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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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das tunlichst nahe der Schwerachse der Lokomotive zu legen ist, namentlich wenn noch ein Bremszahnrad vorhanden ist. Die Lokomotive Nr. 12 der mit der Spurweite von 1·435 m versehenen Vitznau-Rigi-Bahn aus dem Jahre 1902 zeigen die Abb. 298, 299 und 300, gebaut


Abb. 298.
von der Lokomotivfabrik Winterthur. Sie haben ein Zahntriebrad T, das durch Vermittlung der Übersetzung durch Schwungrad b1 von den Zylindern C angetrieben wird. Auf der hinteren Laufachse L sitzen das Bremszahnrad und die Bremsscheiben b2. Die Lokomotiven haben 891 mm Zahntriebraddurchmesser, 2·9 m festen Radstand, 290 mm Zylinderdurchmesser, 450 mm Hub, 12 Atm. Kesselspannung, 0·93 m2 Rostfläche, 1·07 m Kesseldurchmesser, 14·9 t Leergewicht, 18·8 t Dienstgewicht. Später wurden für die Rigibahn von der Winterthurer Lokomotivfabrik schwerere Lokomotiven mit 2 Zahntriebrädern und 4 großen sowie 2 kleinen Laufrädern gebaut, die 19 t Leergewicht und 23 t Dienstgewicht haben und eine Zugkraft von rd. 11.000 kg entwickeln sollen. Die Zahntriebräder haben 732 mm, die großen Laufräder 744 mm, die kleinen Laufräder 600 mm, die Zylinder 340 mm Durchmesser. Der Kolbenhub beträgt 450 mm, der gesamte Radstand 4·2 m. Die Lokomotive fährt einen Zug mit 120 Reisenden von zusammen 43 t mit 10 km/Std. Geschwindigkeit über die mit 250%0 Größtneigung ausgeführte Bahn.


Abb. 299.

Lokomotiven mit 2 Zahntriebrädern, wie sie z. B. auf der Wengernalp-, Snowdon-, Schafberg- und Schneebergbahn mit 0·8 m und 1·0 m Spurweite (s. d., Bd. VIII, S. 306 u. 384) im Betrieb waren bzw. noch sind, zeigen Abb. 301 u. 302. Hierbei erfolgt der Antrieb durch Vermittlung einer einarmigen Schwinge R mit dem tiefliegenden Drehpunkt a. Es wird die mittlere Achse, auf die das 1. Zahntriebrad T1 aufgezogen ist, angetrieben, wodurch gleichmäßigere Kraftübertragung und größere Sicherheit gegen Entlastungen erreicht werden soll. Die hinterste Laufachse ist in einem Bissel-Gestell drehbar gelagert. Die Lokomotiven haben 573 mm Zahntriebraddurchmesser, 1 : 1·5 Übersetzungsverhältnis, 1·35 bis 1·47 m festen Radstand, 300-320 mm Zylinderdurchmesser, 600 mm Hub, 14 Atm. Kesselspannung, 12·3 - 16 t Leergewicht und 15·6 bis 18 t Dienstgewicht.

Den Bremseinrichtungen der Lokomotiven muß besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Da die in der Bahnneigung


Abb. 300.
wirkende Seitenkraft der Schwerkraft des Zuges weit größer ist als die Zugwiderstände, so erfolgt die Talfahrt im gebremsten Zustand. Es werden meist mehrere Bremsen verwendet, damit beim Versagen der einen andere zur Verfügung stehen; auch sind selbsttätige Bremsen, die den Zug bei Überschreitung der größten zulässigen Geschwindigkeit anhalten, zu empfehlen. Zumeist sind die Lokomotiven auf reinen Z. mit folgenden Bremsen versehen: 1. Luftdruck-Gegenbremse zur Regelung der Talfahrt; 2. Zahnradbremsen, bestehen aus Keilbremsscheiben auf den Achsen der Triebräder, der Bremsräder oder der Vorlege-Kurbelachsen, in die Klötze oder Bänder aus Bronze oder Gußeisen, bei Bandbremsen auch aus Holz eingreifen; 3. selbsttätige Bremsen sind in der Regel auf 9-10 km/Std. Fahrgeschwindigkeit eingestellte Schwungkraftregler.

Über den Dampftriebwagen der Pilatusbahn s. Pilatusbahn Bd. VIII, S. 82.

das tunlichst nahe der Schwerachse der Lokomotive zu legen ist, namentlich wenn noch ein Bremszahnrad vorhanden ist. Die Lokomotive Nr. 12 der mit der Spurweite von 1·435 m versehenen Vitznau-Rigi-Bahn aus dem Jahre 1902 zeigen die Abb. 298, 299 und 300, gebaut


Abb. 298.
von der Lokomotivfabrik Winterthur. Sie haben ein Zahntriebrad T, das durch Vermittlung der Übersetzung durch Schwungrad b1 von den Zylindern C angetrieben wird. Auf der hinteren Laufachse L sitzen das Bremszahnrad und die Bremsscheiben b2. Die Lokomotiven haben 891 mm Zahntriebraddurchmesser, 2·9 m festen Radstand, 290 mm Zylinderdurchmesser, 450 mm Hub, 12 Atm. Kesselspannung, 0·93 m2 Rostfläche, 1·07 m Kesseldurchmesser, 14·9 t Leergewicht, 18·8 t Dienstgewicht. Später wurden für die Rigibahn von der Winterthurer Lokomotivfabrik schwerere Lokomotiven mit 2 Zahntriebrädern und 4 großen sowie 2 kleinen Laufrädern gebaut, die 19 t Leergewicht und 23 t Dienstgewicht haben und eine Zugkraft von rd. 11.000 kg entwickeln sollen. Die Zahntriebräder haben 732 mm, die großen Laufräder 744 mm, die kleinen Laufräder 600 mm, die Zylinder 340 mm Durchmesser. Der Kolbenhub beträgt 450 mm, der gesamte Radstand 4·2 m. Die Lokomotive fährt einen Zug mit 120 Reisenden von zusammen 43 t mit 10 km/Std. Geschwindigkeit über die mit 250 Größtneigung ausgeführte Bahn.


Abb. 299.

Lokomotiven mit 2 Zahntriebrädern, wie sie z. B. auf der Wengernalp-, Snowdon-, Schafberg- und Schneebergbahn mit 0·8 m und 1·0 m Spurweite (s. d., Bd. VIII, S. 306 u. 384) im Betrieb waren bzw. noch sind, zeigen Abb. 301 u. 302. Hierbei erfolgt der Antrieb durch Vermittlung einer einarmigen Schwinge R mit dem tiefliegenden Drehpunkt a. Es wird die mittlere Achse, auf die das 1. Zahntriebrad T1 aufgezogen ist, angetrieben, wodurch gleichmäßigere Kraftübertragung und größere Sicherheit gegen Entlastungen erreicht werden soll. Die hinterste Laufachse ist in einem Bissel-Gestell drehbar gelagert. Die Lokomotiven haben 573 mm Zahntriebraddurchmesser, 1 : 1·5 Übersetzungsverhältnis, 1·35 bis 1·47 m festen Radstand, 300–320 mm Zylinderdurchmesser, 600 mm Hub, 14 Atm. Kesselspannung, 12·3 – 16 t Leergewicht und 15·6 bis 18 t Dienstgewicht.

Den Bremseinrichtungen der Lokomotiven muß besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Da die in der Bahnneigung


Abb. 300.
wirkende Seitenkraft der Schwerkraft des Zuges weit größer ist als die Zugwiderstände, so erfolgt die Talfahrt im gebremsten Zustand. Es werden meist mehrere Bremsen verwendet, damit beim Versagen der einen andere zur Verfügung stehen; auch sind selbsttätige Bremsen, die den Zug bei Überschreitung der größten zulässigen Geschwindigkeit anhalten, zu empfehlen. Zumeist sind die Lokomotiven auf reinen Z. mit folgenden Bremsen versehen: 1. Luftdruck-Gegenbremse zur Regelung der Talfahrt; 2. Zahnradbremsen, bestehen aus Keilbremsscheiben auf den Achsen der Triebräder, der Bremsräder oder der Vorlege-Kurbelachsen, in die Klötze oder Bänder aus Bronze oder Gußeisen, bei Bandbremsen auch aus Holz eingreifen; 3. selbsttätige Bremsen sind in der Regel auf 9–10 km/Std. Fahrgeschwindigkeit eingestellte Schwungkraftregler.

Über den Dampftriebwagen der Pilatusbahn s. Pilatusbahn Bd. VIII, S. 82.

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[460/0492] das tunlichst nahe der Schwerachse der Lokomotive zu legen ist, namentlich wenn noch ein Bremszahnrad vorhanden ist. Die Lokomotive Nr. 12 der mit der Spurweite von 1·435 m versehenen Vitznau-Rigi-Bahn aus dem Jahre 1902 zeigen die Abb. 298, 299 und 300, gebaut [Abbildung Abb. 298. ] von der Lokomotivfabrik Winterthur. Sie haben ein Zahntriebrad T, das durch Vermittlung der Übersetzung durch Schwungrad b1 von den Zylindern C angetrieben wird. Auf der hinteren Laufachse L sitzen das Bremszahnrad und die Bremsscheiben b2. Die Lokomotiven haben 891 mm Zahntriebraddurchmesser, 2·9 m festen Radstand, 290 mm Zylinderdurchmesser, 450 mm Hub, 12 Atm. Kesselspannung, 0·93 m2 Rostfläche, 1·07 m Kesseldurchmesser, 14·9 t Leergewicht, 18·8 t Dienstgewicht. Später wurden für die Rigibahn von der Winterthurer Lokomotivfabrik schwerere Lokomotiven mit 2 Zahntriebrädern und 4 großen sowie 2 kleinen Laufrädern gebaut, die 19 t Leergewicht und 23 t Dienstgewicht haben und eine Zugkraft von rd. 11.000 kg entwickeln sollen. Die Zahntriebräder haben 732 mm, die großen Laufräder 744 mm, die kleinen Laufräder 600 mm, die Zylinder 340 mm Durchmesser. Der Kolbenhub beträgt 450 mm, der gesamte Radstand 4·2 m. Die Lokomotive fährt einen Zug mit 120 Reisenden von zusammen 43 t mit 10 km/Std. Geschwindigkeit über die mit 250‰ Größtneigung ausgeführte Bahn. [Abbildung Abb. 299. ] Lokomotiven mit 2 Zahntriebrädern, wie sie z. B. auf der Wengernalp-, Snowdon-, Schafberg- und Schneebergbahn mit 0·8 m und 1·0 m Spurweite (s. d., Bd. VIII, S. 306 u. 384) im Betrieb waren bzw. noch sind, zeigen Abb. 301 u. 302. Hierbei erfolgt der Antrieb durch Vermittlung einer einarmigen Schwinge R mit dem tiefliegenden Drehpunkt a. Es wird die mittlere Achse, auf die das 1. Zahntriebrad T1 aufgezogen ist, angetrieben, wodurch gleichmäßigere Kraftübertragung und größere Sicherheit gegen Entlastungen erreicht werden soll. Die hinterste Laufachse ist in einem Bissel-Gestell drehbar gelagert. Die Lokomotiven haben 573 mm Zahntriebraddurchmesser, 1 : 1·5 Übersetzungsverhältnis, 1·35 bis 1·47 m festen Radstand, 300–320 mm Zylinderdurchmesser, 600 mm Hub, 14 Atm. Kesselspannung, 12·3 – 16 t Leergewicht und 15·6 bis 18 t Dienstgewicht. Den Bremseinrichtungen der Lokomotiven muß besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Da die in der Bahnneigung [Abbildung Abb. 300. ] wirkende Seitenkraft der Schwerkraft des Zuges weit größer ist als die Zugwiderstände, so erfolgt die Talfahrt im gebremsten Zustand. Es werden meist mehrere Bremsen verwendet, damit beim Versagen der einen andere zur Verfügung stehen; auch sind selbsttätige Bremsen, die den Zug bei Überschreitung der größten zulässigen Geschwindigkeit anhalten, zu empfehlen. Zumeist sind die Lokomotiven auf reinen Z. mit folgenden Bremsen versehen: 1. Luftdruck-Gegenbremse zur Regelung der Talfahrt; 2. Zahnradbremsen, bestehen aus Keilbremsscheiben auf den Achsen der Triebräder, der Bremsräder oder der Vorlege-Kurbelachsen, in die Klötze oder Bänder aus Bronze oder Gußeisen, bei Bandbremsen auch aus Holz eingreifen; 3. selbsttätige Bremsen sind in der Regel auf 9–10 km/Std. Fahrgeschwindigkeit eingestellte Schwungkraftregler. Über den Dampftriebwagen der Pilatusbahn s. Pilatusbahn Bd. VIII, S. 82.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 460. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/492>, abgerufen am 22.11.2024.