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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Platten erhält die gleiche Höhe wie die Fahrschienenoberkante. Die Wagenbrücke schwingt auf Pendelgehängen, wodurch schädliche Stöße auf die Schneidenlager und die Schneiden der Traghebel verhütet werden. Das Auf- und Abwinden


Abb. 234. Querschnitt einer Gleiswage ohne Gleisunterbrechung, mit Windewerksentlastung und Sicherheitskurbel. Stellung in der nicht gewogen wird.

Abb. 235. Querschnitt einer Gleiswage ohne Gleisunterbrechung, mit Hebung der Brücke durch Windewerk. Stellung, in der gewogen wird.
der Brücke, das Entlasten, geschieht mit der Windewerksentlastung mit Sicherheitskurbel. Hierzu dient die kalibrierte Kette. Durch Anbringung eines Gegengewichtes, das das Gewicht der Brücke und Hebel sowie einen Teil der Last ausgleicht, wird die Arbeitsleistung verringert. Wo elektrische oder hydraulische Kraft, mechanischer oder Luftdruckantrieb zur Verfügung steht, kann damit die Entlastungsvorrichtung betätigt werden. Wagen ohne Gleisunterbrechung werden auch mit Gleissperren versehen, die sich über die Schienen vor und hinter der Brücke legen und ein Befahren der W. und das Abfahren der Eisenbahnwagen bei der Wiegestellung verhüten. Sie haben den doppelten Zweck, zu verhindern, daß ein Fahrzeug ungewogen über die Brücke läuft und daß ein und dasselbe Fahrzeug mehrmals gewogen wird. Sie sind in gleicher Weise wie die Signalvorrichtungen mit der Entlastung zwangläufig verbunden. Eine Sicherheitsvorrichtung (Aufwindesicherung) zwingt das Bedienungspersonal dazu, die Wagenbrücke vor dem Auswiegen bis in die höchste Stellung aufzuwinden. Die W. ist zu diesem Zweck in geeigneter Weise mit der Entlastung verbunden. Die Verbindung wird erst gelöst, wenn sich die Brücke in der höchsten Stellung befindet. Nur bei dieser Stellung der Brücke ist ein richtiges Auswiegen möglich, während bei nicht völlig aufgewundener Brücke ungenaue Ergebnisse erzielt werden.

d) Wiegedrehscheibe (Abb. 236) ermöglicht das Verwiegen von Eisenbahnwagen, während sie auf der Drehscheibe zum Abfahren auf ein Nebengleis geschoben sind. Andernfalls muß die Gleiswage vor oder hinter der Drehscheibe angeordnet werden, so daß bedeutend mehr Platz benötigt und zeitraubendes Verschieben der Wagen erforderlich wird. Die Wage befindet sich unterhalb der Drehscheibe. Ein um die Drehscheibe laufender Ring aus Profileisen macht es möglich, die Fahrzeuge in jeder Stellung der Scheibe zu wiegen; beim Anschluß mehrerer Gleise ist also ein besonderes Einstellen der Scheibe zum Wiegen nicht nötig.

Platten erhält die gleiche Höhe wie die Fahrschienenoberkante. Die Wagenbrücke schwingt auf Pendelgehängen, wodurch schädliche Stöße auf die Schneidenlager und die Schneiden der Traghebel verhütet werden. Das Auf- und Abwinden


Abb. 234. Querschnitt einer Gleiswage ohne Gleisunterbrechung, mit Windewerksentlastung und Sicherheitskurbel. Stellung in der nicht gewogen wird.

Abb. 235. Querschnitt einer Gleiswage ohne Gleisunterbrechung, mit Hebung der Brücke durch Windewerk. Stellung, in der gewogen wird.
der Brücke, das Entlasten, geschieht mit der Windewerksentlastung mit Sicherheitskurbel. Hierzu dient die kalibrierte Kette. Durch Anbringung eines Gegengewichtes, das das Gewicht der Brücke und Hebel sowie einen Teil der Last ausgleicht, wird die Arbeitsleistung verringert. Wo elektrische oder hydraulische Kraft, mechanischer oder Luftdruckantrieb zur Verfügung steht, kann damit die Entlastungsvorrichtung betätigt werden. Wagen ohne Gleisunterbrechung werden auch mit Gleissperren versehen, die sich über die Schienen vor und hinter der Brücke legen und ein Befahren der W. und das Abfahren der Eisenbahnwagen bei der Wiegestellung verhüten. Sie haben den doppelten Zweck, zu verhindern, daß ein Fahrzeug ungewogen über die Brücke läuft und daß ein und dasselbe Fahrzeug mehrmals gewogen wird. Sie sind in gleicher Weise wie die Signalvorrichtungen mit der Entlastung zwangläufig verbunden. Eine Sicherheitsvorrichtung (Aufwindesicherung) zwingt das Bedienungspersonal dazu, die Wagenbrücke vor dem Auswiegen bis in die höchste Stellung aufzuwinden. Die W. ist zu diesem Zweck in geeigneter Weise mit der Entlastung verbunden. Die Verbindung wird erst gelöst, wenn sich die Brücke in der höchsten Stellung befindet. Nur bei dieser Stellung der Brücke ist ein richtiges Auswiegen möglich, während bei nicht völlig aufgewundener Brücke ungenaue Ergebnisse erzielt werden.

d) Wiegedrehscheibe (Abb. 236) ermöglicht das Verwiegen von Eisenbahnwagen, während sie auf der Drehscheibe zum Abfahren auf ein Nebengleis geschoben sind. Andernfalls muß die Gleiswage vor oder hinter der Drehscheibe angeordnet werden, so daß bedeutend mehr Platz benötigt und zeitraubendes Verschieben der Wagen erforderlich wird. Die Wage befindet sich unterhalb der Drehscheibe. Ein um die Drehscheibe laufender Ring aus Profileisen macht es möglich, die Fahrzeuge in jeder Stellung der Scheibe zu wiegen; beim Anschluß mehrerer Gleise ist also ein besonderes Einstellen der Scheibe zum Wiegen nicht nötig.

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[390/0420] Platten erhält die gleiche Höhe wie die Fahrschienenoberkante. Die Wagenbrücke schwingt auf Pendelgehängen, wodurch schädliche Stöße auf die Schneidenlager und die Schneiden der Traghebel verhütet werden. Das Auf- und Abwinden [Abbildung Abb. 234. Querschnitt einer Gleiswage ohne Gleisunterbrechung, mit Windewerksentlastung und Sicherheitskurbel. Stellung in der nicht gewogen wird. ] [Abbildung Abb. 235. Querschnitt einer Gleiswage ohne Gleisunterbrechung, mit Hebung der Brücke durch Windewerk. Stellung, in der gewogen wird. ] der Brücke, das Entlasten, geschieht mit der Windewerksentlastung mit Sicherheitskurbel. Hierzu dient die kalibrierte Kette. Durch Anbringung eines Gegengewichtes, das das Gewicht der Brücke und Hebel sowie einen Teil der Last ausgleicht, wird die Arbeitsleistung verringert. Wo elektrische oder hydraulische Kraft, mechanischer oder Luftdruckantrieb zur Verfügung steht, kann damit die Entlastungsvorrichtung betätigt werden. Wagen ohne Gleisunterbrechung werden auch mit Gleissperren versehen, die sich über die Schienen vor und hinter der Brücke legen und ein Befahren der W. und das Abfahren der Eisenbahnwagen bei der Wiegestellung verhüten. Sie haben den doppelten Zweck, zu verhindern, daß ein Fahrzeug ungewogen über die Brücke läuft und daß ein und dasselbe Fahrzeug mehrmals gewogen wird. Sie sind in gleicher Weise wie die Signalvorrichtungen mit der Entlastung zwangläufig verbunden. Eine Sicherheitsvorrichtung (Aufwindesicherung) zwingt das Bedienungspersonal dazu, die Wagenbrücke vor dem Auswiegen bis in die höchste Stellung aufzuwinden. Die W. ist zu diesem Zweck in geeigneter Weise mit der Entlastung verbunden. Die Verbindung wird erst gelöst, wenn sich die Brücke in der höchsten Stellung befindet. Nur bei dieser Stellung der Brücke ist ein richtiges Auswiegen möglich, während bei nicht völlig aufgewundener Brücke ungenaue Ergebnisse erzielt werden. d) Wiegedrehscheibe (Abb. 236) ermöglicht das Verwiegen von Eisenbahnwagen, während sie auf der Drehscheibe zum Abfahren auf ein Nebengleis geschoben sind. Andernfalls muß die Gleiswage vor oder hinter der Drehscheibe angeordnet werden, so daß bedeutend mehr Platz benötigt und zeitraubendes Verschieben der Wagen erforderlich wird. Die Wage befindet sich unterhalb der Drehscheibe. Ein um die Drehscheibe laufender Ring aus Profileisen macht es möglich, die Fahrzeuge in jeder Stellung der Scheibe zu wiegen; beim Anschluß mehrerer Gleise ist also ein besonderes Einstellen der Scheibe zum Wiegen nicht nötig.

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 390. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/420>, abgerufen am 22.11.2024.