Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781.Man machte Schäfer- und Hirtenordnun- Der gen Ver- und Aufkauf des Viehes; 1620 eine Gesinde-Hirten- und Schäferordnung, 1629 Verneuerung des Wolledikts; 1644 und 1645 eine Hirten- und Schäferordnung; 1664 eine Schäferordnung für die Uckermark; v. 1681 das Mastedikt: v. 1682 wider die Ausfuhre der Wolle, ingleichen eine Hirten- und Schäferord- nung von eben diesem Jahre; ein Wolledikt v. 1690; ein Mastedikt v. 1694; v. 1695 wider Aufkauf und Ausfuhr der Ochsen und Schaafe; und von 1699 eine Schäferordnung. l) In dem Pommerischen finden sich Bauer- und
Schäferordnungen v. J. 1616, 1647, 1663, 1669, 1673, welches aber wahrscheinlich Wie- derholungen der v. J. 1582 sind. Man machte Schaͤfer- und Hirtenordnun- Der gen Ver- und Aufkauf des Viehes; 1620 eine Geſinde-Hirten- und Schaͤferordnung, 1629 Verneuerung des Wolledikts; 1644 und 1645 eine Hirten- und Schaͤferordnung; 1664 eine Schaͤferordnung fuͤr die Uckermark; v. 1681 das Maſtedikt: v. 1682 wider die Ausfuhre der Wolle, ingleichen eine Hirten- und Schaͤferord- nung von eben dieſem Jahre; ein Wolledikt v. 1690; ein Maſtedikt v. 1694; v. 1695 wider Aufkauf und Ausfuhr der Ochſen und Schaafe; und von 1699 eine Schaͤferordnung. l) In dem Pommeriſchen finden ſich Bauer- und
Schaͤferordnungen v. J. 1616, 1647, 1663, 1669, 1673, welches aber wahrſcheinlich Wie- derholungen der v. J. 1582 ſind. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0236" n="210"/> <p>Man machte Schaͤfer- und Hirtenordnun-<lb/> gen; verſchiedene Maſt-Edikte. Sachſen,<lb/> Brandenburg und Pommern <note place="foot" n="l)">In dem Pommeriſchen finden ſich Bauer- und<lb/> Schaͤferordnungen v. J. 1616, 1647, 1663,<lb/> 1669, 1673, welches aber wahrſcheinlich Wie-<lb/> derholungen der v. J. 1582 ſind.</note> ließen ſich es<lb/> in dieſen Zeiten vornaͤmlich angelegen ſeyn, je<lb/> mehr ſie auch durch den ungluͤcklichen Krieg ge-<lb/> litten. Hierzu kam, daß ſie beyde durch das<lb/> Ungluͤck und die Staatsfehler anderer Laͤnder<lb/> und Reiche gewannen. So erhielt Sachſen<lb/> viel vortheilhaften Anwuchs durch die Staats-<lb/> fehler, welche Boheim machte, indem es die<lb/> wahre Religion durch Gewiſſenszwang entehrte,<lb/> und wodurch das meißniſche Gebirge große Be-<lb/> voͤlkerung erhielt, wie auch die Viehzucht ge-<lb/> wann. Das Haus Oeſterreich ſuchte damals<lb/> das ſo ſehr zum Aufruhr geneigte und ſich ſei-<lb/> ner Macht bewußte Boheim zu ſchwaͤchen, und<lb/> bis in die neuern Zeiten ſcheint man dieſen<lb/> Grundſatz einer falſchen Politik zu befolgen.<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Der</fw><lb/><note xml:id="seg2pn_18_2" prev="#seg2pn_18_1" place="foot" n="k)">gen Ver- und Aufkauf des Viehes; 1620 eine<lb/> Geſinde-Hirten- und Schaͤferordnung, 1629<lb/> Verneuerung des Wolledikts; 1644 und 1645<lb/> eine Hirten- und Schaͤferordnung; 1664 eine<lb/> Schaͤferordnung fuͤr die Uckermark; v. 1681<lb/> das Maſtedikt: v. 1682 wider die Ausfuhre der<lb/> Wolle, ingleichen eine Hirten- und Schaͤferord-<lb/> nung von eben dieſem Jahre; ein Wolledikt v.<lb/> 1690; ein Maſtedikt v. 1694; v. 1695 wider<lb/> Aufkauf und Ausfuhr der Ochſen und Schaafe;<lb/> und von 1699 eine Schaͤferordnung.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [210/0236]
Man machte Schaͤfer- und Hirtenordnun-
gen; verſchiedene Maſt-Edikte. Sachſen,
Brandenburg und Pommern l) ließen ſich es
in dieſen Zeiten vornaͤmlich angelegen ſeyn, je
mehr ſie auch durch den ungluͤcklichen Krieg ge-
litten. Hierzu kam, daß ſie beyde durch das
Ungluͤck und die Staatsfehler anderer Laͤnder
und Reiche gewannen. So erhielt Sachſen
viel vortheilhaften Anwuchs durch die Staats-
fehler, welche Boheim machte, indem es die
wahre Religion durch Gewiſſenszwang entehrte,
und wodurch das meißniſche Gebirge große Be-
voͤlkerung erhielt, wie auch die Viehzucht ge-
wann. Das Haus Oeſterreich ſuchte damals
das ſo ſehr zum Aufruhr geneigte und ſich ſei-
ner Macht bewußte Boheim zu ſchwaͤchen, und
bis in die neuern Zeiten ſcheint man dieſen
Grundſatz einer falſchen Politik zu befolgen.
Der
k)
l) In dem Pommeriſchen finden ſich Bauer- und
Schaͤferordnungen v. J. 1616, 1647, 1663,
1669, 1673, welches aber wahrſcheinlich Wie-
derholungen der v. J. 1582 ſind.
k) gen Ver- und Aufkauf des Viehes; 1620 eine
Geſinde-Hirten- und Schaͤferordnung, 1629
Verneuerung des Wolledikts; 1644 und 1645
eine Hirten- und Schaͤferordnung; 1664 eine
Schaͤferordnung fuͤr die Uckermark; v. 1681
das Maſtedikt: v. 1682 wider die Ausfuhre der
Wolle, ingleichen eine Hirten- und Schaͤferord-
nung von eben dieſem Jahre; ein Wolledikt v.
1690; ein Maſtedikt v. 1694; v. 1695 wider
Aufkauf und Ausfuhr der Ochſen und Schaafe;
und von 1699 eine Schaͤferordnung.
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