Roepell, Richard: Polen um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Gotha, 1876.und die öffentliche Meinung in Petersburg dieselbe Überzeugung 1) Catherine II, Mem., p. 286. 336. 352. Stanisl. Aug., Pam., p. 240. 418. 422. 2) Nach Katharina's Memoiren. 3) S. Stanisl. Aug., Pam., p. 406. p. 420--421 erzählt er, daß Elisabeth selbst, da keine Beweise zu finden waren, schon zu bedauern an- gefangen habe, sich überhaupt auf die Sache eingelassen zu haben. Daß der Kanzler einen falschen Eid in der Untersuchung schwur, verdarb ihn. Prasse, der im ganzen stets wohl unterrichtet scheint, glaubte selbst nicht an das crimen laesae majestatis des Kanzlers. S. Herrmann a. a. O., S. 226. Die Berichte Esterhazy's bei Schäfer a. a. O. II, 1. S. 544--547 geben über den Hauptpunkt doch auch nur Gerüchte. Arneth a. a. O. V, 286 hat die Berichte Esterhazy's vom 24. und 26. Februar, nach welcher Bestuchef den Großfürsten habe von der Thron- folge ausschließen wollen, und dieser die Kaiserin zur Verhaftung des Kanzlers gedrängt habe, nicht abdrucken lassen. 4) Catherine II, Mem., p. 332 sq. Stanisl. Aug., Pam.,
p. 343. 362. Raumer, Beitr. II, 458. und die öffentliche Meinung in Petersburg dieſelbe Überzeugung 1) Cathérine II, Mém., p. 286. 336. 352. Stanisl. Aug., Pam., p. 240. 418. 422. 2) Nach Katharina’s Memoiren. 3) S. Stanisl. Aug., Pam., p. 406. p. 420—421 erzählt er, daß Eliſabeth ſelbſt, da keine Beweiſe zu finden waren, ſchon zu bedauern an- gefangen habe, ſich überhaupt auf die Sache eingelaſſen zu haben. Daß der Kanzler einen falſchen Eid in der Unterſuchung ſchwur, verdarb ihn. Praſſe, der im ganzen ſtets wohl unterrichtet ſcheint, glaubte ſelbſt nicht an das crimen laesae majestatis des Kanzlers. S. Herrmann a. a. O., S. 226. Die Berichte Eſterhazy’s bei Schäfer a. a. O. II, 1. S. 544—547 geben über den Hauptpunkt doch auch nur Gerüchte. Arneth a. a. O. V, 286 hat die Berichte Eſterhazy’s vom 24. und 26. Februar, nach welcher Beſtuchef den Großfürſten habe von der Thron- folge ausſchließen wollen, und dieſer die Kaiſerin zur Verhaftung des Kanzlers gedrängt habe, nicht abdrucken laſſen. 4) Cathérine II, Mém., p. 332 sq. Stanisl. Aug., Pam.,
p. 343. 362. Raumer, Beitr. II, 458. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0140" n="126"/> und die öffentliche Meinung in Petersburg dieſelbe Überzeugung<lb/> gehabt habe <note place="foot" n="1)"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">Cathérine</hi> II, Mém., p. 286. 336. 352. <hi rendition="#g">Stanisl. Aug</hi>.,<lb/> Pam., p.</hi> 240. 418. 422.</note>. In der That ſcheint die Unterſuchung gegen<lb/> Beſtucheff keine hinlänglichen Beweiſe geliefert zu haben. Wohl<lb/> hatte er einmal den Plan entworfen, und mit Katharina be-<lb/> ſprochen, ſie bei dem Tode Eliſabeths zur Mitregentin Peters<lb/> erheben zu laſſen, aber Katharina ſelbſt hatte damals nach<lb/> einer Berathung mit Poniatowski darauf einzugehen abgelehnt<lb/> und der Kanzler den betreffenden Entwurf vor ſeiner Verhaf-<lb/> tung verbrannt <note place="foot" n="2)">Nach Katharina’s Memoiren.</note>. Hätte die Unterſuchung wirklich den Be-<lb/> weis geliefert, daß er, wie man in jenen Tagen in den diplo-<lb/> matiſchen Kreiſen Petersburgs ſich erzählte, darauf ausgegangen<lb/> ſei, den Großfürſten von der Thronfolge auszuſchließen, ſo<lb/> würde ſeine Strafe ſicher viel härter geweſen ſein, als ſie war.<lb/> Eliſabeth begnügte ſich damit, ihn ſeiner Ämter zu entheben<lb/> und auf eines ſeiner Güter in der Gegend von Moskau zu<lb/> verbannen <note place="foot" n="3)">S. <hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">Stanisl. Aug</hi>., Pam., p. 406. p.</hi> 420—421 erzählt er, daß<lb/> Eliſabeth ſelbſt, da keine Beweiſe zu finden waren, ſchon zu bedauern an-<lb/> gefangen habe, ſich überhaupt auf die Sache eingelaſſen zu haben. Daß<lb/> der Kanzler einen falſchen Eid in der Unterſuchung ſchwur, verdarb ihn.<lb/><hi rendition="#g">Praſſe</hi>, der im ganzen ſtets wohl unterrichtet ſcheint, glaubte ſelbſt<lb/> nicht an das <hi rendition="#aq">crimen laesae majestatis</hi> des Kanzlers. S. <hi rendition="#g">Herrmann</hi><lb/> a. a. O., S. 226. Die Berichte Eſterhazy’s bei <hi rendition="#g">Schäfer</hi> a. a. O. <hi rendition="#aq">II</hi>, 1.<lb/> S. 544—547 geben über den Hauptpunkt doch auch nur Gerüchte.<lb/><hi rendition="#g">Arneth</hi> a. a. O. <hi rendition="#aq">V</hi>, 286 hat die Berichte Eſterhazy’s vom 24. und<lb/> 26. Februar, nach welcher Beſtuchef den Großfürſten habe von der Thron-<lb/> folge ausſchließen wollen, und dieſer die Kaiſerin zur Verhaftung des<lb/> Kanzlers gedrängt habe, nicht abdrucken laſſen.</note>. Katharina aber gelang es in zwei Unterredungen,<lb/> die ihr die Kaiſerin gewährte, und in welchen ſie bat, ſie<lb/> nach Deutſchland zurückzuſchicken, dieſe mit ſich zu verſöhnen<lb/> (24. April und im Mai) <note place="foot" n="4)"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">Cathérine</hi> II, Mém., p. 332 sq. <hi rendition="#g">Stanisl. Aug</hi>., Pam.,<lb/> p.</hi> 343. 362. <hi rendition="#g">Raumer</hi>, Beitr. <hi rendition="#aq">II</hi>, 458.</note>. Bei der ganzen Sache hatten<lb/> der franzöſiſche und der öſtreichiſche Geſandte eine Hauptrolle<lb/> geſpielt, und es ſcheint faſt, daß man franzöſiſcherſeits ſelbſt<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [126/0140]
und die öffentliche Meinung in Petersburg dieſelbe Überzeugung
gehabt habe 1). In der That ſcheint die Unterſuchung gegen
Beſtucheff keine hinlänglichen Beweiſe geliefert zu haben. Wohl
hatte er einmal den Plan entworfen, und mit Katharina be-
ſprochen, ſie bei dem Tode Eliſabeths zur Mitregentin Peters
erheben zu laſſen, aber Katharina ſelbſt hatte damals nach
einer Berathung mit Poniatowski darauf einzugehen abgelehnt
und der Kanzler den betreffenden Entwurf vor ſeiner Verhaf-
tung verbrannt 2). Hätte die Unterſuchung wirklich den Be-
weis geliefert, daß er, wie man in jenen Tagen in den diplo-
matiſchen Kreiſen Petersburgs ſich erzählte, darauf ausgegangen
ſei, den Großfürſten von der Thronfolge auszuſchließen, ſo
würde ſeine Strafe ſicher viel härter geweſen ſein, als ſie war.
Eliſabeth begnügte ſich damit, ihn ſeiner Ämter zu entheben
und auf eines ſeiner Güter in der Gegend von Moskau zu
verbannen 3). Katharina aber gelang es in zwei Unterredungen,
die ihr die Kaiſerin gewährte, und in welchen ſie bat, ſie
nach Deutſchland zurückzuſchicken, dieſe mit ſich zu verſöhnen
(24. April und im Mai) 4). Bei der ganzen Sache hatten
der franzöſiſche und der öſtreichiſche Geſandte eine Hauptrolle
geſpielt, und es ſcheint faſt, daß man franzöſiſcherſeits ſelbſt
1) Cathérine II, Mém., p. 286. 336. 352. Stanisl. Aug.,
Pam., p. 240. 418. 422.
2) Nach Katharina’s Memoiren.
3) S. Stanisl. Aug., Pam., p. 406. p. 420—421 erzählt er, daß
Eliſabeth ſelbſt, da keine Beweiſe zu finden waren, ſchon zu bedauern an-
gefangen habe, ſich überhaupt auf die Sache eingelaſſen zu haben. Daß
der Kanzler einen falſchen Eid in der Unterſuchung ſchwur, verdarb ihn.
Praſſe, der im ganzen ſtets wohl unterrichtet ſcheint, glaubte ſelbſt
nicht an das crimen laesae majestatis des Kanzlers. S. Herrmann
a. a. O., S. 226. Die Berichte Eſterhazy’s bei Schäfer a. a. O. II, 1.
S. 544—547 geben über den Hauptpunkt doch auch nur Gerüchte.
Arneth a. a. O. V, 286 hat die Berichte Eſterhazy’s vom 24. und
26. Februar, nach welcher Beſtuchef den Großfürſten habe von der Thron-
folge ausſchließen wollen, und dieſer die Kaiſerin zur Verhaftung des
Kanzlers gedrängt habe, nicht abdrucken laſſen.
4) Cathérine II, Mém., p. 332 sq. Stanisl. Aug., Pam.,
p. 343. 362. Raumer, Beitr. II, 458.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |