Wahrscheinlich hat an diesen Instruktionen keinen geringen Antheil der verdienstvolle von Tumshirn, welchen er auch das Werk über die Oekonomie für seine Cammergüter aufsetzen ließ, welches 1705 zuerst im Druck erschien. Aber August hat auch noch mehrere Verdienste, indem er dem Ackerbau und Viehzucht das rechte Verhältniß gegen ein- ander gab, und in eben dem Grade den Wiesen- bau zu befördern bemühet war, ohne welchen we- der der Ackerbau genugsam blühen, noch die Vieh- zucht Vollkommenheit erreichen kann. Der Ge- traidehandel in Sachsen war um diese Zeit ansehn- lich, es lehren dieses vorzüglich die Verordnungen, die sich in diesen Zeiten darüber finden. Man hatte ein wachsames Auge darauf, je größer der Einfluß desselben nicht nur auf die Landesökono- mie, Bevölkerung, Industrie, Handel und Ma- nufakturen überhaupt, sondern auch auf den Acker- bau besonders ist. Schon im Jahre 1534 ver- bot Herzog Georg den Getraideaufkauf, eben der- gleichen Verbot ließ Churfürst August 1571 er- gehen, und untersagte die Ausfuhre, so bald der Getraidepreis eine gewisse bestimmte Summe überschritte. Es ist dieses unstreitig das beste Mittel, die Kornausfuhre zu leiten, damit sie nicht schädlich werde; weder dadurch, daß durch den gehinderten Absatz der Bau desselben geschwä- chet, noch auch durch nachtheilige unumschränkte Ausfuhre Theurung entstehe. Wir finden daher von Zeit zu Zeit Verbot und Erlaubniß wegen der Getraideausfuhre und Aufkauf mit einander
abwech-
Wahrſcheinlich hat an dieſen Inſtruktionen keinen geringen Antheil der verdienſtvolle von Tumshirn, welchen er auch das Werk uͤber die Oekonomie fuͤr ſeine Cammerguͤter aufſetzen ließ, welches 1705 zuerſt im Druck erſchien. Aber Auguſt hat auch noch mehrere Verdienſte, indem er dem Ackerbau und Viehzucht das rechte Verhaͤltniß gegen ein- ander gab, und in eben dem Grade den Wieſen- bau zu befoͤrdern bemuͤhet war, ohne welchen we- der der Ackerbau genugſam bluͤhen, noch die Vieh- zucht Vollkommenheit erreichen kann. Der Ge- traidehandel in Sachſen war um dieſe Zeit anſehn- lich, es lehren dieſes vorzuͤglich die Verordnungen, die ſich in dieſen Zeiten daruͤber finden. Man hatte ein wachſames Auge darauf, je groͤßer der Einfluß deſſelben nicht nur auf die Landesoͤkono- mie, Bevoͤlkerung, Induſtrie, Handel und Ma- nufakturen uͤberhaupt, ſondern auch auf den Acker- bau beſonders iſt. Schon im Jahre 1534 ver- bot Herzog Georg den Getraideaufkauf, eben der- gleichen Verbot ließ Churfuͤrſt Auguſt 1571 er- gehen, und unterſagte die Ausfuhre, ſo bald der Getraidepreis eine gewiſſe beſtimmte Summe uͤberſchritte. Es iſt dieſes unſtreitig das beſte Mittel, die Kornausfuhre zu leiten, damit ſie nicht ſchaͤdlich werde; weder dadurch, daß durch den gehinderten Abſatz der Bau deſſelben geſchwaͤ- chet, noch auch durch nachtheilige unumſchraͤnkte Ausfuhre Theurung entſtehe. Wir finden daher von Zeit zu Zeit Verbot und Erlaubniß wegen der Getraideausfuhre und Aufkauf mit einander
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Wahrſcheinlich hat an dieſen Inſtruktionen keinen
geringen Antheil der verdienſtvolle von Tumshirn,
welchen er auch das Werk uͤber die Oekonomie
fuͤr ſeine Cammerguͤter aufſetzen ließ, welches 1705
zuerſt im Druck erſchien. Aber Auguſt hat auch
noch mehrere Verdienſte, indem er dem Ackerbau
und Viehzucht das rechte Verhaͤltniß gegen ein-
ander gab, und in eben dem Grade den Wieſen-
bau zu befoͤrdern bemuͤhet war, ohne welchen we-
der der Ackerbau genugſam bluͤhen, noch die Vieh-
zucht Vollkommenheit erreichen kann. Der Ge-
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lich, es lehren dieſes vorzuͤglich die Verordnungen,
die ſich in dieſen Zeiten daruͤber finden. Man
hatte ein wachſames Auge darauf, je groͤßer der
Einfluß deſſelben nicht nur auf die Landesoͤkono-
mie, Bevoͤlkerung, Induſtrie, Handel und Ma-
nufakturen uͤberhaupt, ſondern auch auf den Acker-
bau beſonders iſt. Schon im Jahre 1534 ver-
bot Herzog Georg den Getraideaufkauf, eben der-
gleichen Verbot ließ Churfuͤrſt Auguſt 1571 er-
gehen, und unterſagte die Ausfuhre, ſo bald der
Getraidepreis eine gewiſſe beſtimmte Summe
uͤberſchritte. Es iſt dieſes unſtreitig das beſte
Mittel, die Kornausfuhre zu leiten, damit ſie
nicht ſchaͤdlich werde; weder dadurch, daß durch
den gehinderten Abſatz der Bau deſſelben geſchwaͤ-
chet, noch auch durch nachtheilige unumſchraͤnkte
Ausfuhre Theurung entſtehe. Wir finden daher
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/116>, abgerufen am 26.11.2024.
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