Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.je 3 Männern geschoben werden; ein Zugführer, Hornsignale gebend, geht voraus, ein Reservewagenschieber bildet den Zugschluß. Bei der Talfahrt steht das genannte Betriebspersonal auf den an den Stirnwänden der Wagen befindlichen Trittbrettern und nutzt die Schwerkraft für die Beförderung aus; wegen der vorkommenden starken Gefälle sind die Wagen mit Hebelbremsen ausgerüstet. Die Fahrzeit beträgt für die ganze Strecke 4 Stunden, die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit also etwa 8 km/St. Die Wagen sind nach 3 Klassen geteilt: die I. Klasse soll für 4, die II. für 6 und die III. für 8 Personen (Japaner!) Platz bieten; die Fahrpreise sind entsprechend gestaffelt, Wagen I. Klasse verkehren außerdem nur, wenn ein ganzer Wagen I. Klasse bezahlt wird. Die Bahnlinie folgt zum größeren Teil einer Landstraße, eigenen Bahnkörper hat sie nur ausnahmsweise. An Bauwerken hat sie zahlreiche Holzbrücken zum Überschreiten von Wildbächen und hölzerne Galerien zum Schutz gegen Steinschläge. Literatur: F. O. Koch, Zwergeisenbahnen, Organ 1909, S. 408; Blum-Giese, Die kleinste Bahn der Welt, Ztg. d. VDEV. 1904, Nr. 7. Randzio. Zwillingslokomotiven s. Doppellokomotiven. Zwischenbahnsteig s. Bahnsteig. Zwischenstation (intermediate station; station intermediaire; stazione intermedia), vom Gesichtspunkt der baulichen Anlage ist jede zwischen den Endpunkten einer Bahnlinie liegende Station ohne Abzweigungen und Anschlüsse (s. § 36 der TV.) Vom Standpunkte des Personen- und Güterverkehrs, alle zwischen der Abfahrts- und der Zielstation, oder der Aufgabs- und Bestimmungsstation gelegenen Stationen. je 3 Männern geschoben werden; ein Zugführer, Hornsignale gebend, geht voraus, ein Reservewagenschieber bildet den Zugschluß. Bei der Talfahrt steht das genannte Betriebspersonal auf den an den Stirnwänden der Wagen befindlichen Trittbrettern und nutzt die Schwerkraft für die Beförderung aus; wegen der vorkommenden starken Gefälle sind die Wagen mit Hebelbremsen ausgerüstet. Die Fahrzeit beträgt für die ganze Strecke 4 Stunden, die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit also etwa 8 km/St. Die Wagen sind nach 3 Klassen geteilt: die I. Klasse soll für 4, die II. für 6 und die III. für 8 Personen (Japaner!) Platz bieten; die Fahrpreise sind entsprechend gestaffelt, Wagen I. Klasse verkehren außerdem nur, wenn ein ganzer Wagen I. Klasse bezahlt wird. Die Bahnlinie folgt zum größeren Teil einer Landstraße, eigenen Bahnkörper hat sie nur ausnahmsweise. An Bauwerken hat sie zahlreiche Holzbrücken zum Überschreiten von Wildbächen und hölzerne Galerien zum Schutz gegen Steinschläge. Literatur: F. O. Koch, Zwergeisenbahnen, Organ 1909, S. 408; Blum-Giese, Die kleinste Bahn der Welt, Ztg. d. VDEV. 1904, Nr. 7. Randzio. Zwillingslokomotiven s. Doppellokomotiven. Zwischenbahnsteig s. Bahnsteig. Zwischenstation (intermediate station; station intermédiaire; stazione intermedia), vom Gesichtspunkt der baulichen Anlage ist jede zwischen den Endpunkten einer Bahnlinie liegende Station ohne Abzweigungen und Anschlüsse (s. § 36 der TV.) Vom Standpunkte des Personen- und Güterverkehrs, alle zwischen der Abfahrts- und der Zielstation, oder der Aufgabs- und Bestimmungsstation gelegenen Stationen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0568" n="535"/> je 3 Männern geschoben werden; ein Zugführer, Hornsignale gebend, geht voraus, ein Reservewagenschieber bildet den Zugschluß. Bei der Talfahrt steht das genannte Betriebspersonal auf den an den Stirnwänden der Wagen befindlichen Trittbrettern und nutzt die Schwerkraft für die Beförderung aus; wegen der vorkommenden starken Gefälle sind die Wagen mit Hebelbremsen ausgerüstet. 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Literatur: F. O. Koch, Zwergeisenbahnen, Organ 1909, S. 408; Blum-Giese, Die kleinste Bahn der Welt, Ztg. d. VDEV. 1904, Nr. 7.
Randzio.
Zwillingslokomotiven s. Doppellokomotiven.
Zwischenbahnsteig s. Bahnsteig.
Zwischenstation (intermediate station; station intermédiaire; stazione intermedia), vom Gesichtspunkt der baulichen Anlage ist jede zwischen den Endpunkten einer Bahnlinie liegende Station ohne Abzweigungen und Anschlüsse (s. § 36 der TV.)
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