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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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vorläufig ein Ende gemacht hat. Bald nach Wiederherstellung des Friedenszustands (1. April 1920) sind die württembergischen Staatseisenbahnen auf das Deutsche Reich übergegangen, womit ihre Selbständigkeit aufgehört hat.

I. Umfang des Netzes.

Die Länge der dem öffentlichen Verkehr dienenden Vollspurbahnen innerhalb des württembergischen Staatsgebiets betrug am 31. März 1914 2012·98 km. Hiervon gehörten der württembergischen Staatseisenbahnverwaltung 1807·00 km, der badischen Staatseisenbahnverwaltung 24·15 km und Privateisenbahngesellschaften 181·83 km. Weiter waren in Württemberg zu dem genannten Zeitpunkt 236·39 km Schmalspurbahnen, wovon 101·28 km Staatseisenbahnen und 135·11 km Privatbahnen.

Der württembergischen Staatseisenbahnverwaltung gehörten außerdem 190·67 km Vollspurbahnen in den benachbarten Staatsgebieten, u. zw. 99·93 km auf badischem, 69·66 km auf preußischem (hohenzollerischem) und 21·08 km auf bayerischem Gebiet.

Im ganzen betrug am 31. März 1914 die Länge der württembergischen Staatseisenbahnen 2098·95 km und die Länge der Privatbahnen in Württemberg 316·94 km.

II. Geschichte.

1. Die Geschichte des württembergischen Eisenbahnwesens reicht bis in das Jahr 1830 zurück, wo König Wilhelm I. in richtiger Erkenntnis der Wirkung, die der Bau von Eisenbahnen bei dem fast gänzlichen Mangel an bedeutenderen Wasserstraßen für die Entwicklung des Handels und der Gewerbe in dem bis dahin nahezu ausschließlich ackerbautreibenden Land haben mußte, einen besonderen Ausschuß mit der Begutachtung der Frage des Baues von Eisenbahnen beauftragte.

Die in der Bodengestaltung des Landes liegenden natürlichen Hindernisse sowie auch der Mangel an genügenden Erfahrungen im Eisenbahnbau brachten es mit sich, daß erst nach langwierigen Verhandlungen der Landstände das für das württembergische Eisenbahnwesen grundlegende Gesetz vom 18. April 1843 zustande kam, wonach auf Staatskosten Eisenbahnen herzustellen waren, die den Mittelpunkt des Landes, Stuttgart und Cannstatt, auf der einen Seite mit Ulm und Friedrichshafen, auf der andern Seite mit der westlichen Landesgrenze und mit Heilbronn verbinden sollten.

Das Gesetz stellte zugleich den Grundsatz auf, daß auf Staatskosten nur die Hauptbahnen zu bauen, die Zweigeisenbahnen dagegen der Privatunternehmung zu überlassen seien. Von der hiernach zur Ausführung bestimmten 250·17 km langen Linie Heilbronn-Bietigheim-Stuttgart-Ulm-Friedrichshafen konnte zuerst (am 22. Oktober 1845) die Teilstrecke Cannstatt-Untertürkheim und zuletzt (im Juni 1850) die schwierige Strecke Geislingen-Ulm (Albübergang) eröffnet werden.

Mit Bayern wurde in dem Staatsvertrag vom 25. April 1850 der Anschluß dieser Bahn an die bayerische Linie Augsburg-Ulm (Herstellung des Anschlusses im Jahre 1854) vereinbart. Mit Baden wurde in dem Staatsvertrag vom 4. Dezember 1850 der Anschluß einer von Württemberg zu bauenden Bahn von Bietigheim über Mühlacker durch das badische Gebiet nach Bruchsal an die badische Rheintalbahn (Mannheim-Basel) festgelegt. Diese 55·07 km lange Bahn Bietigheim-Bruchsal wurde im Oktober 1853 eröffnet. Am 15. Oktober 1879 hat Baden die 14·9 km lange Teilstrecke Bretten-Bruchsal übernommen.

2. Bei der damals herrschenden Notlage des Landes geriet der Eisenbahnbau zunächst ins Stocken und kam erst einige Jahre später wieder in einen lebhafteren Gang.

Auf Grund der Gesetze vom 6. Mai 1857, 17. November 1858 und 10. Januar 1862 wurden erbaut: die Strecke Plochingen-Reutlingen (34·4 km, eröffnet im September 1859), die Remsbahnlinie Cannstatt-Aalen-Nördlingen (107·8 km bis zur Landesgrenze, eröffnet im Juli 1861 bis Wasseralfingen, im Oktober 1863 bis Nördlingen), die Strecken Heilbronn-Hall (53·8 km, eröffnet im August 1862), Aalen-Heidenheim (22·1 km, eröffnet im September 1864) und Reutlingen-Tübingen-Eyach (38 km, eröffnet bis Rottenburg im Oktober 1861, bis Eyach im November 1864). Der Anschluß der Remsbahn an die bayerische Station Nördlingen war durch den Staatsvertrag mit Bayern vom 21. Januar 1861 erwirkt worden.

Nach Vollendung dieser Bahnen war das Staatsbahnnetz am Ende des Jahres 1864 auf eine Gesamtlänge von 562 km angewachsen.

3. Die weitere Entwicklung des Bahnnetzes war von dem Abschluß schwieriger Verhandlungen mit den Nachbarstaaten zur Gewinnung weiterer Anschlüsse abhängig.

Zunächst wurde durch die drei Staatsverträge mit Baden vom 31. März 1864 eine Verständigung über den Anschluß einer von Baden zu bauenden Bahn Meckesheim-Jagstfeld an eine württembergische Bahn Heilbronn - Jagstfeld, über den Anschluß einer

vorläufig ein Ende gemacht hat. Bald nach Wiederherstellung des Friedenszustands (1. April 1920) sind die württembergischen Staatseisenbahnen auf das Deutsche Reich übergegangen, womit ihre Selbständigkeit aufgehört hat.

I. Umfang des Netzes.

Die Länge der dem öffentlichen Verkehr dienenden Vollspurbahnen innerhalb des württembergischen Staatsgebiets betrug am 31. März 1914 2012·98 km. Hiervon gehörten der württembergischen Staatseisenbahnverwaltung 1807·00 km, der badischen Staatseisenbahnverwaltung 24·15 km und Privateisenbahngesellschaften 181·83 km. Weiter waren in Württemberg zu dem genannten Zeitpunkt 236·39 km Schmalspurbahnen, wovon 101·28 km Staatseisenbahnen und 135·11 km Privatbahnen.

Der württembergischen Staatseisenbahnverwaltung gehörten außerdem 190·67 km Vollspurbahnen in den benachbarten Staatsgebieten, u. zw. 99·93 km auf badischem, 69·66 km auf preußischem (hohenzollerischem) und 21·08 km auf bayerischem Gebiet.

Im ganzen betrug am 31. März 1914 die Länge der württembergischen Staatseisenbahnen 2098·95 km und die Länge der Privatbahnen in Württemberg 316·94 km.

II. Geschichte.

1. Die Geschichte des württembergischen Eisenbahnwesens reicht bis in das Jahr 1830 zurück, wo König Wilhelm I. in richtiger Erkenntnis der Wirkung, die der Bau von Eisenbahnen bei dem fast gänzlichen Mangel an bedeutenderen Wasserstraßen für die Entwicklung des Handels und der Gewerbe in dem bis dahin nahezu ausschließlich ackerbautreibenden Land haben mußte, einen besonderen Ausschuß mit der Begutachtung der Frage des Baues von Eisenbahnen beauftragte.

Die in der Bodengestaltung des Landes liegenden natürlichen Hindernisse sowie auch der Mangel an genügenden Erfahrungen im Eisenbahnbau brachten es mit sich, daß erst nach langwierigen Verhandlungen der Landstände das für das württembergische Eisenbahnwesen grundlegende Gesetz vom 18. April 1843 zustande kam, wonach auf Staatskosten Eisenbahnen herzustellen waren, die den Mittelpunkt des Landes, Stuttgart und Cannstatt, auf der einen Seite mit Ulm und Friedrichshafen, auf der andern Seite mit der westlichen Landesgrenze und mit Heilbronn verbinden sollten.

Das Gesetz stellte zugleich den Grundsatz auf, daß auf Staatskosten nur die Hauptbahnen zu bauen, die Zweigeisenbahnen dagegen der Privatunternehmung zu überlassen seien. Von der hiernach zur Ausführung bestimmten 250·17 km langen Linie Heilbronn-Bietigheim-Stuttgart-Ulm-Friedrichshafen konnte zuerst (am 22. Oktober 1845) die Teilstrecke Cannstatt-Untertürkheim und zuletzt (im Juni 1850) die schwierige Strecke Geislingen-Ulm (Albübergang) eröffnet werden.

Mit Bayern wurde in dem Staatsvertrag vom 25. April 1850 der Anschluß dieser Bahn an die bayerische Linie Augsburg-Ulm (Herstellung des Anschlusses im Jahre 1854) vereinbart. Mit Baden wurde in dem Staatsvertrag vom 4. Dezember 1850 der Anschluß einer von Württemberg zu bauenden Bahn von Bietigheim über Mühlacker durch das badische Gebiet nach Bruchsal an die badische Rheintalbahn (Mannheim-Basel) festgelegt. Diese 55·07 km lange Bahn Bietigheim-Bruchsal wurde im Oktober 1853 eröffnet. Am 15. Oktober 1879 hat Baden die 14·9 km lange Teilstrecke Bretten-Bruchsal übernommen.

2. Bei der damals herrschenden Notlage des Landes geriet der Eisenbahnbau zunächst ins Stocken und kam erst einige Jahre später wieder in einen lebhafteren Gang.

Auf Grund der Gesetze vom 6. Mai 1857, 17. November 1858 und 10. Januar 1862 wurden erbaut: die Strecke Plochingen-Reutlingen (34·4 km, eröffnet im September 1859), die Remsbahnlinie Cannstatt-Aalen-Nördlingen (107·8 km bis zur Landesgrenze, eröffnet im Juli 1861 bis Wasseralfingen, im Oktober 1863 bis Nördlingen), die Strecken Heilbronn-Hall (53·8 km, eröffnet im August 1862), Aalen-Heidenheim (22·1 km, eröffnet im September 1864) und Reutlingen-Tübingen-Eyach (38 km, eröffnet bis Rottenburg im Oktober 1861, bis Eyach im November 1864). Der Anschluß der Remsbahn an die bayerische Station Nördlingen war durch den Staatsvertrag mit Bayern vom 21. Januar 1861 erwirkt worden.

Nach Vollendung dieser Bahnen war das Staatsbahnnetz am Ende des Jahres 1864 auf eine Gesamtlänge von 562 km angewachsen.

3. Die weitere Entwicklung des Bahnnetzes war von dem Abschluß schwieriger Verhandlungen mit den Nachbarstaaten zur Gewinnung weiterer Anschlüsse abhängig.

Zunächst wurde durch die drei Staatsverträge mit Baden vom 31. März 1864 eine Verständigung über den Anschluß einer von Baden zu bauenden Bahn Meckesheim-Jagstfeld an eine württembergische Bahn Heilbronn – Jagstfeld, über den Anschluß einer

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[434/0465] vorläufig ein Ende gemacht hat. Bald nach Wiederherstellung des Friedenszustands (1. April 1920) sind die württembergischen Staatseisenbahnen auf das Deutsche Reich übergegangen, womit ihre Selbständigkeit aufgehört hat. I. Umfang des Netzes. Die Länge der dem öffentlichen Verkehr dienenden Vollspurbahnen innerhalb des württembergischen Staatsgebiets betrug am 31. März 1914 2012·98 km. Hiervon gehörten der württembergischen Staatseisenbahnverwaltung 1807·00 km, der badischen Staatseisenbahnverwaltung 24·15 km und Privateisenbahngesellschaften 181·83 km. Weiter waren in Württemberg zu dem genannten Zeitpunkt 236·39 km Schmalspurbahnen, wovon 101·28 km Staatseisenbahnen und 135·11 km Privatbahnen. Der württembergischen Staatseisenbahnverwaltung gehörten außerdem 190·67 km Vollspurbahnen in den benachbarten Staatsgebieten, u. zw. 99·93 km auf badischem, 69·66 km auf preußischem (hohenzollerischem) und 21·08 km auf bayerischem Gebiet. Im ganzen betrug am 31. März 1914 die Länge der württembergischen Staatseisenbahnen 2098·95 km und die Länge der Privatbahnen in Württemberg 316·94 km. II. Geschichte. 1. Die Geschichte des württembergischen Eisenbahnwesens reicht bis in das Jahr 1830 zurück, wo König Wilhelm I. in richtiger Erkenntnis der Wirkung, die der Bau von Eisenbahnen bei dem fast gänzlichen Mangel an bedeutenderen Wasserstraßen für die Entwicklung des Handels und der Gewerbe in dem bis dahin nahezu ausschließlich ackerbautreibenden Land haben mußte, einen besonderen Ausschuß mit der Begutachtung der Frage des Baues von Eisenbahnen beauftragte. Die in der Bodengestaltung des Landes liegenden natürlichen Hindernisse sowie auch der Mangel an genügenden Erfahrungen im Eisenbahnbau brachten es mit sich, daß erst nach langwierigen Verhandlungen der Landstände das für das württembergische Eisenbahnwesen grundlegende Gesetz vom 18. April 1843 zustande kam, wonach auf Staatskosten Eisenbahnen herzustellen waren, die den Mittelpunkt des Landes, Stuttgart und Cannstatt, auf der einen Seite mit Ulm und Friedrichshafen, auf der andern Seite mit der westlichen Landesgrenze und mit Heilbronn verbinden sollten. Das Gesetz stellte zugleich den Grundsatz auf, daß auf Staatskosten nur die Hauptbahnen zu bauen, die Zweigeisenbahnen dagegen der Privatunternehmung zu überlassen seien. Von der hiernach zur Ausführung bestimmten 250·17 km langen Linie Heilbronn-Bietigheim-Stuttgart-Ulm-Friedrichshafen konnte zuerst (am 22. Oktober 1845) die Teilstrecke Cannstatt-Untertürkheim und zuletzt (im Juni 1850) die schwierige Strecke Geislingen-Ulm (Albübergang) eröffnet werden. Mit Bayern wurde in dem Staatsvertrag vom 25. April 1850 der Anschluß dieser Bahn an die bayerische Linie Augsburg-Ulm (Herstellung des Anschlusses im Jahre 1854) vereinbart. Mit Baden wurde in dem Staatsvertrag vom 4. Dezember 1850 der Anschluß einer von Württemberg zu bauenden Bahn von Bietigheim über Mühlacker durch das badische Gebiet nach Bruchsal an die badische Rheintalbahn (Mannheim-Basel) festgelegt. Diese 55·07 km lange Bahn Bietigheim-Bruchsal wurde im Oktober 1853 eröffnet. Am 15. Oktober 1879 hat Baden die 14·9 km lange Teilstrecke Bretten-Bruchsal übernommen. 2. Bei der damals herrschenden Notlage des Landes geriet der Eisenbahnbau zunächst ins Stocken und kam erst einige Jahre später wieder in einen lebhafteren Gang. Auf Grund der Gesetze vom 6. Mai 1857, 17. November 1858 und 10. Januar 1862 wurden erbaut: die Strecke Plochingen-Reutlingen (34·4 km, eröffnet im September 1859), die Remsbahnlinie Cannstatt-Aalen-Nördlingen (107·8 km bis zur Landesgrenze, eröffnet im Juli 1861 bis Wasseralfingen, im Oktober 1863 bis Nördlingen), die Strecken Heilbronn-Hall (53·8 km, eröffnet im August 1862), Aalen-Heidenheim (22·1 km, eröffnet im September 1864) und Reutlingen-Tübingen-Eyach (38 km, eröffnet bis Rottenburg im Oktober 1861, bis Eyach im November 1864). Der Anschluß der Remsbahn an die bayerische Station Nördlingen war durch den Staatsvertrag mit Bayern vom 21. Januar 1861 erwirkt worden. Nach Vollendung dieser Bahnen war das Staatsbahnnetz am Ende des Jahres 1864 auf eine Gesamtlänge von 562 km angewachsen. 3. Die weitere Entwicklung des Bahnnetzes war von dem Abschluß schwieriger Verhandlungen mit den Nachbarstaaten zur Gewinnung weiterer Anschlüsse abhängig. Zunächst wurde durch die drei Staatsverträge mit Baden vom 31. März 1864 eine Verständigung über den Anschluß einer von Baden zu bauenden Bahn Meckesheim-Jagstfeld an eine württembergische Bahn Heilbronn – Jagstfeld, über den Anschluß einer

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 434. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/465>, abgerufen am 17.07.2024.