Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.Ländern aufgestellten Bestimmungen ("Normen") für einheitliche Lieferung und Prüfung von Portlandzement. In diesen Normen sind, ähnlich wie beim Kalk und Romanzement, nebst den Güteanforderungen hinsichtlich der chemischen und physikalischen Beschaffenheit, der Abbindeverhältnisse und der Raumbeständigkeit auch Mindest-Zug- und Druckfestigkeiten vorgeschrieben, die beispielsweise nach den Deutschen Normen für die Mischung von 1 Teil Zement und 3 Teilen Normalsand betragen müssen: nach 1 Tag Luft- und 6 Tagen Wassererhärtung:
nach 1 Tag Luft- und 27 Tagen Wassererhärtung:
Die Mindestfestigkeiten sind derart festgesetzt, daß sie von allen im betreffenden Lande erzeugten Portlandzementmarken ohneweiters erreicht werden können. Demgemäß mußten die Fristen für die früheste Inbenützungnahme, dann die zulässige Beanspruchung der aus Portlandzementmörtel und -beton hergestellten Bauteile und Betonwaren den Mindestfestigkeiten solcher Zemente angepaßt werden, die gerade noch unter dem Namen Portlandzement auf dem Markt erscheinen dürfen, was insbesondere bei Bauten auf im Betrieb befindlichen Eisenbahnen überaus lästige Betriebserschwernisse und somit sehr empfindliche Nachteile verursachte. Diesem Übelstande erscheint durch die Einführung des bereits erwähnten "hochwertigen Sonderportlandzements" abgeholfen. Bei diesem sind die in den Normen für achtundzwanzigtägige Erhärtung vorgeschriebenen Zug- und Druckfestigkeiten schon nach zweitägiger Erhärtung erreicht, während nach siebentägiger Erhärtung Mindestfestigkeiten vorhanden sind, welche Normen-Portlandzemente erst nach vielen Monaten, ja sogar erst nach Jahren aufweisen. Zur besonderen Kennzeichnung dieses in den Jahren 1913 und 1914 bei der Bundesbahndirektion Innsbruck durch Spindel eingeführten hochwertigen Sonderportlandzements sei nur erwähnt, daß die mit ihm hergestellten Betonbauten statt nach sechs- bis achtwöchentlicher, schon nach zwei- bis dreitägiger Erhärtung in Betrieb genommen werden konnten. Da die zuständigen Körperschaften über die Festigkeitsvorschriften für den hochwertigen Sonderportlandzement noch nicht einig sind, werden nachstehend die bei der Bundesbahndirektion Innsbruck vorgeschriebenen und öffentlich bekanntgegebenen Mindestfestigkeiten für die Mischung von 1 Teil Zement und 3 Teilen Normalsand angeführt: nach 1 Tag Luft- und 1 Tag Wassererhärtung:
nach 1 Tag Luft- und 6 Tagen Wassererhärtung:
Dieser auf der höchsten Gütestufe stehende "unvermischte" Portlandzement hat überdies nach der siebentägigen Erhärtung eine den besten Portlandzementen entsprechende Nacherhärtung und entspricht auch allen in den Normenvorschriften an Portlandzemente gestellten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Abbindezeit und der Raumbeständigkeit. Übrigens werden in verschiedenen Fabriken mit mehr oder weniger gutem Erfolge Versuche gemacht, eine ähnliche Höchstgüte durch besondere Zusätze zum Zementklinker zu erreichen, welche Maßnahme in den Normen für Portlandzement untersagt ist. Solche Verbesserungen können, wie bei den Sonderportlandzementen, bestimmten Sonderzwecken, z. B. dem Schutze gegen Säuren, Wasserdurchlässigkeit, Ausblühungen u. s. w. oder der Erreichung von Höchstfestigkeiten dienen. Etwaige, dem Portlandzementklinker beigemischte, güteregelnde Zusätze, die über das erlaubte Maß von 3% hinausgehen, ergeben die "Sonder-Mischportlandzemente". Wenn hiedurch die Höchstfestigkeiten des hochwertigen Sonderportlandzements erreicht werden, so soll ein solcher Z. nach dem Vorschlage Spindels "Hochwertiger Sonder-Mischportlandzement" oder "Extra-Portlandzement" benannt werden. Die nachstehenden Ausführungen hinsichtlich der Verwendung beziehen sich hauptsächlich auf die unvermischten Portlandzemente. Portlandzemente sind zu allen Bauten unter Wasser und an der Luft zu verwenden, die schon nach kurzer Erhärtungszeit möglichst hohe Festigkeiten, sowie Frost- und Wetterbeständigkeit aufweisen müssen, oder die einen besonderen Grad von Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Abnützung erfordern. Portlandzemente kommen zumeist als Langsambinder in den Handel und werden in der Regel auch als solche benötigt. Für Wasserbauten, bei Arbeiten im Frost u. dgl. kommt es darauf an, daß der Z. abgebunden (vollkommen erstarrt) ist, bevor die Einwirkung des Wassers und Frostes beginnt. In solchen Ländern aufgestellten Bestimmungen („Normen“) für einheitliche Lieferung und Prüfung von Portlandzement. In diesen Normen sind, ähnlich wie beim Kalk und Romanzement, nebst den Güteanforderungen hinsichtlich der chemischen und physikalischen Beschaffenheit, der Abbindeverhältnisse und der Raumbeständigkeit auch Mindest-Zug- und Druckfestigkeiten vorgeschrieben, die beispielsweise nach den Deutschen Normen für die Mischung von 1 Teil Zement und 3 Teilen Normalsand betragen müssen: nach 1 Tag Luft- und 6 Tagen Wassererhärtung:
nach 1 Tag Luft- und 27 Tagen Wassererhärtung:
Die Mindestfestigkeiten sind derart festgesetzt, daß sie von allen im betreffenden Lande erzeugten Portlandzementmarken ohneweiters erreicht werden können. Demgemäß mußten die Fristen für die früheste Inbenützungnahme, dann die zulässige Beanspruchung der aus Portlandzementmörtel und -beton hergestellten Bauteile und Betonwaren den Mindestfestigkeiten solcher Zemente angepaßt werden, die gerade noch unter dem Namen Portlandzement auf dem Markt erscheinen dürfen, was insbesondere bei Bauten auf im Betrieb befindlichen Eisenbahnen überaus lästige Betriebserschwernisse und somit sehr empfindliche Nachteile verursachte. Diesem Übelstande erscheint durch die Einführung des bereits erwähnten „hochwertigen Sonderportlandzements“ abgeholfen. Bei diesem sind die in den Normen für achtundzwanzigtägige Erhärtung vorgeschriebenen Zug- und Druckfestigkeiten schon nach zweitägiger Erhärtung erreicht, während nach siebentägiger Erhärtung Mindestfestigkeiten vorhanden sind, welche Normen-Portlandzemente erst nach vielen Monaten, ja sogar erst nach Jahren aufweisen. Zur besonderen Kennzeichnung dieses in den Jahren 1913 und 1914 bei der Bundesbahndirektion Innsbruck durch Spindel eingeführten hochwertigen Sonderportlandzements sei nur erwähnt, daß die mit ihm hergestellten Betonbauten statt nach sechs- bis achtwöchentlicher, schon nach zwei- bis dreitägiger Erhärtung in Betrieb genommen werden konnten. Da die zuständigen Körperschaften über die Festigkeitsvorschriften für den hochwertigen Sonderportlandzement noch nicht einig sind, werden nachstehend die bei der Bundesbahndirektion Innsbruck vorgeschriebenen und öffentlich bekanntgegebenen Mindestfestigkeiten für die Mischung von 1 Teil Zement und 3 Teilen Normalsand angeführt: nach 1 Tag Luft- und 1 Tag Wassererhärtung:
nach 1 Tag Luft- und 6 Tagen Wassererhärtung:
Dieser auf der höchsten Gütestufe stehende „unvermischte“ Portlandzement hat überdies nach der siebentägigen Erhärtung eine den besten Portlandzementen entsprechende Nacherhärtung und entspricht auch allen in den Normenvorschriften an Portlandzemente gestellten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Abbindezeit und der Raumbeständigkeit. Übrigens werden in verschiedenen Fabriken mit mehr oder weniger gutem Erfolge Versuche gemacht, eine ähnliche Höchstgüte durch besondere Zusätze zum Zementklinker zu erreichen, welche Maßnahme in den Normen für Portlandzement untersagt ist. Solche Verbesserungen können, wie bei den Sonderportlandzementen, bestimmten Sonderzwecken, z. B. dem Schutze gegen Säuren, Wasserdurchlässigkeit, Ausblühungen u. s. w. oder der Erreichung von Höchstfestigkeiten dienen. Etwaige, dem Portlandzementklinker beigemischte, güteregelnde Zusätze, die über das erlaubte Maß von 3% hinausgehen, ergeben die „Sonder-Mischportlandzemente“. Wenn hiedurch die Höchstfestigkeiten des hochwertigen Sonderportlandzements erreicht werden, so soll ein solcher Z. nach dem Vorschlage Spindels „Hochwertiger Sonder-Mischportlandzement“ oder „Extra-Portlandzement“ benannt werden. Die nachstehenden Ausführungen hinsichtlich der Verwendung beziehen sich hauptsächlich auf die unvermischten Portlandzemente. Portlandzemente sind zu allen Bauten unter Wasser und an der Luft zu verwenden, die schon nach kurzer Erhärtungszeit möglichst hohe Festigkeiten, sowie Frost- und Wetterbeständigkeit aufweisen müssen, oder die einen besonderen Grad von Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Abnützung erfordern. Portlandzemente kommen zumeist als Langsambinder in den Handel und werden in der Regel auch als solche benötigt. Für Wasserbauten, bei Arbeiten im Frost u. dgl. kommt es darauf an, daß der Z. abgebunden (vollkommen erstarrt) ist, bevor die Einwirkung des Wassers und Frostes beginnt. 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Demgemäß mußten die Fristen für die früheste Inbenützungnahme, dann die zulässige Beanspruchung der aus Portlandzementmörtel und -beton hergestellten Bauteile und Betonwaren den Mindestfestigkeiten solcher Zemente angepaßt werden, die gerade noch unter dem Namen Portlandzement auf dem Markt erscheinen dürfen, was insbesondere bei Bauten auf im Betrieb befindlichen Eisenbahnen überaus lästige Betriebserschwernisse und somit sehr empfindliche Nachteile verursachte. Diesem Übelstande erscheint durch die Einführung des bereits erwähnten „hochwertigen Sonderportlandzements“ abgeholfen. Bei diesem sind die in den Normen <hi rendition="#g">für achtundzwanzigtägige Erhärtung vorgeschriebenen</hi> Zug- und Druckfestigkeiten schon <hi rendition="#g">nach zweitägiger Erhärtung erreicht</hi>, während nach siebentägiger Erhärtung Mindestfestigkeiten vorhanden sind, welche Normen-Portlandzemente erst nach vielen Monaten, ja sogar erst nach Jahren aufweisen. Zur besonderen Kennzeichnung dieses in den Jahren 1913 und 1914 bei der Bundesbahndirektion Innsbruck durch Spindel eingeführten hochwertigen Sonderportlandzements sei nur erwähnt, daß die mit ihm hergestellten Betonbauten statt nach sechs- bis achtwöchentlicher, schon nach zwei- bis dreitägiger Erhärtung in Betrieb genommen werden konnten.</p><lb/> <p>Da die zuständigen Körperschaften über die Festigkeitsvorschriften für den hochwertigen Sonderportlandzement noch nicht einig sind, werden nachstehend die bei der Bundesbahndirektion Innsbruck vorgeschriebenen und öffentlich bekanntgegebenen <hi rendition="#g">Mindestfestigkeiten</hi> für die Mischung von 1 Teil Zement und 3 Teilen Normalsand angeführt:</p><lb/> <p>nach 1 Tag Luft- und 1 Tag Wassererhärtung:</p><lb/> <table> <row> <cell>Zugfestigkeit</cell> <cell>20 <hi rendition="#i">kg/cm</hi><hi rendition="#sup">2</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>Druckfestigkeit</cell> <cell>200 <hi rendition="#i">kg/cm</hi><hi rendition="#sup">2</hi></cell> </row><lb/> </table> <p>nach 1 Tag Luft- und 6 Tagen Wassererhärtung:</p><lb/> <table> <row> <cell>Zugfestigkeit</cell> <cell>30 <hi rendition="#i">kg/cm</hi><hi rendition="#sup">2</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>Druckfestigkeit</cell> <cell>450 <hi rendition="#i">kg/cm</hi><hi rendition="#sup">2</hi></cell> </row><lb/> </table> <p>Dieser auf der höchsten Gütestufe stehende „unvermischte“ Portlandzement hat überdies nach der siebentägigen Erhärtung eine den besten Portlandzementen entsprechende Nacherhärtung und entspricht auch allen in den Normenvorschriften an Portlandzemente gestellten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Abbindezeit und der Raumbeständigkeit. Übrigens werden in verschiedenen Fabriken mit mehr oder weniger gutem Erfolge Versuche gemacht, eine ähnliche Höchstgüte <hi rendition="#g">durch</hi> besondere <hi rendition="#g">Zusätze</hi> zum Zementklinker zu erreichen, welche Maßnahme in den Normen für Portlandzement untersagt ist. Solche Verbesserungen können, wie bei den Sonderportlandzementen, bestimmten Sonderzwecken, z. B. dem Schutze gegen Säuren, Wasserdurchlässigkeit, Ausblühungen u. s. w. oder der Erreichung von Höchstfestigkeiten dienen. Etwaige, dem Portlandzementklinker beigemischte, güteregelnde Zusätze, die über das erlaubte Maß von 3<hi rendition="#i">%</hi> hinausgehen, ergeben die „Sonder-Mischportlandzemente“. Wenn hiedurch die Höchstfestigkeiten des hochwertigen Sonderportlandzements erreicht werden, so soll ein solcher Z. nach dem Vorschlage Spindels „<hi rendition="#g">Hochwertiger Sonder-Mischportlandzement</hi>“ oder „<hi rendition="#g">Extra-Portlandzement</hi>“ benannt werden. Die nachstehenden Ausführungen hinsichtlich der Verwendung beziehen sich hauptsächlich auf die unvermischten Portlandzemente.</p><lb/> <p>Portlandzemente sind zu allen Bauten unter Wasser und an der Luft zu verwenden, die schon nach kurzer Erhärtungszeit möglichst hohe Festigkeiten, sowie Frost- und Wetterbeständigkeit aufweisen müssen, oder die einen besonderen Grad von Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Abnützung erfordern. Portlandzemente kommen zumeist als Langsambinder in den Handel und werden in der Regel auch als solche benötigt. Für Wasserbauten, bei Arbeiten im Frost u. dgl. kommt es darauf an, daß der Z. abgebunden (vollkommen erstarrt) ist, bevor die Einwirkung des Wassers und Frostes beginnt. In solchen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [472/0504]
Ländern aufgestellten Bestimmungen („Normen“) für einheitliche Lieferung und Prüfung von Portlandzement.
In diesen Normen sind, ähnlich wie beim Kalk und Romanzement, nebst den Güteanforderungen hinsichtlich der chemischen und physikalischen Beschaffenheit, der Abbindeverhältnisse und der Raumbeständigkeit auch Mindest-Zug- und Druckfestigkeiten vorgeschrieben, die beispielsweise nach den Deutschen Normen für die Mischung von 1 Teil Zement und 3 Teilen Normalsand betragen müssen:
nach 1 Tag Luft- und 6 Tagen Wassererhärtung:
Zugfestigkeit 12 kg/cm2
Druckfestigkeit 120 kg/cm2
nach 1 Tag Luft- und 27 Tagen Wassererhärtung:
Zugfestigkeit – kg/cm2
Druckfestigkeit 200 kg/cm2
Die Mindestfestigkeiten sind derart festgesetzt, daß sie von allen im betreffenden Lande erzeugten Portlandzementmarken ohneweiters erreicht werden können. Demgemäß mußten die Fristen für die früheste Inbenützungnahme, dann die zulässige Beanspruchung der aus Portlandzementmörtel und -beton hergestellten Bauteile und Betonwaren den Mindestfestigkeiten solcher Zemente angepaßt werden, die gerade noch unter dem Namen Portlandzement auf dem Markt erscheinen dürfen, was insbesondere bei Bauten auf im Betrieb befindlichen Eisenbahnen überaus lästige Betriebserschwernisse und somit sehr empfindliche Nachteile verursachte. Diesem Übelstande erscheint durch die Einführung des bereits erwähnten „hochwertigen Sonderportlandzements“ abgeholfen. Bei diesem sind die in den Normen für achtundzwanzigtägige Erhärtung vorgeschriebenen Zug- und Druckfestigkeiten schon nach zweitägiger Erhärtung erreicht, während nach siebentägiger Erhärtung Mindestfestigkeiten vorhanden sind, welche Normen-Portlandzemente erst nach vielen Monaten, ja sogar erst nach Jahren aufweisen. Zur besonderen Kennzeichnung dieses in den Jahren 1913 und 1914 bei der Bundesbahndirektion Innsbruck durch Spindel eingeführten hochwertigen Sonderportlandzements sei nur erwähnt, daß die mit ihm hergestellten Betonbauten statt nach sechs- bis achtwöchentlicher, schon nach zwei- bis dreitägiger Erhärtung in Betrieb genommen werden konnten.
Da die zuständigen Körperschaften über die Festigkeitsvorschriften für den hochwertigen Sonderportlandzement noch nicht einig sind, werden nachstehend die bei der Bundesbahndirektion Innsbruck vorgeschriebenen und öffentlich bekanntgegebenen Mindestfestigkeiten für die Mischung von 1 Teil Zement und 3 Teilen Normalsand angeführt:
nach 1 Tag Luft- und 1 Tag Wassererhärtung:
Zugfestigkeit 20 kg/cm2
Druckfestigkeit 200 kg/cm2
nach 1 Tag Luft- und 6 Tagen Wassererhärtung:
Zugfestigkeit 30 kg/cm2
Druckfestigkeit 450 kg/cm2
Dieser auf der höchsten Gütestufe stehende „unvermischte“ Portlandzement hat überdies nach der siebentägigen Erhärtung eine den besten Portlandzementen entsprechende Nacherhärtung und entspricht auch allen in den Normenvorschriften an Portlandzemente gestellten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Abbindezeit und der Raumbeständigkeit. Übrigens werden in verschiedenen Fabriken mit mehr oder weniger gutem Erfolge Versuche gemacht, eine ähnliche Höchstgüte durch besondere Zusätze zum Zementklinker zu erreichen, welche Maßnahme in den Normen für Portlandzement untersagt ist. Solche Verbesserungen können, wie bei den Sonderportlandzementen, bestimmten Sonderzwecken, z. B. dem Schutze gegen Säuren, Wasserdurchlässigkeit, Ausblühungen u. s. w. oder der Erreichung von Höchstfestigkeiten dienen. Etwaige, dem Portlandzementklinker beigemischte, güteregelnde Zusätze, die über das erlaubte Maß von 3% hinausgehen, ergeben die „Sonder-Mischportlandzemente“. Wenn hiedurch die Höchstfestigkeiten des hochwertigen Sonderportlandzements erreicht werden, so soll ein solcher Z. nach dem Vorschlage Spindels „Hochwertiger Sonder-Mischportlandzement“ oder „Extra-Portlandzement“ benannt werden. Die nachstehenden Ausführungen hinsichtlich der Verwendung beziehen sich hauptsächlich auf die unvermischten Portlandzemente.
Portlandzemente sind zu allen Bauten unter Wasser und an der Luft zu verwenden, die schon nach kurzer Erhärtungszeit möglichst hohe Festigkeiten, sowie Frost- und Wetterbeständigkeit aufweisen müssen, oder die einen besonderen Grad von Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Abnützung erfordern. Portlandzemente kommen zumeist als Langsambinder in den Handel und werden in der Regel auch als solche benötigt. Für Wasserbauten, bei Arbeiten im Frost u. dgl. kommt es darauf an, daß der Z. abgebunden (vollkommen erstarrt) ist, bevor die Einwirkung des Wassers und Frostes beginnt. In solchen
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