haben und gut lüftbar sind. Aborte werden zweckmäßig über die ganze W. verteilt. XV. Weichenwerkstätten. Die baulichen Anlagen entsprechen denen der übrigen Nebenwerkstätten. Laufkrane von etwa 5 t Tragkraft, die aus den W. auch unmittelbar auf die Lagerplätze gelangen, sind unentbehrlich. Die Größe der W. richtet sich nach dem Umfange des Bezirks. Sie wird im Mittel 10 × 30 m betragen. Die maschinelle Ausrüstung besteht aus einer Zungen- und Backenhobelmaschine, einer Zungenwurzelfräsmaschine, tragbaren Niet- und Bohrmaschinen und Schmiedefeuern. Mit der Weichenwerkstätte wird zweckmäßig eine Schwellenlochanlage für eiserne Weichenschwellen verbunden, in der gute Fördermittel neben einer zweiseitigen Lochstanze die Haupteinrichtung bilden (Organ 1913, S. 363). XVI. Bauwerkstätten. Die bauliche Anlage entspricht den Weichenwerkstätten. Der auch hier unentbehrliche Laufkran muß je nach dem Zweck der W. 5–10 t Tragkraft haben und soll gleichfalls unmittelbar auf dem Lager- bzw. Montageplatz gelangen können. Zur Ausrüstung gehören Werkbänke, Schmiedefeuer, Drehbänke, tragbare Bohr- und Schmiedemaschinen. Den Bauwerkstätten sind Kranbelastungs- sowie amtlich geprüfte Gewichtswagen beizugeben. XVII. Umzäunung. Die Werkstättenanlage ist durch eine hohe, widerstandsfähige Umzäunung diebesicher abzuschließen. Bretterzäune oder Zäune aus alten Siederohren sind nicht so zu empfehlen (Durchreichen von Teilen) wie Wände aus Ziegelsteinen oder Beton. XVIII. Arbeiterwohnungen. Mit dem Bau neuer W. ist in den letzten Jahrzehnten stets die Anlage von Arbeitersiedlungen verknüpft worden, weil die Entfernung der W. von den bisherigen Wohnstätten vielfach sehr groß wurde (vgl. Saarbrücken-Burbach, Recklinghausen, Sebaldsbrück u. a.). Neuerdings wird der Wohnungsbau privaten Baugenossenschaften überlassen, denen die Verwaltung Baugelder zu vorteilhaften Bedingungen gewährt. Wenn Einzel- oder Doppelhäuser der hohen Kosten wegen in absehbarer Zeit kaum wieder gebaut werden können, sollten Vierfachwohnhäuser mit getrennten Eingängen für jede Familie oder Reihenhäuser mit möglichst wenig gemeinsamen Zugängen gebaut werden, weil das im Interesse des Werkfriedens liegt. Eine Wohnung besteht aus Wohnküche, 2–4 Zimmern, Waschküche, Keller, Stall und Gartenland. Für größere Kolonien ist eine Kleinkinderschule, ein Saal für gesellige Veranstaltungen und eine Bücherei zu empfehlen (Martens, Ztg. d. VDEV. 1919, S. 786). XIX. W. für elektrisch betriebene Bahnen. Für die Größe dieser Anlagen gelten die für Lokomotiv- und Personenwagenwerkstätten aufgestellten Grundsätze sinngemäß. Die baulichen Anlagen werden im wesentlichen denen für Dampflokomotiven und Personenwagen gleichen. Das gilt auch für die maschinellen Einrichtungen, wie Dreherei, Schmiede, Gießerei, Abkocherei, Fördereinrichtungen u. s. w. Es treten folgende Sonderwerkstätten hinzu: 1. Wickelei. Sie erfordert einen abgeschlossenen, staubfreien, hellen, gut heizbaren, trockenen Raum mit Laufkran. An Maschinen sind nötig Spulenwickelmaschinen verschiedener Größen mit Zählwerk, Bänderwickelmaschinen, Trockenöfen mit Unterdruck (Vakuum), heizbare Kammern zum Trocknen von Wicklungen aller Art (Motoren u. s. w.), Bandagiermaschinen mit Dynamometer zum

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 354. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/372>, abgerufen am 25.11.2024.