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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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(Kalk, Roman- oder Portlandzemente) mit Puzzolanen oder sonstigen (bei Portlandzement über das erlaubte Höchstmaß von 3% hinausgehenden) güteregelnden Zusätzen erhalten werden, allgemein als "Vermischte Bindemittel" bezeichnet werden.

Sobald es sich nur um güteregelnde "Zusätze" handelt (die also in geringerer Menge als bei den eigentlichen Mischzementen beigegeben werden), u. zw. lediglich um höhere Festigkeiten zu erzielen, die denen des Portlandzements bzw. des hochwertigen Sonderportlandzements gleichkommen, sei hiefür nach Spindel die Bezeichnung "extra" gewählt.

Demnach wären hydraulische Kalke, die durch güteregelnde Zusätze die Mindestnormenfestigkeiten für Portlandzement erreichen, als "Extrakalke", ebenso Romanzemente als "Extraromanzemente" und Portlandzemente, die durch über 3% hinausgehende güteregelnde Zusätze die Mindestfestigkeiten für hochwertigen Sonderportlandzement aufweisen, als "Extraportlandzemente" zu bezeichnen.

Falls den Bindemitteln jedoch hydraulische Zuschläge in größerer Menge beigemischt werden, erhält man die eigentlichen Mischzemente, u. zw. "Puzzolanzemente", wenn Kalk und "Mischportlandzemente", wenn Portlandzement als Grundstoff gewählt wird. Die Mischzemente, die als einen Bestandteil Portlandzement oder Hochofenschlacke enthalten, müssen die für Portlandzement vorgeschriebenen Normenfestigkeiten aufweisen, so daß für diese Mischzemente (Schlacken-, Hochofen- und Eisenportlandzement) die solche Festigkeiten verbürgende Bezeichnung "extra" nicht angebracht ist.

"Extrakalke."

Unter diesem Namen kamen bisher hydraulische Bindemittel in den Handel, für die eine sichere Begriffsbestimmung nicht gegeben werden kann.

Nach den Vorschlägen des Vereines Deutscher Portlandzementfabrikanten sind es gebrannte Kalke, die mit Wasser teilweise zu Staub zerfallen (Zwitterkalke) und die gelöscht, gemahlen und mit Zusätzen vermischt sind. Nach dem Vorhergesagten müßten sie überdies noch die für Portlandzement vorgeschriebenen Mindestfestigkeiten aufweisen.

Puzzolanzemente.

Das sind Erzeugnisse, die durch Mischung pulverförmiger Kalkhydrate oder hydraulischer Kalke mit staubfein zerkleinerten hydraulischen Zuschlägen gewonnen werden. Z. dieser Art sollen unter Angabe des verwendeten Zuschlags bezeichnet werden, also bei Verwendung von Traß, Schlacke u. s. w. als Traßzement, Schlackenzement u. s. w. Von derartigen Z. wird derzeit nur einer fabriksmäßig erzeugt, u. zw. der

Schlackenpuzzolanzement oder Schlackenzement.

Schlackenzemente sind Erzeugnisse, die aus granulierter basischer Hochofenschlacke und aus pulverförmigem Kalkhydrat durch Zerkleinerung bis zur Mehlfeinheit und innigste Mischung gewonnen werden. "Zur Regelung technisch wichtiger Eigenschaften ist ein Zusatz fremder Stoffe bis zu 2% des Gewichts ohne Änderung des Namens zulässig." (Österreichische Normen.) Die Abnahme und Erprobung der Schlackenzemente geschieht nach den jeweiligen Vorschriften (Normen) für einheitliche Lieferung und Prüfung von Schlackenzement. Die Anforderungen hinsichtlich der Abbindeverhältnisse, der Raumbeständigkeit und der Mindestfestigkeiten sind denen für Portlandzement gleichgehalten.

Schlackenzemente sind zu allen langsam fortschreitenden Arbeiten unter Wasser oder in feuchter Atmosphäre geeignet, wenn keine hohe Anfangsfestigkeit und insbesondere kein großer Widerstand gegen Abnützung verlangt wird. Sie eignen sich insbesondere zum Betonieren unter Wasser. An der Luft werden sie leicht schwindrissig und verlieren an Bindekraft.

Die Schlackenzemente sind vielfach beim Bau der neuen Alpenbahnen in Österreich angewendet worden. Merkwürdigerweise waren sie dort nur für Luftbauten zugelassen und für Bauten unter Wasser oder in feuchter Erde untersagt. Sie sollen in Fundamenten tatsächlich nicht erhärtet sein. Diese Erscheinungen stehen im krassen Gegensatze zu der schon von Tetmajer gewonnenen Erkenntnis, wonach Schlackenzement gerade für Wasserbauten geeignet ist, welche Erkenntnis auch bei den Bauten bestätigt wurde, die die Staatsbahndirektion Innsbruck nach der Vollendung der Alpenbahnen mit Schlackenzement gleicher Herkunft ausgeführt hat. Die teilweisen Mißerfolge beim Bau der Alpenbahnen dürften darauf zurückzuführen sein, daß entweder für den betreffenden Z. von Haus aus eine ungeeignete, nicht reaktionsfähige Schlacke verwendet worden ist, oder aber daß der Schlackenzement durch längeres Lagern verdorben war und er in beiden Fällen nur wie ein schwach hydraulischer Kalk gewirkt hat.

(Kalk, Roman- oder Portlandzemente) mit Puzzolanen oder sonstigen (bei Portlandzement über das erlaubte Höchstmaß von 3% hinausgehenden) güteregelnden Zusätzen erhalten werden, allgemein als „Vermischte Bindemittel“ bezeichnet werden.

Sobald es sich nur um güteregelnde „Zusätze“ handelt (die also in geringerer Menge als bei den eigentlichen Mischzementen beigegeben werden), u. zw. lediglich um höhere Festigkeiten zu erzielen, die denen des Portlandzements bzw. des hochwertigen Sonderportlandzements gleichkommen, sei hiefür nach Spindel die Bezeichnung „extra“ gewählt.

Demnach wären hydraulische Kalke, die durch güteregelnde Zusätze die Mindestnormenfestigkeiten für Portlandzement erreichen, als „Extrakalke“, ebenso Romanzemente als „Extraromanzemente“ und Portlandzemente, die durch über 3% hinausgehende güteregelnde Zusätze die Mindestfestigkeiten für hochwertigen Sonderportlandzement aufweisen, als „Extraportlandzemente“ zu bezeichnen.

Falls den Bindemitteln jedoch hydraulische Zuschläge in größerer Menge beigemischt werden, erhält man die eigentlichen Mischzemente, u. zw. „Puzzolanzemente“, wenn Kalk und „Mischportlandzemente“, wenn Portlandzement als Grundstoff gewählt wird. Die Mischzemente, die als einen Bestandteil Portlandzement oder Hochofenschlacke enthalten, müssen die für Portlandzement vorgeschriebenen Normenfestigkeiten aufweisen, so daß für diese Mischzemente (Schlacken-, Hochofen- und Eisenportlandzement) die solche Festigkeiten verbürgende Bezeichnung „extra“ nicht angebracht ist.

Extrakalke.“

Unter diesem Namen kamen bisher hydraulische Bindemittel in den Handel, für die eine sichere Begriffsbestimmung nicht gegeben werden kann.

Nach den Vorschlägen des Vereines Deutscher Portlandzementfabrikanten sind es gebrannte Kalke, die mit Wasser teilweise zu Staub zerfallen (Zwitterkalke) und die gelöscht, gemahlen und mit Zusätzen vermischt sind. Nach dem Vorhergesagten müßten sie überdies noch die für Portlandzement vorgeschriebenen Mindestfestigkeiten aufweisen.

Puzzolanzemente.

Das sind Erzeugnisse, die durch Mischung pulverförmiger Kalkhydrate oder hydraulischer Kalke mit staubfein zerkleinerten hydraulischen Zuschlägen gewonnen werden. Z. dieser Art sollen unter Angabe des verwendeten Zuschlags bezeichnet werden, also bei Verwendung von Traß, Schlacke u. s. w. als Traßzement, Schlackenzement u. s. w. Von derartigen Z. wird derzeit nur einer fabriksmäßig erzeugt, u. zw. der

Schlackenpuzzolanzement oder Schlackenzement.

Schlackenzemente sind Erzeugnisse, die aus granulierter basischer Hochofenschlacke und aus pulverförmigem Kalkhydrat durch Zerkleinerung bis zur Mehlfeinheit und innigste Mischung gewonnen werden. „Zur Regelung technisch wichtiger Eigenschaften ist ein Zusatz fremder Stoffe bis zu 2% des Gewichts ohne Änderung des Namens zulässig.“ (Österreichische Normen.) Die Abnahme und Erprobung der Schlackenzemente geschieht nach den jeweiligen Vorschriften (Normen) für einheitliche Lieferung und Prüfung von Schlackenzement. Die Anforderungen hinsichtlich der Abbindeverhältnisse, der Raumbeständigkeit und der Mindestfestigkeiten sind denen für Portlandzement gleichgehalten.

Schlackenzemente sind zu allen langsam fortschreitenden Arbeiten unter Wasser oder in feuchter Atmosphäre geeignet, wenn keine hohe Anfangsfestigkeit und insbesondere kein großer Widerstand gegen Abnützung verlangt wird. Sie eignen sich insbesondere zum Betonieren unter Wasser. An der Luft werden sie leicht schwindrissig und verlieren an Bindekraft.

Die Schlackenzemente sind vielfach beim Bau der neuen Alpenbahnen in Österreich angewendet worden. Merkwürdigerweise waren sie dort nur für Luftbauten zugelassen und für Bauten unter Wasser oder in feuchter Erde untersagt. Sie sollen in Fundamenten tatsächlich nicht erhärtet sein. Diese Erscheinungen stehen im krassen Gegensatze zu der schon von Tetmajer gewonnenen Erkenntnis, wonach Schlackenzement gerade für Wasserbauten geeignet ist, welche Erkenntnis auch bei den Bauten bestätigt wurde, die die Staatsbahndirektion Innsbruck nach der Vollendung der Alpenbahnen mit Schlackenzement gleicher Herkunft ausgeführt hat. Die teilweisen Mißerfolge beim Bau der Alpenbahnen dürften darauf zurückzuführen sein, daß entweder für den betreffenden Z. von Haus aus eine ungeeignete, nicht reaktionsfähige Schlacke verwendet worden ist, oder aber daß der Schlackenzement durch längeres Lagern verdorben war und er in beiden Fällen nur wie ein schwach hydraulischer Kalk gewirkt hat.

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[475/0508] (Kalk, Roman- oder Portlandzemente) mit Puzzolanen oder sonstigen (bei Portlandzement über das erlaubte Höchstmaß von 3% hinausgehenden) güteregelnden Zusätzen erhalten werden, allgemein als „Vermischte Bindemittel“ bezeichnet werden. Sobald es sich nur um güteregelnde „Zusätze“ handelt (die also in geringerer Menge als bei den eigentlichen Mischzementen beigegeben werden), u. zw. lediglich um höhere Festigkeiten zu erzielen, die denen des Portlandzements bzw. des hochwertigen Sonderportlandzements gleichkommen, sei hiefür nach Spindel die Bezeichnung „extra“ gewählt. Demnach wären hydraulische Kalke, die durch güteregelnde Zusätze die Mindestnormenfestigkeiten für Portlandzement erreichen, als „Extrakalke“, ebenso Romanzemente als „Extraromanzemente“ und Portlandzemente, die durch über 3% hinausgehende güteregelnde Zusätze die Mindestfestigkeiten für hochwertigen Sonderportlandzement aufweisen, als „Extraportlandzemente“ zu bezeichnen. Falls den Bindemitteln jedoch hydraulische Zuschläge in größerer Menge beigemischt werden, erhält man die eigentlichen Mischzemente, u. zw. „Puzzolanzemente“, wenn Kalk und „Mischportlandzemente“, wenn Portlandzement als Grundstoff gewählt wird. Die Mischzemente, die als einen Bestandteil Portlandzement oder Hochofenschlacke enthalten, müssen die für Portlandzement vorgeschriebenen Normenfestigkeiten aufweisen, so daß für diese Mischzemente (Schlacken-, Hochofen- und Eisenportlandzement) die solche Festigkeiten verbürgende Bezeichnung „extra“ nicht angebracht ist. „Extrakalke.“ Unter diesem Namen kamen bisher hydraulische Bindemittel in den Handel, für die eine sichere Begriffsbestimmung nicht gegeben werden kann. Nach den Vorschlägen des Vereines Deutscher Portlandzementfabrikanten sind es gebrannte Kalke, die mit Wasser teilweise zu Staub zerfallen (Zwitterkalke) und die gelöscht, gemahlen und mit Zusätzen vermischt sind. Nach dem Vorhergesagten müßten sie überdies noch die für Portlandzement vorgeschriebenen Mindestfestigkeiten aufweisen. Puzzolanzemente. Das sind Erzeugnisse, die durch Mischung pulverförmiger Kalkhydrate oder hydraulischer Kalke mit staubfein zerkleinerten hydraulischen Zuschlägen gewonnen werden. Z. dieser Art sollen unter Angabe des verwendeten Zuschlags bezeichnet werden, also bei Verwendung von Traß, Schlacke u. s. w. als Traßzement, Schlackenzement u. s. w. Von derartigen Z. wird derzeit nur einer fabriksmäßig erzeugt, u. zw. der Schlackenpuzzolanzement oder Schlackenzement. Schlackenzemente sind Erzeugnisse, die aus granulierter basischer Hochofenschlacke und aus pulverförmigem Kalkhydrat durch Zerkleinerung bis zur Mehlfeinheit und innigste Mischung gewonnen werden. „Zur Regelung technisch wichtiger Eigenschaften ist ein Zusatz fremder Stoffe bis zu 2% des Gewichts ohne Änderung des Namens zulässig.“ (Österreichische Normen.) Die Abnahme und Erprobung der Schlackenzemente geschieht nach den jeweiligen Vorschriften (Normen) für einheitliche Lieferung und Prüfung von Schlackenzement. Die Anforderungen hinsichtlich der Abbindeverhältnisse, der Raumbeständigkeit und der Mindestfestigkeiten sind denen für Portlandzement gleichgehalten. Schlackenzemente sind zu allen langsam fortschreitenden Arbeiten unter Wasser oder in feuchter Atmosphäre geeignet, wenn keine hohe Anfangsfestigkeit und insbesondere kein großer Widerstand gegen Abnützung verlangt wird. Sie eignen sich insbesondere zum Betonieren unter Wasser. An der Luft werden sie leicht schwindrissig und verlieren an Bindekraft. Die Schlackenzemente sind vielfach beim Bau der neuen Alpenbahnen in Österreich angewendet worden. Merkwürdigerweise waren sie dort nur für Luftbauten zugelassen und für Bauten unter Wasser oder in feuchter Erde untersagt. Sie sollen in Fundamenten tatsächlich nicht erhärtet sein. Diese Erscheinungen stehen im krassen Gegensatze zu der schon von Tetmajer gewonnenen Erkenntnis, wonach Schlackenzement gerade für Wasserbauten geeignet ist, welche Erkenntnis auch bei den Bauten bestätigt wurde, die die Staatsbahndirektion Innsbruck nach der Vollendung der Alpenbahnen mit Schlackenzement gleicher Herkunft ausgeführt hat. Die teilweisen Mißerfolge beim Bau der Alpenbahnen dürften darauf zurückzuführen sein, daß entweder für den betreffenden Z. von Haus aus eine ungeeignete, nicht reaktionsfähige Schlacke verwendet worden ist, oder aber daß der Schlackenzement durch längeres Lagern verdorben war und er in beiden Fällen nur wie ein schwach hydraulischer Kalk gewirkt hat.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 475. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/508>, abgerufen am 30.06.2024.