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Roepell, Richard: Polen um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Gotha, 1876.

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lionen polnische Gulden für seine Rüstung ausgegeben, und
suchte, obwohl er den Russen wegen ihrer vielen "wenn und
aber" nicht recht traute, dennoch in Holland noch mehr Geld
aufzunehmen 1). Und wie hier im Osten der Republik, so war
auch in ihrem Westen alles in Gährung. Die gewaltthätigen
Schritte, welche sich preußische Offiziere und Beamten an den
Gränzen Polens erlaubten, hatten hier alle Welt fortwährend
in Aufregung erhalten. Sie erpreßten große Summen und
Lieferungen, hoben ganze Bauernfamilien mit Hab und Gut
auf, und führten sie nach der Neumark und Pommern. Mochten
die Klagen der Polen auch in einzelnen Fällen übertrieben sein,
wie Friedrich in einem Schreiben an Branicki behauptete, mochten
auch solche Räubereien vielfach von Privatleuten, die zu dem
Ihrigen kurzer Hand zu kommen suchten, oder auch von einem
Raubgesindel ausgehen, welches in preußischen Uniformen sein
Unwesen trieb 2), so ist es andrerseits doch auch unleugbar, daß
die von Friedrich in Driesen eingesetzte Gränzcommission selbst
sich die schreiendsten Mißbräuche und Gewaltthätigkeiten gegen
die Polen erlaubte, welche, Monate hindurch fortgesetzt, diesen
gerechte Ursache zu ihren Klagen gaben 3). Je länger dies

1) Brief Flemmings an Poniatowski vom 18. Juni. Schmitt
I, 344.
2) Raumer, Beiträge III, 315. 318.
3) Die Minister v. Finkenstein und v. Hertzberg schrieben am 1. Juni
1763 in Folge einer Beschwerde des Grafen Stecki gegen die Com-
mission in Driesen an den Geh. Finanzrath v. Brenkenhof: "Auf was
für eine höchst unverantwortliche und bis dahin in den königlichen Landen
noch unerhörte Weise die Commission wider den Herrn Grafen S. -- zu
verfahren sich unterfangen ..... Dergleichen Behandlungen sind wider
alle Völkerrechte." -- Sie sprechen dann ihre Überzeugung aus, daß B.
"dergleichen unverantwortliches Verfahren" gewiß wie sie selbst "verab-
scheuen" und sofort sowohl Abhilfe eintreten lassen, als auch der Commission
"nachdrücklichst" dasselbe "verweisen" werde. (Aus den Acten, betreffend
die Beschwerden der Polen über die königlichen Truppen und Geh.-Rath
v. Brenkenhof 1762--1763.) Friedrich hob sofort die Commission auf,
weil sie, wie sein diese Aufhebung an Benoit mittheilendes Rescript vom
7. Juni 1763 sich ausdrückt, "a effectivement abuse contre mes intentions

lionen polniſche Gulden für ſeine Rüſtung ausgegeben, und
ſuchte, obwohl er den Ruſſen wegen ihrer vielen „wenn und
aber“ nicht recht traute, dennoch in Holland noch mehr Geld
aufzunehmen 1). Und wie hier im Oſten der Republik, ſo war
auch in ihrem Weſten alles in Gährung. Die gewaltthätigen
Schritte, welche ſich preußiſche Offiziere und Beamten an den
Gränzen Polens erlaubten, hatten hier alle Welt fortwährend
in Aufregung erhalten. Sie erpreßten große Summen und
Lieferungen, hoben ganze Bauernfamilien mit Hab und Gut
auf, und führten ſie nach der Neumark und Pommern. Mochten
die Klagen der Polen auch in einzelnen Fällen übertrieben ſein,
wie Friedrich in einem Schreiben an Branicki behauptete, mochten
auch ſolche Räubereien vielfach von Privatleuten, die zu dem
Ihrigen kurzer Hand zu kommen ſuchten, oder auch von einem
Raubgeſindel ausgehen, welches in preußiſchen Uniformen ſein
Unweſen trieb 2), ſo iſt es andrerſeits doch auch unleugbar, daß
die von Friedrich in Drieſen eingeſetzte Gränzcommiſſion ſelbſt
ſich die ſchreiendſten Mißbräuche und Gewaltthätigkeiten gegen
die Polen erlaubte, welche, Monate hindurch fortgeſetzt, dieſen
gerechte Urſache zu ihren Klagen gaben 3). Je länger dies

1) Brief Flemmings an Poniatowski vom 18. Juni. Schmitt
I, 344.
2) Raumer, Beiträge III, 315. 318.
3) Die Miniſter v. Finkenſtein und v. Hertzberg ſchrieben am 1. Juni
1763 in Folge einer Beſchwerde des Grafen Stecki gegen die Com-
miſſion in Drieſen an den Geh. Finanzrath v. Brenkenhof: „Auf was
für eine höchſt unverantwortliche und bis dahin in den königlichen Landen
noch unerhörte Weiſe die Commiſſion wider den Herrn Grafen S. — zu
verfahren ſich unterfangen ..... Dergleichen Behandlungen ſind wider
alle Völkerrechte.“ — Sie ſprechen dann ihre Überzeugung aus, daß B.
„dergleichen unverantwortliches Verfahren“ gewiß wie ſie ſelbſt „verab-
ſcheuen“ und ſofort ſowohl Abhilfe eintreten laſſen, als auch der Commiſſion
„nachdrücklichſt“ daſſelbe „verweiſen“ werde. (Aus den Acten, betreffend
die Beſchwerden der Polen über die königlichen Truppen und Geh.-Rath
v. Brenkenhof 1762—1763.) Friedrich hob ſofort die Commiſſion auf,
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7. Juni 1763 ſich ausdrückt, „a effectivement abusé contre mes intentions
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[185/0199] lionen polniſche Gulden für ſeine Rüſtung ausgegeben, und ſuchte, obwohl er den Ruſſen wegen ihrer vielen „wenn und aber“ nicht recht traute, dennoch in Holland noch mehr Geld aufzunehmen 1). Und wie hier im Oſten der Republik, ſo war auch in ihrem Weſten alles in Gährung. Die gewaltthätigen Schritte, welche ſich preußiſche Offiziere und Beamten an den Gränzen Polens erlaubten, hatten hier alle Welt fortwährend in Aufregung erhalten. Sie erpreßten große Summen und Lieferungen, hoben ganze Bauernfamilien mit Hab und Gut auf, und führten ſie nach der Neumark und Pommern. Mochten die Klagen der Polen auch in einzelnen Fällen übertrieben ſein, wie Friedrich in einem Schreiben an Branicki behauptete, mochten auch ſolche Räubereien vielfach von Privatleuten, die zu dem Ihrigen kurzer Hand zu kommen ſuchten, oder auch von einem Raubgeſindel ausgehen, welches in preußiſchen Uniformen ſein Unweſen trieb 2), ſo iſt es andrerſeits doch auch unleugbar, daß die von Friedrich in Drieſen eingeſetzte Gränzcommiſſion ſelbſt ſich die ſchreiendſten Mißbräuche und Gewaltthätigkeiten gegen die Polen erlaubte, welche, Monate hindurch fortgeſetzt, dieſen gerechte Urſache zu ihren Klagen gaben 3). Je länger dies 1) Brief Flemmings an Poniatowski vom 18. Juni. Schmitt I, 344. 2) Raumer, Beiträge III, 315. 318. 3) Die Miniſter v. Finkenſtein und v. Hertzberg ſchrieben am 1. Juni 1763 in Folge einer Beſchwerde des Grafen Stecki gegen die Com- miſſion in Drieſen an den Geh. Finanzrath v. Brenkenhof: „Auf was für eine höchſt unverantwortliche und bis dahin in den königlichen Landen noch unerhörte Weiſe die Commiſſion wider den Herrn Grafen S. — zu verfahren ſich unterfangen ..... Dergleichen Behandlungen ſind wider alle Völkerrechte.“ — Sie ſprechen dann ihre Überzeugung aus, daß B. „dergleichen unverantwortliches Verfahren“ gewiß wie ſie ſelbſt „verab- ſcheuen“ und ſofort ſowohl Abhilfe eintreten laſſen, als auch der Commiſſion „nachdrücklichſt“ daſſelbe „verweiſen“ werde. (Aus den Acten, betreffend die Beſchwerden der Polen über die königlichen Truppen und Geh.-Rath v. Brenkenhof 1762—1763.) Friedrich hob ſofort die Commiſſion auf, weil ſie, wie ſein dieſe Aufhebung an Benoit mittheilendes Reſcript vom 7. Juni 1763 ſich ausdrückt, „a effectivement abusé contre mes intentions

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Zitationshilfe: Roepell, Richard: Polen um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Gotha, 1876, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roepell_polen_1876/199>, abgerufen am 21.11.2024.